us-einkuenfte-nach-zuzug-schweiz

Zuzug USA → Schweiz

US-Einkünfte nach dem Zuzug in die Schweiz

Nach Begründung der Schweizer Steueransässigkeit werden auch Einkünfte aus den USA für die Schweizer Steuererklärung relevant. Dazu können Arbeitslohn, Zinsen, Dividenden, Renten, Vorsorgeleistungen, Mieteinnahmen und Einkünfte aus US-Unternehmen gehören.

Kurz gesagt: Wer in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig wird, muss grundsätzlich auch ausländische Einkünfte in der Schweizer Steuererklärung berücksichtigen. Ob und in welchem Umfang die Schweiz die einzelnen Einkünfte besteuert, hängt von der Einkunftsart, dem DBA Schweiz–USA und einer allfälligen ausländischen Steueranrechnung ab.

Schweizer Steueransässigkeit

US-Einkünfte verschwinden nach dem Zuzug nicht aus der Schweizer Steuererklärung

Mit der Begründung einer unbeschränkten Schweizer Steuerpflicht wird die Schweiz grundsätzlich zum zentralen Ansässigkeitsstaat für die Schweizer Einkommens- und Vermögensbesteuerung.

Deshalb müssen auch Einkünfte aus den USA für die Schweizer Steuererklärung erfasst und steuerlich eingeordnet werden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede US-Einkunft ausschliesslich in der Schweiz besteuert wird. Für einzelne Einkunftsarten kann den USA als Quellenstaat weiterhin ein Besteuerungsrecht zustehen.

Überblick

Typische US-Einkünfte nach dem Zuzug

Einkunftsart Schweizer Behandlung Zusätzlich prüfen
US-Arbeitslohn Grundsätzlich steuerlich relevant Arbeitsort und DBA
US-Zinsen Grundsätzlich steuerbares Einkommen US-Quellensteuer
US-Dividenden Grundsätzlich steuerbares Einkommen US-Quellensteuer und Anrechnung
Private Kapitalgewinne Nach Schweizer Recht grundsätzlich steuerfrei US-Steuer kann weiterhin anfallen
US Social Security Gesonderte DBA-Einordnung erforderlich US-Quellenbesteuerung
401(k), IRA, Roth IRA Je nach Vorsorgeform und Zahlung gesondert prüfen DBA und US-Steuerstatus
US-Mieteinnahmen Für die Schweizer Deklaration relevant US-Immobilienbesteuerung und Steuerausscheidung
US LLC / Partnership Schweizer Qualifikation erforderlich Rechtsform und Einkunftszuordnung

Arbeitseinkommen

US-Arbeitslohn nach dem Zuzug in die Schweiz

Arbeit in der Schweiz für einen US-Arbeitgeber

Wird die Tätigkeit nach dem Zuzug physisch aus der Schweiz ausgeübt, ist der Arbeitsort für die steuerliche Zuordnung von zentraler Bedeutung.

Ein US-Arbeitgeber bedeutet nicht automatisch, dass der Lohn ausschliesslich US-Einkommen bleibt.

Remote Work

Bei einer Tätigkeit für ein US-Unternehmen aus dem Schweizer Homeoffice können neben der persönlichen Einkommenssteuer auch Payroll-, Sozialversicherungs- und Arbeitgeberfragen entstehen.

Arbeitstage in den USA

Werden nach dem Zuzug weiterhin einzelne Arbeitstage physisch in den USA ausgeübt, kann eine Aufteilung des Arbeitslohns zwischen den Staaten erforderlich sein.

Bonus

Bonuszahlungen können auf Arbeitsleistungen entfallen, die teilweise vor und teilweise nach dem Zuzug erbracht wurden.

Deshalb sollten Leistungszeitraum und Zahlungsdatum getrennt betrachtet werden.

RSUs und Optionen

Bei Mitarbeiterbeteiligungen können Grant, Vesting, Exercise und Verkauf in unterschiedliche Ansässigkeits- und Tätigkeitsperioden fallen.

Kapitalanlagen

US-Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne

US-Bankzinsen

Zinsen aus US-Bankkonten gehören bei Schweizer Steueransässigkeit grundsätzlich zu den steuerlich relevanten Kapitalerträgen.

US-Dividenden

Dividenden aus US-Aktien müssen grundsätzlich in der Schweizer Steuererklärung erfasst werden.

Gleichzeitig kann in den USA eine Quellensteuer anfallen. Das DBA Schweiz–USA begrenzt die US-Quellensteuer bei abkommensberechtigten Personen.

Private Kapitalgewinne

Gewinne aus dem Verkauf von Wertschriften des Privatvermögens sind nach Schweizer Steuerrecht grundsätzlich steuerfrei.

