Typische Situation
US-Kapitalanlagen bei Wohnsitz in der Schweiz
US-Aktien, ETFs, Fonds und Anleihen können bei einem Schweizer Wohnsitz gleichzeitig Fragen zur Schweizer Einkommens- und Vermögensbesteuerung, US-Quellensteuer und zum Doppelbesteuerungsabkommen auslösen.
Grenzüberschreitende Kapitalanlagen
Entscheidend ist zunächst der US-Steuerstatus des Anlegers
Ein Schweizer Anleger mit US-Aktien ist nicht allein aufgrund dieser Anlagen in gleicher Weise US-steuerpflichtig wie ein US-Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bei einer Person ohne US-Staatsangehörigkeit und ohne US-Steueransässigkeit stehen typischerweise die Schweizer Besteuerung der Erträge und Vermögenswerte sowie die US-Quellensteuer auf bestimmte US-Einkünfte im Vordergrund.
Bei US-Staatsbürgern, Green-Card-Inhabern und anderen US-steuerpflichtigen Personen kommt dagegen zusätzlich das US-amerikanische System der Welteinkommensbesteuerung hinzu. Bei Green-Card-Inhabern und anderen US-Residenten ist eine mögliche abkommensrechtliche Sonderstellung gesondert zu prüfen. Dieselbe Kapitalanlage muss dann aus Sicht beider Staaten analysiert werden.
Erste Einordnung
Zwei grundsätzlich unterschiedliche Ausgangslagen
Vor jeder Detailanalyse sollte geklärt werden, ob der Anleger ausschliesslich in der Schweiz steuerlich ansässig ist oder daneben eine persönliche US-Steuerpflicht besteht.
Keine US-Staatsangehörigkeit oder US-Steueransässigkeit
Eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz kann US-Aktien, US-ETFs oder ein amerikanisches Brokerkonto halten, ohne allein dadurch in den USA mit ihrem gesamten Einkommen steuerpflichtig zu werden.
- Schweizer Einkommenssteuer auf steuerbare Erträge
- Schweizer Vermögenssteuer auf Wertschriften
- US-Quellensteuer auf bestimmte US-Einkünfte
- Anwendung des DBA Schweiz–USA
- W-8BEN beim Broker beziehungsweise Withholding Agent
- Anrechnung beziehungsweise Entlastung ausländischer Quellensteuer
Zusätzliche persönliche US-Steuerpflicht
Bei US-Staatsbürgern, Green-Card-Inhabern und anderen US-steuerpflichtigen Personen müssen Kapitalerträge regelmässig zusätzlich in das US-amerikanische Steuersystem eingeordnet werden.
- Schweizer Besteuerung der Kapitalanlagen
- US-Besteuerung des weltweiten Einkommens
- Foreign Tax Credit und Doppelbesteuerung
- US-Reporting ausländischer Konten und Anlagen
- Besondere Behandlung bestimmter nicht-US-amerikanischer Fonds
- Abstimmung beider Steuererklärungen
Anlagen einordnen
Was halten Sie tatsächlich im Portfolio?
Erfassen Sie zunächst das einzelne Wertpapier. Handelsplatz, US-Dollar als Anlagewährung und Standort des Brokers sagen allein noch nicht, wie die Anlage steuerlich einzuordnen ist. Bei Fonds kommt es insbesondere auf das Fondsdomizil an.
US-Aktien
Für direkt gehaltene Aktien sind Dividenden, Verkäufe und der Jahresendbestand getrennt zu betrachten. Der Fachartikel erklärt auch die Erfassung in der Schweizer Steuererklärung.
US-Aktien einordnenUS-ETFs und US-Fonds
Prüfen Sie Fondsdomizil und Art der Ausschüttungen. Ein Fonds auf einen US-Index ist nicht automatisch ein US-domizilierter Fonds. Der Beitrag erläutert die Besteuerung von US-ETFs.
US-ETFs und Fonds einordnenUS-Anleihen und Treasuries
Unternehmensanleihen sowie Treasury Bills, Notes und Bonds werden gemeinsam betrachtet. Zu prüfen sind Zinsen, Diskont, Verkauf oder Rückzahlung und die Schweizer Deklaration.
Anleihen und Treasuries einordnenUS-REITs
Bei Real Estate Investment Trusts muss die Art der Ausschüttung genauer geprüft werden. Die Behandlung kann von gewöhnlichen Aktiendividenden abweichen.
REIT-Ausschüttungen einordnenSteuern und Entlastung
Welche Erträge und Steuerabzüge müssen Sie zuordnen?
Stimmen Sie Bruttoertrag, einbehaltene Steuer und Nettogutschrift miteinander ab. Die richtige Entlastung hängt davon ab, welcher Steuerabzug vorliegt und ob Sie als Nicht-US-Person oder als US-Person investieren.
Schweizer Steuererklärung
Erfassen Sie steuerbare Erträge und Vermögenswerte auch dann, wenn das Depot im Ausland geführt wird. Ein US-Steuerreport ersetzt nicht automatisch das Schweizer Wertschriftenverzeichnis.
- Bruttoerträge und Quellensteuern getrennt erfassen
- Jahresendbestände und Steuerwerte bestimmen
- Werte und Erträge in Schweizer Franken umrechnen
- Verkäufe von laufenden Erträgen unterscheiden
- Private Kapitalgewinne gegenüber gewerbsmässigem Wertschriftenhandel abgrenzen
US-Status und Quellensteuer
Bei Nicht-US-Personen stehen Quellensteuer, Abkommensberechtigung und Statusdokumentation im Vordergrund. Bei US-Personen kommt die persönliche US-Besteuerung hinzu.
