Kanton St. Gallen · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton St. Gallen
Wie Unternehmen im Kanton St. Gallen auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, kantonale Steuerbelastung, direkte Bundessteuer, Beteiligungsabzug, STAF-Instrumente und praktische Deklaration.
St. Gallen auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich sowohl der Gewinnsteuer als auch der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton St. Gallen unterliegen grundsätzlich der St. Galler Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit – etwa durch eine Betriebsstätte oder Geschäftsliegenschaft – in St. Gallen steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an. Die Kapitalsteuer wird dagegen auf dem steuerbaren Eigenkapital erhoben. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf dem steuerbaren Reingewinn.
Auf dem steuerbaren Eigenkapital; besondere Ermässigungen können greifen.
105 % Staatssteuerfuss plus 187 % gesetzlicher Zuschlag.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn. Für die Steuererklärung wird dieser um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
- Verlustvorträge
- Beteiligungserträge und Beteiligungsabzug
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Patentbox und F&E-Abzug, soweit anwendbar
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Kanton St. Gallen zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Dabei können neben dem offen ausgewiesenen Eigenkapital auch steuerliche Korrekturen relevant sein.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Gewinnvorträge
- Stille Reserven
- Verdecktes Eigenkapital
- Ermässigung des steuerbaren Eigenkapitals für qualifizierte Beteiligungen, Patentbox-Rechte und Darlehen an Konzerngesellschaften
- Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer
Steuersätze 2026
Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt
Die St. Galler Gewinn- und Kapitalsteuer wird zunächst als einfache Steuer berechnet. Darauf wird der für juristische Personen geltende Gesamtsteuerfuss angewendet. Dieser setzt sich aus dem Staatssteuerfuss und dem gesetzlich festgelegten Zuschlag auf Gewinn- und Kapitalsteuern zusammen.
Für 2026 beträgt der Staatssteuerfuss 105 % der einfachen Steuer. Hinzu kommt der gesetzliche Zuschlag von 187 %, sodass für juristische Personen ein Gesamtsteuerfuss von 292 % gilt. Die Steuerbelastung ist damit innerhalb des Kantons für juristische Personen grundsätzlich einheitlich.
Sonderthemen
Wann die St. Galler Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Beteiligungen und Kapitalsteuer
Qualifizierte Beteiligungserträge können über den Beteiligungsabzug zu einer erheblichen Reduktion der Gewinnsteuer führen. Bei der Kapitalsteuer wird das steuerbare Eigenkapital für bestimmte qualifizierte Beteiligungen, Patentbox-Rechte und Konzerndarlehen ermässigt; zudem wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet.
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Auch St. Gallen kennt STAF-Instrumente wie die Patentbox sowie zusätzliche Abzüge für qualifizierte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Die Voraussetzungen und Begrenzungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Interkantonale Unternehmen
Betriebsstätten, Geschäftsliegenschaften oder Tätigkeiten in mehreren Kantonen können eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich machen. Gewinn und Kapital werden dann nach den schweizerischen Ausscheidungsregeln den beteiligten Kantonen zugeordnet.
Internationale Strukturen
Bei ausländischen Mutter- oder Tochtergesellschaften, grenzüberschreitender Finanzierung, Verrechnungspreisen oder einer möglichen ausländischen Geschäftsleitung treffen St. Galler Unternehmenssteuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur St. Galler Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungen und weitere Steuerkorrekturen.
Gewinn & Kapital
Deklaration von steuerbarem Reingewinn und steuerbarem Eigenkapital sowie gegebenenfalls Steuerausscheidung.
Veranlagung
Prüfung der Einschätzung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
St. Galler Unternehmenssteuer-Guide
Detailseiten zu Gewinn- und Kapitalsteuer
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Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer St. Gallen
Welche Unternehmen zahlen im Kanton St. Gallen Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die St. Galler Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Unterscheidet sich die Gewinn- und Kapitalsteuer zwischen den St. Galler Gemeinden?
Gibt es in St. Gallen steuerliche Entlastungen für Beteiligungen oder Innovation?
Was passiert bei Tätigkeiten in mehreren Kantonen?
Steuerberatung
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Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
