US-Wertschriften · Schweizer Wohnsitz
US-Aktien bei Schweizer Wohnsitz
US-Aktien können auch nach einem Zuzug in die Schweiz grundsätzlich weiter gehalten werden. Steuerlich treffen dabei jedoch Schweizer Einkommen- und Vermögenssteuer, amerikanische Quellensteuer und besondere US-Regeln aufeinander.
Für Schweizer Anleger ohne US-Steuerstatus sind vor allem Dividenden, W-8BEN, DA-1 und das mögliche US-Estate-Tax-Risiko relevant. Für US Citizens und andere US Persons gelten dagegen zusätzliche US-Steuer- und Reportingpflichten.
Ausgangslage
US-Aktien sind aus Schweizer Sicht ausländische Wertschriften
Für eine in der Schweiz steuerlich ansässige natürliche Person gehören direkt gehaltene Aktien amerikanischer Gesellschaften grundsätzlich zum steuerbaren Vermögen.
Laufende Dividenden werden grundsätzlich als Einkommen aus beweglichem Vermögen erfasst.
Ein späterer Kursgewinn beim Verkauf kann dagegen bei Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei sein.
Drei Steuerfragen
Bestand, Dividende und Verkauf getrennt betrachten
Gehört grundsätzlich in das Schweizer Wertschriftenverzeichnis und in die kantonale Vermögenssteuer.
Sind grundsätzlich Schweizer steuerbares Einkommen und können gleichzeitig US-Quellensteuer tragen.
Ist bei beweglichem Privatvermögen in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei.
Schweizer Steuer
Die Schweiz besteuert Ertrag und Vermögen – nicht grundsätzlich den privaten Kursgewinn
Einkommen aus Dividenden
Dividenden aus US-Aktien gehören bei einer in der Schweiz ansässigen Privatperson grundsätzlich zum steuerbaren Einkommen aus beweglichem Vermögen.
Vermögenssteuer
Die Aktien selbst gehören grundsätzlich zum steuerbaren Reinvermögen und sind in der kantonalen Steuererklärung zum massgebenden Steuerwert zu erfassen.
Privater Kapitalgewinn
Gewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen sind grundsätzlich sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den kantonalen Einkommenssteuern steuerfrei.
US-Dividenden
Auf US-Dividenden verbleiben bei Schweizer Anlegern grundsätzlich 15 % US-Quellensteuer
Nach US-interner Regel unterliegen Dividenden an einen Nonresident Alien grundsätzlich einer Quellensteuer von 30 %.
Das DBA Schweiz–USA reduziert diese Quellensteuer bei einer gewöhnlichen Beteiligung eines abkommensberechtigten Schweizer Privatanlegers grundsätzlich auf 15 %.
Beispiel: 1'000 USD Dividende
Bruttodividende der US-Gesellschaft.
US-Quellensteuer bei Anwendung des gewöhnlichen DBA-Satzes von 15 %.
Nettozahlung vor allfälligen weiteren schweizerischen Rückbehaltsmechanismen.
In der Schweizer Steuererklärung ist grundsätzlich die Bruttodividende zu deklarieren. Die US-Quellensteuer wird separat über die schweizerischen Anrechnungsmechanismen behandelt.
Treaty-Dokumentation
W-8BEN verhindert bei normalen Depotfällen den 30-%-US-Abzug
Ein Schweizer Anleger, der keine US Person ist, dokumentiert gegenüber seinem Broker grundsätzlich mit Form W-8BEN seinen ausländischen Status und gegebenenfalls seinen Anspruch auf den reduzierten Quellensteuersatz.
Bei gewöhnlichen börsengehandelten Aktien ist für den Treaty Claim nicht allein deshalb eine US ITIN erforderlich. Für Erträge aus bestimmten marktgängigen Wertschriften gelten Ausnahmen von der US-TIN-Pflicht.
Schweizer Steueranrechnung
Die treatyrechtliche US-Reststeuer kann grundsätzlich über DA-1 berücksichtigt werden
Die Schweiz sieht für bestimmte ausländische Dividenden und Zinsen eine Anrechnung der im Quellenstaat verbleibenden nicht rückforderbaren Quellensteuer vor.
Bei gewöhnlichen US-Dividenden ist insbesondere die nach dem DBA zulässige US-Reststeuer von grundsätzlich 15 % relevant.
Kann grundsätzlich Ausgangspunkt der Schweizer DA-1-Anrechnung sein.
Die tatsächliche Anrechnung kann durch die auf dem Nettoertrag lastende Schweizer Steuer begrenzt sein.
