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Steuererklärung und Fristen

Schweizer Steuererklärung für Privatpersonen

Die kantonale Steuerverwaltung veranlagt auf Grundlage einer gemeinsamen Steuererklärung die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer. Einreichefristen, Fristverlängerungen, Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten unterscheiden sich nach Kanton.

Ordentliches Verfahren

Eine Erklärung für Bund, Kanton und Gemeinde

Natürliche Personen mit persönlicher Steuerpflicht erhalten grundsätzlich vom zuständigen Wohnkanton eine Steuererklärung. Darin werden Einkommen, Vermögen, Abzüge und weitere steuerlich relevante Angaben für die betreffende Steuerperiode deklariert.

Die Kantone führen das Veranlagungsverfahren auch für die direkte Bundessteuer durch. Formulare, elektronische Einreichung, Fristen und Rückfragen werden deshalb über die kantonale Steuerverwaltung abgewickelt.

Steuerperiode

Bei natürlichen Personen entspricht die Steuerperiode grundsätzlich dem Kalenderjahr.

Stichtag Vermögen

Das Vermögen wird bei ganzjähriger Steuerpflicht grundsätzlich per 31. Dezember deklariert.

Folgejahr

Die Steuererklärung wird gewöhnlich im auf die Steuerperiode folgenden Kalenderjahr eingereicht.

Von der Deklaration zur Rechnung

Typischer Ablauf des Veranlagungsverfahrens

SchrittWas geschieht?Worauf achten?
1. SteuererklärungErfassung von Einkommen, Vermögen, Abzügen und ergänzenden Angaben.Vollständige Belege, korrekte Stichtage und konsistente Vorjahreswerte.
2. EinreichungElektronische oder kantonal zugelassene Einreichung innerhalb der Frist.Empfangsbestätigung und erforderliche Unterschriften beachten.
3. PrüfungDie Steuerbehörde kann Belege, Erläuterungen oder weitere Unterlagen verlangen.Antwortfristen einhalten und Abweichungen nachvollziehbar erklären.
4. VeranlagungFestsetzung des steuerbaren Einkommens, Vermögens und der geschuldeten Steuern.Veranlagungsverfügung und Berechnung vollständig prüfen.
5. BezugProvisorische Zahlungen werden mit der definitiven Steuerforderung verrechnet.Fälligkeiten, Zinsen und kantonale Zahlungsregeln beachten.

Elektronische Einreichung

Die meisten Kantone stellen eine Software oder ein Onlineportal zur Verfügung. Ob Belege vollständig hochgeladen, nur auf Verlangen eingereicht oder in anderer Form aufbewahrt werden müssen, richtet sich nach den kantonalen Vorgaben.

Gemeinsame Veranlagung

Verheiratete Personen und eingetragene Partner werden nach dem derzeit geltenden System grundsätzlich gemeinsam veranlagt, sofern sie rechtlich und tatsächlich ungetrennt leben. Veränderungen des Zivilstands sind für die jeweilige Steuerperiode korrekt anzugeben.

Einreichung und Verlängerung

Fristen richten sich nach dem Kanton

Die ordentliche Einreichefrist ist kantonal festgelegt. Je nach Kanton kann sie beispielsweise im März oder zu einem anderen Zeitpunkt liegen. Für Selbständigerwerbende oder besondere Personengruppen können abweichende Fristen gelten.

Fristverlängerung

Kann die Erklärung nicht rechtzeitig erstellt werden, lässt sich die Einreichefrist in vielen Kantonen online verlängern. Das Gesuch sollte vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt werden. Einige Kantone gewähren Verlängerungen kostenlos, andere können ab einem bestimmten Zeitpunkt Gebühren verlangen oder Nachweise fordern.

Eine Fristverlängerung verschiebt nicht zwingend die Zahlung

Die Verlängerung der Abgabefrist betrifft grundsätzlich die Steuererklärung. Provisorische Steuerrechnungen, Raten und Zinsfolgen richten sich nach den kantonalen Bezugsregeln und können unabhängig davon weiterlaufen.

