Kanton Schwyz · Vermögenssteuer
Vermögenssteuer im Kanton Schwyz
Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Schwyz unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der Vermögenssteuer von Kanton, Bezirk, Gemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde. Schwyz verwendet einen proportionalen Satz: Die einfache Steuer beträgt 0,6 ‰ – nach Sozialabzügen von CHF 125’000 für Alleinstehende und CHF 250’000 für Ehepaare.
Überblick
Wie funktioniert die Schwyzer Vermögenssteuer?
Der Vermögenssteuer unterliegt das gesamte Reinvermögen, bemessen nach dem Stand am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht. Dazu gehören insbesondere Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert und Geschäftsvermögen; Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände werden nicht besteuert.
Vom Bruttovermögen werden die Schulden abgezogen – Solidar- und Bürgschaftsschulden nur, soweit die steuerpflichtige Person sie zu tragen hat –, danach die Sozialabzüge. Das verbleibende Vermögen wird auf die nächsten CHF 1’000 abgerundet und mit 0,6 ‰ als einfache Steuer belegt.
Die einfache Steuer wird anschliessend mit den Steuerfüssen von Kanton (2026: 110 %), Bezirk, Gemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde multipliziert. Weil der Satz proportional ist, steigt die Belastung im Verhältnis zum Vermögen nicht progressiv an.
Schwyz besteuert das Vermögen proportional.
Anders als in Kantonen mit progressivem Vermögenssteuertarif bleibt der Satz der einfachen Steuer in Schwyz bei jedem Vermögen bei 0,6 ‰. Die tatsächliche Belastung hängt deshalb vor allem von den Sozialabzügen, der Bewertung und den Steuerfüssen der Wohngemeinde ab.
Systematik
Vier Schritte zur Schwyzer Vermögenssteuer
1. Vermögenswerte erfassen
Bankguthaben, Wertschriften, Liegenschaften, Beteiligungen und weitere Vermögenswerte werden mit ihrem Stand am Ende der Steuerperiode vollständig erfasst – grundsätzlich auch Vermögen im Ausland.
2. Vermögenswerte bewerten
Massgebend ist grundsätzlich der Verkehrswert, wobei der Ertragswert angemessen berücksichtigt werden kann. Kotierte Wertschriften gelten zum Kurswert, Liegenschaften zum steueramtlich geschätzten Wert.
3. Schulden und Sozialabzüge berücksichtigen
Schulden, für die Sie allein haften, werden voll abgezogen. Danach folgen die Sozialabzüge von CHF 125’000 bzw. CHF 250’000 und CHF 30’000 pro Kind.
4. Satz und Steuerfüsse anwenden
Auf das abgerundete steuerbare Vermögen wird die einfache Steuer von 0,6 ‰ berechnet und mit den Steuerfüssen von Kanton, Bezirk, Gemeinde und Kirchgemeinde multipliziert.
Massgebend ist das Reinvermögen nach Abzügen.
Ein Ehepaar mit CHF 1 Mio. Reinvermögen und zwei Kindern versteuert nach den Sozialabzügen von CHF 250’000 und zweimal CHF 30’000 noch CHF 690’000. Die einfache Steuer beträgt damit CHF 414, die anschliessend mit den Steuerfüssen multipliziert wird.
Besonderheit Schwyz
Proportionaler Satz von 0,6 ‰ und hohe Sozialabzüge
Schwyz kombiniert einen tiefen, proportionalen Satz der einfachen Steuer mit Sozialabzügen, die einen erheblichen Teil kleinerer und mittlerer Vermögen steuerfrei stellen.
Alleinstehende: CHF 125’000
Steuerpflichtige, die nicht in ungetrennter Ehe leben, können CHF 125’000 abziehen. Massgebend sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht.
Ehepaare: CHF 250’000
Für in ungetrennter Ehe lebende Ehepaare beträgt der Sozialabzug CHF 250’000. Zusätzlich werden CHF 30’000 für jedes Kind abgezogen, für das ein Kinderabzug geltend gemacht werden kann.
Proportionaler Satz
Die einfache Steuer beträgt 0,6 ‰ des steuerbaren Vermögens, unabhängig von dessen Höhe. Eine Progression entsteht nur indirekt über die Sozialabzüge.
Besteuerung nach dem Aufwand
Bei der Besteuerung nach dem Aufwand bemisst sich die Vermögenssteuer mindestens nach dem 20-Fachen der Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer – beim Mindestbetrag von CHF 600’000 also nach mindestens CHF 12 Mio.
Einfache Steuer × Gesamtsteuerfuss 2026 ohne Kirchensteuer (Rechnung)
| Gemeinde | Gesamtsteuerfuss 2026 | Belastung in ‰ des steuerbaren Vermögens |
|---|---|---|
| Wollerau, Freienbach | 174 % | 1,044 ‰ |
| Schwyz | 285 % | 1,71 ‰ |
| Steinen, Illgau | 305 % | 1,83 ‰ |
Proportional heisst nicht: überall gleich.
Die 0,6 ‰ sind die einfache Steuer. Je nach Gemeinde ergibt sich 2026 ohne Kirchensteuer rechnerisch eine Belastung von 1,044 ‰ bis 1,83 ‰ des steuerbaren Vermögens; mit Kirchensteuer liegt sie etwas höher.
