Kanton Uri · Vermögenssteuer
Vermögenssteuer im Kanton Uri
Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Uri unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der Vermögenssteuer von Kanton, Einwohnergemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde. Uri arbeitet mit proportionalen Sätzen von je 1,0 ‰ für Kanton und Gemeinde und zieht vorher Sozialabzüge von CHF 105’800, CHF 211’700 für Ehepaare und CHF 31’800 je Kind ab.
Überblick
Wie funktioniert die Urner Vermögenssteuer?
Die Vermögenssteuer wird jährlich auf dem Reinvermögen am Ende der Steuerperiode erhoben, in der Regel per 31. Dezember. Bei Wohnsitz in Uri erstreckt sich die Steuerpflicht grundsätzlich auf das gesamte Vermögen; Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke ausserhalb des Kantons sind davon ausgenommen.
Vom Reinvermögen werden die Sozialabzüge abgezogen: 2026 CHF 211’700 für Ehepaare in ungetrennter Ehe, CHF 105’800 für alle übrigen Steuerpflichtigen und zusätzlich CHF 31’800 je nicht selbständig besteuertes Kind. Massgebend sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode.
Auf das steuerbare Vermögen erheben Kanton und Einwohnergemeinde je eine einfache Steuer von 1,0 ‰, die Landeskirchen von 0,3 ‰. Jede Ebene multipliziert ihren Satz mit dem eigenen Steuerfuss; der Kantonssteuerfuss beträgt 2026 100 %.
Proportional statt progressiv.
Der Satz der einfachen Vermögenssteuer ist in Uri für jedes steuerbare Vermögen gleich. Unterschiede in der Belastung entstehen über die Sozialabzüge und die Steuerfüsse von Gemeinde und Kirchgemeinde; eine Begrenzung der Gesamtbelastung im Verhältnis zum Einkommen führt die ESTV für Uri nicht auf.
Systematik
Vier Schritte zur Urner Vermögenssteuer
1. Vermögenswerte erfassen
Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Lebensversicherungen und weitere Vermögenswerte werden mit ihrem Stand am Ende der Steuerperiode erfasst.
2. Vermögenswerte bewerten
Liegenschaften werden mit dem Wert der steueramtlichen Schätzung erfasst, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Ertragswert. Nicht kotierte Titel sind zum Verkehrswert anzugeben.
3. Schulden und Sozialabzüge abziehen
Nachgewiesene Schulden reduzieren das Reinvermögen. Danach werden CHF 105’800 für Alleinstehende bzw. CHF 211’700 für Ehepaare sowie CHF 31’800 je Kind abgezogen.
4. Sätze und Steuerfüsse anwenden
Kanton und Gemeinde erheben je 1,0 ‰, die Landeskirchen 0,3 ‰. Jeder Betrag wird mit dem Steuerfuss der jeweiligen Ebene multipliziert, 2026 für den Kanton mit 100 %.
Beispiel Altdorf 2026: 2,196 ‰.
Mit den Steuerfüssen 2026 von 100 % für den Kanton, 95 % für die Gemeinde und 82 % für die römisch-katholische Kirchgemeinde beträgt die Vermögenssteuer in Altdorf rechnerisch 2,196 ‰ des steuerbaren Vermögens, ohne Kirchensteuer 1,95 ‰. Ein Ehepaar ohne Kinder mit CHF 1 Mio. Reinvermögen versteuert nach dem Sozialabzug noch CHF 788’300; das ergibt mit Kirchensteuer rund CHF 1’731.
Besonderheit Uri
Eigene Sätze für Kanton, Gemeinde und Kirche
Das Urner Steuergesetz legt für Kanton, Einwohnergemeinden und Landeskirchen je einen eigenen proportionalen Satz fest. Auf jeden Satz wendet die jeweilige Ebene ihren Steuerfuss an; einen progressiven Tarif gibt es nicht.
Kanton: 1,0 ‰
Die einfache Kantonssteuer beträgt 1,0 ‰ des steuerbaren Vermögens. Der Landrat legt den Steuerfuss jährlich mit dem Budget fest; für 2026 beträgt er 100 %.
Einwohnergemeinde: 1,0 ‰
Die Gemeinden erheben ebenfalls 1,0 ‰, vervielfacht mit ihrem eigenen Steuerfuss. Für die Quellensteuertarife 2026 rechnet der Kanton mit einem gewogenen Gemeindesteuerfuss von 98 %.
Landeskirche: 0,3 ‰
Mitglieder einer Landeskirche zahlen zusätzlich 0,3 ‰ mal den Steuerfuss ihrer Kirchgemeinde, in Altdorf 2026 82 % für die römisch-katholische und 115 % für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde.
Keine Belastungsobergrenze
Eine Begrenzung der Einkommens- und Vermögenssteuer im Verhältnis zum Einkommen führt die ESTV für Uri nicht auf. Bei ertragsschwachem Vermögen wirkt die Vermögenssteuer deshalb voll.
