Kanton St. Gallen · Unternehmenssteuern
Formulare und Fristen für juristische Personen im Kanton St. Gallen
Welche Steuererklärung einzureichen ist, welche Unterlagen dazugehören, welche Fristen gelten und über welche offiziellen Wege juristische Personen ihre Gewinn- und Kapitalsteuerdeklaration im Kanton St. Gallen erledigen.
Fristen
Die ordentliche Frist beträgt sechs Monate nach Geschäftsabschluss
Für juristische Personen im Kanton St. Gallen beträgt die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres. Bei einem Geschäftsjahr mit Abschluss am 31. Dezember fällt die ordentliche Einreichungsfrist damit grundsätzlich auf Ende Juni des Folgejahres.
Wird mehr Zeit benötigt, kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Für eine Einreichung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussdatum steht eine Online-Fristverlängerung zur Verfügung. Für längere Fristen ist eine begründete Sonderfrist erforderlich.
Massgeblich ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres.
Für diese Frist kann die offizielle Online-Fristverlängerung genutzt werden.
Nur auf begründeten Antrag.
Nicht zwingend identisch mit dem Kalenderjahr.
Elektronische Steuererklärung
Ab Steuererklärung 2026: E‑Tax SG für juristische Personen
Steuererklärung 2026 und später
Für die Steuererklärung 2026 stellt der Kanton St. Gallen E‑Tax SG als neue Webapplikation zur Verfügung. Die Steuererklärung kann damit online ausgefüllt und vollständig digital eingereicht werden.
- Webbasierte Anwendung
- Ganzjährige und unterjährige Steuererklärungen
- Digitale Erfassung und Einreichung
- Zugriff über Computer und mobile Geräte
Steuererklärung 2025 und älter
Für frühere Steuerperioden stellt der Kanton weiterhin die bisherige Downloadlösung eTaxes Unternehmen sowie die dazugehörigen Formulare und Wegleitungen bereit.
- Downloadlösung für ältere Perioden
- Formulare mit Stammdatenblatt
- Jahresrechnung als Beilage
- je nach Jahr postalische Einreichung
Formulare
Welche Formulare bei Kapitalgesellschaften typischerweise relevant sind
Der genaue Formularsatz hängt vom Sachverhalt ab. Neben der eigentlichen Steuererklärung können insbesondere Beteiligungen, Immobilien, Abschreibungen, Steuerausscheidungen oder STAF-Instrumente zusätzliche Formulare auslösen.
Grundformulare
- JP 1a – Steuererklärung für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- JP 2 – Leistungen an Gesellschafter, Organe und Nahestehende
- Jahresrechnung bzw. handelsrechtlicher Abschluss
- gegebenenfalls Vertretungsvollmacht
Spezialformulare
- JP 3 / 3.1 – Liegenschaften und Veräusserungsgewinne
- JP 4 / 4.1 / 4.2 – Beteiligungen und Eigenkapitalermässigung
- JP 5 – Abschreibungen
- JP 6 – Grundlagen der Steuerausscheidung
- JP 7 / 7.1 / 7.2 / 7.3 – Entlastungsbegrenzung, F&E und Patentbox
Unterlagen
Was für eine vollständige Steuerdeklaration typischerweise benötigt wird
Jahresabschluss
Bilanz, Erfolgsrechnung und gegebenenfalls Anhang sowie Kontennachweise.
Steuerliche Überleitung
Angaben zu nicht abzugsfähigen Aufwendungen, Abschreibungen, Rückstellungen und Verlustvorträgen.
Sonderpositionen
Beteiligungen, Liegenschaften, konzerninterne Darlehen, Betriebsstätten, Patentbox oder F&E.
Vorjahresdaten
Letzte Steuererklärung, Veranlagung, Verlustvorträge und offene Steuerverfahren.
Nach der Einreichung
Steuererklärung, Rückfragen, Veranlagung und Fristen gehören zusammen
Mit der Einreichung ist das Verfahren nicht zwingend abgeschlossen. Das Kantonale Steueramt kann Unterlagen oder Erläuterungen nachfordern. Nach der Veranlagung sollten Gewinn, Kapital, Steuerausscheidungen, Beteiligungsabzug und weitere steuerliche Positionen mit der eingereichten Deklaration abgeglichen werden.
Werden Abweichungen festgestellt, muss geprüft werden, ob eine Korrektur, Einsprache oder ein anderes Verfahren erforderlich ist. Die jeweiligen Rechtsmittelfristen laufen unabhängig von der ursprünglichen Einreichungsfrist der Steuererklärung.
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