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Kanton St. Gallen

Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton St. Gallen

Wer im Kanton St. Gallen Vermögen erbt oder zu Lebzeiten geschenkt erhält, sollte prüfen, ob Erbschafts- oder Schenkungssteuer entsteht, welche Steuerbefreiungen gelten und welchem Kanton beziehungsweise Staat die einzelnen Vermögenswerte steuerlich zugeordnet werden. Besonders wichtig sind das Verwandtschaftsverhältnis, die Zusammensetzung des Nachlasses und mögliche ausserkantonale oder internationale Bezüge.

Überblick

Wann fällt im Kanton St. Gallen Erbschafts- oder Schenkungssteuer an?

Die steuerliche Behandlung hängt insbesondere davon ab, wer Vermögen erhält, in welchem Verhältnis diese Person zum Erblasser oder Schenker steht und welche Vermögenswerte übertragen werden.

Bei einer einfachen St. Galler Erbschaft oder Schenkung lässt sich die steuerliche Belastung häufig anhand der kantonalen Regeln und des offiziellen Steuerrechners bestimmen.

Komplexer wird die Beurteilung insbesondere bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, grösseren Vermögen oder wenn Erblasser, Schenker, Erwerber oder Vermögenswerte einen Bezug zu einem anderen Kanton oder zum Ausland haben.

Steuersätze & Freibeträge

Wie hoch ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer in St. Gallen?

Der Steuersatz richtet sich im Kanton St. Gallen nach dem Verhältnis des Empfängers zum Erblasser beziehungsweise Schenker. Für Erbschaften und Schenkungen gelten dieselben Begünstigtengruppen.

Steuerfrei

Ehegatten, Nachkommen sowie Stief- und Pflegekinder sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

10 %

Für Eltern, Stief- und Pflegeeltern, Nachkommen von Stief- und Pflegekindern sowie Konkubinatspartner beträgt der Steuersatz 10 %. Für diese Gruppe gilt ein Freibetrag von CHF 25’000.

20 %

Für Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter und Grosseltern beträgt der Steuersatz 20 %. Soweit keine höhere besondere Freigrenze gilt, beträgt der Freibetrag CHF 10’000.

30 %

Für übrige Empfänger beträgt der Steuersatz 30 %. Dazu gehören insbesondere Personen, die keiner der vorherigen Begünstigtengruppen zugeordnet werden. Der Freibetrag beträgt CHF 10’000.

Der Freibetrag wird bei mehreren Zuwendungen nicht jedes Mal neu gewährt.

Erhält dieselbe Person vom gleichen Erblasser oder Schenker mehrere Zuwendungen, wird der jeweilige Freibetrag insgesamt nur einmal berücksichtigt. Frühere Schenkungen können daher für eine spätere Schenkung oder Erbschaft relevant sein.

Erbschaft oder Schenkung?

Beide Formen der Vermögensübertragung werden erfasst

Erbschaften

Der Erbschaftssteuer unterliegen Vermögensanfälle infolge eines Todesfalls, etwa aufgrund gesetzlicher Erbfolge, Vermächtnis, Schenkung auf den Todesfall oder Nacherbeneinsetzung.

Schenkungen

Der Schenkungssteuer unterliegen freiwillige Zuwendungen unter Lebenden. Dazu können auch Erbvorbezüge, gemischte Schenkungen und andere unentgeltliche Vermögensübertragungen gehören.

Welcher Kanton besteuert?

Grundsätzlich ist der Wohnsitzkanton des Erblassers beziehungsweise Schenkers massgeblich. Bei Grundstücken ist der Belegenheitskanton besonders zu beachten.

Was gilt bei Auslandsbezug?

Bei Personen oder Vermögenswerten in mehreren Staaten müssen die St. Galler Regeln mit dem ausländischen Steuerrecht und möglichen Doppelbesteuerungsregeln koordiniert werden.

Erbrecht und Steuerrecht beantworten unterschiedliche Fragen.

Das Erbrecht bestimmt, wer Vermögen erhält. Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer bestimmt anschliessend, ob und in welcher Höhe die konkrete Zuwendung steuerpflichtig ist.

Offizieller Steuerrechner

Erbschafts- und Schenkungssteuer beim Kanton St. Gallen berechnen

Für die Berechnung der St. Galler Erbschafts- und Schenkungssteuer stellt der Kanton eigene Steuerkalkulatoren zur Verfügung.

Deshalb führen wir keinen parallelen TaxRep-Rechner. Entscheidend ist vielmehr, vor der Berechnung zu klären, welcher Erwerber, welche Vermögenswerte und welche kantonalen oder internationalen Besteuerungsrechte berücksichtigt werden müssen.

Standardfall oder Beratungsfall?

Viele einfache Erbschaften und Schenkungen lassen sich mit Fachwissen und Steuerrechner einordnen

Bei einer rein St. Galler Erbschaft oder Schenkung mit klarer Begünstigtenstellung, übersichtlichen Vermögenswerten und ohne besonderen internationalen Bezug können dieses Fachwissen, die kantonalen Informationen und der offizielle Steuerrechner häufig bereits die wesentlichen Fragen beantworten.

Persönliche Steuerberatung wird insbesondere dann sinnvoll, wenn nicht mehr nur eine Zahl berechnet werden muss, sondern zunächst die steuerliche Zuordnung, Bewertung oder Gestaltung des Sachverhalts geklärt werden muss.

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Neben der Erbschafts- und Schenkungssteuer finden Sie im St.-Gallen-Hub weitere Fachseiten zur Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Unternehmensbesteuerung und Immobilienbesteuerung.

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Erbschaftssteuerberatung

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