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Kanton Luzern · Vermögenssteuer

Vermögenssteuer im Kanton Luzern

Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Luzern unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der Staats- und Gemeindesteuer. Luzern verwendet einen linearen Tarif: Die Steuer je Einheit beträgt 0,75 ‰ des steuerbaren Vermögens und wird mit den Einheiten von Kanton, Gemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde multipliziert.

Überblick

Wie funktioniert die Luzerner Vermögenssteuer?

Massgebend ist das Vermögen am Ende der Steuerperiode beziehungsweise am Ende der Steuerpflicht. Dazu gehören insbesondere Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert und weitere Vermögenswerte.

Vom Reinvermögen nach Abzug der Schulden werden steuerfreie Beträge abgezogen: CHF 125’000 für Verheiratete, CHF 62’500 für die übrigen Steuerpflichtigen und CHF 12’500 für jedes Kind, für das ein Kinderabzug zusteht. Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind steuerfrei.

Auf das steuerbare Vermögen wird die Steuer je Einheit von 0,75 ‰ berechnet und mit den Einheiten multipliziert. Ein Restbetrag unter CHF 1’000 wird bei der Festsetzung des steuerbaren Vermögens nicht berücksichtigt.

Luzern hat einen linearen Vermögenssteuertarif.

Der Satz von 0,75 ‰ je Einheit steigt nicht mit der Höhe des Vermögens. Unterschiede in der Belastung entstehen durch die steuerfreien Beträge und durch die Einheiten der Wohngemeinde und der Kirchgemeinde.

Systematik

Vier Schritte zur Luzerner Vermögenssteuer

1. Vermögenswerte erfassen

Bankkonten, Wertschriften, Liegenschaften, Beteiligungen, Lebensversicherungen und weitere Vermögenswerte werden vollständig per Ende der Steuerperiode erfasst.

2. Steuerwerte bestimmen

Wertschriften werden zum Kurswert, nicht regelmässig gehandelte Beteiligungen zum geschätzten Verkehrswert und Liegenschaften zum Steuerwert auf Basis der Katasterschätzung erfasst.

3. Schulden und steuerfreie Beträge

Schulden, für die die steuerpflichtige Person haftet, werden abgezogen. Danach folgen die steuerfreien Beträge von CHF 125’000 oder CHF 62’500 sowie CHF 12’500 pro Kind.

4. Steuer berechnen

Die Steuer je Einheit von 0,75 ‰ wird 2026 mit 1,45 Einheiten für den Kanton, den Einheiten der Wohngemeinde und bei Konfessionsangehörigen mit jenen der Kirchgemeinde multipliziert.

Besonderheit Luzern

0,75 ‰ je Einheit – und eine Höchstbelastung von 3,0 ‰

Luzern kombiniert einen linearen Tarif mit einer gesetzlichen Belastungsgrenze: Die gesamte Vermögenssteuer von Kanton, Einwohner- und Kirchgemeinde darf 3,0 ‰ des im Kanton steuerbaren Vermögens nicht übersteigen.

Stadt Luzern 2026

Mit 1,45 Einheiten für den Kanton und 1,45 Einheiten für die Stadt ergeben sich ohne Kirchensteuer 2,90 Einheiten. Das entspricht rund 2,2 ‰ des steuerbaren Vermögens; mit römisch-katholischer Kirchensteuer sind es 3,13 Einheiten.

Meggen 2026

Meggen erhebt 2026 mit 0,90 Einheiten die tiefste Gemeindesteuer im Kanton. Zusammen mit der Staatssteuer ergeben sich ohne Kirchensteuer 2,35 Einheiten, also rund 1,8 ‰ des steuerbaren Vermögens.

Höchstbelastung

Rechnerisch wird die Grenze von 3,0 ‰ erst bei mehr als 4 Einheiten einschliesslich Kirchensteuer erreicht. Sie wirkt deshalb vor allem in Gemeinden mit hohen Gesamteinheiten.

Steuerfreie Beträge

Vor Anwendung des Satzes werden die steuerfreien Beträge abgezogen. Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern zahlt deshalb erst auf dem Reinvermögen über CHF 150’000 Vermögenssteuer.

Einheiten 2026 in ausgewählten Gemeinden (ohne Kirchensteuer)

GemeindeGemeindeeinheitenTotal mit Staatssteuer
Luzern1,452,90
Emmen2,153,60
Kriens1,853,30
Meggen0,902,35
Horw1,402,85
Luthern2,403,85

Linear heisst nicht: überall dieselbe Belastung.

