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Kanton Luzern · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Luzern

Wie Unternehmen im Kanton Luzern auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuer je Einheit, Einheiten von Kanton und Gemeinde, Kirchensteuer juristischer Personen, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente, Minimalsteuer und die Übergangsregel bei der Kapitalsteuer.

Luzern auf einen Blick

Kapitalgesellschaften zahlen Gewinn- und Kapitalsteuer – beides in Einheiten

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Luzern unterliegen der Luzerner Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder eine Liegenschaft im Kanton Luzern steuerpflichtig werden.

Die Steuer je Einheit beträgt 1,5 % des Reingewinns und – in den Steuerjahren 2025 bis 2027 – 0,25 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Beide werden mit den Einheiten von Kanton, Sitzgemeinde und Kirchgemeinden multipliziert. Auf dem Gewinn kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 % hinzu; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer1,5 % je Einheit

Einfache Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf dem steuerbaren Reingewinn.

Kapitalsteuer0,25 ‰ je Einheit (2025–2027)

Übergangssatz auf dem steuerbaren Eigenkapital; ab 2028 sieht das Gesetz 0,01 ‰ vor.

Staatssteuer 20261,45 Einheiten

Hinzu kommen die Einheiten der Sitzgemeinde, 2026 zwischen 0,90 und 2,40, sowie die Kirchensteuer.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine Kapitalsteuer des Bundes.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn. Er wird um steuerliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt; Verluste aus den sieben vorangegangenen Geschäftsjahren können verrechnet werden.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Nicht abziehbare Aufwendungen
  • Verlustvorträge (sieben Jahre)
  • Beteiligungsabzug
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Patentbox mit 90 % Ermässigung

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer knüpft an das steuerbare Eigenkapital an; die geschuldeten Steuern vermindern das steuerbare Kapital nicht. Auf dem Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften entfällt, wird eine feste Steuer von 0,01 ‰ erhoben.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Verdecktes Eigenkapital
  • Beteiligungen, Patente, Konzernforderungen
  • Keine Anrechnung der Gewinnsteuer

Steuersätze 2026

Die Steuer je Einheit ist nur der Ausgangspunkt

Die Luzerner Gewinn- und Kapitalsteuer wird zunächst als Steuer je Einheit berechnet. Für 2026 werden darauf 1,45 Einheiten Staatssteuer, die Einheiten der Sitzgemeinde und die Kirchensteuereinheiten für juristische Personen angewandt.

In der Stadt Luzern ergeben sich 2026 für juristische Personen 3,13 Einheiten. Die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer beträgt dort damit rund 4,7 % des steuerbaren Reingewinns und rund 0,78 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals.

Verlangt ein anderer Staat oder Kanton für die steuerliche Anerkennung eine Mindeststeuerbelastung, wird der Luzerner Gewinnsteuersatz unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer auf dieses Mass erhöht (§ 81 Abs. 2 StG).

Einfache Gewinnsteuer1,5 % je Einheit
Kapitalsteuer 2025–20270,25 ‰ je Einheit
Staatssteuer 20261,45 Einheiten
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die Luzerner Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Beteiligungen und Holdingstrukturen

Qualifizierte Beteiligungserträge reduzieren die Gewinnsteuer über den Beteiligungsabzug. Bei der Kapitalsteuer wird auf dem Eigenkapital, das auf Beteiligungen und Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften entfällt, nur die feste Steuer von 0,01 ‰ erhoben.

Patentbox und Forschung

Gewinne aus Patenten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 90 % besteuert. Für einen zusätzlichen Forschungsabzug besteht eine gesetzliche Grundlage, der Satz ist per Verordnung aber auf 0,0 % festgelegt. Alle Ermässigungen zusammen dürfen 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung nicht übersteigen.

Immobilien und Minimalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zahlen anstelle der ordentlichen Steuern eine Minimalsteuer von 1 ‰ des Steuerwerts ihrer Luzerner Grundstücke, wenn diese höher ist. Ausgenommen sind unter anderem Grundstücke, die überwiegend dem eigenen Betrieb dienen. Zudem gilt eine Mindeststeuer von CHF 500 für Kapitalgesellschaften und CHF 200 für Genossenschaften.

Grosse Unternehmensgruppen

Für Gruppen im Anwendungsbereich der OECD-Mindestbesteuerung gilt die bundesrechtliche Ergänzungssteuer. Eine zusätzliche kantonale Gewinnsteuerstufe für sehr hohe Gewinne hat der Regierungsrat in der Botschaft vom 4. November 2025 vorerst nicht weiterverfolgt.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Luzerner Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug und allfällige Patentbox-Ermässigung.

Schritt 3

Gewinn & Kapital

Deklaration von Reingewinn und Eigenkapital, bei mehreren Kantonen mit interkantonaler Steuerausscheidung.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

Kanton Luzern

Weitere Steuern im Kanton Luzern

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Luzern

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Luzern Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Luzern. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch eine Betriebsstätte oder eine Liegenschaft im Kanton entstehen.
Wie hoch ist die Luzerner Gewinnsteuer?
Die Steuer je Einheit beträgt 1,5 % des steuerbaren Reingewinns. Für 2026 kommen 1,45 Einheiten Staatssteuer, die Einheiten der Sitzgemeinde und die Kirchensteuer hinzu – in der Stadt Luzern insgesamt 3,13 Einheiten. Zusätzlich fällt die direkte Bundessteuer von 8,5 % an.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer 2026?
In den Steuerjahren 2025 bis 2027 beträgt die Kapitalsteuer 0,25 ‰ je Einheit des steuerbaren Eigenkapitals. Auf dem Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften entfällt, gilt eine feste Steuer von 0,01 ‰. Ab 2028 sieht das Gesetz einen Satz von 0,01 ‰ vor. Eine Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer kennt Luzern nicht.
Welche STAF-Instrumente gibt es im Kanton Luzern?
Luzern gewährt eine Patentbox mit einer Ermässigung von 90 %. Der zusätzliche Abzug für Forschung und Entwicklung ist gesetzlich vorgesehen, wird aber derzeit mit 0,0 % angewandt. Die Entlastungsbegrenzung liegt bei 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung.
Gibt es eine Mindeststeuer für Unternehmen?
Ja. Kapitalgesellschaften zahlen mindestens CHF 500, Genossenschaften CHF 200, wenn die übrigen Steuern tiefer sind. Für Gesellschaften mit Luzerner Grundstücken kann zudem eine Minimalsteuer von 1 ‰ des Steuerwerts der Grundstücke anfallen.
Was passiert bei Tätigkeiten in mehreren Kantonen?
Bei steuerlicher Zugehörigkeit zu mehreren Kantonen werden Gewinn und Kapital interkantonal ausgeschieden. Massgebend sind unter anderem Sitz, Betriebsstätten und Liegenschaften; Luzerner Grundstücke begründen dabei regelmässig ein eigenes Steuerdomizil.

Steuerberatung

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Bei Beteiligungen, Holdingstrukturen, Patentbox, Umstrukturierungen, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen oder Rulings unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.