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Trusts · Nachlass · Schweiz–USA

US Trust im Schweizer Erbfall

Ein US Trust kann Vermögen für Angehörige in der Schweiz verwalten oder nach einem Todesfall auszahlen. Für die steuerliche Bearbeitung sind die Trust-Struktur, die Rechte der Beteiligten und die Herkunft jeder Leistung entscheidend. Die US-Einordnung und die Schweizer Behandlung müssen getrennt ermittelt und anschliessend abgestimmt werden.

Ausgangspunkt

Was bedeutet „US Trust“ im konkreten Fall?

Der Ausdruck bezeichnet häufig einen nach dem Recht eines US-Bundesstaates errichteten Trust. Für US-Steuerzwecke ist jedoch zusätzlich zu bestimmen, ob ein Domestic Trust oder ein Foreign Trust vorliegt.

Domestic oder Foreign Trust?

Ein Domestic Trust muss grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllen: Ein US-Gericht kann die wesentliche Aufsicht über die Verwaltung ausüben, und US-Personen kontrollieren sämtliche wesentlichen Entscheidungen. Diese Voraussetzungen werden als Court Test und Control Test bezeichnet.

Grantor oder Nongrantor Trust?

Diese zweite Einordnung betrifft die einkommensteuerliche Zurechnung. Beim Grantor Trust werden die betreffenden Einkünfte dem steuerlichen Eigentümer zugerechnet. Beim Nongrantor Trust sind die Besteuerung des Trusts und diejenige seiner Begünstigten nach den Ausschüttungsregeln zu unterscheiden.

Die Kategorien sind nicht gleichbedeutend: Ein Domestic Trust kann ein Grantor Trust oder ein Nongrantor Trust sein. Die Schweizer Ansässigkeit eines Begünstigten macht einen Domestic Trust für sich allein nicht zum Foreign Trust. Änderungen bei Trustees und Entscheidungsbefugnissen können dagegen eine erneute Prüfung verlangen.

Die Vertragsunterlagen sind der Ausgangspunkt

Benötigt werden die vollständige Trusturkunde, sämtliche Änderungen und die tatsächlich geltenden Entscheidungs- und Begünstigungsrechte. Ein Kontoauszug mit dem Zusatz „Trust“ genügt für die Einordnung nicht.

Vor und nach dem Erbfall

Der Tod des Errichters kann die Struktur verändern

Bei einem typischen Revocable Living Trust können mit dem Tod des Errichters Widerrufsrechte enden, andere Trustees die Verwaltung übernehmen und verbindliche Ansprüche der Begünstigten entstehen. Möglich sind auch eine Aufteilung in mehrere Teiltrusts oder die Fortführung zugunsten eines Ehegatten.

Deshalb sollte eine Zeitleiste festhalten, welche Rechte bis zum Tod bestanden, was am Todestag geändert wurde und wann spätere Übertragungen erfolgten. Eine bisherige Grantor-Trust-Behandlung darf nicht ungeprüft fortgeführt werden. Für bestimmte Qualified Revocable Trusts kommt eine Wahl nach Section 645 zur gemeinsamen einkommensteuerlichen Behandlung mit dem Nachlass in Betracht.

Nachlasssteuer und laufende Einkommensteuer trennen

Ob Trustvermögen in den steuerlichen Nachlass einzubeziehen ist, benötigt eine eigene Estate-Tax-Prüfung. Die blosse Verwendung eines Trusts beseitigt diese Prüfung nicht. Daneben sind die letzte Einkommensteuererklärung des Verstorbenen und die Erträge nach dem Tod zu bearbeiten.

Bewertungen zum Todestag und historische Anschaffungskosten sollten getrennt dokumentiert werden. Ein neuer US-Basiswert entsteht nicht pauschal für jeden Vermögenswert in jedem Trust; insbesondere besondere Einkünfte des Verstorbenen können eigenen Regeln folgen.

Schweizer Perspektive

Die Schweizer Zurechnung folgt einer eigenen Prüfung

Eine zentrale Praxisgrundlage ist das ESTV-Kreisschreiben Nr. 20 mit dem SSK-Kreisschreiben Nr. 30. Die Anerkennung eines ausländischen Trusts bestimmt seine Besteuerung nicht automatisch.

StrukturSchweizer Prüfungsansatz
Revocable TrustVermögen und Erträge werden grundsätzlich weiterhin dem Settlor zugerechnet.
Irrevocable Fixed Interest TrustFeste Begünstigungsrechte können eine Zurechnung von Vermögen und Erträgen an die Begünstigten begründen.
Irrevocable Discretionary TrustErmessensbegünstigung, Wohnsitz des Settlors bei Errichtung und spätere Ausschüttungen sind entscheidend. Bei Schweizer Wohnsitz des Settlors kann die Zurechnung an ihn fortbestehen.

Bei Ausschüttungen sind ursprüngliches Trustkapital, Erträge und Kapitalgewinne nach der jeweiligen Struktur zu unterscheiden und nachzuweisen. Eine Bezeichnung als „Principal“ in der US-Abrechnung beweist keine Schweizer Steuerfreiheit. Nach dem Tod ist die Zurechnung anhand der dann geltenden Rechte neu zu beurteilen. Kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuern sind zusätzlich zu prüfen.

