Kanton Luzern · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Luzern
Wie Unternehmen im Kanton Luzern auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuer je Einheit, Einheiten von Kanton und Gemeinde, Kirchensteuer juristischer Personen, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente, Minimalsteuer und die Übergangsregel bei der Kapitalsteuer.
Luzern auf einen Blick
Kapitalgesellschaften zahlen Gewinn- und Kapitalsteuer – beides in Einheiten
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Luzern unterliegen der Luzerner Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder eine Liegenschaft im Kanton Luzern steuerpflichtig werden.
Die Steuer je Einheit beträgt 1,5 % des Reingewinns und – in den Steuerjahren 2025 bis 2027 – 0,25 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Beide werden mit den Einheiten von Kanton, Sitzgemeinde und Kirchgemeinden multipliziert. Auf dem Gewinn kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 % hinzu; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Einfache Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf dem steuerbaren Reingewinn.
Übergangssatz auf dem steuerbaren Eigenkapital; ab 2028 sieht das Gesetz 0,01 ‰ vor.
Hinzu kommen die Einheiten der Sitzgemeinde, 2026 zwischen 0,90 und 2,40, sowie die Kirchensteuer.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine Kapitalsteuer des Bundes.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn. Er wird um steuerliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt; Verluste aus den sieben vorangegangenen Geschäftsjahren können verrechnet werden.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Nicht abziehbare Aufwendungen
- Verlustvorträge (sieben Jahre)
- Beteiligungsabzug
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Patentbox mit 90 % Ermässigung
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer knüpft an das steuerbare Eigenkapital an; die geschuldeten Steuern vermindern das steuerbare Kapital nicht. Auf dem Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften entfällt, wird eine feste Steuer von 0,01 ‰ erhoben.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Gewinnvorträge
- Verdecktes Eigenkapital
- Beteiligungen, Patente, Konzernforderungen
- Keine Anrechnung der Gewinnsteuer
Steuersätze 2026
Die Steuer je Einheit ist nur der Ausgangspunkt
Die Luzerner Gewinn- und Kapitalsteuer wird zunächst als Steuer je Einheit berechnet. Für 2026 werden darauf 1,45 Einheiten Staatssteuer, die Einheiten der Sitzgemeinde und die Kirchensteuereinheiten für juristische Personen angewandt.
In der Stadt Luzern ergeben sich 2026 für juristische Personen 3,13 Einheiten. Die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer beträgt dort damit rund 4,7 % des steuerbaren Reingewinns und rund 0,78 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals.
Verlangt ein anderer Staat oder Kanton für die steuerliche Anerkennung eine Mindeststeuerbelastung, wird der Luzerner Gewinnsteuersatz unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer auf dieses Mass erhöht (§ 81 Abs. 2 StG).
Sonderthemen
Wann die Luzerner Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Qualifizierte Beteiligungserträge reduzieren die Gewinnsteuer über den Beteiligungsabzug. Bei der Kapitalsteuer wird auf dem Eigenkapital, das auf Beteiligungen und Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften entfällt, nur die feste Steuer von 0,01 ‰ erhoben.
Patentbox und Forschung
Gewinne aus Patenten werden auf Antrag mit einer Ermässigung von 90 % besteuert. Für einen zusätzlichen Forschungsabzug besteht eine gesetzliche Grundlage, der Satz ist per Verordnung aber auf 0,0 % festgelegt. Alle Ermässigungen zusammen dürfen 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung nicht übersteigen.
Immobilien und Minimalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zahlen anstelle der ordentlichen Steuern eine Minimalsteuer von 1 ‰ des Steuerwerts ihrer Luzerner Grundstücke, wenn diese höher ist. Ausgenommen sind unter anderem Grundstücke, die überwiegend dem eigenen Betrieb dienen. Zudem gilt eine Mindeststeuer von CHF 500 für Kapitalgesellschaften und CHF 200 für Genossenschaften.
Grosse Unternehmensgruppen
Für Gruppen im Anwendungsbereich der OECD-Mindestbesteuerung gilt die bundesrechtliche Ergänzungssteuer. Eine zusätzliche kantonale Gewinnsteuerstufe für sehr hohe Gewinne hat der Regierungsrat in der Botschaft vom 4. November 2025 vorerst nicht weiterverfolgt.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Luzerner Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug und allfällige Patentbox-Ermässigung.
Gewinn & Kapital
Deklaration von Reingewinn und Eigenkapital, bei mehreren Kantonen mit interkantonaler Steuerausscheidung.
Veranlagung
Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Kanton Luzern
Weitere Steuern im Kanton Luzern
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Vom Luzerner Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Luzern
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Luzern Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Luzerner Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer 2026?
Welche STAF-Instrumente gibt es im Kanton Luzern?
Gibt es eine Mindeststeuer für Unternehmen?
Was passiert bei Tätigkeiten in mehreren Kantonen?
Steuerberatung
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Bei Beteiligungen, Holdingstrukturen, Patentbox, Umstrukturierungen, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen oder Rulings unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
