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US Citizen · Green Card · Schweizer Wohnsitz

Kapitalanlagen für US Persons mit Schweizer Wohnsitz

US Citizens und andere US Persons mit Wohnsitz in der Schweiz müssen ihre Kapitalanlagen gleichzeitig nach Schweizer und amerikanischem Steuerrecht beurteilen.

Schweizer Fonds und ETFs können auf US-Seite PFIC-Regeln auslösen. Schweizer Depots können FBAR- und Form-8938-Pflichten verursachen. Gleichzeitig besteuert die Schweiz Dividenden, Zinsen und Vermögen nach ihren eigenen Regeln, während private Kapitalgewinne häufig steuerfrei bleiben.

Kurz gesagt: Für eine US Person in der Schweiz sollte eine Anlage nicht allein nach Schweizer Steuer- oder Anlagekriterien ausgewählt werden. Besonders problematisch können aus US-Sicht schweizerische und andere nicht-US-amerikanische Fonds und ETFs sein. Direkte Aktien, US-domiciled ETFs und andere Wertschriften können dagegen eine andere US-Steuerstruktur haben, müssen aber weiterhin nach Schweizer Recht beurteilt werden.

Zwei Steuersysteme

Was in der Schweiz steuerlich einfach ist, kann in den USA kompliziert sein

Eine US Person bleibt grundsätzlich auch nach einem Umzug in die Schweiz mit ihrem weltweiten Einkommen im US-Bundessteuerrecht steuerpflichtig.

Gleichzeitig wird sie bei Schweizer Steueransässigkeit nach den Schweizer Regeln für Einkommen und Vermögen besteuert.

Für Kapitalanlagen entsteht dadurch keine einfache „Entweder-oder“-Situation, sondern eine parallele Besteuerung und Meldepflicht in beiden Systemen.

Drei Ebenen

Jede Anlage muss mindestens auf drei Ebenen funktionieren

Schweizer Besteuerung

Einkommensteuer, Vermögenssteuer und die Abgrenzung zwischen Vermögensertrag und privatem Kapitalgewinn.

US-Besteuerung

Weltweites Einkommen, Capital Gains, Dividenden, PFIC und Foreign Tax Credits.

US-Reporting

FBAR, Form 8938, Form 8621 und gegebenenfalls weitere internationale Informationsformulare.

Schweizer Steuer

Für die Schweiz bleibt eine US Person grundsätzlich ein normaler Steuerresident

Die amerikanische Staatsangehörigkeit ändert grundsätzlich nicht die Schweizer Systematik für die Besteuerung privater Kapitalanlagen.

Dividenden und Zinsen

Laufende Vermögenserträge gehören grundsätzlich zum steuerbaren Einkommen.

Vermögenssteuer

Wertschriften, Bankguthaben und andere Kapitalanlagen gehören grundsätzlich zum steuerbaren Reinvermögen auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Private Kapitalgewinne

Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei, sofern insbesondere keine selbständige Tätigkeit beziehungsweise kein gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vorliegt.

Genau hier entsteht ein typischer Schweiz–USA-Konflikt Ein Aktiengewinn kann in der Schweiz steuerfrei sein, während dieselbe Veräusserung in der US-Steuererklärung einen steuerpflichtigen Capital Gain auslöst.

US-Welteinkommen

Schweizer Wohnsitz beendet die US-Einkommensteuerpflicht eines US Citizens nicht

US Citizens werden grundsätzlich unabhängig vom Wohnort mit ihrem weltweiten steuerpflichtigen Einkommen in den USA erfasst.

Für bestimmte Green-Card-Inhaber und andere US Residents kann ebenfalls US-Welteinkommensbesteuerung bestehen.

Einkunft Schweiz USA bei US Person
Dividende Grundsätzlich steuerbar Grundsätzlich steuerbar
Zins Grundsätzlich steuerbar Grundsätzlich steuerbar
Privater Aktiengewinn Grundsätzlich steuerfrei Grundsätzlich steuerpflichtiger Capital Gain
Privater Aktienverlust Grundsätzlich nicht abzugsfähig Nach US-Regeln grundsätzlich Bestandteil der Capital-Gain-/Loss-Systematik
Vermögensbestand Grundsätzlich Vermögenssteuer Keine allgemeine US Federal Wealth Tax, aber Reporting kann bestehen

Passive Foreign Investment Company

Schweizer und europäische Fonds können für US Persons PFICs sein

Die PFIC-Regeln gehören zu den wichtigsten Gründen, weshalb eine gewöhnliche Schweizer Investmentstrategie für eine US Person problematisch sein kann.

