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Nachlassplanung · Schweiz–USA

Nachlass eines US-Staatsbürgers mit Schweizer Bezug

Ein Schweizer Wohnsitz beendet die US-Nachlassbesteuerung eines US-Staatsbürgers nicht. Für die Planung und Abwicklung müssen weltweites Vermögen, Schweizer Erbschaftssteuern, Familienverhältnisse und die erforderlichen Erklärungen gemeinsam betrachtet werden.

US Person ist für die Nachlasssteuer kein ausreichender Begriff

Dieser Beitrag behandelt vor allem den Nachlass eines US Citizens mit Schweizer Wohnsitz, Schweizer Vermögen oder Angehörigen in der Schweiz. Doppelbürger werden durch ihre zusätzliche Schweizer Staatsangehörigkeit nicht von der US-Nachlasssteuer befreit.

Status des ErblassersAusgangspunkt der US-Prüfung
US-StaatsbürgerGrundsätzlich weltweiter Nachlass, auch bei dauerhaftem Schweizer Wohnsitz.
Kein US-Staatsbürger, aber US-Domizil für NachlasssteuerzweckeEbenfalls grundsätzlich weltweiter Nachlass.
Weder US-Staatsbürger noch US-DomizilGrundsätzlich US-belegenes Vermögen; eigene Regeln für Nichtansässige.

Das erbschaftsteuerliche Domizil ist von der einkommensteuerlichen Ansässigkeit zu unterscheiden. Bei Nicht-US-Staatsbürgern müssen tatsächlicher Aufenthalt und Bleibeabsicht geprüft werden. Green Card, Aufenthaltsdauer und bisherige US-Steuererklärungen liefern Hinweise, ersetzen diese Beurteilung aber nicht.

Erblasser und Erben getrennt einordnen

Die US-Staatsangehörigkeit eines Kindes macht den Nachlass eines nichtamerikanischen Elternteils nicht automatisch weltweit US-nachlasssteuerpflichtig. Auf Empfängerseite können stattdessen eigene Meldepflichten entstehen.

Welche Vermögenswerte gehören in die Übersicht?

Bei einem US Citizen reicht eine Aufstellung der US-Konten nicht aus. Zum US Gross Estate können Vermögenswerte innerhalb und ausserhalb der USA gehören. Die steuerliche Zurechnung ist dabei nicht auf den zivilrechtlich abzuwickelnden Nachlass beschränkt.

Direktes Eigentum

Konten und Anlagen

Schweizer und ausländische Bankkonten, Wertschriftendepots, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen vollständig aufnehmen.

Besondere Rechte

Versicherung und Vorsorge

Lebensversicherungen, Retirement Accounts und Hinterlassenenansprüche anhand der Vertragsbedingungen gesondert prüfen.

Strukturen

Trusts und Miteigentum

Vorbehaltene Rechte, Begünstigungen, Finanzierungsbeiträge und gemeinsame Eigentumsverhältnisse dokumentieren.

Eine unmittelbare Auszahlung an einen Begünstigten oder ein Vermögensübergang ausserhalb eines Probate-Verfahrens beweist keine Befreiung von der Estate Tax. Für Trust-Strukturen erläutert der Beitrag US Trust im Schweizer Erbfall die zusätzlichen Fragen.

Praktisch hilfreich ist eine Vermögensliste mit Eigentümer, Staat, Währung, Stichtagswert, Verbindlichkeiten und Begünstigten. Frühere Schenkungen und bereits eingereichte Forms 709 sollten daneben in einer eigenen Übersicht stehen.

Freibetrag und Form 706 sind getrennt zu prüfen

Für Todesfälle im Kalenderjahr 2026 beträgt der US Basic Exclusion Amount 15 Millionen USD. Frühere steuerpflichtige Schenkungen beeinflussen den noch verfügbaren Betrag. Es handelt sich nicht um einen zusätzlichen Freibetrag je Erbe.

Eine Form-706-Pflicht kann sich aus dem weltweiten Bruttonachlass zuzüglich der massgebenden früheren Schenkungen ergeben. Dass nach Abzügen keine Steuer verbleibt, beseitigt eine bestehende Erklärungspflicht nicht.

Fristen ab dem Todestag erfassen

Form 706 und die Steuerzahlung sind grundsätzlich neun Monate nach dem Tod fällig. Form 4768 ermöglicht eine sechsmonatige Abgabeverlängerung; eine Verlängerung der Zahlungsfrist ist gesondert zu prüfen.

Auch unterhalb der regulären Abgabeschwelle kann eine Erklärung für die Übertragung eines ungenutzten Ausschlussbetrags auf den überlebenden Ehepartner sinnvoll sein: die sogenannte Portability Election. Voraussetzungen und Fristen müssen ausdrücklich geprüft werden.

Die häufig genannte Schwelle von 60.000 USD betrifft einen anderen Ausgangsfall: bestimmte Nachlässe von Personen ohne US-Staatsangehörigkeit und ohne US-Domizil. Sie ist kein allgemeiner Freibetrag für US Citizens in der Schweiz.

Wenn der überlebende Ehepartner kein US Citizen ist

Die unbegrenzte US Marital Deduction ist bei einem Ehepartner ohne US-Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht ohne Weiteres verfügbar. Eine Schweizer Steuerbefreiung zwischen Ehegatten ändert daran nichts. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Qualified Domestic Trust (QDOT) eine Lösung bieten; die erforderliche Gestaltung und Wahl müssen rechtzeitig erfolgen.

