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Thema Schweiz–USA

Erbschaft und Schenkung zwischen der Schweiz und den USA

Welche Steuerfolgen entstehen, wenn Erblasser, Schenker, Erben oder Beschenkte Verbindungen zur Schweiz und zu den USA haben? Entscheidend sind insbesondere US-Staatsangehörigkeit, steuerliches Domizil, Art und Belegenheit des Vermögens sowie die kantonalen Schweizer Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Grenzüberschreitende Vermögensübertragung

Erblasser, Empfänger und Vermögensgegenstand getrennt prüfen

Bei internationalen Erbfällen und Schenkungen reicht es nicht aus, nur auf den Wohnsitz des Erben oder Beschenkten abzustellen.

Auf US-Seite ist insbesondere zu prüfen, ob der Erblasser oder Schenker US-Staatsbürger ist, wo sein Domizil für Estate- und Gift-Tax-Zwecke liegt und ob Vermögenswerte einen US-Bezug haben.

In der Schweiz bestehen dagegen keine einheitlichen bundesrechtlichen Erbschafts- und Schenkungssteuern. Die steuerlichen Folgen richten sich wesentlich nach dem zuständigen Kanton, dem Verwandtschaftsverhältnis und gegebenenfalls dem Standort von Immobilien.

Grundsystem

Vier Fragen bestimmen die steuerliche Einordnung

Wer überträgt das Vermögen?

Beim Erblasser oder Schenker sind insbesondere Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und das eigenständige US-Domizil für Estate und Gift Tax zu prüfen.

  • US-Staatsangehörigkeit
  • US-Domizil oder Domizil ausserhalb der USA
  • Wohnsitz und Schweizer Kanton
  • Frühere US-Staatsangehörigkeit oder langfristiger Green-Card-Status

Wer erhält das Vermögen?

Der Status des Erben oder Beschenkten kann eigene Meldepflichten und besondere Steuerfolgen auslösen. Diese Prüfung erfolgt zusätzlich zur Besteuerung des Nachlasses oder Schenkers.

  • US-Steuerstatus des Empfängers
  • Wohnsitz und Verwandtschaftsverhältnis
  • Direkter Erwerb oder Trust-Ausschüttung
  • Meldepflichten, insbesondere Form 3520

Welches Vermögen wird übertragen?

Immobilien, Aktien, Bankguthaben und Gesellschaftsanteile folgen nicht durchgehend denselben Belegenheitsregeln. Auch Erbschaft und Schenkung sind getrennt zu beurteilen.

  • Standort von Immobilien und körperlichem Vermögen
  • Rechtliche Einordnung von Wertschriften und Forderungen
  • Direktes Eigentum oder Gesellschaftsstruktur
  • Bewertung und frühere Übertragungen

Welche Schweizer Steuerregeln gelten?

Die kantonalen Regeln bestimmen die Schweizer Anknüpfung, Befreiungen, Bewertung und Deklaration. Immobilien können eine zusätzliche örtliche Zuständigkeit begründen.

  • Zuständiger Kanton
  • Erbschaft oder Schenkung
  • Verwandtschaftsgrad und Begünstigte
  • Ausländisches Vermögen und Steuerentlastung

Ihre Ausgangslage

Welche Übertragung steht im Mittelpunkt?

Person in der Schweiz überträgt US-Vermögen

Eine Person ohne US-Staatsangehörigkeit und ohne US-Domizil hält US-Aktien oder US-Immobilien. Vermögensart und Zeitpunkt der Übertragung bestimmen die weitere Nachlass- oder Schenkungssteuerprüfung.

US-VermögenErbschaft oder Schenkung
Zur Vertiefung für US-AktienZur Vertiefung für US-Immobilien

US-Person erhält Vermögen aus der Schweiz

Der Empfang einer Erbschaft oder Schenkung erfordert eine eigene Prüfung. Die Steuerpflicht des Übertragenden und mögliche US-Meldungen des Empfängers sind auseinanderzuhalten.

US-EmpfängerForm 3520
Zur Vertiefung für Empfänger

US-Staatsbürger hinterlässt Vermögen mit Schweizer Bezug

Schweizer Wohnsitz oder Schweizer Vermögen können mit einer grundsätzlich weltweiten US-Nachlasssteuerprüfung zusammentreffen. Ansprüche und Verfahren beider Länder sind zu koordinieren.

US-StaatsangehörigkeitSchweizer Bezug
Zur Vertiefung für den Nachlass

Empfänger in der Schweiz

Erbschaft oder Schenkung aus den USA

Auch bei einer Übertragung aus den USA an eine Person in der Schweiz sind Übertragender, Empfänger und Vermögensart getrennt zu erfassen. US-Nachlass- oder Schenkungssteuer, allfällige kantonale Steuerfolgen und die anschliessende Schweizer Deklaration sind unterschiedliche Fragen.

