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St. Gallen · Verfahren

Erbschaftssteuer St. Gallen: Formulare & Fristen

Nachlassinventar, Erbteilakt und die dazugehörigen Unterlagen bilden die Grundlage des St. Galler Nachlasssteuerverfahrens. Für aktuelle Formulare und die elektronische Einreichung sollte unmittelbar auf die Angebote des Kantons zurückgegriffen werden.

Verfahren

Nachlassinventar und Erbteilakt sind die zentralen Unterlagen

Das St. Galler Steueramt verwendet das Nachlassinventar zur Feststellung des Vermögens per Todestag und den Erbteilakt zur Dokumentation der Verteilung auf die Begünstigten.

Nach den kantonalen Informationen sind das Erbeninventar als Steuererklärung und die Teilungsakten einzureichen. Diese Mitwirkung ist auch dann relevant, wenn aufgrund der Person der Erben letztlich keine Erbschaftssteuer anfällt.

Nachlassinventar und Erbteilakt können inzwischen online über das kantonale eGov-Angebot eingereicht werden.

Ablauf

Vom Todesfall zur steuerlichen Veranlagung

01

Inventarisieren

Vermögenswerte und Schulden per Todestag vollständig zusammenstellen.

02

Erben dokumentieren

Erbenstellung, Verwandtschaftsverhältnisse, Vermächtnisse und allfällige Teilungsregeln erfassen.

03

Einreichen

Nachlassinventar und erforderliche Teilungsunterlagen über die vorgesehenen kantonalen Wege einreichen.

04

Veranlagung prüfen

Steuerpflicht, Befreiungen, Bemessungsgrundlage und festgesetzte Steuer mit dem Sachverhalt abstimmen.

Fristen

Die konkrete Frist ergibt sich aus dem kantonalen Verfahren

Einreichung

Massgeblich sind die vom Steueramt gesetzten Fristen und die im konkreten Verfahren zugestellten Unterlagen. Deshalb sollte nicht mit pauschalen Internetfristen gearbeitet werden.

Fristverlängerung

Der Kanton stellt auch für Unterlagen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer elektronische Möglichkeiten zur Fristverlängerung zur Verfügung.

Ausländische Verfahren

Bei ausländischen Erbnachweisen, Bewertungen oder Nachlassverfahren können Unterlagen später verfügbar sein. Das sollte frühzeitig mit dem St. Galler Verfahren koordiniert werden.

Steuerrechnung

Zahlungsfristen und allfällige Rechtsmittelfristen ergeben sich aus der konkreten Verfügung beziehungsweise Rechnung und sollten separat überwacht werden.

Steuerbefreiung bedeutet nicht automatisch, dass keine Unterlagen benötigt werden.

Das Nachlassinventar dient nicht nur der Erbschaftssteuer, sondern auch der steuerlichen Bestandesaufnahme des Nachlasses.

Offizielle Formulare

Aktuelle Unterlagen direkt beim Kanton St. Gallen

Wir verlinken bewusst auf die kantonalen Originalseiten. Damit verwendest du die jeweils aktuelle Fassung der Formulare und der elektronischen Einreichung.

Verfahrensunterstützung

Komplexer Nachlass oder Unterlagen aus mehreren Staaten?

Wir unterstützen bei der steuerlichen Aufbereitung des Nachlasses und koordinieren bei grenzüberschreitenden Fällen die St. Galler Anforderungen mit Deutschland oder den USA.

Erbfall prüfen lassen