US-Fonds · Schweizer Wohnsitz
US-ETF bei Schweizer Wohnsitz
Ein in den USA domizilierter ETF kann bei Schweizer Wohnsitz grundsätzlich weiter gehalten werden. Steuerlich muss jedoch zwischen dem ETF-Anteil selbst, seinen Ausschüttungen, innerhalb des Fonds erzielten Erträgen und einem späteren Verkauf unterschieden werden.
Zusätzlich spielen US-Quellensteuer, W-8BEN, DA-1, Schweizer Vermögenssteuer und bei grösseren Beständen möglicherweise die US Estate Tax eine Rolle.
Definition
US-ETF bedeutet US-Domizil – nicht US-Anlageschwerpunkt
Für die steuerliche Behandlung ist entscheidend, wo der Fonds selbst rechtlich domiziliert ist.
Ein ETF von Vanguard, iShares oder Schwab, der als US Regulated Investment Company organisiert ist, ist grundsätzlich ein US-domiciled ETF.
Ein irischer UCITS-ETF, der ausschliesslich amerikanische Aktien hält und den S&P 500 abbildet, ist dagegen kein US-ETF im steuerlichen Sinn dieser Seite.
Überblick
Fünf Steuerfragen bei einem US-ETF
Ist der ETF tatsächlich in den USA organisiert oder lediglich an einer US-Börse kotiert?
Welche ausgeschütteten oder thesaurierten Erträge sind in der Schweiz steuerbar?
Welcher Teil der Ausschüttung unterliegt amerikanischer Quellensteuer?
Ist der Anleger Nonresident Alien oder selbst US Citizen beziehungsweise US Person?
Ist der Fondsanteil für einen Nicht-US-Anleger US-situated property?
Wird der ETF bei einer Schweizer oder ausländischen Bank gehalten und korrekt dokumentiert?
Schweizer Fondsbesteuerung
Auch ausländische ETFs werden nach Schweizer Fondsregeln beurteilt
Ausländische kollektive Kapitalanlagen werden für Schweizer Steuerzwecke grundsätzlich nach den schweizerischen Regeln für kollektive Kapitalanlagen eingeordnet.
Bei einem privat gehaltenen ETF muss insbesondere zwischen laufendem Vermögensertrag und Kapitalgewinn unterschieden werden.
Laufende Erträge
Ausschüttungen oder thesaurierte Erträge, die wirtschaftlich Zinsen, Dividenden oder anderen Vermögenserträgen entsprechen, sind grundsätzlich steuerbares Einkommen.
Kapitalgewinne innerhalb des Fonds
Enthält eine Ausschüttung oder Thesaurierung Kapitalgewinne, können diese für einen privaten Anleger steuerfrei sein, wenn sie steuerlich ausreichend separat ausgewiesen werden.
ICTax
Die ESTV-Steuerdaten sind bei US-ETFs besonders wichtig
Für zahlreiche internationale Wertschriften und Fonds veröffentlicht die ESTV in ICTax Steuerwerte und steuerlich massgebende Erträge.
Damit lässt sich insbesondere unterscheiden, welcher Betrag als Einkommen zu deklarieren ist und welcher Steuerwert für die Vermögenssteuer massgebend ist.
| Information | Bedeutung |
|---|---|
| Steuerwert | Grundlage für die kantonale Vermögenssteuer. |
| Steuerbarer Ertrag | Betrag, der grundsätzlich als Einkommen aus dem Fonds zu deklarieren ist. |
| Ausschüttung | Tatsächlich ausbezahlter Betrag; muss nicht in jeder Konstellation mit dem steuerbaren Ertrag identisch sein. |
| Thesaurierung | Kann steuerbares Einkommen darstellen, obwohl keine Barauszahlung erfolgt. |
Ausschüttender US-ETF
Die Auszahlung auf das Depot ist nur der Ausgangspunkt
Bei einem ausschüttenden ETF erhält der Anleger regelmässig eine Barausschüttung.
Für die Schweizer Steuer muss geprüft werden, welche Bestandteile der Ausschüttung als steuerbarer Vermögensertrag und welche gegebenenfalls als separat ausgewiesener Kapitalgewinn qualifizieren.