Für US-Steuerzwecke können dieselben Gewinne dagegen steuerpflichtig sein.

US Mutual Funds und ETFs

US-domizilierte Fonds und ETFs müssen für die Schweizer Einkommens- und Vermögensbesteuerung korrekt erfasst werden.

Cost Basis

Die Schweizer und US-amerikanische Behandlung historischer Anschaffungskosten kann voneinander abweichen.

Bei grösseren unrealisierten Gewinnen sollte deshalb dokumentiert werden, welche Anschaffungskosten und Marktwerte beim Zuzug bestanden.

US-Vorsorge

Social Security, 401(k), IRA und Roth IRA

US Social Security

US-Sozialversicherungsleistungen benötigen eine gesonderte Einordnung nach dem DBA Schweiz–USA.

Eine US-Quellenbelastung kann dabei auch nach dem Zuzug in die Schweiz relevant bleiben.

401(k)

Ein bestehender 401(k)-Plan sollte nach Schweizer Steuerrecht hinsichtlich laufender Erträge, Vermögensdeklaration und späterer Auszahlungen gesondert beurteilt werden.

Traditional IRA

Auszahlungen aus einer Traditional IRA können nach dem Zuzug Schweizer Steuerfolgen auslösen.

Zusätzlich ist zu prüfen, welches Besteuerungsrecht nach dem DBA besteht.

Roth IRA

Die steuerfreie Behandlung einer Roth IRA nach US-Recht darf nicht automatisch auf die Schweiz übertragen werden.

Die konkrete Schweizer Einordnung sollte anhand der Struktur und Historie des Kontos geprüft werden.

„Tax free in the USA“ bedeutet nicht automatisch „steuerfrei in der Schweiz“ US-Vorsorgeprodukte müssen nach Schweizer Steuerrecht eigenständig qualifiziert werden.

US-Immobilien

US-Mieteinnahmen nach dem Zuzug in die Schweiz

Immobilie bleibt in den USA

Eine US-Immobilie kann nach dem Zuzug weiterhin in den USA steuerpflichtig bleiben.

Gleichzeitig muss sie für die Schweizer Steuererklärung berücksichtigt werden.

Mieteinnahmen

Mieteinnahmen und die damit verbundenen Aufwendungen müssen für die internationale Steuerausscheidung sachgerecht ermittelt werden.

Immobilienwert

Der Wert einer US-Immobilie muss grundsätzlich für die Schweizer Vermögensdeklaration angegeben werden, auch wenn das Grundstück aufgrund der internationalen Ausscheidung nicht wie Schweizer Vermögen besteuert wird.

Hypothek

Hypothekarschulden und Schuldzinsen werden bei internationalen Sachverhalten nach den schweizerischen Ausscheidungsregeln berücksichtigt.

Verkauf

Bei einem späteren Verkauf können sowohl US-Steuern als auch Schweizer Deklarations- und Progressionsfragen entstehen.

US-Unternehmen

LLC, Corporation und Partnership nach dem Zuzug

US LLC

Eine US LLC muss für Schweizer Steuerzwecke eigenständig qualifiziert werden.

Die US-steuerliche Behandlung als disregarded entity, Partnership oder Corporation entscheidet nicht automatisch über die Schweizer Qualifikation.

US Corporation

Beteiligungen an US-Corporations können Schweizer Vermögens- und Einkommenssteuerfolgen hinsichtlich Beteiligungswert und Ausschüttungen auslösen.

Partnership

Bei US-Personengesellschaften muss geprüft werden, wem Einkommen aus Schweizer Sicht zugerechnet wird und wie die Gesellschaft steuerlich qualifiziert wird.

Geschäftsleitung aus der Schweiz

Wird ein US-Unternehmen nach dem Zuzug tatsächlich aus der Schweiz geleitet, können zusätzlich Fragen zum Ort der Geschäftsleitung und zur Steuerpflicht des Unternehmens entstehen.

Selbständige Tätigkeit

Wird eine zuvor in den USA ausgeübte selbständige Tätigkeit nach dem Umzug aus der Schweiz fortgeführt, sind Schweizer Einkommenssteuer, Sozialversicherung, Buchführung und gegebenenfalls MWST zu prüfen.

DBA und Steueranrechnung

Wie eine Doppelbesteuerung von US-Einkünften vermieden wird

Bei grenzüberschreitenden Einkünften wird zunächst geprüft, wie die Einkunft nach Schweizer internem Steuerrecht behandelt wird.

Anschliessend bestimmt das DBA Schweiz–USA, welcher Staat die jeweilige Einkunftsart besteuern darf und in welchem Umfang der andere Staat eine Entlastung gewähren muss.

