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Artikel · Kapitalanlagen & Nachlassplanung

US-Aktien & Estate Tax bei Schweizer Wohnsitz

US-Aktien können für einen Anleger mit Schweizer Wohnsitz ein unerwartetes US-Nachlasssteuerrisiko begründen. Für eine Person, die weder US-Staatsbürger noch in den USA domiciled ist, gelten Aktien von US-Kapitalgesellschaften grundsätzlich als US-situs property – unabhängig davon, bei welcher Bank oder welchem Broker sie gehalten werden.

US Estate Tax

Der Schweizer Wohnsitz beseitigt das US-Nachlasssteuerrisiko nicht

Ein Anleger kann ausschließlich in der Schweiz leben, sein Depot bei einer Schweizer Bank führen und trotzdem US Estate Tax Exposure haben.

Für die US Estate Tax ist nicht primär entscheidend, wo sich das Depot befindet. Bei Aktien kommt es insbesondere darauf an, nach welchem Recht die Gesellschaft gegründet beziehungsweise organisiert ist.

Aktien einer Corporation, die nach US-Recht organisiert ist, gelten für einen Nonresident Not a Citizen grundsätzlich als Vermögen mit US-Situs.

Prüfungsreihenfolge

Drei Fragen stehen am Anfang

1. Welchen US-Status hatte der Erblasser?

US Citizen, in den USA domiciled oder Nonresident Not a Citizen? Für die Estate Tax gilt ein eigener Domicile-Begriff, der nicht mit der Einkommensteueransässigkeit gleichgesetzt werden darf.

2. Welche Vermögenswerte wurden gehalten?

US-Aktien, ausländische Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Bankguthaben und Immobilien können unterschiedliche Situs-Regeln haben.

3. Greift das Schweiz–USA-Abkommen?

Nach Anwendung der US-Inlandsregeln muss geprüft werden, ob das besondere Nachlasssteuerabkommen zwischen der Schweiz und den USA zusätzliche Entlastung vermittelt.

Estate-Tax-Status

Einkommensteuer-Residency und Estate-Tax-Domicile sind nicht dasselbe

Für die US Estate Tax wird ein Nicht-US-Staatsbürger grundsätzlich danach eingeordnet, ob er zum Todeszeitpunkt in den USA domiciled war.

Domicile setzt nach den US Estate Tax Rules im Kern einen Aufenthalt an einem Ort verbunden mit der gegenwärtigen Absicht voraus, dort auf unbestimmte Zeit zu verbleiben.

  • US-Staatsangehörigkeit prüfen
  • Domicile zum Todeszeitpunkt bestimmen
  • Green Card allein ist nicht zwingend entscheidend
  • Income Tax Residency separat betrachten
  • bei NRNC nur US-situs estate erfassen
  • bei US Citizen grundsätzlich weltweites Vermögen

Situs der Wertpapiere

US-Aktien und ausländische Aktien werden unterschiedlich behandelt

Aktien einer US-Corporation

Aktien einer Gesellschaft, die nach US-Recht organisiert ist, gelten für einen NRNC grundsätzlich als in den USA belegen.

  • US-Situs grundsätzlich gegeben
  • Depotland grundsätzlich unerheblich
  • physische Aktienurkunde unerheblich
  • Fair Market Value zum Todeszeitpunkt relevant
  • Teil des US Gross Estate

Aktien einer Nicht-US-Gesellschaft

Aktien einer Gesellschaft, die nicht nach US-Recht organisiert ist, gelten nach den allgemeinen Situs-Regeln grundsätzlich als außerhalb der USA belegen.

  • Emittent entscheidend
  • nicht Brokerstandort
  • nicht Börsenplatz allein
  • nicht Währung allein
  • gesellschaftsrechtliche Organisation prüfen

Form 706-NA

Die allgemeine Filing-Schwelle ist überraschend niedrig

Für den Nachlass eines Nonresident Not a Citizen besteht nach den allgemeinen US-Inlandsregeln eine Form-706-NA-Filingpflicht, wenn der maßgebliche Wert der US-situs assets die gesetzliche Schwelle überschreitet.

Bei einem Aktienportfolio kann diese Grenze bereits durch wenige größere US-Aktienpositionen erreicht werden.

Die Filingpflicht ist von der endgültigen Höhe einer tatsächlich geschuldeten Estate Tax zu unterscheiden. Insbesondere ein anwendbares Nachlasssteuerabkommen kann das endgültige Ergebnis verändern.