Der über den DBA-Satz hinausgehende Anteil gehört grundsätzlich nicht einfach in DA-1.
Verkauf von US-Aktien
Private Kursgewinne sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei
Verkauft eine Schweizer Privatperson ihre US-Aktien mit Gewinn, ist dieser Gewinn nach Schweizer Recht grundsätzlich ein steuerfreier Kapitalgewinn auf beweglichem Privatvermögen.
| Vorgang | Schweizer Behandlung |
|---|---|
| Kauf US-Aktie für 100 USD | Kein steuerbarer Ertrag allein durch den Erwerb. |
| Kursanstieg auf 140 USD | Unrealisierter Wertzuwachs ist keine separate Einkommensteuerposition. |
| Verkauf für 140 USD | 40 USD Gewinn grundsätzlich steuerfreier privater Kapitalgewinn. |
| Verkauf mit Verlust | Privater Kapitalverlust grundsätzlich nicht vom übrigen Einkommen abzugsfähig. |
US-Steuer beim Verkauf
Für einen Schweizer Nonresident Alien sind normale Aktiengewinne in den USA häufig nicht steuerpflichtig
Bei einem Anleger, der für US-Steuerzwecke Nonresident Alien ist und keine mit einer US-Geschäftstätigkeit effektiv verbundenen Gewinne erzielt, sind normale Kapitalgewinne aus Wertschriften nach US-interner Regel häufig nicht steuerpflichtig.
Eine wichtige Ausnahme besteht insbesondere, wenn sich die Person während des betreffenden Steuerjahres mindestens 183 Tage physisch in den USA aufhält. Diese 183-Tage-Regel ist eine besondere Kapitalgewinnregel und nicht mit dem Substantial Presence Test gleichzusetzen.
Schweizer Vermögenssteuer
US-Aktien müssen grundsätzlich im Schweizer Wertschriftenverzeichnis erfasst werden
Schweizer Steuerresidenten müssen grundsätzlich ihr gesamtes Vermögen in der Schweiz und im Ausland deklarieren.
Dazu gehören auch direkt bei einem US-Broker gehaltene Aktien amerikanischer Gesellschaften.
| Angabe | Typische Schweizer Behandlung |
|---|---|
| US-Aktie | Im Wertschriftenverzeichnis erfassen. |
| Steuerwert | Massgebenden Jahresendwert verwenden. |
| Dividende | Als Bruttoertrag deklarieren. |
| US-Quellensteuer | Separat nach DA-1 beziehungsweise Rückforderungsregeln behandeln. |
| Depot in den USA | Der ausländische Depotstandort beseitigt die Schweizer Deklarationspflicht nicht. |
US-Broker oder Schweizer Bank
Der Depotstandort ändert die steuerliche Grundbehandlung nicht
US-Aktien können bei einer Schweizer Bank oder direkt bei einem amerikanischen Broker gehalten werden.
Aus Schweizer Sicht bleiben Aktienbestand und Dividenden grundsätzlich deklarationspflichtig.
Häufig stehen Schweizer Steuerverzeichnisse oder Steueraufstellungen zur Verfügung.
US-Reports müssen gegebenenfalls in die Schweizer Steuerdeklaration übertragen werden.
Bei beiden Strukturen sollte kontrolliert werden, ob der richtige Treaty-Satz angewendet wurde.
US Estate Tax
Direkt gehaltene Aktien amerikanischer Gesellschaften können US-Situs-Vermögen sein
Für die US Estate Tax gelten andere Regeln als für die laufende Einkommensteuer.
Aktien einer nach US-Recht gegründeten Gesellschaft gelten bei einem Verstorbenen, der weder US Citizen noch für Estate-Tax-Zwecke US-domiciled war, grundsätzlich als US-situated property.
Das gilt nach den US-Regeln grundsätzlich unabhängig davon, ob die Aktie bei einer Schweizer Bank, einem US-Broker oder über einen Nominee gehalten wird.
USD 60'000 Filing Threshold
Für einen Nonresident, der kein US Citizen ist, muss grundsätzlich Form 706-NA eingereicht werden, wenn die relevanten US-situated assets den allgemeinen Filing Threshold von USD 60'000 überschreiten.
Bestehende erbschaftsteuerliche Abkommensregelungen und die konkrete Nachlasssituation müssen zusätzlich geprüft werden.
Sonderfall US Person
Für US Citizens und Green-Card-Inhaber gelten wesentlich andere Regeln
Die bisherige Darstellung betrifft insbesondere eine in der Schweiz ansässige Person, die für US-Steuerzwecke keine US Person ist.
