auslandsbezug

Kanton St. Gallen · Internationale Einkommenssteuer

Einkommenssteuer St. Gallen bei Auslandsbezug

Wer in St. Gallen wohnt und im Ausland arbeitet, als Grenzgänger zwischen der Schweiz, Deutschland, Österreich oder Liechtenstein pendelt, ausländische Kapitalerträge oder Immobilien besitzt oder während des Jahres in die Schweiz zu- oder wegzieht, muss kantonales und internationales Steuerrecht gemeinsam betrachten.

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton St. Gallen

Natürliche Personen sind im Kanton St. Gallen aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie hier ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder steuerrechtlichen Aufenthalt haben.

Ein steuerrechtlicher Wohnsitz liegt grundsätzlich dort, wo sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält.

Daneben kann auch ein steuerrechtlicher Aufenthalt eine Steuerpflicht begründen. Das St. Galler Steuergesetz nennt hierfür bei Erwerbstätigkeit grundsätzlich einen Aufenthalt von mindestens 30 Tagen und ohne Erwerbstätigkeit von mindestens 90 Tagen.

Bei internationalen Fällen kann gleichzeitig auch ein anderer Staat die Person nach seinem innerstaatlichen Recht als ansässig behandeln. Dann muss zusätzlich das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen geprüft werden.

Melderecht und Steuerrecht nicht gleichsetzen.

An- oder Abmeldung bei einer Gemeinde sind wichtige Indizien. Bei grenzüberschreitenden Fällen muss jedoch geprüft werden, wo steuerrechtlicher Wohnsitz beziehungsweise Aufenthalt tatsächlich besteht.

Wohnsitzwechsel

Zuzug nach St. Gallen und Wegzug ins Ausland

Ein internationaler Wohnsitzwechsel kann dazu führen, dass die St. Galler Steuerpflicht während des Kalenderjahres beginnt oder endet.

Zuzug aus dem Ausland

Die St. Galler Steuerpflicht beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem im Kanton steuerrechtlicher Wohnsitz oder Aufenthalt begründet wird.

Wegzug ins Ausland

Wird der Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland verlegt und der St. Galler steuerrechtliche Wohnsitz aufgegeben, kann die persönliche Steuerpflicht während des Jahres enden.

Unterjährige Steuerperiode

Bei einem internationalen Zu- oder Wegzug müssen die während der tatsächlichen Steuerpflicht steuerbaren Einkünfte der richtigen Periode zugeordnet werden.

Schweizer Anknüpfung bleibt

Eine wirtschaftliche Steuerpflicht kann trotz Auslandswohnsitz beispielsweise aufgrund eines Geschäftsbetriebs, einer Betriebsstätte oder eines Grundstücks im Kanton fortbestehen.

Vor einem Umzug Realisationszeitpunkte prüfen.

Bonuszahlungen, Unternehmensverkäufe, Aktienvergütungen, private Kapitalgewinne und Vorsorgebezüge können vor und nach dem Zuzug steuerlich unterschiedlich behandelt werden.

Dokumentation

Was sollte vor einem internationalen Umzug festgehalten werden?

01

Wohnsitze

Ein- und Auszugsdaten, Wohnungen, Familienwohnsitz und Aufenthaltsorte dokumentieren.

02

Arbeitstage

Arbeits-, Homeoffice-, Reise-, Ferien- und sonstige Abwesenheitstage nach Staaten festhalten.

03

Kapitalanlagen

Depots, Konten, Erträge, Beteiligungen, Quellensteuern und relevante Transaktionen erfassen.

04

Weitere Vermögenswerte

Immobilien, Vorsorge, Renten, Unternehmen und sonstige ausländische Einkünfte dokumentieren.

Internationale Erwerbstätigkeit

Arbeitsort kann wichtiger sein als Arbeitgeberstandort

Bei Arbeitnehmern, die in mehreren Staaten tätig sind, muss für die Einkommenssteuer insbesondere geprüft werden, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt.

St. Galler Arbeitgeber

Ein Schweizer Arbeitgeber bedeutet nicht automatisch, dass jeder Teil des Arbeitslohns ausschliesslich in der Schweiz steuerbar ist, wenn Arbeitstage tatsächlich in anderen Staaten geleistet werden.

Ausländischer Arbeitgeber

Umgekehrt kann Einkommen eines ausländischen Arbeitgebers in St. Gallen steuerlich relevant sein, wenn die Tätigkeit tatsächlich von St. Gallen aus ausgeübt wird.

Geschäftsreisen

Arbeitstage in Drittstaaten können abhängig von Arbeitgeber, Aufenthaltsdauer und anwendbarem DBA gesondert zu beurteilen sein.

Bonus

Bei Bonuszahlungen kann der Zeitraum, für den die Vergütung geleistet wird, für die internationale Zuordnung wichtiger sein als allein der Auszahlungstag.

