einkommenssteuer

Kanton St. Gallen · Einkommenssteuer

Einkommenssteuer im Kanton St. Gallen

Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen unterliegen grundsätzlich der kantonalen und kommunalen Einkommenssteuer. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer. Die tatsächliche Belastung hängt insbesondere von Einkommen, Abzügen, Familienstand, Wohngemeinde und gegebenenfalls Konfession ab.

Überblick

Wie funktioniert die St. Galler Einkommenssteuer?

Das steuerbare Einkommen ergibt sich grundsätzlich aus den steuerpflichtigen Einkünften abzüglich der gesetzlich zulässigen Gewinnungskosten, allgemeinen Abzüge und Sozialabzüge.

Zum steuerpflichtigen Einkommen können insbesondere Arbeitslohn, Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit, Renten und Vorsorgeleistungen, Erträge aus Wertschriften, Miet- und Eigenmietwerte sowie weitere wiederkehrende oder einmalige Einkünfte gehören.

Das verbleibende steuerbare Einkommen unterliegt dem progressiven St. Galler Einkommensteuertarif. Die daraus berechnete einfache Steuer wird anschliessend mit dem kantonalen und dem jeweiligen kommunalen Steuerfuss multipliziert.

Zusätzlich wird die direkte Bundessteuer separat nach dem schweizweit geltenden Bundesrecht berechnet.

St. Galler Einkommenssteuer ist progressiv.

Mit steigendem steuerbarem Einkommen steigt grundsätzlich auch der anwendbare Tarif. Anders als bei der linearen St. Galler Vermögenssteuer ist die Belastung deshalb nicht einfach proportional zum steuerbaren Einkommen.

Schweizer Steuersystem

Bund, Kanton und Gemeinde

Die persönliche Einkommenssteuer in St. Gallen setzt sich aus mehreren Ebenen zusammen.

01 · BUND

Direkte Bundessteuer

Der Bund erhebt eine eigene progressive Einkommenssteuer nach dem schweizweit einheitlichen Bundesrecht.

02 · KANTON

Kantonssteuer

St. Gallen berechnet eine einfache kantonale Einkommensteuer nach dem kantonalen Tarif. Darauf wird der kantonale Steuerfuss angewandt.

03 · GEMEINDE

Gemeindesteuer

Auch die politische Gemeinde erhebt ihre Steuer als Prozentsatz der einfachen Steuer. Deshalb beeinflusst der Wohnort die Gesamtbelastung.

Kantonssteuerfuss 2026: 105 %

Zusätzlich zum kantonalen Steuerfuss gilt der Steuerfuss der jeweiligen St. Galler Wohngemeinde. Bei Angehörigen einer steuerberechtigten Kirche kommt gegebenenfalls Kirchensteuer hinzu.

Steuerpflichtige Einkünfte

Welche Einkommen werden in St. Gallen besteuert?

Das St. Galler Steuergesetz erfasst grundsätzlich wiederkehrende und einmalige Einkünfte, soweit keine ausdrückliche Steuerbefreiung besteht.

Arbeitslohn

Löhne, Gehälter, Boni, geldwerte Vorteile und andere Vergütungen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen.

Selbständige Tätigkeit

Gewinne aus selbständiger Erwerbstätigkeit werden nach den hierfür geltenden Regeln ermittelt und in die persönliche Einkommenssteuer einbezogen.

Wertschriften & Kapitalerträge

Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus beweglichem Privatvermögen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen.

Immobilien

Mieterträge aus vermieteten Immobilien sowie der steuerlich relevante Eigenmietwert selbst genutzter Immobilien können Bestandteil des steuerbaren Einkommens sein.

Renten & Vorsorge

AHV-, Pensionskassen- und andere Renteneinkünfte sind nach den jeweils geltenden steuerlichen Regeln zu erfassen.

Weitere Einkünfte

Auch weitere einmalige oder wiederkehrende Einkünfte können steuerpflichtig sein, sofern das Gesetz keine besondere Ausnahme vorsieht.

Abzüge

Vom Bruttoeinkommen zum steuerbaren Einkommen

Nicht das gesamte Bruttoeinkommen wird unmittelbar besteuert. Je nach persönlicher Situation können verschiedene Aufwendungen und Sozialabzüge berücksichtigt werden.

Typische Bereiche sind Berufskosten, Sozialversicherungs- und Vorsorgebeiträge, Schuldzinsen, bestimmte Versicherungsprämien, familienbezogene Abzüge, Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten sowie bestimmte Liegenschaftsaufwendungen.

Welche Beträge tatsächlich abzugsfähig sind, hängt von der Art des Abzugs, den gesetzlichen Höchstbeträgen und der persönlichen Situation ab.

Kanton und Bund nicht gleichsetzen.

Bei vielen Abzügen unterscheiden sich die kantonalen St. Galler Regeln und Höchstbeträge von den Regeln der direkten Bundessteuer. Für eine genaue Berechnung müssen beide Ebenen getrennt betrachtet werden.

