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Kanton St. Gallen · Unternehmenssteuern

Steuersätze für Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton St. Gallen

Die wichtigsten Steuersätze für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Kanton St. Gallen: einfache Gewinn- und Kapitalsteuer, kantonsweit einheitlicher Steuerfuss, direkte Bundessteuer, Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer und die daraus resultierende Belastung.

2026 auf einen Blick

Einheitliche Unternehmenssteuersätze im ganzen Kanton

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften werden die kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuern in St. Gallen aus einer einfachen Steuer und dem für juristische Personen geltenden Gesamtsteuerfuss berechnet. Anders als bei natürlichen Personen hängt die Belastung nicht vom Gemeindesteuerfuss des Unternehmenssitzes ab.

Die einfache Gewinnsteuer beträgt 2,8 % des steuerbaren Reingewinns. Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,2 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Der kantonsweit geltende Gesamtsteuerfuss beträgt 2026 292 % und setzt sich aus 105 % Staatssteuerfuss und einem gesetzlichen Zuschlag von 187 % zusammen.

Einfache Gewinnsteuer2,8 %

vom steuerbaren Reingewinn

Einfache Kapitalsteuer0,2 ‰

vom steuerbaren Eigenkapital

Gesamtsteuerfuss 2026292 %

105 % + 187 % Zuschlag

Direkte Bundessteuer8,5 %

vom steuerbaren Reingewinn

Gewinnsteuer

2,8 % × 292 % = 8,176 % kantonale Gewinnsteuer

Die einfache Gewinnsteuer von 2,8 % wird mit dem Gesamtsteuerfuss von 292 % multipliziert. Daraus ergibt sich für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften eine kantonale Gewinnsteuer von rechnerisch 8,176 % des steuerbaren Reingewinns.

Zusätzlich erhebt der Bund eine direkte Bundessteuer von 8,5 % des steuerbaren Reingewinns. Die nominale Summe aus kantonaler und direkter Bundessteuer beträgt damit 16,676 % der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Wegen der Abzugsfähigkeit der Ertragssteuern entspricht dies nicht der effektiven Belastung auf dem Gewinn vor Steuern.

Einfache Gewinnsteuer2,8 %
Gesamtsteuerfuss292 %
Kantonale Gewinnsteuer8,176 %
Bund8,5 %

Kapitalsteuer

0,2 ‰ einfache Kapitalsteuer · rechnerisch 0,584 ‰ nach Steuerfuss

Ordentlicher Satz

Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,2 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss von 292 % ergibt dies rechnerisch 0,584 Promille beziehungsweise 0,0584 % des steuerbaren Eigenkapitals.

Bemessungsgrundlage

Zum steuerbaren Eigenkapital gehören insbesondere einbezahltes Aktien-, Stamm- oder Grundkapital, offene Reserven, aus versteuertem Gewinn gebildete stille Reserven sowie wirtschaftliches Eigenkapital.

Reduzierte Bemessung

Das steuerbare Eigenkapital kann sich im Verhältnis bestimmter qualifizierter Beteiligungen, Patentbox-Rechte und Darlehen an Konzerngesellschaften zu den gesamten Aktiven reduzieren.

Mindeststeuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften entrichten ab dem fünften Geschäftsjahr nach der Gründung eine einfache Mindeststeuer von CHF 100, wenn die einfachen Gewinn- und Kapitalsteuern zusammen diesen Betrag nicht erreichen.

Zusammenspiel

Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet

Gewinnsteuer und Kapitalsteuer werden zwar getrennt berechnet. Im Kanton St. Gallen wird die geschuldete Gewinnsteuer jedoch an die Kapitalsteuer angerechnet. Dadurch fällt bei ausreichend hoher Gewinnsteuer in der Regel keine zusätzliche Kapitalsteuer mehr an.

Ist die berechnete Kapitalsteuer höher als die Gewinnsteuer, bleibt grundsätzlich nur die Differenz als Kapitalsteuer geschuldet. Bei verlustreichen oder sehr kapitalstarken Gesellschaften kann die Kapitalsteuer deshalb stärker ins Gewicht fallen.

Rechenbeispiele

Wie die Sätze praktisch wirken

CHF 100'000 steuerbarer Gewinn

Die kantonale Gewinnsteuer beträgt rechnerisch CHF 8'176. Die direkte Bundessteuer beträgt nominal CHF 8'500 auf derselben steuerlichen Bemessungsgrundlage. Da die Steuern abzugsfähig sind, ist für eine Berechnung ausgehend vom Gewinn vor Steuern eine Rückrechnung erforderlich.

