Kanton Appenzell Innerrhoden · Vermögenssteuer
Vermögenssteuer im Kanton Appenzell Innerrhoden
Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Appenzell Innerrhoden unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der Vermögenssteuer von Kanton, Bezirk, Schulgemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde. Innerrhoden kombiniert eine proportionale einfache Steuer von 1,5 ‰ mit steuerfreien Beträgen von CHF 50’000 je steuerpflichtige Person, CHF 100’000 für Ehepaare und CHF 20’000 je minderjähriges Kind.
Überblick
Wie funktioniert die Innerrhoder Vermögenssteuer?
Die Vermögenssteuer erfasst das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen im In- und Ausland, in der Regel bewertet zum Verkehrswert und mit Stand 31. Dezember. Ansprüche gegenüber Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a bleiben bis zur Fälligkeit steuerfrei; für Grundstücke und Betriebsstätten ausserhalb des Kantons ist eine Steuerausscheidung zu prüfen.
Von den Vermögenswerten werden die Schulden abgezogen. Vom Reinvermögen gehen anschliessend die steuerfreien Beträge ab: CHF 50’000 für jede steuerpflichtige Person – bei Ehepaaren zusammen CHF 100’000 – und zusätzlich CHF 20’000 für jedes minderjährige Kind unter elterlicher Sorge oder Obhut.
Auf das steuerbare Vermögen, abgerundet auf die nächsten tausend Franken, wird die einfache Steuer von 1,5 ‰ angewandt und mit den Steuerfüssen von Kanton (2026: 96 %), Bezirk, Schulgemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde multipliziert. Anders als bei der Einkommenssteuer ist der Satz nicht progressiv.
Proportional statt progressiv.
Die einfache Vermögenssteuer beträgt in Innerrhoden für jedes steuerbare Vermögen 1,5 ‰. Unterschiede in der Belastung entstehen deshalb vor allem über die steuerfreien Beträge, die Bewertung und die Steuerfüsse von Bezirk, Schulgemeinde und Kirchgemeinde.
Systematik
Vier Schritte zur Innerrhoder Vermögenssteuer
1. Vermögenswerte erfassen
Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Geschäftsvermögen und weitere Vermögenswerte werden mit ihrem Stand am Ende der Steuerperiode erfasst, in der Regel am 31. Dezember.
2. Vermögenswerte bewerten
Grundsätzlich gilt der Verkehrswert. Für Grundstücke ist die amtliche Verkehrswertschätzung massgebend; bei Neu- und Umbauten ohne amtliche Schätzung wird ein Zuschlag von 70 % der Baukosten hinzugerechnet.
3. Schulden und steuerfreie Beträge abziehen
Nachgewiesene Schulden reduzieren das Reinvermögen. Danach werden CHF 50’000 je steuerpflichtige Person, also CHF 100’000 für Ehepaare, sowie CHF 20’000 je minderjähriges Kind abgezogen.
4. Satz und Steuerfüsse anwenden
Das steuerbare Vermögen wird mit 1,5 ‰ belastet. Diese einfache Steuer wird mit dem Staatssteuerfuss von 96 % und den Steuerfüssen von Bezirk, Schulgemeinde und Kirchgemeinde multipliziert.
Beispiel Appenzell 2026: 2,43 ‰.
Mit den Steuerfüssen 2026 von 96 % für den Kanton, 16 % für den Bezirk Appenzell, 40 % für die Schulgemeinde Appenzell und 10 % für die Kirchgemeinde beträgt die Vermögenssteuer in Appenzell rechnerisch 2,43 ‰ des steuerbaren Vermögens, ohne Kirchensteuer 2,28 ‰. Ein Ehepaar ohne Kinder mit CHF 1 Mio. Reinvermögen versteuert nach Abzug von CHF 100’000 noch CHF 900’000; das ergibt mit Kirchensteuer CHF 2’187.
Besonderheit Innerrhoden
Einkommenssteuer auf Dividenden wird an die Vermögenssteuer angerechnet
Innerrhoden verbindet einen einheitlichen Satz mit einer Entlastung für Unternehmer: Bei Beteiligungen von mindestens 10 % an einer Kapitalgesellschaft wird die Einkommenssteuer auf den Dividenden an die Vermögenssteuer auf dieser Beteiligung angerechnet.