Ein direkter Vermögenserwerb ist zudem von Ausschüttungen aus einem Trust oder Leistungen aus einem geerbten Vorsorgekonto zu unterscheiden. Die Bezeichnung einer Zahlung als „Erbschaft“ beantwortet ihre steuerliche Behandlung nicht vollständig.

Für die spätere Bearbeitung sollten Herkunft, Rechtsgrund, Stichtagswerte und vorhandene Steuerunterlagen dokumentiert werden. Hat der Empfänger selbst US-Steuerpflichten, sind diese zusätzlich zu berücksichtigen.

Vertiefung

Fachartikel zu Vermögensübertragungen Schweiz–USA

Die Beiträge unterscheiden einzelne Vermögensarten, die Besteuerung des Nachlasses und die Pflichten der Empfänger. Trusts benötigen eine eigene Einordnung.

US-Aktien und Estate Tax bei Schweizer Wohnsitz

US-Belegenheit von Aktien, Nachlasssteuerpflicht, Form 706-NA und Unterschiede zwischen Schenken und Vererben.

Artikel lesen

US-Immobilie vererben oder verschenken

US Estate und Gift Tax, Schweizer Behandlung, Eigentumsstruktur und Vorbereitung der Übertragung.

Artikel lesen

Erbschaften und Schenkungen aus der Schweiz an US-Personen

Empfängerseite, Schweizer Steuerfolgen, Form 3520 und Abgrenzung zu Trust-Ausschüttungen und besonderen Übertragungen.

Artikel lesen

Nachlass eines US-Staatsbürgers mit Schweizer Bezug

Weltweiter Nachlass, Schweizer Vermögenswerte und Koordination der US-Nachlasssteuer mit kantonalen Steuerfolgen.

Artikel lesen

US Trust im Schweizer Erbfall

Trust-Struktur, Beteiligte, Änderungen beim Tod und steuerliche Einordnung von Vermögen und Ausschüttungen.

Artikel lesen

Die nationalen Grundlagen erläutert Erbschaft und Schenkung in der Schweiz.

US Estate Tax vs. Gift Tax

Vererben und Schenken können unterschiedliche US-Steuerfolgen haben

Gerade bei Schweizer Nicht-US-Personen darf die US Estate Tax nicht einfach mit der US Gift Tax gleichgesetzt werden.

Erbschaft

Bei einem Nonresident Noncitizen kann die US Estate Tax bestimmte US-situated assets erfassen.

  • US-Immobilien können relevant sein
  • Aktien US-amerikanischer Gesellschaften können relevant sein
  • Domizil des Erblassers prüfen
  • Estate-Tax-Treaty prüfen
  • Form 706-NA prüfen
  • Schweizer kantonale Erbschaftssteuer separat prüfen

Schenkung

Die US Gift Tax verwendet bei einem Nonresident Noncitizen andere Situs-Regeln als die Estate Tax.

  • US-Immobilien und tangible property prüfen
  • US-Aktien als intangible property gesondert beurteilen
  • Form 709-NA gegebenenfalls prüfen
  • Schweizer Schenkungssteuer separat prüfen
  • US-Meldepflicht des Empfängers kann unabhängig bestehen

Nachlassabkommen Schweiz–USA

Für Erbfälle besteht zusätzlich ein besonderes Estate-Tax-Abkommen

Zwischen den USA und der Schweiz besteht neben dem Einkommensteuerabkommen ein eigenes Abkommen im Bereich der Nachlassbesteuerung.

Bei einem Schweizer Nachlass mit US-Vermögen sollte daher nicht nur das US-Innenrecht betrachtet werden. Das Nachlassabkommen kann die endgültige US-Steuerposition beeinflussen und muss vor der Berechnung der Estate Tax gesondert geprüft werden.

Das Abkommen betrifft Nachlass- und Erbanfallsteuern. Es ist kein allgemeines Schenkungssteuerabkommen. Eine Entlastung im Erbfall darf deshalb nicht unverändert auf eine lebzeitige Schenkung übertragen werden. Mögliche Steuern einzelner US-Bundesstaaten sind zusätzlich zu prüfen.

  • US-situs assets bestimmen
  • Domizil des Erblassers feststellen
  • US-Innenrecht berechnen
  • Anwendbarkeit des Nachlassabkommens prüfen
  • Schweizer kantonale Steuer feststellen
  • Doppelbesteuerung koordinieren
  • Form 706-NA und Treaty Position prüfen

Steuerberatung Schweiz–USA

Sie planen eine Erbschaft oder Schenkung mit US-Bezug?

Wir prüfen US Estate Tax, Gift Tax, US-situs assets, Schweizer kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuern, das Nachlassabkommen sowie die erforderlichen US-Melde- und Erklärungspflichten.

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