Vor einer Gestaltung sollten beide Ehepartner ihre Staatsangehörigkeiten, Vermögenszuordnung und testamentarischen Regelungen gemeinsam erfassen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen gemeinsam finanzierte Immobilien, Lebensversicherungen und direkte Begünstigungen in Vorsorgeverträgen.

Die Familienplanung sollte ausser der ersten Übertragung auch die spätere Versorgung und den zweiten Todesfall berücksichtigen. Eine rechnerisch günstige US-Lösung muss sich in der Schweiz administrativ und steuerlich umsetzen lassen.

Schweizer Erbschaftssteuern und Nachlassabkommen

Die Schweiz erhebt keine Erbschaftssteuer auf Bundesebene. Massgebend sind kantonale Regeln, insbesondere zum letzten Wohnsitz des Erblassers und zu Schweizer Grundstücken. Verwandtschaftsverhältnis und zuständiger Kanton bestimmen die Befreiungen und Tarife. Eine Befreiung naher Angehöriger in der Schweiz bedeutet keine entsprechende US-Befreiung.

Der Schweizer Wohnsitz eines Erben allein genügt deshalb nicht, um die Schweizer Erbschaftssteuerpflicht einer ausländischen Erbschaft abschliessend zu beurteilen. Zu prüfen sind auch die Verhältnisse des Erblassers und die Lage der Vermögenswerte.

Das besondere Abkommen von 1951

Für Nachlass- und Erbschaftssteuern besteht zwischen der Schweiz und den USA ein eigenes Abkommen. Es ist vom Einkommensteuer-DBA zu unterscheiden und erfasst nicht allgemein Schenkungen zu Lebzeiten. Seine Anwendung muss auf die betroffenen Personen, Vermögenswerte und Steuern bezogen werden.

Bei paralleler Belastung sind die Entlastungsvorschriften und gegebenenfalls die US-Anrechnung ausländischer Nachlasssteuern zu prüfen. Eine Schweizer Steuerzahlung lässt sich nicht allein wegen ihres Auslandsbezugs vollständig von der US-Steuer abziehen. Bemessungsgrundlage, Zuordnung, Nachweise und Anrechnungsgrenzen gehören in die Berechnung.

Steuerrecht und Erbrecht erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Die steuerliche Einordnung beantwortet nicht, wer erbt oder welches Testament wirksam ist. Erbquoten, güterrechtliche Ansprüche und die Befugnisse der Nachlassvertretung müssen mit der rechtlichen Nachlassabwicklung abgestimmt werden.

Die Estate Tax ersetzt keine Einkommensteuererklärungen

Neben der Nachlasssteuer sind die letzte persönliche US-Einkommensteuererklärung und mögliche Erklärungen für Einkünfte nach dem Tod zu prüfen. Erträge während der Abwicklung können dem Nachlass, einem Trust oder den Begünstigten zuzurechnen sein. Ob etwa Form 1041 einschlägig ist, hängt von der Einordnung des Nachlasses ab.

Ererbtes Vermögen kann eine neue US-Steuerbasis erhalten. Für bestimmte noch nicht besteuerte Einkünfte des Erblassers, etwa steuerpflichtige Bestandteile einer Traditional IRA, gelten jedoch andere Regeln. Eine spätere Auszahlung ist daher nicht automatisch einkommensteuerfrei, nur weil der Vermögenswert bereits bei der Estate Tax berücksichtigt wurde.

Für die Bearbeitung sollten Todestagswerte, anschliessende Erträge und Ausschüttungen getrennt nachvollziehbar sein. Schweizer Inventarwerte und US-Steuerbasis sollten nicht ungeprüft gleichgesetzt werden. Den organisatorischen Rahmen beschreibt Steuererklärungen Schweiz–USA koordinieren.

Unterlagen und nächster Ablauf

Status klären

Staatsangehörigkeiten, Domizil, Wohnsitze und zuständige Nachlassvertretung erfassen.

Vermögen bewerten

Weltweite Positionen, Rechte, Verbindlichkeiten und frühere Schenkungen dokumentieren.

Steuern abstimmen

US- und Schweizer Berechnung, Ehepartnerregelungen und Entlastung zusammenführen.

Fristen umsetzen

Erklärungen, Wahlrechte, Zahlungen und erforderliche Nachweise terminieren.

Für die erste Durchsicht

  • Sterbeurkunde, Staatsangehörigkeits- und Wohnsitznachweise.
  • Testamente, Erbverträge, Eheverträge und Nachweise zur Vertretungsbefugnis.
  • Vermögensübersicht und Bewertungen zum Todestag.
  • Bank-, Depot-, Immobilien-, Beteiligungs- und Darlehensunterlagen.
  • Trusturkunden, Versicherungspolicen und Vorsorge-Begünstigungen.
  • Frühere Schenkungssteuererklärungen und Unterlagen zu einem vorverstorbenen Ehepartner.
  • Letzte US- und Schweizer Steuererklärungen sowie bereits eröffnete Inventare und Steuerverfahren.

Eine gemeinsame Fristen- und Dokumentenübersicht erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Erben, Willensvollstrecker, Banken und Beratern. Vor einer endgültigen Verteilung sollte geklärt sein, welche Beträge für Steuern und Abwicklungskosten benötigt werden.

Amtliche Quellen

Stand: September 2026. Allgemeine Orientierung. Todesjahr, Staatsangehörigkeit, Domizil, Vermögensstruktur, Kanton und persönliche Familienverhältnisse bestimmen die konkrete Behandlung.

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