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Kanton Schwyz · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Schwyz

Wie Unternehmen im Kanton Schwyz auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, proportionale Gewinnsteuer, Minimalsteuer auf dem Eigenkapital anstelle einer klassischen Kapitalsteuer, Steuerfüsse von Kanton, Bezirk, Gemeinde und Kirche, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente und Deklaration.

Schwyz auf einen Blick

Unternehmen zahlen Gewinnsteuer – auf dem Eigenkapital höchstens eine Minimalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Schwyz sind hier unbeschränkt steuerpflichtig. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch einen Geschäftsbetrieb, eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.

Das Schwyzer Steuergesetz kennt für juristische Personen eine Gewinn- und eine Minimalsteuer. Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an; die Minimalsteuer auf dem Eigenkapital wird nur erhoben, wenn sie höher ist als die Gewinnsteuer. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer1,95 % einfache Steuer

Proportionaler Satz auf dem steuerbaren Reingewinn von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Minimalsteuer0,03 ‰ des Eigenkapitals

Mindestens CHF 100; fällig nur, wenn sie höher ist als die Gewinnsteuer. Eine separate Kapitalsteuer gibt es nicht.

Kantonssteuerfuss 2026150 % (juristische Personen)

Dazu kommen Bezirk, Gemeinde und Kirche; Gesamtsteuerfuss 2026 zum Beispiel 237,00 % in Wollerau.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Minimalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Den Wertzuwachs auf Schwyzer Grundstücken erfasst der Kanton im monistischen System mit der separaten Grundstückgewinnsteuer.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Steuern als Aufwand abziehbar
  • Verlustvortrag über sieben Jahre
  • Beteiligungsabzug
  • Patentbox und F&E-Zusatzabzug
  • Wiedereingebrachte Abschreibungen auf Grundstücken

Minimalsteuer statt Kapitalsteuer

Die Minimalsteuer beträgt 0,03 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, mindestens CHF 100, und tritt an die Stelle der Gewinnsteuer, wenn sie höher ist. Bei CHF 100’000 Reingewinn und CHF 5 Mio. Eigenkapital beträgt die einfache Gewinnsteuer CHF 1’950 und die Minimalsteuer CHF 150 – es bleibt bei der Gewinnsteuer.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Versteuerte stille Reserven
  • Verdecktes Eigenkapital
  • Mindestbetrag CHF 100
  • Vereine: CHF 300’000 abziehbar

Steuersätze 2026

Der einfache Satz ist nur der Ausgangspunkt

Die Gewinnsteuer wird zuerst als einfache Steuer von 1,95 % des steuerbaren Reingewinns berechnet und dann mit den Steuerfüssen von Kanton, Bezirk, Gemeinde und Kirchgemeinde multipliziert. Für 2026 beträgt der Kantonssteuerfuss für juristische Personen 150 %; der Bezirk March wendet für Unternehmen 36 % statt 30 % an, die Gemeinde Wollerau 65 % statt 50 %.

Rechnerisch entspricht die einfache Gewinnsteuer mit dem Gesamtsteuerfuss 2026 inklusive Kirchensteuer rund 4,6 % des steuerbaren Reingewinns in Wollerau, 6,8 % in Schwyz und 7,3 % in Illgau. Dazu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %; da die Steuern als Aufwand abziehbar sind, liegt die Belastung bezogen auf den Gewinn vor Steuern tiefer als die Summe der Sätze.

Einfache Gewinnsteuer1,95 %
Minimalsteuer0,03 ‰, mindestens CHF 100
Kantonssteuerfuss 2026150 % (juristische Personen)
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die Schwyzer Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 90 % besteuert; für inländischen Forschungs- und Entwicklungsaufwand gibt es auf Antrag einen Zusatzabzug von 50 %. Zusammen dürfen die Entlastungen 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung, ohne Nettobeteiligungsertrag, nicht übersteigen.