Anrechnung bei qualifizierten Beteiligungen
Die Einkommenssteuer auf Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 10 % wird an die Vermögenssteuer angerechnet, die auf diese Beteiligung entfällt. Die Anrechnung ist auf diesen Teil der Vermögenssteuer begrenzt; die direkte Bundessteuer ist davon nicht betroffen.
Voraussetzung: Ausschüttung
Die Beteiligung muss auch im Zeitpunkt der Ausschüttung mindestens 10 % betragen. Fliesst keine Dividende, bleibt die Vermögenssteuer auf der Beteiligung voll geschuldet.
Einheitlicher Satz von 1,5 ‰
Die einfache Vermögenssteuer beträgt 1,5 ‰ des steuerbaren Vermögens, unabhängig von dessen Höhe. Die Gesamtbelastung ergibt sich erst durch die Multiplikation mit den Steuerfüssen.
Steuerfreie Beträge
Vom Reinvermögen werden CHF 50’000 je steuerpflichtige Person und CHF 20’000 je minderjähriges Kind abgezogen. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern bleiben damit CHF 140’000 steuerfrei.
Vermögenssteuer 2026 am Beispiel Appenzell (einfache Steuer 1,5 ‰)
| Steuerhoheit | Steuerfuss 2026 | Belastung des steuerbaren Vermögens |
|---|---|---|
| Kanton | 96 % | 1,44 ‰ |
| Bezirk Appenzell | 16 % | 0,24 ‰ |
| Schulgemeinde Appenzell | 40 % | 0,60 ‰ |
| Kirchgemeinde (katholisch oder evangelisch) | 10 % | 0,15 ‰ |
| Total mit Kirchensteuer | 162 % | 2,43 ‰ |
Steuerfreie Beträge sind Abzüge, keine Freigrenzen.
Die Beträge von CHF 50’000 je Person und CHF 20’000 je Kind werden vom Reinvermögen abgezogen; nur der übersteigende Teil wird besteuert. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Reinvermögen von CHF 140’000 zahlt deshalb keine Vermögenssteuer.
Wohnort
Bezirk, Schulgemeinde und Kirchgemeinde bestimmen die Gesamtbelastung mit
Die Bezirke, die Schulgemeinden und die staatlich anerkannten Kirchgemeinden legen ihre Steuerfüsse jährlich an ihren Versammlungen fest. Der Gesamtsteuerfuss eines Wohnorts ist die Summe aus Staats-, Bezirks-, Schulgemeinde- und Kirchensteuerfuss; dieselben Steuerfüsse wirken auf Einkommen und Vermögen. Die Feuerschaugemeinde Appenzell ist im Steuergesetz nicht als steuererhebende Körperschaft genannt.
2026 betragen die Bezirkssteuerfüsse laut kantonaler Übersicht beispielsweise 16 % in Appenzell, 18 % in Gonten und 20 % in Schlatt-Haslen, die Schulgemeindesteuerfüsse zwischen 40 % in Appenzell und 72 % in Eggerstanden. Kirchensteuer zahlen nur Angehörige der jeweiligen Konfession; in Appenzell beträgt sie 2026 für beide Kirchgemeinden 10 %.
Bewertung
Bewertung: Verkehrswert, amtliche Schätzung und Beteiligungen
Die Aktiven werden in der Regel zum Verkehrswert bewertet. Für Grundstücke gilt die amtliche Verkehrswertschätzung des Schatzungsamts; land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke ausserhalb der Bauzone werden zum Ertragswert erfasst, sofern sie die steuerpflichtige Person oder ihre Familie selbst nutzt.
Für kotierte Wertschriften verweist die Steuerverwaltung auf die Kurslisten der ESTV; für lokale Titel veröffentlicht sie zusätzlich eine Liste der Steuer- und Nominalwerte. Nicht kotierte Beteiligungen müssen nach besonderen Bewertungsgrundsätzen bewertet werden und können bei Unternehmern einen grossen Teil des steuerbaren Vermögens ausmachen.
Ein hoher Steuerwert einer privaten AG oder GmbH kann zu erheblichem steuerbarem Vermögen führen, ohne dass entsprechende Liquidität vorhanden ist. Die Anrechnung der Einkommenssteuer auf Dividenden mildert diese Belastung nur, wenn tatsächlich ausgeschüttet wird.
