St. Gallen · Verfahren
Erbschaftssteuer St. Gallen: Formulare & Fristen
Nachlassinventar, Erbteilakt und die dazugehörigen Unterlagen bilden die Grundlage des St. Galler Nachlasssteuerverfahrens. Für aktuelle Formulare und die elektronische Einreichung sollte unmittelbar auf die Angebote des Kantons zurückgegriffen werden.
Verfahren
Nachlassinventar und Erbteilakt sind die zentralen Unterlagen
Das St. Galler Steueramt verwendet das Nachlassinventar zur Feststellung des Vermögens per Todestag und den Erbteilakt zur Dokumentation der Verteilung auf die Begünstigten.
Nach den kantonalen Informationen sind das Erbeninventar als Steuererklärung und die Teilungsakten einzureichen. Diese Mitwirkung ist auch dann relevant, wenn aufgrund der Person der Erben letztlich keine Erbschaftssteuer anfällt.
Nachlassinventar und Erbteilakt können inzwischen online über das kantonale eGov-Angebot eingereicht werden.
Ablauf
Vom Todesfall zur steuerlichen Veranlagung
Inventarisieren
Vermögenswerte und Schulden per Todestag vollständig zusammenstellen.
Erben dokumentieren
Erbenstellung, Verwandtschaftsverhältnisse, Vermächtnisse und allfällige Teilungsregeln erfassen.
Einreichen
Nachlassinventar und erforderliche Teilungsunterlagen über die vorgesehenen kantonalen Wege einreichen.
Veranlagung prüfen
Steuerpflicht, Befreiungen, Bemessungsgrundlage und festgesetzte Steuer mit dem Sachverhalt abstimmen.
Fristen
Die konkrete Frist ergibt sich aus dem kantonalen Verfahren
Einreichung
Massgeblich sind die vom Steueramt gesetzten Fristen und die im konkreten Verfahren zugestellten Unterlagen. Deshalb sollte nicht mit pauschalen Internetfristen gearbeitet werden.
Fristverlängerung
Der Kanton stellt auch für Unterlagen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer elektronische Möglichkeiten zur Fristverlängerung zur Verfügung.
Ausländische Verfahren
Bei ausländischen Erbnachweisen, Bewertungen oder Nachlassverfahren können Unterlagen später verfügbar sein. Das sollte frühzeitig mit dem St. Galler Verfahren koordiniert werden.
Steuerrechnung
Zahlungsfristen und allfällige Rechtsmittelfristen ergeben sich aus der konkreten Verfügung beziehungsweise Rechnung und sollten separat überwacht werden.
Steuerbefreiung bedeutet nicht automatisch, dass keine Unterlagen benötigt werden.
Das Nachlassinventar dient nicht nur der Erbschaftssteuer, sondern auch der steuerlichen Bestandesaufnahme des Nachlasses.
Offizielle Formulare
Aktuelle Unterlagen direkt beim Kanton St. Gallen
Wir verlinken bewusst auf die kantonalen Originalseiten. Damit verwendest du die jeweils aktuelle Fassung der Formulare und der elektronischen Einreichung.
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