Eine ausländische Gesellschaft ist nach US-Recht grundsätzlich PFIC, wenn sie den gesetzlichen Passive-Income-Test oder Passive-Asset-Test erfüllt.

Typische Fondsproblematik

Schweizer, irische, luxemburgische und andere nicht-US-amerikanische Fonds oder ETFs sind aus US-Sicht ausländische Gesellschaften und können deshalb grundsätzlich unter die PFIC-Regeln fallen.

Form 8621

Bei direkter oder indirekter PFIC-Beteiligung kann Form 8621 erforderlich sein. Das kann auch dann relevant sein, wenn keine Ausschüttung erfolgt und kein Fondsanteil verkauft wurde.

Ein ETF ist nicht automatisch PFIC PFIC setzt grundsätzlich eine ausländische Gesellschaft voraus. Ein tatsächlich US-domizilierter ETF, der als US domestic corporation beziehungsweise Regulated Investment Company organisiert ist, ist deshalb grundsätzlich kein PFIC.

Fondsvergleich

Gleicher Index – völlig andere US-Steuerfolgen

Anlage Schweizer Sicht US-Sicht für US Person
US-domiciled ETF Ausländischer Fonds; Schweizer Ertrags- und Vermögenssteuerregeln. US-Fonds; grundsätzlich keine PFIC allein wegen der Fondsstruktur.
Irischer UCITS-ETF Ausländischer Fonds; häufig normale Schweizer Fondsbesteuerung. Foreign corporation; PFIC-Prüfung erforderlich.
Schweizer Anlagefonds Schweizer Fondsbesteuerung. Aus US-Sicht ausländische Struktur; PFIC kann relevant sein.
Direkt gehaltene Einzelaktie Dividenden steuerbar; privater Kapitalgewinn grundsätzlich steuerfrei. Normale US-Aktienbesteuerung; bei ausländischen Gesellschaften besondere Regeln im Einzelfall prüfen.

Einzelaktien

Direkte Aktien können einfacher sein als ausländische Fonds

Eine direkt gehaltene Aktie ist nicht allein deshalb eine PFIC, weil die Gesellschaft ausserhalb der USA ansässig ist.

Bei einer operativen Schweizer oder europäischen Gesellschaft muss gegebenenfalls geprüft werden, ob sie überhaupt die PFIC-Einkommens- oder Vermögenstests erfüllt.

Direkt gehaltene börsenkotierte Aktien können daher für eine US Person steuerlich deutlich anders zu beurteilen sein als ein ausländischer Investmentfonds.

„Ausländische Aktie“ bedeutet nicht automatisch PFIC PFIC ist eine besondere Gesellschaftsqualifikation. Bei Investmentfonds ist sie häufig relevant; bei operativen Einzelunternehmen muss sie anhand der gesetzlichen Tests beurteilt werden.

US-domiciled ETFs

US-ETFs können für US Persons PFIC-Probleme vermeiden

Ein tatsächlich in den USA organisierter ETF ist grundsätzlich keine ausländische Gesellschaft für PFIC-Zwecke.

Das kann US-domiciled ETFs für US Citizens mit Schweizer Wohnsitz steuerlich deutlich einfacher machen als vergleichbare europäische Fonds.

Trotzdem müssen die Ausschüttungen und der Bestand weiterhin korrekt nach Schweizer Steuerrecht behandelt werden.

US Person + US-ETF

USA

Reguläre US-Fondsbesteuerung statt PFIC allein aufgrund ausländischen Fondsdomizils.

Schweiz

Fondsanteil im Wertschriftenverzeichnis; steuerbare Fondserträge nach Schweizer Regeln.

Reporting

Ein bei einem US-Finanzinstitut gehaltenes US-Depot ist grundsätzlich kein ausländisches Konto für FBAR-Zwecke.

Kapitalgewinne

Schweizer Steuerfreiheit schützt nicht vor US Capital Gains Tax

Dieser Unterschied ist bei langfristigen Portfolios häufig besonders wichtig.

Ein privater Anleger kann eine Aktie in der Schweiz mit einem hohen steuerfreien Kapitalgewinn verkaufen und gleichzeitig denselben Gewinn in den USA als steuerpflichtigen Capital Gain erklären müssen.

Vereinfachtes Beispiel

Kauf

Aktie für umgerechnet 100'000 USD.

Verkauf

Späterer Verkauf für 180'000 USD.

Unterschied

Schweizer Gewinn grundsätzlich steuerfrei; US Capital Gain grundsätzlich steuerlich relevant.

Kein automatischer Schweizer Foreign Tax Credit Wenn die Schweiz auf einen privaten Kapitalgewinn keine Einkommensteuer erhebt, entsteht für genau diesen Gewinn grundsätzlich keine Schweizer Einkommensteuer, gegen die eine US-Steuer einfach angerechnet werden könnte. Die DBA- und Credit-Position muss deshalb gesondert geprüft werden.

