Kanton St. Gallen · Einkommenssteuer
Einkommenssteuer im Kanton St. Gallen
Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen unterliegen grundsätzlich der kantonalen und kommunalen Einkommenssteuer. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer. Die tatsächliche Belastung hängt insbesondere von Einkommen, Abzügen, Familienstand, Wohngemeinde und gegebenenfalls Konfession ab.
Überblick
Wie funktioniert die St. Galler Einkommenssteuer?
Das steuerbare Einkommen ergibt sich grundsätzlich aus den steuerpflichtigen Einkünften abzüglich der gesetzlich zulässigen Gewinnungskosten, allgemeinen Abzüge und Sozialabzüge.
Zum steuerpflichtigen Einkommen können insbesondere Arbeitslohn, Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit, Renten und Vorsorgeleistungen, Erträge aus Wertschriften, Miet- und Eigenmietwerte sowie weitere wiederkehrende oder einmalige Einkünfte gehören.
Das verbleibende steuerbare Einkommen unterliegt dem progressiven St. Galler Einkommensteuertarif. Die daraus berechnete einfache Steuer wird anschliessend mit dem kantonalen und dem jeweiligen kommunalen Steuerfuss multipliziert.
Zusätzlich wird die direkte Bundessteuer separat nach dem schweizweit geltenden Bundesrecht berechnet.
St. Galler Einkommenssteuer ist progressiv.
Mit steigendem steuerbarem Einkommen steigt grundsätzlich auch der anwendbare Tarif. Anders als bei der linearen St. Galler Vermögenssteuer ist die Belastung deshalb nicht einfach proportional zum steuerbaren Einkommen.
Schweizer Steuersystem
Bund, Kanton und Gemeinde
Die persönliche Einkommenssteuer in St. Gallen setzt sich aus mehreren Ebenen zusammen.
Direkte Bundessteuer
Der Bund erhebt eine eigene progressive Einkommenssteuer nach dem schweizweit einheitlichen Bundesrecht.
Kantonssteuer
St. Gallen berechnet eine einfache kantonale Einkommensteuer nach dem kantonalen Tarif. Darauf wird der kantonale Steuerfuss angewandt.
Gemeindesteuer
Auch die politische Gemeinde erhebt ihre Steuer als Prozentsatz der einfachen Steuer. Deshalb beeinflusst der Wohnort die Gesamtbelastung.
Kantonssteuerfuss 2026: 105 %
Zusätzlich zum kantonalen Steuerfuss gilt der Steuerfuss der jeweiligen St. Galler Wohngemeinde. Bei Angehörigen einer steuerberechtigten Kirche kommt gegebenenfalls Kirchensteuer hinzu.
Steuerpflichtige Einkünfte
Welche Einkommen werden in St. Gallen besteuert?
Das St. Galler Steuergesetz erfasst grundsätzlich wiederkehrende und einmalige Einkünfte, soweit keine ausdrückliche Steuerbefreiung besteht.
Arbeitslohn
Löhne, Gehälter, Boni, geldwerte Vorteile und andere Vergütungen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen.
Selbständige Tätigkeit
Gewinne aus selbständiger Erwerbstätigkeit werden nach den hierfür geltenden Regeln ermittelt und in die persönliche Einkommenssteuer einbezogen.
Wertschriften & Kapitalerträge
Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus beweglichem Privatvermögen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen.
Immobilien
Mieterträge aus vermieteten Immobilien sowie der steuerlich relevante Eigenmietwert selbst genutzter Immobilien können Bestandteil des steuerbaren Einkommens sein.
Renten & Vorsorge
AHV-, Pensionskassen- und andere Renteneinkünfte sind nach den jeweils geltenden steuerlichen Regeln zu erfassen.
Weitere Einkünfte
Auch weitere einmalige oder wiederkehrende Einkünfte können steuerpflichtig sein, sofern das Gesetz keine besondere Ausnahme vorsieht.
