Thema Schweiz–USA
Kapitalanlagen & Quellensteuern zwischen der Schweiz und den USA
Wie werden US-Aktien, ETFs, Fonds, Anleihen und andere Kapitalanlagen bei Schweizer Wohnsitz besteuert? Welche US-Quellensteuern fallen an, wie funktioniert die Entlastung nach dem DBA und welche Besonderheiten gelten für US-Personen?
Grenzüberschreitende Kapitalanlagen
Anlageprodukt, Steuerstatus und Quellenstaat getrennt prüfen
Die steuerliche Behandlung einer Kapitalanlage hängt nicht allein davon ab, wo das Depot geführt wird. Entscheidend sind insbesondere der steuerliche Status des Anlegers, die Art des Wertpapiers, der Sitz des Emittenten und die jeweilige Einkunftsart.
Für eine in der Schweiz ansässige Person können US-Dividenden beispielsweise einer US-Quellensteuer unterliegen und gleichzeitig in der Schweiz steuerpflichtig sein. Das Doppelbesteuerungsabkommen und die schweizerische Anrechnung ausländischer Quellensteuern koordinieren beide Ebenen.
Bei US-Personen mit Schweizer Wohnsitz kommt zusätzlich das US-Welteinkommensprinzip hinzu. Schweizer und europäische Fonds können dann wiederum besondere US-Regeln wie PFIC auslösen.
Artikel
Fachartikel zu Kapitalanlagen & Quellensteuern
Schweizer Anlagebesteuerung wird im Schweizer Fachwissen behandelt, allgemeine US-Investmentregeln auf taxrep.us. Hier stehen die grenzüberschreitenden Fragen zwischen beiden Staaten im Mittelpunkt.
Kapitalanlagen in der Schweizer Steuererklärung
Schweizer Grundlagen zur Deklaration von Wertschriften, Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinnen und Vermögenswerten.
Schweizer RechtUS-Dividenden bei Schweizer Wohnsitz
US-Quellensteuer, Treaty Rate, Schweizer Besteuerung und Anrechnung der ausländischen Quellensteuer.
Artikel lesenW-8BEN für Schweizer Anleger
Wie ein in der Schweiz ansässiger Nicht-US-Anleger seinen ausländischen Status und die DBA-Berechtigung gegenüber einer US-Zahlstelle dokumentiert.
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Wann ausländische Quellensteuern in der Schweiz angerechnet werden können und wie US-Kapitalerträge im DA-1-Verfahren berücksichtigt werden.
Artikel lesenR-US 164 und zusätzlicher US-Steuerrückbehalt
Schweizer Verfahren zur Rückerstattung bestimmter zusätzlicher US-Steuerrückbehalte auf Kapitalerträgen.
Artikel lesenUS-Aktien bei Schweizer Wohnsitz
Schweizer Einkommen- und Vermögenssteuer, US-Dividendenquellensteuer und weitere grenzüberschreitende Aspekte direkter US-Aktienanlagen.
Artikel lesenUS-ETFs bei Schweizer Wohnsitz
Besteuerung von Ausschüttungen, Schweizer Deklaration und Unterschiede zwischen Schweizer Nicht-US-Anlegern und US-Personen.
Artikel lesenUS-Anleihen und Treasuries bei Schweizer Wohnsitz
US-Quellensteuer auf Zinsen, Schweizer Besteuerung und Unterschiede zwischen Staatsanleihen, Unternehmensanleihen und anderen US-Zinsanlagen.
Artikel lesenPFIC bei Schweizer und europäischen Fonds
Warum nicht-US-amerikanische Fonds und ETFs für US-Personen besondere US-Steuer- und Meldepflichten auslösen können.
US-Recht auf taxrep.usUS-Brokerkonto bei Schweizer Wohnsitz
Welche steuerlichen Folgen ein US-Depot für einen Schweizer Anleger hat und welche Dokumentationsfragen sich beim Broker ergeben.