Cost Basis

Ein Umzug in die Schweiz setzt die US-Anschaffungskosten nicht automatisch neu fest

Für US-Steuerzwecke ist bei einem späteren Verkauf grundsätzlich die nach US-Recht massgebende Basis relevant.

Allein ein Wechsel des Wohnsitzes aus den USA in die Schweiz führt grundsätzlich nicht zu einem automatischen Step-up des US-Steuerwerts auf den Marktwert am Umzugstag.

Bei Wertschriften, die schon vor dem Umzug erhebliche stille Reserven enthalten, kann deshalb langfristig eine erhebliche US Capital Gains Tax entstehen.

Dividenden & Foreign Tax Credit

Bei laufenden Erträgen bestehen häufiger Steuern in beiden Staaten

Anders als bei privaten Kapitalgewinnen besteuert die Schweiz Dividenden und Zinsen grundsätzlich als Einkommen.

Bei einer US Person werden dieselben Erträge grundsätzlich auch in der US-Steuererklärung erfasst.

Dadurch kann eine Koordination über die anwendbaren Foreign-Tax-Credit- und DBA-Regeln möglich sein.

Nicht jede Schweizer Steuer ist automatisch US-creditable Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Verrechnungssteuer und andere Abgaben müssen getrennt analysiert werden. Die blosse Zahlung einer Schweizer Steuer bedeutet nicht, dass derselbe Betrag ohne weitere Prüfung als US Foreign Tax Credit verwendet werden kann.

US Reporting

Schweizer Bank- und Depotsysteme können zusätzliche US-Meldepflichten auslösen

FBAR

US Persons müssen grundsätzlich ausländische Finanzkonten auf FinCEN Form 114 melden, wenn der aggregierte Höchstwert aller erfassten ausländischen Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr mehr als USD 10'000 beträgt.

Dazu können insbesondere Schweizer Bank- und Brokerage-Konten gehören.

Form 8938

Zusätzlich kann Form 8938 erforderlich sein, wenn die jeweils anwendbaren Schwellenwerte für specified foreign financial assets überschritten werden.

Form 8621

Für PFIC-Beteiligungen kann zusätzlich eine eigene Form 8621 pro relevanter PFIC-Beteiligung erforderlich sein, soweit keine Ausnahme greift.

FBAR und Form 8938 sind nicht dasselbe Unterschiedliche Gesetze, Schwellenwerte und Berichtsmechanismen können dazu führen, dass nur eines oder auch beide Formulare erforderlich sind.

Depotstandort

Schweizer Depot und US-Depot haben unterschiedliche Reportingfolgen

Thema Schweizer Broker US-Broker
Schweizer Steuererklärung Grundsätzlich deklarieren Ebenfalls grundsätzlich deklarieren
Schweizer Vermögenssteuer Grundsätzlich relevant Ebenfalls grundsätzlich relevant
FBAR Schweizer Finanzkonto grundsätzlich ausländisches Konto Konto bei US-Finanzinstitut grundsätzlich kein ausländisches Finanzkonto
Form 8938 Kann bei Überschreiten der Schwellenwerte relevant sein US-Finanzkonto selbst grundsätzlich nicht als specified foreign financial account
PFIC Hängt vom gehaltenen Investment ab, nicht allein vom Standort des Brokers.

Anlageformen

Typische Kapitalanlagen aus US-/Schweizer Sicht

Anlage Schweizer Sicht US-Punkte
Direkte US-Aktie Dividenden steuerbar; privater Kapitalgewinn grundsätzlich steuerfrei; Vermögenssteuer. US Dividends und Capital Gains; grundsätzlich kein PFIC-Thema.
US-domiciled ETF Schweizer Fondsbesteuerung und Vermögenssteuer. Grundsätzlich kein PFIC aufgrund des Fondsdomizils.
Schweizer / EU-ETF Normale Schweizer Fondsbesteuerung. PFIC-Prüfung zentral.
Einzelaktie Schweizer Gesellschaft Dividende steuerbar; privater Kapitalgewinn grundsätzlich steuerfrei. Foreign stock; PFIC nur wenn gesetzliche PFIC-Tests tatsächlich erfüllt werden.
Schweizer Bankkonto Zinsen und Vermögen deklarieren. FBAR / Form 8938 können relevant sein.
Schweizer Vorsorgeanlage Besondere Schweizer Vorsorgeregeln. US-Qualifikation und Reporting separat prüfen; nicht mit normalem Depot gleichsetzen.