Verspätete Einreichung

Wird die Erklärung trotz Mahnung nicht eingereicht, kann die Steuerbehörde eine Ermessensveranlagung vornehmen und eine Busse aussprechen. Eine Ermessensveranlagung sollte nicht einfach abgewartet werden, weil ihre Anfechtung strengeren Anforderungen unterliegen kann.

Provisorisch und definitiv

Steuerrechnungen und Veranlagungsverfügung

Provisorische Steuerrechnung

Die laufenden Steuern werden häufig zunächst aufgrund der Vorjahreswerte oder einer Schätzung provisorisch in Rechnung gestellt. Ändert sich das Einkommen erheblich, kann eine Anpassung der provisorischen Rechnung sinnvoll sein.

Definitive Veranlagung

Nach Prüfung der Steuererklärung erlässt die Behörde die definitive Veranlagung. Diese legt die steuerbaren Faktoren fest. Auf ihrer Grundlage folgt die Schlussabrechnung unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen.

Zahlungserleichterungen

Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten können je nach Kanton Ratenzahlung oder Stundung beantragt werden. Solche Gesuche sind an die zuständige kantonale Stelle zu richten und sollten möglichst vor Eintritt des Zahlungsverzugs gestellt werden.

Zinsen

Vergütungs-, Ausgleichs- und Verzugszinsen unterscheiden sich nach Steuerart und Kanton. Eine frühzeitige Zahlung kann daher je nach kantonalem System sinnvoll sein, während verspätete Zahlungen zusätzliche Kosten auslösen können.

Rechtsmittel

Veranlagung prüfen und rechtzeitig reagieren

Eine Veranlagungsverfügung sollte unmittelbar nach Erhalt mit der eingereichten Steuererklärung und den Berechnungsgrundlagen verglichen werden. Abweichungen können auf Korrekturen der Behörde, fehlende Unterlagen oder unterschiedliche rechtliche Beurteilungen zurückgehen.

Einsprachefrist

Gegen eine Veranlagungsverfügung kann grundsätzlich innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Frist ist gesetzlich und kann normalerweise nicht verlängert werden. Eine Einsprache sollte Antrag, Begründung und verfügbare Beweismittel enthalten.

Ermessensveranlagung

Bei einer Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen muss eine Einsprache regelmässig besonders substantiiert sein. Die versäumte Steuererklärung und die erforderlichen Belege sollten vollständig nachgereicht werden.

Nachträglich entdeckte Fehler

Ist die Veranlagung bereits rechtskräftig, stehen ordentliche Korrekturen nicht mehr uneingeschränkt offen. Je nach Situation kommen Berichtigung, Revision, Nachsteuer oder eine straflose Selbstanzeige in Betracht. Dafür gelten jeweils eigene Voraussetzungen und Fristen.

Vorbereitung

Typische Unterlagen für die Steuererklärung

  • Lohnausweise und Erwerbsabrechnungen
  • Renten- und Vorsorgebescheinigungen
  • Bank- und Steuerverzeichnisse
  • Belege über ausländische Konten und Depots
  • Nachweise über Berufskosten
  • Säule-3a- und Pensionskassenbescheinigungen
  • Schuldzins- und Hypothekarbescheinigungen
  • Angaben zu Liegenschaften und Unterhalt
  • Krankheits- und Betreuungskosten
  • Spenden- und Unterstützungsnachweise
  • Unterlagen zu selbständiger Tätigkeit
  • Vorjahresveranlagung und Vorauszahlungen

Kantonale Fristen

Abgabefristen und Bezugsverfahren im Wohnkanton prüfen

Die kantonalen Hubs enthalten künftig die ordentliche Einreichefrist, Möglichkeiten der Fristverlängerung, elektronische Einreichung sowie Hinweise zu provisorischen Rechnungen und Zahlungsfristen.

Hinweis: Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen. Die konkrete Einreichefrist, zulässige Fristverlängerungen, Gebühren, Zahlungsfristen und Zinsen richten sich nach dem zuständigen Kanton und können sich jährlich ändern. Verbindlich sind die aktuelle Steuererklärung, die kantonalen Wegleitungen und behördlichen Verfügungen.

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