St. Gallen · Internationale Erbfälle
Erbschaftssteuer St. Gallen bei Auslandsbezug
Bei internationalen Nachlässen reicht es nicht, nur den Wohnsitz des Erben zu betrachten. Entscheidend ist, warum St. Gallen ein Besteuerungsrecht hat, welche Vermögenswerte diesem Besteuerungsrecht zugeordnet werden und ob daneben ein ausländischer Staat ebenfalls Steuern erhebt.
Steuerliche Anknüpfung
Wohnsitz und Belegenheitsort müssen getrennt betrachtet werden
Internationale Erbfälle können in St. Gallen steuerlich relevant sein, obwohl Erblasser oder Erben im Ausland wohnen.
Besonders wichtig sind Grundstücke. Bei Immobilien kann der Belegenheitsort ein eigenständiges kantonales Besteuerungsrecht auslösen. Daneben ist bei beweglichem Vermögen und Beteiligungen zu prüfen, an welchen Wohnsitz oder Unternehmensbezug die jeweilige Steuerordnung anknüpft.
Erst nachdem diese Zuordnung geklärt ist, lässt sich beurteilen, welcher Teil des Nachlasses in die St. Galler Berechnung gehört.
Typische Konstellationen
Vier häufige internationale Ausgangslagen
Erblasser im Ausland, Immobilie in St. Gallen
Die St. Galler Immobilie kann trotz ausländischem Wohnsitz des Erblassers ein eigenständiges St. Galler Besteuerungsrecht auslösen.
Erblasser in St. Gallen, Erbe in Deutschland
Neben der St. Galler Behandlung ist zu prüfen, ob Deutschland beim Erwerber eine eigene Erbschaftssteuerpflicht auslöst und wie das Erbschaftsteuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland die Besteuerungsrechte verteilt.
Erblasser in St. Gallen, US-Erbe
Bei US-Bezug muss zwischen der schweizerischen Erbschaftssteuer und den eigenständigen US-Nachlass-, Geschenk- und Informationsregeln unterschieden werden. Zusätzlich kann das Nachlasssteuerabkommen zwischen der Schweiz und den USA zu berücksichtigen sein.
Nachlass in mehreren Staaten
Immobilien, Depots und Beteiligungen können unterschiedlichen steuerlichen Anknüpfungsregeln folgen. Eine Vermögensliste nach Staat und Vermögensart ist deshalb der Ausgangspunkt.
Prüfung
So wird ein internationaler Erbfall strukturiert
Personen
Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls weitere steuerliche Statusmerkmale von Erblasser und Erben bestimmen.
Vermögen
Jeden Vermögenswert nach Art, Staat, Eigentümer und Wert am Todestag erfassen.
Steuerrechte
Für jeden Staat prüfen, warum und auf welchen Teil des Nachlasses er steuerlich zugreifen kann.
Entlastung
DBA, innerstaatliche Anrechnung, Befreiungen und Verfahrensanforderungen aufeinander abstimmen.
„Nichtansässig“ bedeutet nicht automatisch „keine Steuer“.
Gerade Immobilien und andere örtlich gebundene Vermögenswerte können unabhängig vom Wohnsitz eine Steuerpflicht auslösen.
Doppelbesteuerung
Mehrere Steueransprüche müssen koordiniert werden
Wenn zwei Staaten denselben Erwerb besteuern, ist zunächst zu prüfen, ob zwischen der Schweiz und dem anderen Staat ein besonderes Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschafts- oder Nachlasssteuern besteht. Andernfalls können ausschließlich die jeweiligen nationalen Entlastungsregelungen zur Anwendung kommen.
Für internationale Erbfälle in St. Gallen sind insbesondere die besonderen Abkommen der Schweiz mit Deutschland, Österreich und den USA von praktischer Bedeutung. Diese Abkommen können regeln, welchem Staat für bestimmte Vermögenswerte ein Besteuerungsrecht zusteht und auf welche Weise eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Die Abkommen unterscheiden sich erheblich voneinander. Beim Verhältnis Schweiz–Deutschland können beispielsweise der Wohnsitz und die Staatsangehörigkeit des Erblassers, der Wohnsitz des Erwerbers sowie die Art und Lage des Vermögens eine Rolle spielen. Immobilien werden dabei nicht zwingend nach denselben Regeln behandelt wie Bankguthaben, Wertschriften oder Unternehmensvermögen.
Auch zwischen der Schweiz und Österreich besteht ein besonderes Abkommen für Nachlass- und Erbschaftsteuern. Obwohl Österreich derzeit keine allgemeine Erbschaftssteuer erhebt, kann das Abkommen bei grenzüberschreitenden Nachlässen weiterhin für die Zuordnung von Besteuerungsrechten und einzelne Vermögenswerte relevant sein.
Beim Verhältnis Schweiz–USA muss zwischen der kantonalen schweizerischen Erbschaftssteuer und dem US-amerikanischen System der Estate Tax unterschieden werden. Das Abkommen mit den USA folgt daher einer anderen Systematik als die europäischen Erbschaftsteuerabkommen.
Welches Abkommen tatsächlich eingreift und welche Entlastungsmethode anzuwenden ist, muss deshalb für jeden internationalen Nachlass anhand der beteiligten Staaten, Personen und Vermögenswerte gesondert geprüft werden.
DBA-Regeln gehen über die Frage „Wo wohnte der Erblasser?“ hinaus.
Je nach Abkommen können auch Staatsangehörigkeit, Wohnsitz des Erwerbers, Belegenheitsort von Immobilien, Betriebsvermögen und weitere besondere Anknüpfungsmerkmale entscheidend sein.
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