International
Vermögen in mehreren Kantonen oder Staaten
Bei Wohnsitz in Innerrhoden ist grundsätzlich das gesamte Vermögen im In- und Ausland zu deklarieren. Für Grundstücke und Betriebsstätten in anderen Kantonen oder im Ausland ist eine Steuerausscheidung zu prüfen; umgekehrt kann eine Innerrhoder Liegenschaft auch für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons eine Steuerpflicht in Innerrhoden begründen.
Steuerberechnung
Vermögenssteuer in Appenzell Innerrhoden berechnen
Die Steuerverwaltung stellt einen Steuerkalkulator für natürliche Personen bereit. Dank des proportionalen Satzes lässt sich die Vermögenssteuer zudem einfach nachrechnen: steuerbares Vermögen × 1,5 ‰ × Gesamtsteuerfuss von Kanton, Bezirk, Schulgemeinde und Kirchgemeinde.
Standardfall oder Beratungsfall?
Wann wird die Innerrhoder Vermögenssteuer komplex?
Unternehmer
Nicht kotierte Beteiligungen können einen hohen Steuerwert haben, ohne Ausschüttungen zu erzeugen. Bewertung, Dividendenpolitik und Anrechnung der Einkommenssteuer bestimmen die Belastung.
Immobilien
Amtliche Schätzung, Zuschläge bei Neu- und Umbauten, Hypotheken und Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine sorgfältige Bewertung und Steuerausscheidung.
Zuzug und Wohnortwahl
Bezirks-, Schul- und Kirchensteuerfuss wirken auf Einkommen und Vermögen zugleich. Ein Vergleich sollte beide Steuern und die persönliche Situation einbeziehen.
Internationale Vermögen
Bei Depots, Gesellschaften oder Immobilien in mehreren Staaten müssen Bewertung, Währungsumrechnung und internationale Zuordnung aufeinander abgestimmt werden.
Elektronische Deklaration
Vermögen in eTax.AI deklarieren
Seit dem Steuerjahr 2023 kann die Innerrhoder Steuererklärung über das Portal eTax.AI ohne Papier und Unterschrift eingereicht werden; auf die frühere Downloadlösung AI-Tax hat der Kanton verzichtet. Für den Zugang braucht es die PID-Nummer und den Zugangscode auf dem Originalformular sowie eine E-Mail-Adresse und eine Mobilnummer. Massgebend ist der Vermögensstand am 31. Dezember.
Weitere Innerrhoder Steuern
Weitere Steuern im Kanton Appenzell Innerrhoden
Ergänzend zu dieser Seite finden Sie Fachseiten zu den weiteren wichtigen Steuern im Kanton Appenzell Innerrhoden sowie den kantonalen Überblick.
Erbschafts- & Schenkungssteuer
Ehegatten und eingetragene Partner sind befreit; Nachkommen und Stiefkinder zahlen 1 % auf dem Betrag über CHF 300’000, übrige Empfänger je nach Verwandtschaft 4 % bis 20 %.
Fachseite öffnenEinkommenssteuer
Stufentarif bis 9 %, über CHF 200’000 einheitlich 8 % auf dem ganzen Einkommen; 2026 gilt ein Staatssteuerfuss von 96 % plus Bezirks-, Schul- und Kirchensteuer.
Fachseite öffnenGewinn- & Kapitalsteuer
Gesamtsatz von 6 % auf dem Gewinn und 0,5 ‰ auf dem Kapital für Kanton, Bezirk und Gemeinden, auf Antrag 4,5 % für im Folgejahr ausgeschüttete Gewinne und eine Patentbox.
Fachseite öffnenImmobilien & Grundstückgewinnsteuer
Dualistische Grundstückgewinnsteuer von 10 % bis 40 % mit bis zu 50 % Ermässigung nach 20 Jahren, Handänderungssteuer von 1 % und fakultative Liegenschaftssteuer.
Fachseite öffnenSteuern im Kanton Appenzell Innerrhoden
Kantonaler Überblick mit allen Steuerarten, offiziellen Rechnern und typischen Situationen.
Zum ÜberblickWeitere Kantone
Fachwissen zu den steuerlichen Regelungen der weiteren Schweizer Kantone.
Kantone ansehenVermögenssteuerberatung
Komplexe Vermögensverhältnisse im Kanton Appenzell Innerrhoden?
Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung und Bewertung von Vermögen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und grenzüberschreitenden Vermögensstrukturen sowie bei Zuzug, Wegzug und Wohnortsplanung im Kanton Appenzell Innerrhoden.
Vermögenssteuer besprechen