CHF 1 Mio. steuerbares Eigenkapital

Die einfache Kapitalsteuer beträgt CHF 200. Nach Anwendung des Gesamtsteuerfusses von 292 % ergibt sich rechnerisch eine Kapitalsteuer von CHF 584. Eine geschuldete Gewinnsteuer wird darauf angerechnet.

Hoher Gewinn, normales Eigenkapital

Übersteigt die Gewinnsteuer die berechnete Kapitalsteuer, wird die Kapitalsteuer vollständig angerechnet und es verbleibt grundsätzlich keine zusätzliche Kapitalsteuer.

Verlustjahr

Entsteht keine Gewinnsteuer, kann die Kapitalsteuer voll zum Tragen kommen. Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ist zusätzlich die Mindeststeuer ab dem fünften Geschäftsjahr zu beachten.

Einordnung

Nominale und effektive Steuerbelastung unterscheiden

Nominale Sätze

Die kantonale Gewinnsteuer von 8,176 % und die direkte Bundessteuer von 8,5 % werden auf den steuerbaren Reingewinn angewendet. Diese Sätze eignen sich zur Einordnung der gesetzlichen Tarife.

Effektive Belastung

Weil Gewinnsteuern selbst abzugsfähig sind, liegt die kombinierte effektive Belastung auf dem Gewinn vor Steuern unter der nominalen Summe von 16,676 %. Ohne weitere Besonderheiten entspricht dies rechnerisch rund 14,29 %.

Beteiligungsabzug

Qualifizierte Beteiligungserträge können über den Beteiligungsabzug zu einer deutlich tieferen effektiven Gewinnsteuer führen.

Patentbox und F&E

Bei qualifizierenden Sachverhalten können Patentbox und zusätzlicher F&E-Abzug die kantonale Bemessungsgrundlage weiter reduzieren. Die gesetzlichen Voraussetzungen und die Entlastungsbegrenzung sind dabei gesondert zu prüfen.

Häufige Fragen

Steuersätze im Kanton St. Gallen

Wie hoch ist die Gewinnsteuer einer St. Galler AG oder GmbH?
Die einfache Gewinnsteuer beträgt 2,8 %. Mit dem Gesamtsteuerfuss von 292 % ergibt sich rechnerisch eine kantonale Gewinnsteuer von 8,176 % des steuerbaren Reingewinns. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,2 Promille. Bei einem Gesamtsteuerfuss von 292 % entspricht dies rechnerisch 0,584 Promille des steuerbaren Eigenkapitals, bevor die Gewinnsteuer angerechnet wird.
Ist der Gemeindesteuerfuss für eine AG oder GmbH relevant?
Für die ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen gilt in St. Gallen ein kantonsweit einheitlicher Steuerfuss. Der Gemeindesteuerfuss natürlicher Personen wird nicht zusätzlich auf diese Unternehmenssteuern angewendet.
Warum ist die effektive Gewinnsteuer niedriger als 16,676 %?
Kantonale und direkte Bundessteuern sind bei der Ermittlung des steuerbaren Gewinns abzugsfähig. Deshalb liegt die Belastung auf dem Gewinn vor Steuern unter der nominalen Summe der gesetzlichen Sätze.
Wird die Kapitalsteuer zusätzlich zur Gewinnsteuer bezahlt?
Sie wird zunächst separat berechnet, die Gewinnsteuer wird jedoch an die Kapitalsteuer angerechnet. Übersteigt die Gewinnsteuer die Kapitalsteuer, verbleibt grundsätzlich keine zusätzliche Kapitalsteuer.
Gilt der Steuerfuss von 292 % für den ganzen Kanton?
Ja. Für juristische Personen ergibt sich die Gewinn- und Kapitalsteuer aus der einfachen Steuer multipliziert mit dem kantonsweit geltenden Gesamtsteuerfuss.

Steuerberatung

Steuersätze richtig in die Unternehmensplanung einordnen

Für Standortvergleiche, Budgetierung, Beteiligungsstrukturen, Patentbox und F&E, Verlustsituationen oder kapitalintensive Gesellschaften reicht der nominelle Steuersatz allein häufig nicht aus. Wir unterstützen bei der Berechnung und steuerlichen Einordnung.