Arbeitstagekalender führen.

Bei Arbeit in mehreren Staaten sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, an welchen Tagen tatsächlich in der Schweiz, im Wohnsitzstaat oder in Drittstaaten gearbeitet wurde.

Remote Work

Homeoffice über die Grenze

Grenzüberschreitendes Homeoffice kann die einkommenssteuerliche Zuordnung von Arbeitslohn verändern.

Das ist im Kanton St. Gallen aufgrund der Nähe zu Deutschland, Österreich und Liechtenstein besonders praxisrelevant.

Zusätzlich zur Einkommenssteuer müssen Sozialversicherung, Arbeitgeberpflichten und arbeitsrechtliche Fragen separat geprüft werden.

Diese Regelwerke folgen nicht zwingend denselben Schwellenwerten oder Zuordnungsregeln.

Steuer und Sozialversicherung getrennt analysieren.

Dass ein Arbeitstag einkommenssteuerlich einem Staat zugeordnet wird, entscheidet nicht automatisch über das anzuwendende Sozialversicherungssystem.

Grenzgänger

Wohnsitz im Ausland – Arbeitsort St. Gallen

Grenzgänger mit Arbeitsort im Kanton St. Gallen gehören grundsätzlich zu den quellensteuerpflichtigen Personengruppen. Die konkrete Besteuerung richtet sich zusätzlich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Deutschland

Für anerkannte Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz enthält das DBA eine besondere Regel. Bei erfüllten Voraussetzungen kann die Schweiz eine auf 4,5 % der Bruttoeinkünfte begrenzte Quellensteuer erheben.

Österreich

Bei Wohnsitz in Österreich und Tätigkeit in St. Gallen gelten andere DBA-Regeln als für deutsche Grenzgänger. Die deutsche 4,5-%-Regel darf deshalb nicht übertragen werden.

Liechtenstein

Auch bei Pendlern zwischen Liechtenstein und St. Gallen gelten eigene Regeln des DBA Schweiz–Liechtenstein. Wohnsitz, Arbeitgeber und Art des Arbeitgebers können relevant sein.

Weitere Staaten

Bei anderen Wohnsitzstaaten ist das jeweils einschlägige DBA zu prüfen. Eine allgemeine schweizerische Grenzgängerregel für alle Staaten gibt es nicht.

„Grenzgänger“ ist kein einheitliches internationales Steuermodell.

Deutschland, Österreich und Liechtenstein haben unterschiedliche Abkommensregeln. Deshalb muss zunächst der Wohnsitzstaat feststehen und anschließend das konkrete DBA angewandt werden.

Liechtenstein

Für St. Gallen besonders relevante Nachbarschaftsfälle

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Fürstentum Liechtenstein sind grenzüberschreitende Arbeitnehmer- und Wohnsitzfälle im Kanton St. Gallen besonders häufig.

Das DBA Schweiz–Liechtenstein gilt für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Bei einem Wohnsitz in St. Gallen und Arbeit in Liechtenstein oder umgekehrt muss geprüft werden, welchem Staat das Abkommen das Besteuerungsrecht für den konkreten Arbeitslohn zuweist.

Bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern, bestimmten Pensionsleistungen, Selbständigkeit oder Unternehmensbeteiligungen können nochmals besondere Regeln gelten.

Gerade bei Liechtenstein nicht von Deutschland ableiten.

Die Regeln des DBA Schweiz–Deutschland und des DBA Schweiz–Liechtenstein unterscheiden sich erheblich. Die steuerliche Behandlung muss deshalb anhand des konkreten bilateralen Abkommens bestimmt werden.

Mitarbeiterbeteiligungen

Aktien, Optionen und RSUs bei internationaler Tätigkeit

Mitarbeiterbeteiligungen können bei Zuzug, Wegzug oder Arbeit in mehreren Staaten besondere zeitliche und internationale Zuordnungsfragen auslösen.

Grant im Ausland

Wird eine Mitarbeiterbeteiligung vor dem Zuzug nach St. Gallen gewährt, kann ein später realisierter geldwerter Vorteil teilweise einer früheren ausländischen Tätigkeitsperiode zuzuordnen sein.

Wegzug vor Vesting

Umgekehrt kann bei einem Wegzug aus St. Gallen ein Teil eines später realisierten Vorteils weiterhin wirtschaftlich auf die frühere Tätigkeit in der Schweiz entfallen.

Vesting-Zeitraum

Grant Date, Vesting Period, Vesting Date und tatsächliche Arbeitstage sollten bei international mobilen Arbeitnehmern dokumentiert werden.

DBA

Neben der schweizerischen Behandlung muss geprüft werden, wie das DBA mit dem anderen Staat das Besteuerungsrecht für den arbeitsbezogenen Vorteil verteilt.

Equity Compensation früh dokumentieren.