Schweizer Sicht
Grundsätzlich steuerbares Einkommen.
Kann beim privaten Anleger grundsätzlich steuerfrei bleiben.
Muss anhand der konkreten Fonds- und Steuerdaten gesondert eingeordnet werden.
Thesaurierender ETF
Keine Auszahlung bedeutet nicht automatisch keine Schweizer Einkommensteuer
Bei thesaurierenden Fonds werden Erträge innerhalb des Fonds wiederangelegt.
Nach Schweizer Steuerrecht können diese thesaurierten Vermögenserträge trotzdem dem Anleger steuerlich zugerechnet und im Zeitpunkt der Thesaurierung besteuert werden.
Verkauf des ETF
Der private Kursgewinn auf dem ETF-Anteil ist grundsätzlich steuerfrei
Wird ein im Privatvermögen gehaltener Fondsanteil verkauft oder zurückgegeben, ist die Differenz zwischen Erwerbspreis und Verkaufserlös nach Schweizer Recht grundsätzlich ein steuerfreier privater Kapitalgewinn.
Umgekehrt ist ein privater Kapitalverlust grundsätzlich nicht vom übrigen steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
| Vorgang | Typische Schweizer Behandlung |
|---|---|
| Kauf US-ETF für CHF 100'000 | Keine Einkommensteuer allein durch den Erwerb. |
| Wert steigt auf CHF 140'000 | Keine laufende Einkommensteuer auf den Kursanstieg. |
| Verkauf für CHF 140'000 | CHF 40'000 grundsätzlich steuerfreier privater Kapitalgewinn. |
| Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel | Gewinn kann als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit steuerbar sein. |
Vermögenssteuer
Der US-ETF gehört grundsätzlich zum steuerbaren Schweizer Vermögen
Bei Schweizer Steueransässigkeit ist der ETF-Anteil grundsätzlich im Wertschriftenverzeichnis zu deklarieren.
Der massgebende Steuerwert fliesst in die kantonale und kommunale Vermögenssteuer ein.
Das gilt unabhängig davon, ob der ETF bei einer Schweizer Bank oder bei einem amerikanischen Broker gehalten wird.
US-Quellensteuer
Gewöhnliche Dividenden eines US-ETF unterliegen grundsätzlich dem 15-%-Treaty-Satz
Viele US-ETFs sind steuerlich als Regulated Investment Company organisiert.
Das DBA Schweiz–USA behandelt Dividenden einer US RIC ausdrücklich nach der allgemeinen 15-%-Regel und nicht nach dem für bestimmte direkte Unternehmensbeteiligungen möglichen 5-%-Satz.
Ohne Treaty-Dokumentation
Ohne wirksame Dokumentation des ausländischen Status kann grundsätzlich der reguläre US-Quellensteuersatz von 30 % zur Anwendung kommen.
Mit W-8BEN
Ein abkommensberechtigter Schweizer Anleger, der keine US Person ist, dokumentiert seinen Foreign Status und Treaty Claim typischerweise über Form W-8BEN.
Schweizer Anrechnung
Die US-Reststeuer kann grundsätzlich über DA-1 relevant werden
Soweit eine ETF-Ausschüttung einer nach dem DBA zulässigen US-Quellensteuer unterliegt, kann die nicht rückforderbare Quellensteuer grundsätzlich in das Schweizer DA-1-Verfahren einbezogen werden.
Beispielsweise 15 % auf eine gewöhnliche RIC-Dividende.
Die Anrechnung ist zusätzlich durch die schweizerische Steuer auf dem massgebenden Nettoertrag begrenzt.
Ein über den Treaty-Satz hinausgehender Betrag wird grundsätzlich nicht einfach über DA-1 erstattet.
US Citizen / US Person
Ein US-domiciled ETF ist grundsätzlich kein PFIC
Für US Citizens und andere US Persons ist das Fondsdomizil besonders wichtig.
Die PFIC-Regeln erfassen grundsätzlich bestimmte foreign corporations. Ein US-domiciled ETF, der als US Regulated Investment Company organisiert ist, ist dagegen eine US-amerikanische Gesellschaft und damit grundsätzlich kein PFIC.