US-Dividenden

Die US-Quellensteuer auf Dividenden kann für in der Schweiz ansässige und abkommensberechtigte Personen durch das DBA begrenzt werden.

US-Zinsen

Auch bei Zinsen ist zu prüfen, welche Quellensteuer nach dem DBA zulässig ist.

US-Renten

Für Pensionen, Renten und Sozialversicherungsleistungen bestehen eigene DBA-Regeln.

Steueranrechnung

Soweit eine nach dem DBA zulässige US-Steuer auf Einkünften verbleibt, kann in der Schweiz je nach Einkunftsart und Voraussetzungen eine Steueranrechnung in Betracht kommen.

US Citizen mit Schweizer Wohnsitz

Bei US-Staatsbürgern ist die Situation komplexer, weil die US-Steuerpflicht aufgrund der Staatsangehörigkeit grundsätzlich fortbesteht.

DBA, Saving Clause und die jeweiligen Entlastungsmechanismen müssen deshalb für die konkrete Einkunftsart geprüft werden.

Typische Situationen

Welche US-Einkünfte nach dem Zuzug besonders häufig vorkommen

Situation Schweizer Kernfrage
US Citizen arbeitet aus der Schweiz für US-Arbeitgeber Arbeitsort, Schweizer Einkommensteuer, Payroll und Sozialversicherung
US-Brokerage wird behalten Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne und Vermögensdeklaration
401(k) oder IRA vorhanden Schweizer Einordnung und spätere Auszahlungen
US Social Security wird bezogen DBA-Behandlung und US-Quellensteuer
US-Haus wird vermietet Mieterträge, Vermögen, Hypothek und Steuerausscheidung
US LLC bleibt bestehen Schweizer Qualifikation, Einkunftszuordnung und Geschäftsleitung
Bonus wird nach Zuzug ausgezahlt Tätigkeitszeitraum vor und nach dem Zuzug

Praktische Prüfung

US-Einkünfte für die Schweizer Steuererklärung aufbereiten

Schritt 1 Einkunftsart bestimmen

Lohn, Zinsen, Dividenden, Rente, Immobilie oder Unternehmen.

Schritt 2 Zeitraum abgrenzen

Prüfen, welche Einkünfte auf die Zeit nach Beginn der Schweizer Steuerpflicht entfallen.

Schritt 3 DBA prüfen

Besteuerungsrecht von Schweiz und USA für die jeweilige Einkunftsart bestimmen.

Schritt 4 Steuern abstimmen

US-Quellensteuern, Schweizer Steuer und mögliche Anrechnung koordinieren.

Typische Fehler

Was nach dem Zuzug häufig falsch eingeschätzt wird

Fehleinschätzung Warum problematisch?
„US-Einkünfte gehören nicht in die Schweizer Steuererklärung.“ Bei Schweizer Steueransässigkeit müssen ausländische Einkünfte grundsätzlich berücksichtigt werden.
„US-Steuer gezahlt bedeutet steuerfrei in der Schweiz.“ DBA und Steueranrechnung müssen separat geprüft werden.
„US-Arbeitgeber bedeutet US-Arbeitseinkommen.“ Für Arbeitslohn ist insbesondere der tatsächliche Arbeitsort relevant.
„Kapitalgewinne werden in beiden Ländern gleich behandelt.“ Private Kapitalgewinne können in der Schweiz steuerfrei und in den USA steuerpflichtig sein.
„Roth IRA ist überall steuerfrei.“ Die US-Behandlung darf nicht ungeprüft auf Schweizer Steuerrecht übertragen werden.
„Meine US LLC bleibt nur ein US-Thema.“ Nach dem Zuzug entstehen Schweizer Qualifikations- und Geschäftsleitungsfragen.
Hinweis: Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen. Die Schweizer Behandlung von US-Einkünften hängt von der konkreten Einkunftsart, dem Zeitpunkt des Zuzugs, dem US-Steuerstatus, dem zuständigen Schweizer Kanton und dem Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–USA ab. Bei US-Staatsbürgern und Green-Card-Inhabern können zusätzliche US-Steuer- und Meldepflichten fortbestehen.

Steuerberatung Schweiz–USA

Sie leben neu in der Schweiz und beziehen weiterhin Einkünfte aus den USA?

Wir ordnen Ihre US-Einkünfte für Schweizer Steuerzwecke ein, prüfen Arbeitslohn, Kapitalanlagen, Vorsorge, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen und koordinieren die Schweizer Besteuerung mit den fortbestehenden US-Steuerpflichten.

US-Einkünfte prüfen lassen