Nach mehreren Arbeitgebern, Umzügen und internationalen Tätigkeitsperioden ist eine rückwirkende Aufteilung häufig deutlich schwieriger als eine laufende Arbeitstagedokumentation.

Auslandsdepots

Zinsen, Dividenden und Kursgewinne

Ein Bankkonto oder Depot im Ausland bleibt bei einer in St. Gallen steuerpflichtigen Person grundsätzlich für die Schweizer Steuerdeklaration relevant.

Ausländische Zinsen

Zinsen aus ausländischen Bankkonten und verzinslichen Anlagen sind grundsätzlich als Vermögenserträge zu prüfen.

Ausländische Dividenden

Auch Dividenden aus ausländischen Aktien, Fonds und Beteiligungen können für die St. Galler Einkommenssteuer relevant sein.

Private Kursgewinne

Die schweizerische Grundregel über grundsätzlich steuerfreie private Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen kann auch auf ausländische Wertschriften Anwendung finden.

Vermögenssteuer

Ausländische Konten und Wertschriften sind zusätzlich bei der St. Galler Vermögenssteuer zu berücksichtigen.

Der Depotstandort entscheidet nicht über die Schweizer Steuerpflicht.

Ein Depot bei einer deutschen, österreichischen, liechtensteinischen oder US-amerikanischen Bank bleibt bei Schweizer Steueransässigkeit grundsätzlich Bestandteil der steuerlichen Analyse.

Ausländische Quellensteuer

DA-1 bei Dividenden und Zinsen

Auf ausländischen Kapitalerträgen kann bereits im Quellenstaat Steuer einbehalten worden sein.

Soweit der Quellenstaat nach einem Doppelbesteuerungsabkommen einen Teil der Steuer erheben darf, kann für den verbleibenden nicht rückforderbaren Quellensteueranteil unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine schweizerische Anrechnung möglich sein.

Für natürliche Personen wird hierfür insbesondere das Formular DA-1 verwendet.

Der Kanton St. Gallen stellt aktuelle DA-1-Formulare für natürliche Personen bereit.

Rückforderung im Ausland und Anrechnung in der Schweiz unterscheiden.

Ein Quellensteueranteil, der nach dem DBA im Ausland zurückgefordert werden kann, ist von einem Quellensteueranteil zu unterscheiden, der dort endgültig verbleiben darf und gegebenenfalls in der Schweiz angerechnet werden kann.

USA

US-Person mit Wohnsitz in St. Gallen

US-Staatsbürger

Bei US-Staatsbürgern und anderen weiterhin in den USA steuerpflichtigen Personen kann neben der St. Galler beziehungsweise schweizerischen Besteuerung eine fortbestehende US-Steuerpflicht bestehen.

US-Depot

US-Aktien, Dividenden und andere Kapitalanlagen müssen sowohl nach Schweizer als auch nach US-amerikanischen Regeln beurteilt werden.

Vorsorge

Schweizer Pensionskassen, Freizügigkeit, Säule 3a und US-Altersvorsorge können in beiden Staaten unterschiedlich qualifiziert werden.

Investmentprodukte

Die steuerliche Behandlung eines Fonds oder ETFs kann in der Schweiz und in den USA deutlich voneinander abweichen. Internationale Anlageentscheidungen sollten deshalb nicht nur nach Schweizer Steuerrecht beurteilt werden.

Schweizer Steuererklärung allein löst einen US-Fall nicht.

Bei einer US-Person mit Wohnsitz in St. Gallen müssen Schweizer Steuerrecht, US-Steuerrecht und das DBA Schweiz–USA koordiniert betrachtet werden.

Auslandsimmobilien

Immobilieneinkünfte folgen besonderen Zuordnungsregeln

Ausländische Grundstücke und Immobilien werden international anders behandelt als gewöhnliche Bank- oder Wertschriftenerträge.

Vermietete Immobilie

Bei einer ausländischen Mietimmobilie muss geprüft werden, welchem Staat das anwendbare DBA das Besteuerungsrecht für die Immobilienerträge zuweist.

Ferienwohnung

Auch selbst genutztes ausländisches Grundeigentum kann für die schweizerische Steuerausscheidung und die Satzbestimmung relevant sein.

Schulden

Hypotheken und andere Schulden sowie Schuldzinsen müssen bei mehreren Steuerdomizilen nach den schweizerischen Ausscheidungsregeln verteilt werden.

Verkauf

Beim Verkauf einer ausländischen Immobilie sind der Belegenheitsstaat, das anwendbare DBA und die schweizerische steuerliche Behandlung gemeinsam zu prüfen.

Ausländische Immobilie kann trotz Freistellung den Schweizer Steuersatz beeinflussen.

