Schweiz–USA · Zuzug und Wegzug
Schweizer Steuererklärung im Umzugsjahr Schweiz–USA
Bei einem Zuzug aus den USA oder einem Wegzug in die USA besteht die unbeschränkte Schweizer Steuerpflicht häufig nur während eines Teils des Kalenderjahres. Einkommen, Vermögen, Abzüge und ausländische Positionen müssen deshalb zeitlich richtig abgegrenzt und für die Schweizer Steuererklärung korrekt aufbereitet werden.
Unterjährige Steuerpflicht
Das Umzugsjahr ist keine gewöhnliche Schweizer Steuerperiode
Die ordentliche Schweizer Steuerperiode entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr. Bei einem Zuzug aus dem Ausland oder einem Wegzug ins Ausland kann die persönliche Steuerpflicht jedoch erst während des Jahres beginnen oder bereits vor Jahresende enden.
Für die Steuererklärung muss deshalb bestimmt werden, welches Einkommen während der Schweizer Steuerpflicht angefallen ist, welche Einkünfte für die Satzbestimmung relevant sind und welches Vermögen zu deklarieren ist.
Bei einem Wechsel zwischen der Schweiz und den USA kommt zusätzlich hinzu, dass die US-Steuerperiode und die US-steuerliche Ansässigkeit nicht zwingend exakt am selben Tag beginnen oder enden wie die Schweizer Steuerpflicht.
Beginn und Ende
Welcher Zeitraum gehört in die Schweizer Steuererklärung?
| Situation | Schweizer Steuerperiode | Grundsätzliche Folge |
|---|---|---|
| Zuzug USA → Schweiz | Vom Beginn der Schweizer Steuerpflicht bis 31. Dezember. | Einkommen dieser Teilperiode wird erfasst. |
| Wegzug Schweiz → USA | Vom 1. Januar bis zum Ende der Schweizer Steuerpflicht. | Einkommen dieser Teilperiode wird erfasst. |
| Zuzug und Wegzug im selben Jahr | Nur Zeitraum der tatsächlichen Schweizer Steuerpflicht. | Besonders genaue zeitliche Abgrenzung erforderlich. |
| Wohnsitz bleibt in der Schweiz | Grundsätzlich ganze Steuerperiode. | Ein längerer USA-Aufenthalt ist nicht automatisch ein Wegzug. |
| Nach Wegzug bleibt Schweizer Immobilie | Persönliche Steuerpflicht endet, wirtschaftliche Zugehörigkeit kann fortbestehen. | Schweizer Immobilienbesteuerung separat fortführen. |
Zeitliche Abgrenzung
Welches Einkommen gehört in das Umzugsjahr?
Arbeitslohn
Bei laufendem Arbeitslohn ist insbesondere zu prüfen, in welchem Zeitraum die Arbeit ausgeübt wurde und wann die Schweizer Steuerpflicht bestand.
Bei einem Arbeitgeberwechsel rund um den Umzug ist die zeitliche Abgrenzung häufig vergleichsweise einfach. Schwieriger wird sie bei fortbestehendem Arbeitgeber oder grenzüberschreitender Tätigkeit.
Bonuszahlungen
Ein Bonus sollte nicht allein nach dem Zahlungsdatum einem Staat zugeordnet werden.
Bei grenzüberschreitenden Tätigkeitszeiträumen kann insbesondere relevant sein, auf welchen Zeitraum und welche Arbeitsleistung die Vergütung entfällt.
RSUs, Optionen und Mitarbeiterbeteiligungen
Bei Mitarbeiterbeteiligungen können Gewährung, Vesting, Ausübung und Verkauf in unterschiedliche Steuerperioden und Staaten fallen.
Die Zeit vor und nach dem Wohnsitzwechsel muss deshalb getrennt dokumentiert werden.
Zinsen und Dividenden
Kapitalerträge aus Schweizer und US-Konten oder Depots können nach Beginn der Schweizer Steuerpflicht in der Schweizer Steuererklärung relevant werden.
Bei Dividenden sind zusätzlich Quellensteuern und allfällige DBA-Entlastungen zu berücksichtigen.
Kapitalgewinne
Private Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen sind nach Schweizer Recht grundsätzlich steuerfrei.
Ob ein Wertschriftenverkauf vor oder nach einem Wohnsitzwechsel erfolgt, kann dennoch erhebliche Auswirkungen haben, weil die US-Behandlung von der Schweizer Behandlung abweichen kann.
Renten und Vorsorgeleistungen
Pensionskasse, Säule 3a, US Social Security, 401(k), IRA und andere Vorsorgeleistungen benötigen eine gesonderte steuerliche Einordnung.
