Schweizer Steuern für Privatpersonen
Steuererklärungen und Steuerberatung für Privatpersonen in der Schweiz
Wir erstellen Schweizer Steuererklärungen und beraten Privatpersonen zu Einkommen, Vermögen, Immobilien, Wertschriften, Vorsorge und Quellensteuer. Bei Bezügen zu Deutschland oder den USA erstellen wir auch die beauftragten deutschen und US-amerikanischen Steuererklärungen. Eine fachlich verantwortliche Person bearbeitet den gesamten grenzüberschreitenden Steuerfall und ist in allen jeweils betroffenen Ländern beruflich qualifiziert.
Einkommen und Vermögen
Private Steuerpflicht in der Schweiz
Privatpersonen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz unterliegen grundsätzlich der Schweizer Einkommenssteuer. Die Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer.
In der Steuererklärung werden das weltweite Einkommen und Vermögen offengelegt. Ausländische Immobilien und Betriebsstätten werden häufig nicht direkt in der Schweiz besteuert, können aber für die Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes relevant sein.
Die konkrete Steuerbelastung hängt vom Wohnkanton, der Gemeinde, dem Einkommen, dem Vermögen, dem Zivilstand, der familiären Situation und den zulässigen Abzügen ab.
Leistungsumfang
Unsere Leistungen für Privatpersonen
Der Leistungsumfang wird an Wohnkanton, Einkommensarten, Vermögen, Immobilien, Vorsorge und internationale Verbindungen angepasst.
Schweizer Steuererklärung
Erstellung der Einkommens- und Vermögenssteuererklärung für Bund, Kanton und Gemeinde.
- Erwerbs- und Ersatzeinkommen
- Abzüge und Berufskosten
- Vermögensdeklaration
- Elektronische Einreichung
Quellensteuer und NOV
Prüfung von Quellensteuerabzügen sowie Begleitung der nachträglichen ordentlichen Veranlagung.
- Tarifprüfung und Korrekturen
- Antrag auf NOV
- Zusätzliche Einkünfte und Vermögen
- Fristkontrolle bis 31. März
Wertschriften und Vermögen
Deklaration von Bankkonten, Wertschriften, Kryptowerten, Beteiligungen und weiteren Vermögenswerten.
- Wertschriftenverzeichnis
- Jahresendkurse
- Dividenden und Zinsen
- Verrechnungssteuer
Immobilien
Steuerliche Erfassung von selbst genutzten, vermieteten und ausländischen Liegenschaften.
- Eigenmietwert und Mieterträge
- Hypothekarzinsen
- Unterhaltskosten
- Interkantonale Ausscheidung
Vorsorge und Pensionierung
Beratung zur steuerlichen Behandlung von AHV, Pensionskasse, Säule 3a und ausländischen Vorsorgeplänen.
- Einkäufe in die Pensionskasse
- Säule 3a
- Renten und Kapitalleistungen
- Gestaffelte Bezüge
Selbstständige Erwerbstätigkeit
Steuerdeklaration für Einzelunternehmen, Freiberufler und nebenberuflich Selbstständige.
- Geschäftsergebnis
- Geschäftsvermögen
- Privatanteile
- AHV-Abstimmung
Beteiligungen und Kapitalgewinne
Analyse privater Beteiligungen, Mitarbeiteraktien und besonderer Transaktionen.
- Private Kapitalgewinne
- Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Indirekte Teilliquidation
Zuzug und Wegzug
Steuerliche Planung bei Wohnsitzwechseln innerhalb der Schweiz oder über die Landesgrenze.
- Beginn und Ende der Steuerpflicht
- Unterjährige Veranlagung
- Quellensteuerwechsel
- Gemeinsame Analyse für Schweiz, Deutschland und USA
Steuerverfahren
Vertretung bei Rückfragen, Veranlagungen, Einsprachen und Nachdeklarationen.
- Fristverlängerungen
- Behördenkorrespondenz
- Veranlagungsprüfung
- Einsprachen
Deklaration und Fristen
So funktioniert die Schweizer Steuererklärung
Kantonale Veranlagung
Die Steuererklärung für die direkte Bundessteuer sowie die Kantons- und Gemeindesteuern wird bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde eingereicht. Formulare, elektronische Portale, Einreichefristen und Fristverlängerungen unterscheiden sich je nach Kanton.
- Wohnsitzkanton und Steuerperiode bestimmen
- Vollständige Einkommens- und Vermögensunterlagen erfassen
- Kantonale Formulare und Beilagen erstellen
- Veranlagung und Steuerrechnung kontrollieren
Zielgruppen
Für wen die Leistung geeignet ist
Angestellte, Familien und Pensionierte mit ordentlichen Schweizer Steuerpflichten.
Personen mit Arbeitstagen, Wohnsitz, Arbeitgeber oder Einkommen in mehreren Staaten.
Personen mit Depots, Beteiligungen, Kryptowerten oder Immobilien im In- und Ausland.
Selbstständige, Gesellschafter, Führungskräfte und Personen mit komplexen Vergütungsmodellen.
Ihre Betreuung
Von den Unterlagen bis zur Veranlagung
Auftragsklärung
Wir erfassen Ihren gesamten Sachverhalt und klären, welche Länder, Steuerperioden, Analysen und Steuererklärungen vom Auftrag umfasst sind.
Sicherer Upload
Sie übermitteln Lohnausweise, Bank- und Depotauszüge, Vorsorgebelege und weitere Unterlagen über Tresorit.
