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St. Gallen · Nachfolgeplanung

Erbschaftssteuerplanung im Kanton St. Gallen

Wer Vermögen vererben oder zu Lebzeiten übertragen möchte, sollte nicht erst beim Erbfall über Steuern nachdenken. Im Kanton St. Gallen hängen die Folgen insbesondere vom Begünstigten, von der Vermögensart und bei internationalen Fällen von der steuerlichen Zuordnung zu mehreren Staaten oder Kantonen ab.

Ausgangslage

Die Person des Begünstigten ist ein zentraler Steuerfaktor

Im Kanton St. Gallen sind Ehegatten und Nachkommen sowie Stief- und Pflegekinder von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Bei anderen Begünstigten kann dagegen eine Steuer entstehen. Für eine sinnvolle Nachfolgeplanung reicht es deshalb nicht, nur den Gesamtwert des Vermögens zu kennen. Entscheidend ist auch, wer welchen Vermögenswert erhalten soll.

Bei grösseren Vermögen kommen Bewertung, Liquidität, Immobilien, Beteiligungen und die Abstimmung mit erbrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Regelungen hinzu.

Vorgehen

Vier Schritte für eine belastbare Planung

01

Vermögen erfassen

Immobilien, Depots, Bankguthaben, Beteiligungen, Versicherungen und Schulden vollständig aufnehmen.

02

Begünstigte bestimmen

Erben, Vermächtnisnehmer und Beschenkte nach ihrem Verhältnis zur übertragenden Person einordnen.

03

Steuerorte prüfen

Wohnsitz, Grundstücke und ausländische Vermögenswerte den betroffenen Steuerhoheiten zuordnen.

04

Varianten vergleichen

Erbgang, Schenkung, zeitliche Staffelung und Finanzierung anhand der tatsächlichen Folgen vergleichen.

Steuerplanung und Erbrecht müssen zusammenpassen.

Testament, Erbvertrag, Pflichtteile, güterrechtliche Fragen und gesellschaftsrechtliche Übertragungsbeschränkungen sind eigenständige Themen und sollten mit der steuerlichen Struktur abgestimmt werden.

Gestaltungsfelder

Wo Planung besonders relevant wird

Nicht steuerbefreite Begünstigte

Bei Eltern, Geschwistern, entfernteren Verwandten, Lebenspartnern oder anderen Personen kann die Steuerbelastung ein wesentlicher Bestandteil der Nachfolgeentscheidung sein.

Immobilien

Bei Grundstücken spielt der Belegenheitsort eine zentrale Rolle. Befinden sich Immobilien in verschiedenen Kantonen oder Staaten, kann die Nachfolge mehrere Steuerhoheiten berühren.

Unternehmensnachfolge

Bei Beteiligungen müssen steuerliche Bewertung, Kontrolle, Finanzierung und gesellschaftsrechtliche Übertragungsregeln zusammen betrachtet werden.

Internationale Vermögen

Bei Deutschland-, US- oder anderem Auslandsbezug sollte vor einer Übertragung geklärt werden, ob neben St. Gallen eine weitere Erbschafts-, Schenkungs- oder Nachlasssteuer entstehen kann.

Berechnung

Steuerbelastung mit dem offiziellen SG-Rechner prüfen

Für die reine St. Galler Steuerberechnung verweisen wir auf den offiziellen Erbschaftssteuerkalkulator des Kantons. Für die Planung ist jedoch zuerst zu bestimmen, welche Person und welcher Vermögenswert überhaupt in die St. Galler Berechnung gehört.

Nachfolgeplanung

Komplexe Vermögens- oder Auslandsstruktur?

Wir analysieren die St. Galler Steuerfolgen und koordinieren bei Bedarf die grenzüberschreitende Behandlung mit Deutschland oder den USA.

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