Artikel lesenUS-REIT bei Schweizer Wohnsitz
Quellensteuer und Schweizer Behandlung von Ausschüttungen aus US Real Estate Investment Trusts.
Artikel lesenUS Estate Tax bei US-Wertpapieren
Warum US-Aktien bei einem Nicht-US-Anleger auch ohne US-Wohnsitz für die US-Nachlasssteuer relevant sein können.
Artikel lesenQuellensteuer
US-Quellensteuer und Schweizer Besteuerung müssen koordiniert werden
Bei US-Kapitalerträgen kann zunächst eine US-Quellensteuer anfallen. Für in der Schweiz ansässige Anleger können das Doppelbesteuerungsabkommen und die korrekte Dokumentation gegenüber der Zahlstelle die Quellensteuer begrenzen.
In der Schweiz werden die entsprechenden Erträge nach den schweizerischen Regeln deklariert. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine ausländische Quellensteuer über das schweizerische Anrechnungsverfahren berücksichtigt werden.
- US-Quellensteuer auf Dividenden prüfen
- DBA-Berechtigung feststellen
- W-8BEN gegenüber der Zahlstelle dokumentieren
- Kapitalertrag in der Schweiz deklarieren
- DA-1-Anrechnung prüfen
- gegebenenfalls R-US 164 prüfen
- US-Personen separat beurteilen
Situationen
Typische Situationen bei Kapitalanlagen zwischen Schweiz und USA
Die steuerliche Behandlung hängt stark davon ab, ob der Anleger eine US-Person ist, wo er wohnt und welche Produkte er hält.
US-Kapitalanlagen bei Schweizer Wohnsitz
Aktien, ETFs, Brokerkonten, Dividenden, Zinsen und Quellensteuer für Anleger mit Wohnsitz in der Schweiz.
US-Person mit Kapitalanlagen in der Schweiz
Schweizer Depots, Fonds und Wertschriften bei fortbestehender US-Welteinkommensbesteuerung und möglichen PFIC- und Reporting-Pflichten.
Kapitalanlagen beim Umzug Schweiz → USA
Depotstruktur, Fonds, latente Gewinne und US-Steuerfolgen sollten bereits vor Beginn der US-Steueransässigkeit analysiert werden.
US-Depot beim Umzug in die Schweiz
Fortführung bestehender US-Brokerkonten, Schweizer Deklaration und unterschiedliche Behandlung je nach fortbestehendem US-Steuerstatus.
Schweizer Anleger mit großem US-Aktiendepot
Neben laufenden Erträgen können US-situs assets auch für die US Estate Tax relevant werden und eine gesonderte Nachlassplanung erforderlich machen.
Schweizer Anleger mit US-Broker
US-Brokerkonto ohne persönliche US-Steuerpflicht: W-8BEN, Quellensteuer und Schweizer Deklaration der gehaltenen Anlagen.
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Der Wohnsitz und der US-Steuerstatus bestimmen, welche Besteuerungsregeln auf Kapitalanlagen anzuwenden sind.
Unternehmen & Beteiligungen
Beteiligungen an AG, GmbH, Corporation und anderen Gesellschaften unterliegen eigenen Regeln.
Erbschaft & Schenkung
US-Aktien und andere US-situs assets können für Estate Tax und Nachlassplanung relevant sein.
Steuererklärungen & Meldepflichten
Schweizer Wertschriftenverzeichnis, US-Reporting, PFIC, FBAR und weitere Meldepflichten.
Steuerberatung Schweiz–USA
Sie halten Kapitalanlagen in beiden Ländern?
Wir prüfen die steuerliche Behandlung von Aktien, ETFs, Fonds, Depots und anderen Kapitalanlagen, koordinieren Quellensteuern und Anrechnung und berücksichtigen dabei Ihren Schweizer und US-Steuerstatus.
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