Kanton St. Gallen · Unternehmenssteuern
Steuersätze für Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton St. Gallen
Die wichtigsten Steuersätze für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Kanton St. Gallen: einfache Gewinn- und Kapitalsteuer, kantonsweit einheitlicher Steuerfuss, direkte Bundessteuer, Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer und die daraus resultierende Belastung.
2026 auf einen Blick
Einheitliche Unternehmenssteuersätze im ganzen Kanton
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften werden die kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuern in St. Gallen aus einer einfachen Steuer und dem für juristische Personen geltenden Gesamtsteuerfuss berechnet. Anders als bei natürlichen Personen hängt die Belastung nicht vom Gemeindesteuerfuss des Unternehmenssitzes ab.
Die einfache Gewinnsteuer beträgt 2,8 % des steuerbaren Reingewinns. Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,2 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Der kantonsweit geltende Gesamtsteuerfuss beträgt 2026 292 % und setzt sich aus 105 % Staatssteuerfuss und einem gesetzlichen Zuschlag von 187 % zusammen.
vom steuerbaren Reingewinn
vom steuerbaren Eigenkapital
105 % + 187 % Zuschlag
vom steuerbaren Reingewinn
Gewinnsteuer
2,8 % × 292 % = 8,176 % kantonale Gewinnsteuer
Die einfache Gewinnsteuer von 2,8 % wird mit dem Gesamtsteuerfuss von 292 % multipliziert. Daraus ergibt sich für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften eine kantonale Gewinnsteuer von rechnerisch 8,176 % des steuerbaren Reingewinns.
Zusätzlich erhebt der Bund eine direkte Bundessteuer von 8,5 % des steuerbaren Reingewinns. Die nominale Summe aus kantonaler und direkter Bundessteuer beträgt damit 16,676 % der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Wegen der Abzugsfähigkeit der Ertragssteuern entspricht dies nicht der effektiven Belastung auf dem Gewinn vor Steuern.
Kapitalsteuer
0,2 ‰ einfache Kapitalsteuer · rechnerisch 0,584 ‰ nach Steuerfuss
Ordentlicher Satz
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,2 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss von 292 % ergibt dies rechnerisch 0,584 Promille beziehungsweise 0,0584 % des steuerbaren Eigenkapitals.
Bemessungsgrundlage
Zum steuerbaren Eigenkapital gehören insbesondere einbezahltes Aktien-, Stamm- oder Grundkapital, offene Reserven, aus versteuertem Gewinn gebildete stille Reserven sowie wirtschaftliches Eigenkapital.
Reduzierte Bemessung
Das steuerbare Eigenkapital kann sich im Verhältnis bestimmter qualifizierter Beteiligungen, Patentbox-Rechte und Darlehen an Konzerngesellschaften zu den gesamten Aktiven reduzieren.
Mindeststeuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften entrichten ab dem fünften Geschäftsjahr nach der Gründung eine einfache Mindeststeuer von CHF 100, wenn die einfachen Gewinn- und Kapitalsteuern zusammen diesen Betrag nicht erreichen.
Zusammenspiel
Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet
Gewinnsteuer und Kapitalsteuer werden zwar getrennt berechnet. Im Kanton St. Gallen wird die geschuldete Gewinnsteuer jedoch an die Kapitalsteuer angerechnet. Dadurch fällt bei ausreichend hoher Gewinnsteuer in der Regel keine zusätzliche Kapitalsteuer mehr an.
Ist die berechnete Kapitalsteuer höher als die Gewinnsteuer, bleibt grundsätzlich nur die Differenz als Kapitalsteuer geschuldet. Bei verlustreichen oder sehr kapitalstarken Gesellschaften kann die Kapitalsteuer deshalb stärker ins Gewicht fallen.
Rechenbeispiele
Wie die Sätze praktisch wirken
CHF 100'000 steuerbarer Gewinn
Die kantonale Gewinnsteuer beträgt rechnerisch CHF 8'176. Die direkte Bundessteuer beträgt nominal CHF 8'500 auf derselben steuerlichen Bemessungsgrundlage. Da die Steuern abzugsfähig sind, ist für eine Berechnung ausgehend vom Gewinn vor Steuern eine Rückrechnung erforderlich.
CHF 1 Mio. steuerbares Eigenkapital
Die einfache Kapitalsteuer beträgt CHF 200. Nach Anwendung des Gesamtsteuerfusses von 292 % ergibt sich rechnerisch eine Kapitalsteuer von CHF 584. Eine geschuldete Gewinnsteuer wird darauf angerechnet.
Hoher Gewinn, normales Eigenkapital
Übersteigt die Gewinnsteuer die berechnete Kapitalsteuer, wird die Kapitalsteuer vollständig angerechnet und es verbleibt grundsätzlich keine zusätzliche Kapitalsteuer.
Verlustjahr
Entsteht keine Gewinnsteuer, kann die Kapitalsteuer voll zum Tragen kommen. Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ist zusätzlich die Mindeststeuer ab dem fünften Geschäftsjahr zu beachten.
Einordnung
Nominale und effektive Steuerbelastung unterscheiden
Nominale Sätze
Die kantonale Gewinnsteuer von 8,176 % und die direkte Bundessteuer von 8,5 % werden auf den steuerbaren Reingewinn angewendet. Diese Sätze eignen sich zur Einordnung der gesetzlichen Tarife.
Effektive Belastung
Weil Gewinnsteuern selbst abzugsfähig sind, liegt die kombinierte effektive Belastung auf dem Gewinn vor Steuern unter der nominalen Summe von 16,676 %. Ohne weitere Besonderheiten entspricht dies rechnerisch rund 14,29 %.
Beteiligungsabzug
Qualifizierte Beteiligungserträge können über den Beteiligungsabzug zu einer deutlich tieferen effektiven Gewinnsteuer führen.
Patentbox und F&E
Bei qualifizierenden Sachverhalten können Patentbox und zusätzlicher F&E-Abzug die kantonale Bemessungsgrundlage weiter reduzieren. Die gesetzlichen Voraussetzungen und die Entlastungsbegrenzung sind dabei gesondert zu prüfen.
Weiterführendes Fachwissen
St. Galler Unternehmenssteuern vertiefen
Häufige Fragen
Steuersätze im Kanton St. Gallen
Wie hoch ist die Gewinnsteuer einer St. Galler AG oder GmbH?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Ist der Gemeindesteuerfuss für eine AG oder GmbH relevant?
Warum ist die effektive Gewinnsteuer niedriger als 16,676 %?
Wird die Kapitalsteuer zusätzlich zur Gewinnsteuer bezahlt?
Gilt der Steuerfuss von 292 % für den ganzen Kanton?
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