Abzüge
Vom Bruttoeinkommen zum steuerbaren Einkommen
Nicht das gesamte Bruttoeinkommen wird unmittelbar besteuert. Je nach persönlicher Situation können verschiedene Aufwendungen und Sozialabzüge berücksichtigt werden.
Typische Bereiche sind Berufskosten, Sozialversicherungs- und Vorsorgebeiträge, Schuldzinsen, bestimmte Versicherungsprämien, familienbezogene Abzüge, Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten sowie bestimmte Liegenschaftsaufwendungen.
Welche Beträge tatsächlich abzugsfähig sind, hängt von der Art des Abzugs, den gesetzlichen Höchstbeträgen und der persönlichen Situation ab.
Kanton und Bund nicht gleichsetzen.
Bei vielen Abzügen unterscheiden sich die kantonalen St. Galler Regeln und Höchstbeträge von den Regeln der direkten Bundessteuer. Für eine genaue Berechnung müssen beide Ebenen getrennt betrachtet werden.
Wohnort
Der Gemeindesteuerfuss beeinflusst die Belastung
Die St. Galler Gemeinden bestimmen ihren eigenen Steuerfuss. Dadurch kann dieselbe steuerpflichtige Person bei identischem Einkommen und identischen Abzügen innerhalb des Kantons unterschiedlich hoch belastet werden.
Der kantonale Steuerfuss beträgt für 2026 105 %. Hinzu kommt der jeweilige Gemeindesteuerfuss und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Bei höheren Einkommen kann sich ein Unterschied beim Gemeindesteuerfuss in absoluten Frankenbeträgen deutlich auswirken.
Ein Wohnortsvergleich sollte jedoch nicht allein anhand der Einkommensteuer erfolgen. Vermögenssteuer, Wohnkosten und die tatsächlichen persönlichen Lebensverhältnisse sind ebenfalls einzubeziehen.
Vertiefung
Einkommenssteuer St. Gallen im Detail
Tarif, Abzüge, Erklärungspflichten und besondere Sachverhalte werden auf eigenen Fachseiten vertieft.
Steuersätze & Gemeinden
Progressiver St. Galler Einkommensteuertarif, kantonaler Steuerfuss und Unterschiede zwischen den Gemeinden.
Steuersätze ansehenAbzüge
Berufskosten, Vorsorge, Versicherungen, Familie, Schuldzinsen, Immobilien und weitere wichtige Abzugskategorien.
Abzüge ansehenFormulare & Fristen
Steuererklärung, E-Tax SG, Einreichungsfristen, Fristverlängerungen und erforderliche Unterlagen.
Formulare & FristenSonderregeln
Quellensteuer, Selbständigerwerbende, Immobilien, Beteiligungen sowie besondere persönliche und wirtschaftliche Situationen.
Sonderregeln ansehenFälle & Beispiele
Praxisfälle für Arbeitnehmer, Familien, Expats, Immobilienbesitzer und Selbständigerwerbende.
Fälle ansehenAuslandsbezug
Zuzug, Wegzug, Grenzgänger, ausländische Einkünfte, Immobilien und internationale Steuerausscheidung.
Auslandsfälle ansehenQuellensteuer
Ausländische Arbeitnehmer können zunächst quellenbesteuert werden
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung können bei Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz der Quellensteuer auf ihrem Erwerbseinkommen unterliegen.
Die Quellensteuer wird durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörde abgeführt.
Je nach Einkommenshöhe und persönlicher Situation kann anschließend eine nachträgliche ordentliche Veranlagung erforderlich sein oder beantragt werden.
Damit kann trotz bereits erhobener Quellensteuer eine vollständige Steuererklärung mit Einkommen, Vermögen und Abzügen notwendig werden.
Quellensteuer bedeutet nicht automatisch endgültige Besteuerung.
Insbesondere bei höheren Einkommen, weiteren Einkünften, Vermögen oder besonderen grenzüberschreitenden Sachverhalten kann zusätzlich eine ordentliche Steuerveranlagung relevant werden.
Immobilien
Eigenmietwert, Mieterträge und Liegenschaftskosten
Selbst genutztes Eigenheim
Bei einer selbst bewohnten St. Galler Immobilie kann der steuerlich bestimmte Eigenmietwert als Einkommen berücksichtigt werden.