Schweiz–USA

Das besondere Nachlasssteuerabkommen muss separat geprüft werden

Die Schweiz und die USA verfügen neben dem Einkommensteuerabkommen über ein eigenständiges Abkommen zur Nachlassbesteuerung. Deshalb darf die Analyse eines Schweizer Nachlasses mit US-Aktien nicht bei den allgemeinen US-Inlandsregeln enden.

01

US-Inlandsrecht

Zunächst werden Status des Erblassers, US-Situs des Vermögens und das US Gross Estate nach den US-internen Regeln bestimmt.

02

Abkommensberechtigung

Anschließend ist zu prüfen, ob der konkrete Erblasser und Nachlass unter das Schweiz–USA-Nachlasssteuerabkommen fallen.

03

Entlastung berechnen

Die tatsächliche US Estate Tax kann sich durch Abkommensregelungen wesentlich von einer rein inländischen Berechnung unterscheiden.

Estate Tax ≠ Gift Tax

Dieselbe US-Aktie kann bei Erbschaft und Schenkung unterschiedlich behandelt werden

Die US Estate Tax und US Gift Tax verwenden bei einem Nonresident Not a Citizen nicht in allen Fällen dieselben Regeln.

Aktien einer US-Corporation können beim Tod als US-situs property in den US-Nachlass fallen.

Eine lebzeitige Schenkung solcher Aktien durch einen NRNC ist dagegen nach den allgemeinen US-Gift-Tax-Regeln grundsätzlich eine Übertragung von intangible property und deshalb regelmäßig nicht der US Gift Tax unterworfen.

Schweizer Depot

Ein Schweizer Broker ändert den Situs der US-Aktien nicht

Besonders häufig entsteht das Risiko unbemerkt, wenn Schweizer Anleger US-Aktien über eine Schweizer Bank oder einen Schweizer Online-Broker erwerben.

Für die laufende Schweizer Steuererklärung erscheinen die Aktien lediglich als Positionen im Wertschriftenverzeichnis. Für die US Estate Tax ist jedoch zusätzlich die Herkunft des Emittenten relevant.

Ein gemischtes Depot sollte deshalb für Nachlasssteuerzwecke nach US-situs und Non-US-situs Vermögenswerten analysiert werden.

Beispiele

Typische Konstellationen

Schweizer Anleger

USD 200.000 in US-Aktien bei Schweizer Bank

Ein Schweizer Staatsbürger lebt dauerhaft in der Schweiz, war nie in den USA ansässig und hält Aktien mehrerer US-Corporations bei einer Schweizer Bank.

Die US-Aktien sind grundsätzlich US-situs property. Die allgemeine 60.000-USD-Filing-Schwelle ist überschritten; anschließend ist das Schweiz–USA-Nachlassabkommen zu prüfen.
Kleine Position

USD 40.000 US-Aktien

Der Anleger besitzt keine weiteren für die US Estate Tax relevanten US-situs assets.

Nach den allgemeinen Regeln liegt der Wert unter der 60.000-USD-Filing-Schwelle. Weitere Vermögenswerte und frühere relevante Übertragungen müssen dennoch berücksichtigt werden.
Gemischtes Portfolio

US-, Schweizer und europäische Aktien

Ein Depot enthält Aktien von US-Corporations sowie Aktien schweizerischer und europäischer Gesellschaften.

Für die US Estate Tax werden die einzelnen Emittenten klassifiziert. Der Sitz des Brokers ist für diese Aktien-Situs-Prüfung grundsätzlich nicht entscheidend.
US Citizen

US-Staatsbürger lebt dauerhaft in der Schweiz

Der Anleger besitzt dieselben US-Aktien, ist aber US Citizen.

Die NRNC-60.000-USD-Systematik ist hier nicht die richtige Ausgangsbasis. Ein US Citizen unterliegt grundsätzlich der US Estate Tax auf sein weltweites Vermögen.

Nachlassanalyse

Welche Unterlagen werden benötigt?

Person

  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz und Domicile
  • frühere US-Aufenthalte
  • Green Card Status
  • Zuzugs- und Wegzugsdaten
  • Familienverhältnisse

Wertschriften

  • Depotbestand
  • Name des Emittenten
  • Ticker / ISIN / CUSIP
  • Anzahl der Aktien
  • Fair Market Value
  • weitere US-situs assets

Nachlass

  • Todesdatum
  • Testament / Erbvertrag
  • Nachlassinventar
  • Schulden und Belastungen
  • frühere Schenkungen
  • Erben und Begünstigte

Nachlassplanung Schweiz–USA

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Wir analysieren US-Situs-Vermögen, Estate-Tax-Status, mögliche Form-706-NA-Pflichten und die Anwendung des Nachlasssteuerabkommens Schweiz–USA und koordinieren die grenzüberschreitende Nachlassplanung.

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