Wohnort
Bezirk, Gemeinde und Kirchgemeinde bestimmen die Gesamtbelastung mit
Neben dem Kanton setzen auch Bezirk, Gemeinde und Kirchgemeinde ihren Steuerfuss jährlich in Prozent der einfachen Steuer fest; derselbe Steuerfuss gilt für Einkommen und Vermögen. 2026 beträgt der Bezirkssteuerfuss zum Beispiel 14 % in Wollerau, Freienbach und Feusisberg, 30 % in Lachen und 35 % in Schwyz, Arth und Steinen.
Der Gemeindesteuerfuss beträgt 2026 zum Beispiel 50 % in Wollerau und Freienbach, 95 % in Lachen, 140 % in Schwyz und 160 % in Steinen und Illgau. Für Einsiedeln, Gersau und Küssnacht weist die Steuerfusstabelle neben dem Kanton nur einen weiteren Steuerfuss aus (170 % bzw. je 145 %). Für Mitglieder der römisch-katholischen oder evangelisch-reformierten Kirchgemeinde kommt die Kirchensteuer hinzu, in Schwyz 26 % bzw. 25 %.
Bewertung
Bewertung: Verkehrswert, Kurswert und steueramtliche Schätzung
Das Vermögen wird grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet, wobei der Ertragswert angemessen berücksichtigt werden kann. Wertschriften mit Kurswert gelten zum Kurswert; für Beteiligungen ohne Kurswert wird der Steuerwert geschätzt, wobei Ertrags- und Substanzwert angemessen zu berücksichtigen sind. Lebensversicherungen werden mit dem Rückkaufswert erfasst.
Liegenschaften werden steueramtlich geschätzt; die wesentlichen Schätzungsgrundlagen legt der Kantonsrat fest. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke gelten zum Ertragswert, unüberbaute Grundstücke in der Bauzone werden unter Berücksichtigung ihres Erschliessungszustands bewertet. Laut Regierungsrat (Mai 2020) beruhte die letzte generelle Neuschätzung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke auf der Wertbasis Ende 2004 und galt ab 2007; einzelne Objekte werden etwa nach Neubauten, Umzonungen oder Parzellierungen neu geschätzt.
Bei Unternehmern ist die Bewertung nicht kotierter Beteiligungen oft der wichtigste Faktor: Ein hoher Steuerwert einer privaten AG oder GmbH kann zu erheblichem steuerbarem Vermögen führen, ohne dass entsprechende Liquidität vorhanden ist.
International
Vermögen in mehreren Kantonen oder Staaten
Bei Wohnsitz in Schwyz ist grundsätzlich das weltweite Vermögen zu deklarieren. Grundstücke und Betriebsstätten in anderen Kantonen oder im Ausland werden im Rahmen der Steuerausscheidung dem Belegenheitsort zugewiesen; für Liegenschaften hat die Steuerverwaltung ihr Merkblatt zur interkantonalen Steuerausscheidung im November 2025 überarbeitet.
Für ausländische Zuzügerinnen und Zuzüger ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz kann die Besteuerung nach dem Aufwand eine Alternative sein; die Vermögenssteuer bemisst sich dann nach einer pauschalen Mindestgrundlage. Die Schwelle und die Kontrollrechnung sollten vor dem Zuzug geprüft werden.
Steuerberechnung
Vermögenssteuer im Kanton Schwyz berechnen
Für Vergleichsrechnungen stellt die Kantonale Steuerverwaltung einen Steuerrechner für Einkommen und Vermögen bereit. Die Steuerfüsse von Kanton, Bezirk, Gemeinde und Kirchgemeinde für 2026 enthält die offizielle Steuerfusstabelle.
Standardfall oder Beratungsfall?
Wann wird die Schwyzer Vermögenssteuer komplex?
Einfaches Wertschriftendepot
Bankkonten und kotierte Wertschriften lassen sich anhand von Steuerauszügen und Kurswerten meist einfach erfassen. Wegen des proportionalen Satzes ist die Steuer gut abschätzbar.
Unternehmensbeteiligung
Private Aktien oder GmbH-Anteile können erhebliche Bewertungsfragen auslösen, weil Ertrags- und Substanzwert angemessen zu berücksichtigen sind. Der Steuerwert kann deutlich über der verfügbaren Liquidität liegen.
Liegenschaften
Bei Liegenschaften sind der steueramtliche Schätzwert, Hypotheken und gegebenenfalls eine interkantonale Steuerausscheidung zu berücksichtigen.
Internationale Vermögen
Bei Depots, Gesellschaften oder Immobilien in mehreren Staaten müssen Bewertung, Währungsumrechnung und internationale Zuordnung aufeinander abgestimmt werden.
Elektronische Deklaration
Vermögen mit eTax.SZ deklarieren
Einkommen und Vermögen werden gemeinsam in der Steuererklärung deklariert, im Kanton Schwyz mit eTax.SZ. Die Online-Version ist kostenlos und für bis zu 20 Steuererklärungen pro Jahr gedacht; daneben gibt es eine Desktop-Version. Die Steuererklärung 2026 ist bis 31. März 2027 einzureichen.
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