Vermietete Immobilie
Miet- und Pachterträge gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen.
Unterhaltskosten
Bestimmte werterhaltende Unterhalts- und Verwaltungskosten können nach den jeweils geltenden Regeln abzugsfähig sein.
Hypothekarzinsen
Schuldzinsen können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das steuerbare Einkommen reduzieren.
St. Gallen hat eigene kantonale Regeln zum Eigenmietwert.
Bei bestimmten selbst genutzten Grundstücken können besondere Begrenzungs- und Reduktionsregeln greifen. Immobilienfälle sollten deshalb anhand der aktuellen Grundstückswerte und persönlichen Einkommensverhältnisse geprüft werden.
International
Auslandseinkommen und mehrere Steuerdomizile
Bei steuerlichem Wohnsitz in St. Gallen bilden grundsätzlich auch ausländische Einkünfte einen Teil der steuerlichen Analyse.
Ausländische Arbeitslöhne, Unternehmensgewinne, Wertschriftenerträge, Renten und Immobilienerträge können je nach Sachverhalt in der Schweiz steuerpflichtig sein oder im Rahmen einer internationalen Steuerausscheidung einem anderen Staat zugewiesen werden.
Doppelbesteuerungsabkommen können bestimmen, welchem Staat das Besteuerungsrecht für einzelne Einkunftsarten zusteht.
Das gilt insbesondere bei Zuzug oder Wegzug, Grenzgängern, Tätigkeit in mehreren Staaten, ausländischen Immobilien und internationalen Unternehmensstrukturen.
Steuerberechnung
Offizieller Steuerkalkulator des Kantons St. Gallen
Der Kanton St. Gallen stellt einen offiziellen Kalkulator für Einkommens- und Vermögenssteuern von Privatpersonen und Einzelunternehmen zur Verfügung.
Damit können Steuerjahr, Gemeinde, Zivilstand, Konfession, steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen eingegeben und mit einem alternativen Szenario verglichen werden.
Weitere St. Galler Steuern
Einkommenssteuer ist nur ein Teil der Gesamtbelastung
Vermögenssteuer St. Gallen
Steuersatz, Freibeträge, Bewertung, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Auslandsvermögen.
Vermögenssteuer ansehenErbschaftssteuer St. Gallen
Steuerpflicht, Verwandtschaftsverhältnis, Freibeträge, Tarife und grenzüberschreitende Erbfälle.
Erbschaftssteuer ansehenSteuern im Kanton St. Gallen
Zur zentralen kantonalen Fachseite mit den wichtigsten Steuerarten und weiteren Vertiefungen.
Zu St. GallenStandardfall oder Beratungsfall?
Wann wird die St. Galler Einkommenssteuer komplex?
Arbeitnehmer
Ein klassischer Arbeitnehmerfall mit Schweizer Lohnausweis und üblichen Abzügen lässt sich häufig anhand der Steuererklärung und der kantonalen Wegleitung gut abbilden.
Unternehmer
Selbständigkeit, Beteiligungen, Gesellschaften und Ausschüttungen können die steuerliche Einordnung erheblich komplexer machen.
Immobilien
Eigenmietwert, Vermietung, Unterhaltskosten, Hypotheken sowie Immobilien in mehreren Kantonen oder Staaten erfordern zusätzliche Prüfungen.
International
Bei Tätigkeit, Einkommen oder Wohnsitzen in mehreren Staaten müssen nationales Steuerrecht, Steuerausscheidung und Doppelbesteuerungsabkommen zusammengedacht werden.
Einkommenssteuerberatung
Komplexe Einkommens- oder Cross-Border-Situation?
Wir unterstützen bei der St. Galler Einkommenssteuer, bei Zuzug und Wegzug, internationaler Erwerbstätigkeit, Selbständigkeit, Immobilien, Kapitalerträgen und der steuerlichen Strukturierung grenzüberschreitender Sachverhalte.
Steuerfall besprechen