Die 0,75 ‰ sind die Steuer je Einheit. Die tatsächliche Belastung ergibt sich erst aus der Summe der Einheiten von Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinde – 2026 ohne Kirchensteuer zwischen 2,35 Einheiten in Meggen und 3,85 Einheiten in Luthern.

Wohnort

Die Wohngemeinde bestimmt einen grossen Teil der Belastung

Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen die Gemeindesteuer jährlich mit dem Budget in Einheiten fest. Dieselben Einheiten gelten für Einkommen und Vermögen; für 2026 reichen sie von 0,90 Einheiten in Meggen bis 2,40 Einheiten in Luthern.

Die Dienststelle Steuern veröffentlicht jedes Jahr eine Übersicht aller 79 Gemeinden mit den Einheiten von Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinden. Für einen Wohnortvergleich sollten Vermögens- und Einkommenssteuer gemeinsam betrachtet werden, da beide mit denselben Einheiten berechnet werden.

Bewertung

Bei komplexem Vermögen entscheidet häufig die Bewertung

Regelmässig gehandelte Wertschriften werden zum Kurswert bewertet, nicht regelmässig gehandelte Aktien und Beteiligungen werden auf ihren Verkehrswert geschätzt. Bei Unternehmern kann der Steuerwert der eigenen Gesellschaft einen grossen Teil des steuerbaren Vermögens ausmachen.

Liegenschaften werden mit dem Steuerwert auf Basis der amtlichen Katasterschätzung erfasst. Für dauernd selbst bewohnte Liegenschaften am Wohnsitz gelten 75 % des Katasterwerts, sofern dieser dem Verkehrswert entspricht; in den übrigen Fällen ist der Katasterwert massgebend.

Lebensversicherungen werden mit dem Rückkaufswert besteuert. Mitarbeiterbeteiligungen werden unter Berücksichtigung von Sperrfristen bewertet.

International

Auslandsvermögen und Vermögenssteuer

Bei Wohnsitz im Kanton Luzern ist grundsätzlich das gesamte Vermögen in der Steuererklärung anzugeben. Ausländische Bankkonten und Wertschriftendepots bleiben steuerbar, auch wenn die Bank im Ausland liegt.

Ausländische Liegenschaften und Betriebsstätten werden dagegen nach den internationalen Ausscheidungsregeln und allfälligen Doppelbesteuerungsabkommen beurteilt. In solchen Fällen ist auch zu prüfen, wie Schulden und steuerfreie Beträge zwischen Luzern und dem Ausland aufgeteilt werden.

Ausländische Vermögenswerte nicht vorschnell weglassen.

Zuerst wird die gesamte Vermögenssituation erfasst. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Werte Luzern besteuert und welche nur für die Aufteilung von Schulden und Abzügen relevant sind.

Steuerberechnung

Offizieller Steuerrechner des Kantons Luzern

Mit dem Kalkulator der Dienststelle Steuern lassen sich Einkommens- und Vermögenssteuer für jede Luzerner Gemeinde und die Steuerjahre 2016 bis 2026 berechnen. Berücksichtigt werden Gemeinde, Zivilstand, Kinder und Konfession.

Standardfall oder Beratungsfall?

Wann wird die Luzerner Vermögenssteuer komplex?

Einfaches Wertschriftendepot

Bankkonten und kotierte Wertschriften lassen sich anhand von Steuerverzeichnissen und Kurswerten meist einfach erfassen.

Unternehmensbeteiligung

Private Aktien oder GmbH-Anteile werden auf den Verkehrswert geschätzt. Das kann erhebliche Bewertungsfragen auslösen und einen grossen Teil der Vermögenssteuer ausmachen.

Immobilien

Bei Liegenschaften sind Katasterwert, Selbstnutzung, Hypotheken und gegebenenfalls eine interkantonale Steuerausscheidung zu berücksichtigen.

Internationale Vermögen

Bei Depots, Gesellschaften oder Immobilien in mehreren Staaten müssen Bewertung, Währungsumrechnung und Zuordnung aufeinander abgestimmt werden.

Elektronische Deklaration

eSteuern.lu.ch für natürliche Personen

Für die Steuererklärung 2025 hat der Kanton Luzern mit eSteuern.lu.ch eine webbasierte Lösung eingeführt; eine Software muss nicht mehr installiert werden. Einkommen und Vermögen werden gemeinsam in der ordentlichen Steuererklärung deklariert.

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