Progression
Warum Teiljahreseinkommen nicht einfach mit einem niedrigen Steuersatz besteuert wird
Regelmässig fliessende Einkünfte
Besteht die Schweizer Steuerpflicht nur während eines Teils des Jahres, werden regelmässig fliessende Einkünfte für die Bestimmung des Steuersatzes grundsätzlich auf zwölf Monate umgerechnet.
Beispiel Zuzug
Eine Person zieht am 1. Juli in die Schweiz und erzielt von Juli bis Dezember einen monatlichen Arbeitslohn von CHF 10'000.
Das während der Schweizer Steuerpflicht erzielte Einkommen beträgt CHF 60'000. Für die Bestimmung des Steuersatzes wird der regelmässige Monatslohn grundsätzlich auf ein Jahreseinkommen von CHF 120'000 hochgerechnet.
Einmalige oder nicht regelmässige Einkünfte
Nicht regelmässig fliessende Einkünfte werden nicht automatisch in derselben Weise annualisiert.
Bonuszahlungen, Kapitalgewinne aus Geschäftsvermögen, Abfindungen oder andere einmalige Leistungen müssen deshalb separat beurteilt werden.
Vermögenssteuer
Welches Vermögen muss im Umzugsjahr deklariert werden?
Schweizer Vermögenssteuer
Die Schweiz erhebt keine direkte Bundessteuer auf dem Vermögen. Die Vermögenssteuer wird auf kantonaler und kommunaler Ebene erhoben.
Weltweites Vermögen deklarieren
Bei unbeschränkter Schweizer Steuerpflicht muss grundsätzlich das gesamte relevante Vermögen in der Schweiz und im Ausland in der Steuererklärung angegeben werden.
Dazu können insbesondere Bankkonten, Depots, Beteiligungen, Immobilien und andere Vermögenswerte gehören.
US-Konten und Depots
US-Bankkonten und Wertschriftendepots müssen für die Schweizer Vermögensdeklaration grundsätzlich erfasst und in Schweizer Franken bewertet werden.
Ausländische Immobilien
US-Immobilien werden aufgrund der internationalen Steuerausscheidung grundsätzlich dem Belegenheitsstaat zugeordnet.
Sie müssen dennoch für die Schweizer Deklaration und insbesondere für die Satz- und Ausscheidungsberechnung berücksichtigt werden.
Teiljährige Vermögenssteuer
Besteht die Schweizer Steuerpflicht nur während eines Teils des Kalenderjahres, wird die kantonale Vermögenssteuer grundsätzlich entsprechend der Dauer der Steuerpflicht zeitanteilig erhoben.
Schulden
Hypotheken und andere nachgewiesene Schulden sind ebenfalls in die internationale Vermögensausscheidung einzubeziehen.
Zwei Richtungen
Zuzug und Wegzug unterscheiden sich in der Steuererklärung
Schweizer Steuerpflicht beginnt während des Jahres. Einkommen und Vermögen ab Beginn der Schweizer Steuerpflicht werden erfasst; regelmässige Einkünfte werden für die Satzbestimmung annualisiert.
Die unbeschränkte Schweizer Steuerpflicht endet während des Jahres. Die Schlussveranlagung erfasst grundsätzlich die Zeit bis zum Wegzug.
Immobilien, Betriebsstätten oder andere wirtschaftliche Anknüpfungspunkte können nach dem Wegzug weiterhin eine beschränkte Schweizer Steuerpflicht begründen.
Koordination mit den USA
Die Schweizer Steuererklärung darf nicht isoliert betrachtet werden
Unterschiedliche Ansässigkeitszeitpunkte
Das Datum, an dem die Schweizer Steuerpflicht beginnt oder endet, muss nicht mit dem steuerlichen Ansässigkeitsdatum in den USA übereinstimmen.
US Citizen
Bei US-Staatsbürgern besteht die US-Steuerpflicht grundsätzlich unabhängig vom Wohnsitzwechsel fort.
Dadurch können dieselben Einkünfte während der Schweizer Steuerperiode in beiden Staaten deklarationspflichtig sein.
Green Card
Auch eine Green Card kann zu einer fortbestehenden US-Steuerpflicht führen, obwohl bereits ein Schweizer Wohnsitz begründet wurde.
Ausländische Steueranrechnung
Werden dieselben Einkünfte in beiden Staaten besteuert, muss geprüft werden, welcher Staat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen besteuern darf und in welchem Staat eine Entlastung oder Steueranrechnung vorzunehmen ist.
US-Bundesstaat
Eine mögliche Steuerpflicht in einem US-Bundesstaat ist getrennt von der Federal Income Tax zu beurteilen.
Nicht jeder US-Bundesstaat folgt dabei vollständig den Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens.