Beteiligungen und Holdingstrukturen

Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet; die Steuerverwaltung hat dazu ein Merkblatt vom 21. März 2024 publiziert. Die frühere Weisung zu Holding- und Domizilgesellschaften gilt seit der STAF nicht mehr.

Grundstücke im Unternehmen

Im monistischen System unterliegt der Wertzuwachs auf Schwyzer Grundstücken auch bei juristischen Personen der Grundstückgewinnsteuer, während wiedereingebrachte Abschreibungen in die Gewinnsteuer fallen. Ein gewinnsteuerlicher Verlust kann nach den interkantonalen Regeln mit einem Grundstückgewinn des gleichen Jahres verrechnet werden.

Interkantonale und internationale Strukturen

Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine Steuerausscheidung. In internationalen Konzernverhältnissen kann der Gewinnsteuersatz nach § 71 Abs. 4 StG bis zu dem vom ausländischen Staat akzeptierten Mindestsatz erhöht werden; Verrechnungspreise und Doppelbesteuerungsabkommen bleiben zentral.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Schwyzer Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Ermittlung von Gewinn und Eigenkapital.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.

Schritt 3

Deklaration mit eTax.schwyz JP

Die kostenlose Software der Steuerverwaltung deckt juristische Personen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften ab.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

Kanton Schwyz

Weitere Steuern im Kanton Schwyz

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Schwyz

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Schwyz Gewinnsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Schwyz. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten oder Grundstücke im Kanton entstehen. Vereine und Stiftungen zahlen ebenfalls 1,95 %, Gewinne unter CHF 20’000 werden bei ihnen aber nicht besteuert.
Wie hoch ist die Schwyzer Gewinnsteuer?
Die einfache Gewinnsteuer beträgt 1,95 % des steuerbaren Reingewinns. Sie wird 2026 mit dem Kantonssteuerfuss von 150 % sowie den Steuerfüssen von Bezirk, Gemeinde und Kirchgemeinde multipliziert; der Gesamtsteuerfuss inklusive Kirchensteuer beträgt zum Beispiel 237,00 % in Wollerau und 350,92 % in Schwyz. Dazu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %.
Gibt es in Schwyz eine Kapitalsteuer?
Nicht im üblichen Sinn. Das Steuergesetz sieht eine Minimalsteuer von 0,03 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals vor, mindestens CHF 100. Sie wird nur erhoben, wenn sie höher ist als die Gewinnsteuer, und tritt dann an deren Stelle.
Warum unterscheidet sich die Belastung zwischen Schwyzer Gemeinden?
Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden setzen eigene Steuerfüsse fest; einige haben 2026 zudem besondere Steuerfüsse für juristische Personen. Deshalb kann dieselbe Gesellschaft je nach Sitzgemeinde deutlich unterschiedlich belastet werden, obwohl der einfache Satz von 1,95 % überall gilt.
Gibt es Entlastungen für Innovation oder neue Unternehmen?
Ja. Relevant sind insbesondere die Patentbox mit 90 % Ermässigung, der F&E-Zusatzabzug von 50 % und der Beteiligungsabzug. Für neu eröffnete Unternehmen, die dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, kann der Regierungsrat Steuererleichterungen für das Eröffnungsjahr und die neun folgenden Jahre gewähren.
Was passiert bei Tätigkeiten in mehreren Kantonen?
Bei steuerlicher Zugehörigkeit zu mehreren Kantonen werden Gewinn und Eigenkapital interkantonal ausgeschieden. Massgeblich sind unter anderem Sitz, Betriebsstätten, Geschäftsliegenschaften und die Art der Geschäftstätigkeit; den Wertzuwachs auf Schwyzer Liegenschaften erfasst Schwyz mit der Grundstückgewinnsteuer.

Steuerberatung

Ihre Schwyzer Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?

Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Zusatzabzug, der Standortwahl zwischen Schwyzer Gemeinden, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.