US Citizens bleiben grundsätzlich auch bei Schweizer Wohnsitz in den USA mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Auch bei Green-Card-Inhabern muss der US-Steuerstatus gesondert geprüft werden.
US Persons dokumentieren gegenüber dem Broker grundsätzlich ihren US-Status, typischerweise mit W-9.
Dividenden und Veräusserungsgewinne gehören grundsätzlich auch in die US Federal Income Tax Return.
Schweizer und US-Steuer müssen über DBA und Foreign-Tax-Credit-Regeln koordiniert werden.
Aktie oder ETF
Direkt gehaltene US-Aktien und US-ETFs sind nicht in jeder Frage identisch
Eine einzelne Aktie einer US-Gesellschaft und ein Anteil an einem US-amerikanischen Investmentfonds oder ETF können unterschiedliche steuerliche Eigenschaften haben.
Bei US-Fonds können insbesondere Ausschüttungsqualifikation, Treaty-Regeln und bei US Persons zusätzliche US-Regeln eine Rolle spielen.
Beispiele
Typische US-Aktienfälle bei Schweizer Wohnsitz
| Situation | Zentrale Steuerfragen |
|---|---|
| Schweizer Anleger hält Apple- und Microsoft-Aktien | Schweizer Vermögenssteuer, Dividenden, W-8BEN und DA-1. |
| US-Aktien bei Interactive Brokers in den USA | Schweizer Deklaration trotz US-Depot, Treaty Rate und Brokerdokumentation. |
| Aktien steigen von 200'000 auf 320'000 CHF und werden verkauft | Schweizer privater Kapitalgewinn grundsätzlich steuerfrei; gewerbsmässigen Handel ausschliessen. |
| Schweizer Anleger verbringt 190 Tage im Verkaufsjahr in den USA | US-Residency und besondere 183-Tage-Kapitalgewinnregel prüfen. |
| Direkt gehaltene US-Aktien im Wert von 500'000 USD | Zusätzlich US Estate Tax und US-Situs-Struktur prüfen. |
| US Citizen wohnt in Zürich und hält US-Aktien | Schweizer Steuer plus US Worldwide Tax; kein klassischer W-8BEN-Fall. |
Vorgehensweise
US-Aktien bei Schweizer Wohnsitz richtig einordnen
Nonresident Alien, US Citizen, Green Card und Treaty Residence bestimmen.
US-Aktien, ETFs, Brokerstandort und Bestandswerte erfassen.
Dividenden, Quellensteuer, DA-1 und Kapitalgewinne prüfen.
Bei grösseren direkten US-Beständen US-Situs- und Nachlassrisiken analysieren.
Typische Fehler
Was bei US-Aktien häufig falsch eingeschätzt wird
| Fehlannahme | Problem |
|---|---|
| „Mein Depot ist in den USA, also gehört es nicht in die Schweizer Steuererklärung.“ | Schweizer Vermögens- und Einkommensdeklaration werden übersehen. |
| „15 % US-Quellensteuer ist die gesamte Steuer auf meine Dividende.“ | Schweizer Einkommensteuer wird nicht berücksichtigt. |
| „Meine 30 % US-Quellensteuer bekomme ich vollständig über DA-1 zurück.“ | Treaty-Reststeuer und rückforderbarer US-Mehrbetrag werden verwechselt. |
| „Kursgewinne sind in der Schweiz immer steuerfrei.“ | Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel und Geschäftsvermögen werden nicht geprüft. |
| „Wenn die Schweiz den Aktiengewinn nicht besteuert, können die USA das nie.“ | US-Steuerstatus, Aufenthaltsdauer und besondere US-Ausnahmen werden übersehen. |
| „US-Aktien sind für Schweizer Anleger nur ein Einkommensteuerthema.“ | US Estate Tax auf US-situated stock wird übersehen. |
| „Ein US Citizen in der Schweiz verwendet ebenfalls W-8BEN.“ | US-Person-Status wird falsch dokumentiert. |
Weiterführende Themen
Kapitalanlagen Schweiz–USA
US-Dividenden bei Schweizer Wohnsitz
Treaty-Satz, Schweizer Einkommensteuer, Quellensteuer und DA-1.
Artikel lesen →W-8BEN für Schweizer Anleger
Dokumentation des Foreign Status und Inanspruchnahme des DBA-Satzes.
Artikel lesen →DA-1 bei US-Dividenden
Schweizer Anrechnung nicht rückforderbarer US-Quellensteuer.
Artikel lesen →R-US 164
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Schweizer Grundlagen zu Aktien, Kapitalgewinnen und Vermögenssteuer.
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