US Person mit Schweizer Wohnsitz
Grundsätzlich kein PFIC allein aufgrund seiner ETF-Struktur, wenn der Fonds US-domiziliert ist.
Können für eine US Person dagegen PFIC-Risiken auslösen.
Ausschüttungen und Verkäufe müssen parallel nach Schweizer und US-Steuerrecht eingeordnet werden.
US-Besteuerung bei US Persons
Für US Persons gilt nicht das W-8BEN-/15-%-Quellensteuermodell
Ein US Citizen bleibt grundsätzlich auch bei Wohnsitz in der Schweiz mit seinem weltweiten Einkommen in den USA steuerpflichtig.
Gegenüber dem Broker wird der US-Status grundsätzlich über Form W-9 und nicht über W-8BEN dokumentiert.
Dividenden und Veräusserungsgewinne des US-ETF gehören deshalb grundsätzlich in die US Federal Income Tax Return. Die Doppelbesteuerung muss anschliessend mit der schweizerischen Besteuerung koordiniert werden.
US Estate Tax
US-domiciled ETFs können für Nicht-US-Personen US-Situs-Vermögen sein
Für die amerikanische Estate Tax ist nicht entscheidend, welche Aktien der ETF hält, sondern unter anderem, wie der Fonds selbst rechtlich organisiert ist.
Aktien einer nach US-Recht organisierten Gesellschaft gelten nach US-internem Recht grundsätzlich als US-situated property eines nicht in den USA domiciled und nicht amerikanischen Erblassers.
Da eine US Regulated Investment Company grundsätzlich eine US domestic corporation ist, kann auch ein direkt gehaltener Anteil an einem US-domiciled ETF in diese Kategorie fallen.
USD 60'000 ist vor allem eine Filing-Schwelle
Nach allgemeinem US-Recht kann bei einem Nonresident Noncitizen bereits ab einem US-situated Gross Estate von mehr als USD 60'000 eine Form-706-NA-Erklärungspflicht entstehen.
Für Personen mit Schweizer Bezug muss zusätzlich das bestehende US–Schweiz-Nachlasssteuerabkommen geprüft werden. Deshalb sollte aus der USD-60'000-Grenze nicht unmittelbar auf die endgültige Estate-Tax-Belastung geschlossen werden.
Kauf & Verkauf
Bei Schweizer Effektenhändlern kann zusätzlich die Umsatzabgabe relevant sein
Werden ausländische Wertpapiere über einen inländischen Effektenhändler gekauft oder verkauft, kann die schweizerische Umsatzabgabe anfallen.
Für ausländische Wertpapiere beträgt der gesetzliche Abgabesatz grundsätzlich 3,0 ‰ des Entgelts, wobei je nach Gegenpartei und Transaktion Ausnahmen beziehungsweise nur einzelne Abgabehälften zur Anwendung kommen können.
Fondsdomizil
US-ETF und irischer UCITS-ETF sind steuerlich nicht austauschbar
| Thema | US-domiciled ETF | Irischer ETF mit US-Aktien |
|---|---|---|
| Fondsdomizil | USA | Irland |
| Schweizer Fondsbesteuerung | Schweizer Regeln für ausländische kollektive Kapitalanlagen. | Ebenfalls Schweizer Regeln für ausländische kollektive Kapitalanlagen. |
| Ausschüttung an Schweizer Non-US-Anleger | Direkte US-Quellensteuer kann relevant sein. | Quellensteuer kann bereits innerhalb der Fondsstruktur anfallen. |
| PFIC bei US Person | US-domiciled RIC grundsätzlich kein PFIC. | Ausländischer Fonds kann grundsätzlich PFIC sein. |
| US Estate Tax bei Schweizer Non-US-Anleger | US-Situs-Risiko grundsätzlich prüfen. | Andere Situs-Ausgangslage, da Anteil an einer ausländischen Gesellschaft. |
Praxisbeispiel
Schweizer Anleger hält einen US S&P-500-ETF
Eine in Zürich steuerlich ansässige Person, die keine US Person ist, hält Anteile eines US-domizilierten S&P-500-ETF bei einem Broker.