Praxisbeispiel

US Citizen lebt in Zürich und möchte CHF 300'000 investieren

Die Person ist in der Schweiz steuerlich ansässig und reicht weiterhin jährlich eine US Federal Income Tax Return ein.

Mögliche Anlage Zentrale Fragen
Schweizer ETF Schweizer steuerlich unkompliziert, aber PFIC und Form 8621 auf US-Seite prüfen.
Irischer UCITS-ETF Ebenfalls mögliche PFIC-Problematik trotz verbreiteter Nutzung durch europäische Anleger.
US-domiciled ETF PFIC grundsätzlich vermieden; Schweizer Fondsbesteuerung, Brokerzugang und übrige US-/Schweizer Folgen prüfen.
Portfolio aus Einzelaktien Kein automatisches PFIC-Problem; Dividenden, Capital Gains und Diversifikation beachten.
Schweizer Depot Zusätzlich FBAR und gegebenenfalls Form 8938.
US-Depot Weiterhin vollständige Schweizer Deklaration erforderlich.

Portfolio-Planung

Vor dem Kauf sollten Steuerstruktur und Reporting gemeinsam geprüft werden

Schritt 1 US-Status

US Citizen, Green Card, sonstige US Residency und Treaty-Position bestimmen.

Schritt 2 Bestehendes Portfolio

Fonds, ETFs, Einzelaktien, Konten, Basiswerte und stille Reserven erfassen.

Schritt 3 US-Klassifikation

PFIC, US-/Foreign Assets, FBAR, Form 8938 und weitere Reports prüfen.

Schritt 4 Portfolio abstimmen

Schweizer Steuer, US-Steuer, Reporting und Anlageziel gemeinsam berücksichtigen.

Vor dem Investment

Fünf Fragen vor dem Kauf einer Kapitalanlage

Wo ist der Emittent domiziliert?

USA, Schweiz, Irland oder ein anderer Staat?

Fonds oder Einzelaktie?

Diese Unterscheidung kann für PFIC entscheidend sein.

Wo liegt das Depot?

Schweizer Finanzkonto oder Konto bei einem US-Institut?

Welche Erträge entstehen?

Dividenden, Zinsen, Thesaurierungen oder Kapitalgewinne?

Welche US-Formulare entstehen?

FBAR, Form 8938, Form 8621 oder weitere Reports?

Was passiert beim Verkauf?

Schweizer Steuerfreiheit bedeutet nicht automatisch US-Steuerfreiheit.

Typische Fehler

Was US Persons in der Schweiz bei Investments häufig übersehen

Fehlannahme Problem
„Der Fonds ist in der Schweiz steuerlich normal, also ist er auch in den USA unproblematisch.“ PFIC und Form 8621 werden übersehen.
„Jeder ausländische Fonds ist steuerlich genauso wie ein US-ETF.“ US domestic funds und foreign corporations werden verwechselt.
„Jede ausländische Aktie ist PFIC.“ PFIC erfordert die gesetzlichen Income- oder Asset-Tests.
„Mein Aktiengewinn ist in der Schweiz steuerfrei, also ist er insgesamt steuerfrei.“ US Capital Gains Tax wird übersehen.
„Beim Umzug in die Schweiz wird meine US Cost Basis auf Marktwert hochgesetzt.“ Ein automatischer US Step-up wird unterstellt, obwohl allein der Wohnsitzwechsel grundsätzlich keinen erzeugt.
„Ein Schweizer Depot muss nur in der Schweiz gemeldet werden.“ FBAR und gegebenenfalls Form 8938 werden übersehen.
„Wenn ich alles bei einem US-Broker halte, muss ich es in der Schweiz nicht deklarieren.“ Schweizer Einkommen- und Vermögenssteuerpflicht werden übersehen.
„Jede Schweizer Steuer kann ich 1:1 in den USA anrechnen.“ Art der Steuer, Einkunftskategorie und Foreign-Tax-Credit-Regeln werden nicht geprüft.
Hinweis: Die richtige Investmentstruktur hängt insbesondere vom US-Steuerstatus, der Schweizer Steueransässigkeit, Fonds- beziehungsweise Gesellschaftsdomizil, Depotstandort, bestehenden stillen Reserven, Reportingpflichten und persönlichen Anlagezielen ab. Diese Seite stellt keine Anlageempfehlung dar, sondern erläutert die steuerlichen Schnittstellen zwischen der Schweiz und den USA.

Beratung Schweiz–USA

US Person mit Kapitalanlagen in der Schweiz?

Wir prüfen bestehende Depots und geplante Investments aus Schweizer und US-Steuersicht – einschliesslich PFIC, Form 8621, FBAR, Form 8938, Kapitalgewinnen, Foreign Tax Credits und Fondsdomizil.

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