Internationale Freistellungs- und Ausscheidungsregeln können dazu führen, dass ein ausländischer Immobilienertrag nicht unmittelbar in St. Gallen besteuert wird, aber für die Bestimmung des auf andere Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes relevant bleibt.

Vorsorge & Renten

Ausländische Renten und Schweizer Vorsorgeleistungen

Ausländische Altersrente

Bei Renten aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein, den USA oder anderen Staaten muss geprüft werden, welche Art der Leistung vorliegt und welchem Staat das DBA das Besteuerungsrecht zuweist.

Öffentlich-rechtliche Pension

Pensionen aus einem früheren öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis können anderen DBA-Regeln folgen als gewöhnliche private oder betriebliche Altersleistungen.

Schweizer Vorsorge nach Wegzug

Bei Auszahlung schweizerischer Vorsorgeleistungen an eine im Ausland wohnhafte Person kann eine schweizerische Quellenbesteuerung entstehen.

DBA-Rückforderung

Je nach Wohnsitzstaat und Abkommen kann eine zunächst erhobene Schweizer Quellensteuer ganz oder teilweise zurückforderbar sein.

Doppelbesteuerungsabkommen

Für St. Gallen besonders wichtige Abkommen

Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Im Kanton St. Gallen sind aufgrund der geografischen Lage insbesondere Deutschland, Österreich und Liechtenstein besonders praxisrelevant; bei internationalen Vermögens- und Zuzugsfällen spielt daneben häufig das DBA mit den USA eine Rolle.

01

Deutschland

Das DBA regelt unter anderem Ansässigkeit, unselbständige Arbeit, Grenzgänger, Unternehmensgewinne, Kapitalerträge, Renten und Immobilien.

02

Österreich

Das DBA Schweiz–Österreich gilt für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und enthält eigene Regeln für grenzüberschreitende Arbeitnehmerfälle.

03

Liechtenstein

Das DBA Schweiz–Liechtenstein gilt für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Für Pendler zwischen St. Gallen und Liechtenstein ist es besonders wichtig.

04

USA

Das DBA Schweiz–USA betrifft Steuern vom Einkommen. Bei US-Personen ist zusätzlich die fortbestehende US-Besteuerung zu berücksichtigen.

05

Weitere Staaten

Arbeits-, Renten-, Kapital- und Immobilienregeln können sich von Abkommen zu Abkommen unterscheiden. Die Behandlung eines Landes darf nicht auf ein anderes übertragen werden.

06

Kein DBA

Besteht mit dem anderen Staat kein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen, müssen die jeweiligen innerstaatlichen Regeln zur Vermeidung oder Minderung einer Doppelbesteuerung geprüft werden.

Beschränkte Steuerpflicht

Wohnsitz im Ausland – trotzdem Steuerpflicht in St. Gallen

Auch ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton kann eine wirtschaftliche Zugehörigkeit zu St. Gallen bestehen.

Das St. Galler Steuergesetz nennt insbesondere Geschäftsbetriebe und Betriebsstätten als wirtschaftliche Anknüpfungspunkte. Auch Grundeigentum im Kanton kann eine beschränkte Steuerpflicht auslösen.

In solchen Fällen wird nicht automatisch das gesamte weltweite Einkommen im Kanton besteuert.

Für die Bestimmung des auf die St. Galler Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes können jedoch weitere Einkünfte beziehungsweise internationale Ausscheidungsregeln relevant sein.

Praxis

Internationalen Steuerfall in vier Schritten prüfen

01

Steuerpflicht

Wohnsitz, Aufenthalt und wirtschaftliche Anknüpfungspunkte in St. Gallen und im Ausland bestimmen.

02

Einkünfte erfassen

Arbeitslohn, Bonus, Kapitalanlagen, Beteiligungen, Renten, Immobilien und Unternehmensgewinne vollständig nach Staaten erfassen.

03

DBA anwenden

Für jede Einkunftsart prüfen, welchem Staat das konkrete Doppelbesteuerungsabkommen ein Besteuerungsrecht zuweist.

04

Doppelbesteuerung beseitigen

Freistellung, Satzbestimmung, Steuerausscheidung, Quellensteuerrückforderung oder Anrechnung berücksichtigen.

Offizielle Informationen

St. Galler und internationale Steuerquellen

Der Kanton St. Gallen veröffentlicht Informationen zu Wohnsitz, Zuzug und Wegzug, Quellensteuer, Wertschriften und der Anrechnung ausländischer Quellensteuern.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt die aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen und länderbezogenen Steuerinformationen bereit.

Cross-Border-Steuern

Wohnsitz in St. Gallen und Einkommen aus mehreren Staaten?

Wir unterstützen bei Zuzug und Wegzug, Grenzgänger- und Remote-Work-Fällen mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein, internationalen Mitarbeiterbeteiligungen, ausländischen Kapitalanlagen, Immobilien, Renten, Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen.

Internationalen Steuerfall besprechen