- Brokerangaben mit dem tatsächlichen Steuerstatus abgleichen
- Dividenden, Zinsen und besondere Ausschüttungen unterscheiden
- Einbehaltene Steuer mit dem anwendbaren Satz vergleichen
- Überhöhten Abzug und anrechenbare Quellensteuer getrennt prüfen
- Bei US-Personen beide Steuererklärungen koordinieren
US-Dividenden
Wie greifen US-Quellensteuer und Schweizer Besteuerung ineinander? Hier geht es um die Behandlung der Dividende und die Einordnung des Steuerabzugs.
Dividenden und Steuerabzug prüfenW-8BEN
Für natürliche Personen, die keine US-Personen sind: ausländischen Status und gegebenenfalls DBA-Vorteile gegenüber dem Broker dokumentieren. US-Personen verwenden grundsätzlich W-9.
W-8BEN richtig zuordnenDA-1
Die Schweizer Anrechnung ausländischer Quellensteuer prüfen. Ein über den anwendbaren Abkommenssatz hinausgehender US-Abzug wird nicht einfach vollständig über DA-1 ausgeglichen.
Anrechnung mit DA-1 prüfenR-US 164
Falls ein zusätzlicher Steuerrückbehalt über einen Schweizer Intermediär erfolgt ist, ist dessen Rückforderung gesondert zu betrachten. Das Verfahren hat einen anderen Gegenstand als DA-1.
Zusätzlichen Steuerrückbehalt prüfenDepot und Deklaration
Reichen die Unterlagen Ihres Brokers für die Steuererklärung?
Prüfen Sie, ob Jahresauszug, Transaktionen, Ertragsabrechnungen und Steuerbescheinigungen ein vollständiges Bild ergeben. Entscheidend sind die Anlagen und Erträge im Depot; der Depotstandort ist eine zusätzliche organisatorische und gegebenenfalls melderechtliche Frage.
Nach einem Umzug sollten Wohnadresse und Steuerstatus beim Broker aktualisiert werden. Ob ein Konto fortgeführt werden kann und welche Produkte verfügbar bleiben, hängt auch von den Bedingungen des Anbieters ab.
US-Brokerkonto und Schweizer DeklarationBesonderheiten für US-Personen
Besteht neben dem Schweizer Wohnsitz eine US-Steuerpflicht?
Dann muss das gesamte Portfolio aus Sicht beider Staaten beurteilt werden. Das betrifft auch Schweizer und europäische Fonds sowie Konten ausserhalb der USA. Eine Schweizer Steuerbefreiung eines privaten Kapitalgewinns entscheidet nicht über dessen US-Behandlung.
Kapitalanlagen für US-Personen
Anlagewahl, Kapitalgewinne, Anschaffungskosten und die Koordination der Schweizer und US-Besteuerung im Zusammenhang betrachten. Auch zusätzliche Meldepflichten können relevant sein.
Portfolio als US-Person prüfenPFIC bei Nicht-US-Fonds
Schweizer und andere Nicht-US-Fonds können besondere US-Steuer- und Reportingfolgen auslösen. Die PFIC-Prüfung gehört deshalb bereits zur Auswahl und Einordnung der Anlage.
PFIC bei Fonds und ETFs prüfenNachlass berücksichtigen
Auch die spätere Übertragung des Portfolios mitdenken
Neben den laufenden Erträgen kann bei US-Wertpapieren die US-Nachlassbesteuerung relevant werden. Ein Schweizer Depot beseitigt diese Frage nicht. Anlegerstatus, Art der Vermögenswerte und das anwendbare Nachlasssteuerabkommen müssen gesondert geprüft werden.
Der Fachartikel zu US-Aktien erläutert die Unterscheidung zwischen möglichen Erklärungspflichten und einer tatsächlich geschuldeten Nachlasssteuer.
US-Aktien und Estate Tax bei Schweizer WohnsitzVorbereitung
Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung Ihres Portfolios
Mit einer vollständigen Übersicht lassen sich fehlende Angaben, unklare Ausschüttungen und mögliche Entlastungsansprüche gezielt prüfen.
Person und bisherige Deklaration
- Wohnsitz, Zuzugsdatum und allfällige weitere Steueransässigkeiten
- Staatsangehörigkeiten sowie gegebenenfalls Green-Card-Status
- Letzte Schweizer Steuererklärung mit Wertschriftenverzeichnis
- Bei US-Steuerpflicht: letzte US-Steuererklärung und relevante Meldungen
- Bisherige Anrechnungs- und Rückforderungsanträge
Depot und einzelne Anlagen
- Jahresauszüge aller relevanten Banken und Broker
- Wertpapierliste mit ISIN oder Ticker und Fondsdomizil
- Transaktionsübersicht mit Kauf- und Verkaufsdaten
- Dividenden-, Zins- und Quellensteuerabrechnungen
- Vorhandene Steuerreports, etwa Form 1042-S oder Form 1099
- Statusdokumentation beim Broker sowie verfügbare Anschaffungskosten
Weitere Fachthemen finden Sie im Themenbereich Kapitalanlagen und Quellensteuern.
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