Vor einer grösseren Ausschüttung klären

Bei komplexen oder unklaren Verhältnissen sollte eine verbindliche Vorabklärung mit der zuständigen kantonalen Steuerbehörde erwogen werden. Dafür braucht es vollständige Unterlagen und eine konkrete Darstellung des geplanten Vorgangs.

US-Perspektive

Welche Erklärungen und Nachweise sind relevant?

Die Anforderungen hängen von der steuerlichen Trust-Kategorie und vom Status des Empfängers ab. Schweizer Wohnsitz allein beantwortet die US-Meldepflicht nicht.

KonstellationTypische Prüfung
Domestic Nongrantor TrustForm 1041 und Zurechnung ausschüttbarer Einkünfte über Schedule K-1; bei ausländischen Begünstigten zusätzlich Quellensteuer und gegebenenfalls Forms 1042/1042-S.
Foreign Trust mit US-EigentümerForm 3520 und grundsätzlich Form 3520-A; die steuerliche Eigentümerstellung ist gesondert festzustellen.
US-Person erhält eine Ausschüttung eines Foreign TrustsForm 3520, insbesondere Part III, sowie Beneficiary Statement und steuerliche Zusammensetzung der Leistung.
Schweizer Begünstigter ohne US-Person-StatusKeine Form-3520-Pflicht allein aufgrund des Empfangs einer Trustleistung. US-Einkünfte, Quellensteuer und allfällige eigene Erklärungspflichten bleiben gesondert zu prüfen.

Trust-Ausschüttung ist nicht automatisch eine ausländische Schenkung

Bei einer US-Person dürfen Leistungen eines Foreign Trusts nicht einfach als ausländische Erbschaft oder Schenkung in Part IV von Form 3520 eingeordnet werden. Es gelten eigene Regeln für Trust-Ausschüttungen. Bei einem Foreign Nongrantor Trust können Ausschüttungen angesammelter Einkünfte besondere Berechnungen und Zinsfolgen auslösen. Fehlende Beneficiary Statements können die Behandlung zusätzlich erschweren.

Auch Zahlungen an Dritte, Darlehen oder die Nutzung von Trustvermögen können für US-Trustmeldungen relevant sein. Die Bearbeitung sollte daher sämtliche Leistungen erfassen und sich nicht auf Überweisungen auf das Privatkonto beschränken.

Praktische Abstimmung

Eine Zahlung – mehrere getrennte Fragen

Beispiel: Nach dem Tod eines in den USA lebenden Elternteils erhält ein Kind in Zürich eine Zahlung von USD 200.000 aus einem fortgeführten Trust. Der Zahlungszweck lautet „Inheritance Distribution“.

Für die Bearbeitung würde diese Angabe zunächst durch folgende Unterlagen ergänzt:

  • Trusturkunde und die seit dem Todesfall geltenden Begünstigungsrechte.
  • US-Einordnung des Trusts vor und nach dem Tod.
  • Abrechnung über Kapital, Erträge, Veräusserungen und Ausschüttungen.
  • US-Steuerstatus des Kindes sowie sein Schweizer Wohnsitzverlauf.
  • Steuernachweise mit Angabe, ob Trust, Nachlass oder Empfänger belastet wurde.

Erst daraus lässt sich die Zahlung für beide Länder zuordnen. Eine im Trust bezahlte Steuer darf nicht ohne Prüfung wie eine persönlich vom Begünstigten getragene Steuer behandelt werden. Unterschiedliche Steuerpflichtige, Zeitpunkte und Einkunftsqualifikationen müssen in der Entlastungsprüfung zusammengeführt werden.

Die allgemeine Koordination beschreibt Schweizer und US-Steuererklärung abstimmen. Für die Vermögensübertragung selbst führt die Themenübersicht Erbschaft und Schenkung zu den weiteren Fachfragen.

Unterlagen für die grenzüberschreitende Trust-Analyse

Struktur und Beteiligte

  • Trust Deed, Amendments und allfälliger Letter of Wishes.
  • Testament, Todesurkunde und Unterlagen zu Teiltrusts.
  • Trustees, Protector, Settlor und Begünstigte mit ihren Befugnissen.
  • Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze und US-Steuerstatus.
  • Vorhandene Schweizer Rulings oder frühere Steuerbeurteilungen.

Vermögen und Steuerhistorie

  • Einbringungsbelege, Jahresrechnungen und Trust Accounting.
  • Bewertungen, historische Anschaffungskosten und Transaktionen.
  • Ausschüttungsbeschlüsse und Zahlungsnachweise.
  • US-Erklärungen, K-1, 1042-S und Beneficiary Statements, soweit einschlägig.
  • Schweizer Deklarationen sowie Nachlass- und Steuerbescheide.

Das Ergebnis der Analyse sollte die Einordnung je Zeitraum, die Behandlung der einzelnen Leistungen, die erforderlichen Erklärungen und offene Nachweise festhalten. So können Trustee, Begünstigte und steuerliche Bearbeiter auf derselben dokumentierten Grundlage weiterarbeiten.

Amtliche Grundlagen

Stand: September 2026. Die konkrete Behandlung hängt von Trusturkunde, tatsächlichen Rechten, Wohnsitzverlauf, US-Steuerstatus, Zahlungsart und zuständigem Kanton ab.

Beratung Schweiz–USA

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Wir prüfen die Trust-Struktur, den Todesfall und geplante oder bereits erhaltene Leistungen und dokumentieren die erforderliche Abstimmung zwischen Schweizer und US-Steuerrecht.

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