Besondere Abgrenzungsfragen
Welche Positionen im Umzugsjahr häufig zusätzliche Analyse benötigen
| Position | Typische Frage |
|---|---|
| Bonus | Auf welchen Tätigkeitszeitraum entfällt die Vergütung? |
| RSUs / Optionen | Welche Zeiträume zwischen Grant, Vesting und Ausübung entfallen auf welchen Staat? |
| Dividende | Wann entstand der steuerlich relevante Anspruch und welche Quellensteuer wurde einbehalten? |
| Wertschriftenverkauf | Erfolgte der Verkauf vor oder nach Wechsel der steuerlichen Ansässigkeit? |
| 401(k) / IRA | Wie ist eine Auszahlung nach Schweizer Recht und nach DBA einzuordnen? |
| Pensionskasse / Säule 3a | Erfolgt der Bezug vor oder nach dem Wegzug und welcher Staat darf besteuern? |
| Immobilien | Wo liegt die Immobilie und wie erfolgt die internationale Steuerausscheidung? |
| Unternehmensbeteiligung | Wie werden Ausschüttungen, Managementtätigkeit und Beteiligungswert behandelt? |
Unterlagen
Welche Informationen für die Steuererklärung im Umzugsjahr benötigt werden
Zuzugs- oder Wegzugsdatum und tatsächliche Wohnsitzverhältnisse dokumentieren.
Lohn, Bonus, Kapitalerträge, Renten und weitere Einkünfte zeitlich aufteilen.
Konten, Depots, Immobilien, Beteiligungen und Schulden vollständig aufnehmen.
US-Steuererklärung, Quellensteuern und ausländische Steueranrechnung koordinieren.
- Zuzugs- oder Wegzugsdatum
- Wohnsitzunterlagen Schweiz und USA
- Schweizer Lohnausweis
- US W-2 und 1099
- Monatliche Lohnabrechnungen
- Bonusabrechnungen
- RSU- und Optionsunterlagen
- Bankkontoauszüge
- Wertschriftendepots
- Dividenden und Zinsen
- Kauf- und Verkaufsabrechnungen
- Schweizer und US-Immobilien
- Hypotheken und sonstige Schulden
- 401(k), IRA und Roth IRA
- Pensionskasse und Säule 3a
- Unternehmensbeteiligungen
- Schweizer Quellensteuern
- US Federal und State Taxes
- Vorjahressteuererklärungen Schweiz
- US-Steuererklärungen
Typische Fehler
Was in der Schweizer Steuererklärung des Umzugsjahres häufig falsch läuft
| Warnsignal | Typisches Risiko |
|---|---|
| Ganzjahreseinkommen wird vollständig in der Schweiz deklariert | Einkommen ausserhalb der Schweizer Steuerperiode wird falsch erfasst. |
| Teiljahreslohn wird ohne Annualisierung für den Satz verwendet | Falscher Progressionssatz. |
| Alle einmaligen Einkünfte werden automatisch annualisiert | Falsches satzbestimmendes Einkommen. |
| US-Konten fehlen in der Vermögensdeklaration | Unvollständige Schweizer Steuererklärung. |
| US-Immobilien werden vollständig weggelassen | Fehler bei Ausscheidung und Satzbestimmung. |
| Bonus wird nur nach Zahlungsdatum zugeordnet | Grenzüberschreitender Tätigkeitszeitraum wird übersehen. |
| Schweizer und US-Ansässigkeitsdatum werden gleichgesetzt | Falsche zeitliche Koordination beider Steuererklärungen. |
| Nach Wegzug bestehende Schweizer Immobilie wird ignoriert | Fortbestehende beschränkte Steuerpflicht wird übersehen. |
Weiterführende Artikel
Ansässigkeit und Steuererklärung rund um den Umzug
Beginn Schweizer Steuerpflicht
Wann die Schweizer Steuerpflicht nach dem Zuzug aus den USA beginnt.
Artikel lesen →Ende Schweizer Steuerpflicht
Wann die unbeschränkte Steuerpflicht beim Wegzug in die USA endet.
Artikel lesen →DBA-Ansässigkeit Schweiz–USA
Doppelwohnsitz und Zuordnung der steuerlichen Ansässigkeit.
Artikel lesen →US-Einkünfte nach dem Zuzug
Wie US-Arbeitslohn, Kapitalerträge und Renten in der Schweiz behandelt werden.
Artikel lesen →Schweizer Einkünfte nach dem Wegzug
Welche Schweizer Einkünfte auch bei US-Wohnsitz steuerlich relevant bleiben.
Artikel lesen →Steuererklärungen & Meldepflichten
Schweizer und US-Steuererklärungen sowie internationale Meldepflichten.
Thema öffnen →Steuerberatung Schweiz–USA
Sie sind im laufenden Jahr zwischen der Schweiz und den USA umgezogen?
Wir bestimmen die Schweizer Steuerperiode, grenzen Einkommen und Vermögen zeitlich ab, erstellen oder prüfen die Schweizer Steuererklärung und koordinieren die Behandlung mit der US-Steuererklärung.
Steuererklärung im Umzugsjahr besprechen