Analyse und Entwürfe
Die für alle betroffenen Länder qualifizierte verantwortliche Fachperson beurteilt die nationalen Steuerregeln und ihre Wechselwirkungen selbst. Die beauftragten Steuererklärungen werden auf dieser gemeinsamen Grundlage unter ihrer fachlichen Verantwortung erstellt und mit Ihnen abgestimmt.
Einreichung und Nachbearbeitung
Wir begleiten die Einreichung und bearbeiten im vereinbarten Umfang Bescheide, Steueranrechnungen und Behördenfragen. Auch dabei bleibt dieselbe Person fachlich für den Fall verantwortlich.
Persönliche Cross-Border-Betreuung
Schweiz, Deutschland und USA aus einer Hand
Wir erstellen sowohl Schweizer als auch deutsche und US-amerikanische Steuererklärungen. Welche Erklärungen und Informationsmeldungen wir für Sie bearbeiten, richtet sich nach Ihrem Sachverhalt und dem vereinbarten Auftrag.
Eine fachlich verantwortliche Person bearbeitet den gesamten Cross-Border-Steuerfall. Diese Person ist in allen vom Fall betroffenen Ländern beruflich qualifiziert: Bei einem Fall mit zwei Ländern umfasst ihre Qualifikation beide Länder, bei einem Fall mit drei Ländern alle drei. Sie beurteilt die jeweiligen nationalen Steuerregeln, die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und die grenzüberschreitenden Wechselwirkungen selbst.
Diese gemeinsame Beurteilung bildet die Grundlage für eine Steueranalyse und für die beauftragten nationalen Steuererklärungen. Diese werden unter derselben fachlichen Gesamtverantwortung erstellt und länderübergreifend aufeinander abgestimmt; unterschiedliche nationale Regeln bleiben berücksichtigt. Der Fall wird nicht an externe Länderberater weitergegeben.
Schweiz–Deutschland
Wir beurteilen die Schweizer und deutschen Steuerfolgen gemeinsam und erstellen die beauftragten Steuererklärungen für beide Länder. Eine in der Schweiz und in Deutschland beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson bearbeitet beide Steuerordnungen und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen.
- Schweizer und deutsche Steuererklärungen
- Ansässigkeit, Grenzgänger und Arbeitstage
- Immobilien, Vermietung und Beteiligungen
- Renten, Vorsorge und Steuerentlastung nach DBA
Schweiz–USA
Wir beurteilen die Schweizer und US-amerikanischen Steuerfolgen gemeinsam und erstellen die beauftragten Steuererklärungen für beide Länder sowie erforderliche US-Informationsmeldungen. Eine in der Schweiz und in den USA beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson bearbeitet beide Steuerordnungen und ihre Wechselwirkungen.
- Schweizer und US-amerikanische Steuererklärungen
- US-Staatsbürger und Green-Card-Inhaber
- Foreign Tax Credits, FBAR und Form 8938
- Depots, Renten, Vorsorge und Beteiligungen
Auch wenn alle drei Länder betroffen sind
Bei einem Sachverhalt mit Bezug zur Schweiz, Deutschland und den USA liegt die fachliche Gesamtverantwortung bei einer Person, die in allen drei Ländern beruflich qualifiziert ist. Sie beurteilt alle drei Steuerordnungen im Zusammenhang. Das gilt beispielsweise für US-Staatsbürger mit Schweizer Wohnsitz und deutschen Einkünften. Die Steueranalyse und die beauftragten Erklärungen in allen drei Ländern entstehen auf dieser gemeinsamen Grundlage unter derselben fachlichen Verantwortung.
Vertrag und Abrechnung sind transparent zugeordnet. Schweizer, deutsche und US-amerikanische Leistungen werden über die jeweils zuständige Gesellschaft beauftragt, erbracht und abgerechnet. Die fachliche Bearbeitung und Gesamtverantwortung bleiben bei derselben für alle betroffenen Länder qualifizierten Person. Die beteiligten Gesellschaften führen innerhalb dieser Betreuung nicht zu einer Übergabe an andere Länderberater.
Weitere Informationen
Schweizer Steuern nach Thema
Im Bereich Fachwissen finden Sie vertiefende Informationen zu einzelnen Steuerarten und grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Häufige Fragen
Schweizer Steuererklärung für Privatpersonen
Wer muss in der Schweiz eine Steuererklärung einreichen?
Was muss in der Steuererklärung angegeben werden?
Kann die Schweizer Verrechnungssteuer zurückgefordert werden?
Bis wann muss eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragt werden?
Was gilt für ausländische Immobilien?
Erstellt TaxRep sowohl die Schweizer als auch die deutsche Steuererklärung?
Erstellt TaxRep sowohl die Schweizer als auch die US-Steuererklärung?
Kann TaxRep Schweiz, Deutschland und USA in einem Fall bearbeiten?
Warum können unterschiedliche Gesellschaften auf den Aufträgen und Rechnungen stehen?
Kontakt
Besprechen wir Ihre Steuererklärungen und internationalen Steuerfragen.
Im Erstgespräch klären wir Ihren Sachverhalt, die betroffenen Länder und Steuerperioden sowie den erforderlichen Beratungs- und Erklärungsumfang. Schweizer, deutsche und US-amerikanische Fragen bearbeiten wir innerhalb derselben persönlichen Betreuung.