| Vorgang | Typische Behandlung |
|---|---|
| ETF-Wert am Jahresende | Grundsätzlich im Schweizer Wertschriftenverzeichnis und in der Vermögenssteuer. |
| Ordentliche ETF-Ausschüttung | Steuerbaren Ertrag anhand der steuerlichen Fondsdaten bestimmen. |
| US-Quellensteuer | Bei gewöhnlicher RIC-Dividende grundsätzlich höchstens 15 % bei gültigem Treaty Claim. |
| W-8BEN | Dokumentation des Foreign Status und Schweizer Treaty-Anspruchs. |
| DA-1 | Anrechnung der nicht rückforderbaren US-Reststeuer nach Schweizer Regeln prüfen. |
| Verkauf des ETF mit Gewinn | Schweizer privater Kapitalgewinn grundsätzlich steuerfrei. |
| ETF im Todeszeitpunkt | US-Situs- und Estate-Tax-Position prüfen. |
Beispiel US Citizen
Für einen US Citizen in der Schweiz kann der US-ETF gerade wegen PFIC attraktiv sein
Eine US-amerikanische Staatsbürgerin lebt dauerhaft in der Schweiz und möchte breit diversifiziert in Aktien investieren.
Bei einem schweizerischen oder europäischen Fonds kann aus US-Sicht eine PFIC-Problematik entstehen. Ein tatsächlich US-domizilierter ETF ist dagegen grundsätzlich keine PFIC, weil PFIC nur eine ausländische Gesellschaft sein kann.
Damit ist allerdings noch nicht gesagt, dass jeder US-ETF für die konkrete Situation optimal oder über den gewünschten Broker verfügbar ist. Schweizer Steuerfolgen und US-Steuerfolgen müssen weiterhin gemeinsam geprüft werden.
Typische Fehler
Was bei US-ETFs häufig falsch eingeschätzt wird
| Fehlannahme | Problem |
|---|---|
| „Ein S&P-500-ETF ist automatisch ein US-ETF.“ | Index und Fondsdomizil werden verwechselt. |
| „Nur tatsächlich ausgeschüttete Beträge sind in der Schweiz steuerbar.“ | Thesaurierte steuerbare Fondserträge werden übersehen. |
| „Die gesamte ETF-Ausschüttung ist immer steuerbares Einkommen.“ | Separat ausgewiesene Kapitalgewinne und andere Ausschüttungskomponenten werden nicht geprüft. |
| „15 % Quellensteuer ist die endgültige Steuer.“ | Schweizer Einkommensteuer und DA-1 werden ignoriert. |
| „Ein US Citizen sollte keine US-ETFs halten, weil ETFs PFIC sind.“ | PFIC betrifft grundsätzlich ausländische, nicht US-amerikanische Gesellschaften. |
| „Ein US-ETF hat für einen Schweizer Anleger keine US-Steuerfolgen ausser Dividenden.“ | Mögliche US-Estate-Tax-Folgen werden übersehen. |
| „Mein ETF liegt bei einem US-Broker, deshalb gehört er nicht in die Schweizer Steuererklärung.“ | Schweizer Vermögens- und Einkommensdeklaration werden nicht vorgenommen. |
Vorgehensweise
US-ETF bei Schweizer Wohnsitz systematisch prüfen
US RIC, irischer UCITS-Fonds oder andere Fondsstruktur bestimmen.
Nonresident Alien, US Citizen, Green Card und Treaty Residence prüfen.
ICTax, Ausschüttungen, W-8BEN, US-Withholding und DA-1 abstimmen.
Kapitalgewinn, PFIC, Estate Tax und Brokerstruktur beurteilen.
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Thema öffnen →Beratung Schweiz–USA
US-ETF oder internationales Depot bei Schweizer Wohnsitz?
Wir prüfen Fondsdomizil, Schweizer Fondsbesteuerung, ICTax, US-Quellensteuer, W-8BEN, DA-1, PFIC-Risiken für US Persons sowie mögliche US-Estate-Tax-Folgen.
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