Vermögenssteuer 2026 am Beispiel Altdorf
| Steuerhoheit | Einfache Steuer | Steuerfuss 2026 | Belastung |
|---|---|---|---|
| Kanton | 1,0 ‰ | 100 % | 1,000 ‰ |
| Einwohnergemeinde Altdorf | 1,0 ‰ | 95 % | 0,950 ‰ |
| Römisch-katholische Kirchgemeinde | 0,3 ‰ | 82 % | 0,246 ‰ |
| Total mit römisch-katholischer Kirchensteuer | – | – | 2,196 ‰ |
| Total mit evangelisch-reformierter Kirchensteuer (115 %) | – | – | 2,295 ‰ |
Sozialabzüge sind Abzüge, keine Freigrenzen.
Die Beträge von CHF 105’800 bzw. CHF 211’700 und CHF 31’800 je Kind werden vom Reinvermögen abgezogen; nur der übersteigende Teil wird besteuert. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern bleiben damit CHF 275’300 steuerfrei.
Wohnort
Gemeinde und Kirchgemeinde bestimmen die Gesamtbelastung mit
Die Einwohnergemeinden und die Landeskirchen legen ihre Steuerfüsse jährlich mit dem Budget fest. Dieselben Steuerfüsse wirken auf Einkommen und Vermögen; ein Wohnortsvergleich sollte deshalb beide Steuern gemeinsam betrachten.
Für die Quellensteuertarife 2026 rechnet der Kanton mit gewogenen Steuerfüssen von 98 % für die Gemeinden und 110 % für die Kirchen; in Altdorf beträgt der Gemeindesteuerfuss 2026 laut ESTV 95 %. Wer im Kanton weniger als CHF 300 Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern bezahlt, schuldet für seine Grundstücke eine Minimalsteuer von CHF 300, ausser die steueramtliche Schätzung beträgt höchstens CHF 50’000.
Bewertung
Bewertung: steueramtliche Schätzung und Verkehrswert
Liegenschaften werden mit dem Wert der steueramtlichen Schätzung deklariert. Nach dem seit 2025 geltenden Schätzungsreglement wird der Steuerwert von Ein- bis Dreifamilienhäusern und Stockwerkeigentum nach dem Realwert bestimmt, jener grösserer Mietliegenschaften und Geschäftshäuser nach dem Ertragswert. Liegt der berechnete Wert über 100 % oder unter 85 % des Marktwerts, kann eine individuelle Bewertung erfolgen; land- und forstwirtschaftliche Grundstücke werden zum Ertragswert besteuert.
Vor- oder ausserbörslich gehandelte Wertpapiere sind in der Kursliste zusammengefasst, nicht kotierte Titel zum Verkehrswert anzugeben. Bei Unternehmern ist die Bewertung nicht kotierter Beteiligungen oft der wichtigste Faktor, weil ein hoher Steuerwert keine entsprechende Liquidität erzeugt.
International
Vermögen in mehreren Kantonen oder Staaten
Bei Wohnsitz in Uri ist grundsätzlich das gesamte Vermögen zu deklarieren. Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke ausserhalb des Kantons besteuert Uri nicht; sie bleiben aber Teil der Steuerausscheidung. Umgekehrt begründet eine Urner Liegenschaft auch für Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland eine beschränkte Steuerpflicht in Uri.
Steuerberechnung
Vermögenssteuer im Kanton Uri berechnen
Für eine Schätzung von Einkommens- und Vermögenssteuer können Sie den Steuerrechner der ESTV verwenden. Dank der proportionalen Sätze lässt sich die Urner Vermögenssteuer zudem nachrechnen: steuerbares Vermögen × (1,0 ‰ × Kantonssteuerfuss + 1,0 ‰ × Gemeindesteuerfuss + gegebenenfalls 0,3 ‰ × Kirchensteuerfuss).
Standardfall oder Beratungsfall?
Wann wird die Urner Vermögenssteuer komplex?
Hohes Vermögen, tiefer Ertrag
Ohne Belastungsobergrenze trifft die Vermögenssteuer ertragsschwache Vermögen voll. Struktur, Finanzierung und Wohnort sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden.
Unternehmer
Nicht kotierte Beteiligungen können einen hohen Steuerwert haben, ohne Ausschüttungen zu erzeugen. Bewertung und Dividendenpolitik bestimmen die Belastung mit.
Immobilien und Zweitwohnungen
Steueramtliche Schätzung, Hypotheken und Liegenschaften in mehreren Kantonen oder Staaten erfordern eine Steuerausscheidung und eine Prüfung der Schätzungswerte.
Zuzug und Wohnortwahl
Gemeinde- und Kirchensteuerfuss wirken auf Einkommen und Vermögen zugleich. Ein Vergleich sollte beide Steuern und die persönliche Situation einbeziehen.
Elektronische Deklaration
Vermögen in eTax.UR deklarieren
Die Urner Steuererklärung wird elektronisch mit eTax.UR eingereicht; Belege lassen sich über die App SNAP.SHARE hochladen. Massgebend ist der Vermögensstand am 31. Dezember, bei Wegzug ins Ausland das Wegzugsdatum und im Todesfall der Todestag.
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