Wohnort

Der Gemeindesteuerfuss beeinflusst die Belastung

Die St. Galler Gemeinden bestimmen ihren eigenen Steuerfuss. Dadurch kann dieselbe steuerpflichtige Person bei identischem Einkommen und identischen Abzügen innerhalb des Kantons unterschiedlich hoch belastet werden.

Der kantonale Steuerfuss beträgt für 2026 105 %. Hinzu kommt der jeweilige Gemeindesteuerfuss und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Bei höheren Einkommen kann sich ein Unterschied beim Gemeindesteuerfuss in absoluten Frankenbeträgen deutlich auswirken.

Ein Wohnortsvergleich sollte jedoch nicht allein anhand der Einkommensteuer erfolgen. Vermögenssteuer, Wohnkosten und die tatsächlichen persönlichen Lebensverhältnisse sind ebenfalls einzubeziehen.

Quellensteuer

Ausländische Arbeitnehmer können zunächst quellenbesteuert werden

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung können bei Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz der Quellensteuer auf ihrem Erwerbseinkommen unterliegen.

Die Quellensteuer wird durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörde abgeführt.

Je nach Einkommenshöhe und persönlicher Situation kann anschließend eine nachträgliche ordentliche Veranlagung erforderlich sein oder beantragt werden.

Damit kann trotz bereits erhobener Quellensteuer eine vollständige Steuererklärung mit Einkommen, Vermögen und Abzügen notwendig werden.

Quellensteuer bedeutet nicht automatisch endgültige Besteuerung.

Insbesondere bei höheren Einkommen, weiteren Einkünften, Vermögen oder besonderen grenzüberschreitenden Sachverhalten kann zusätzlich eine ordentliche Steuerveranlagung relevant werden.

Immobilien

Eigenmietwert, Mieterträge und Liegenschaftskosten

Selbst genutztes Eigenheim

Bei einer selbst bewohnten St. Galler Immobilie kann der steuerlich bestimmte Eigenmietwert als Einkommen berücksichtigt werden.

Vermietete Immobilie

Miet- und Pachterträge gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen.

Unterhaltskosten

Bestimmte werterhaltende Unterhalts- und Verwaltungskosten können nach den jeweils geltenden Regeln abzugsfähig sein.

Hypothekarzinsen

Schuldzinsen können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das steuerbare Einkommen reduzieren.

St. Gallen hat eigene kantonale Regeln zum Eigenmietwert.

Bei bestimmten selbst genutzten Grundstücken können besondere Begrenzungs- und Reduktionsregeln greifen. Immobilienfälle sollten deshalb anhand der aktuellen Grundstückswerte und persönlichen Einkommensverhältnisse geprüft werden.

International

Auslandseinkommen und mehrere Steuerdomizile

Bei steuerlichem Wohnsitz in St. Gallen bilden grundsätzlich auch ausländische Einkünfte einen Teil der steuerlichen Analyse.

Ausländische Arbeitslöhne, Unternehmensgewinne, Wertschriftenerträge, Renten und Immobilienerträge können je nach Sachverhalt in der Schweiz steuerpflichtig sein oder im Rahmen einer internationalen Steuerausscheidung einem anderen Staat zugewiesen werden.

Doppelbesteuerungsabkommen können bestimmen, welchem Staat das Besteuerungsrecht für einzelne Einkunftsarten zusteht.

Das gilt insbesondere bei Zuzug oder Wegzug, Grenzgängern, Tätigkeit in mehreren Staaten, ausländischen Immobilien und internationalen Unternehmensstrukturen.

Steuerberechnung

Offizieller Steuerkalkulator des Kantons St. Gallen

Der Kanton St. Gallen stellt einen offiziellen Kalkulator für Einkommens- und Vermögenssteuern von Privatpersonen und Einzelunternehmen zur Verfügung.

Damit können Steuerjahr, Gemeinde, Zivilstand, Konfession, steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen eingegeben und mit einem alternativen Szenario verglichen werden.

Standardfall oder Beratungsfall?

Wann wird die St. Galler Einkommenssteuer komplex?

Arbeitnehmer

Ein klassischer Arbeitnehmerfall mit Schweizer Lohnausweis und üblichen Abzügen lässt sich häufig anhand der Steuererklärung und der kantonalen Wegleitung gut abbilden.

Unternehmer

Selbständigkeit, Beteiligungen, Gesellschaften und Ausschüttungen können die steuerliche Einordnung erheblich komplexer machen.

Immobilien

Eigenmietwert, Vermietung, Unterhaltskosten, Hypotheken sowie Immobilien in mehreren Kantonen oder Staaten erfordern zusätzliche Prüfungen.

International

Bei Tätigkeit, Einkommen oder Wohnsitzen in mehreren Staaten müssen nationales Steuerrecht, Steuerausscheidung und Doppelbesteuerungsabkommen zusammengedacht werden.

Einkommenssteuerberatung

Komplexe Einkommens- oder Cross-Border-Situation?

Wir unterstützen bei der St. Galler Einkommenssteuer, bei Zuzug und Wegzug, internationaler Erwerbstätigkeit, Selbständigkeit, Immobilien, Kapitalerträgen und der steuerlichen Strukturierung grenzüberschreitender Sachverhalte.

Steuerfall besprechen