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Kanton St. Gallen · Unternehmenssteuern

Formulare und Fristen für juristische Personen im Kanton St. Gallen

Welche Steuererklärung einzureichen ist, welche Unterlagen dazugehören, welche Fristen gelten und über welche offiziellen Wege juristische Personen ihre Gewinn- und Kapitalsteuerdeklaration im Kanton St. Gallen erledigen.

Fristen

Die ordentliche Frist beträgt sechs Monate nach Geschäftsabschluss

Für juristische Personen im Kanton St. Gallen beträgt die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres. Bei einem Geschäftsjahr mit Abschluss am 31. Dezember fällt die ordentliche Einreichungsfrist damit grundsätzlich auf Ende Juni des Folgejahres.

Wird mehr Zeit benötigt, kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Für eine Einreichung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussdatum steht eine Online-Fristverlängerung zur Verfügung. Für längere Fristen ist eine begründete Sonderfrist erforderlich.

Ordentliche Frist6 Monate nach Geschäftsabschluss

Massgeblich ist das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres.

Online-VerlängerungBis 12 Monate nach Abschluss

Für diese Frist kann die offizielle Online-Fristverlängerung genutzt werden.

SonderfristMehr als 12 Monate

Nur auf begründeten Antrag.

SteuerperiodeGeschäftsjahr

Nicht zwingend identisch mit dem Kalenderjahr.

Elektronische Steuererklärung

Ab Steuererklärung 2026: E‑Tax SG für juristische Personen

Steuererklärung 2026 und später

Für die Steuererklärung 2026 stellt der Kanton St. Gallen E‑Tax SG als neue Webapplikation zur Verfügung. Die Steuererklärung kann damit online ausgefüllt und vollständig digital eingereicht werden.

  • Webbasierte Anwendung
  • Ganzjährige und unterjährige Steuererklärungen
  • Digitale Erfassung und Einreichung
  • Zugriff über Computer und mobile Geräte

Steuererklärung 2025 und älter

Für frühere Steuerperioden stellt der Kanton weiterhin die bisherige Downloadlösung eTaxes Unternehmen sowie die dazugehörigen Formulare und Wegleitungen bereit.

  • Downloadlösung für ältere Perioden
  • Formulare mit Stammdatenblatt
  • Jahresrechnung als Beilage
  • je nach Jahr postalische Einreichung

Formulare

Welche Formulare bei Kapitalgesellschaften typischerweise relevant sind

Der genaue Formularsatz hängt vom Sachverhalt ab. Neben der eigentlichen Steuererklärung können insbesondere Beteiligungen, Immobilien, Abschreibungen, Steuerausscheidungen oder STAF-Instrumente zusätzliche Formulare auslösen.

Grundformulare

  • JP 1a – Steuererklärung für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
  • JP 2 – Leistungen an Gesellschafter, Organe und Nahestehende
  • Jahresrechnung bzw. handelsrechtlicher Abschluss
  • gegebenenfalls Vertretungsvollmacht

Spezialformulare

  • JP 3 / 3.1 – Liegenschaften und Veräusserungsgewinne
  • JP 4 / 4.1 / 4.2 – Beteiligungen und Eigenkapitalermässigung
  • JP 5 – Abschreibungen
  • JP 6 – Grundlagen der Steuerausscheidung
  • JP 7 / 7.1 / 7.2 / 7.3 – Entlastungsbegrenzung, F&E und Patentbox

Unterlagen

Was für eine vollständige Steuerdeklaration typischerweise benötigt wird

01

Jahresabschluss

Bilanz, Erfolgsrechnung und gegebenenfalls Anhang sowie Kontennachweise.

02

Steuerliche Überleitung

Angaben zu nicht abzugsfähigen Aufwendungen, Abschreibungen, Rückstellungen und Verlustvorträgen.

03

Sonderpositionen

Beteiligungen, Liegenschaften, konzerninterne Darlehen, Betriebsstätten, Patentbox oder F&E.

04

Vorjahresdaten

Letzte Steuererklärung, Veranlagung, Verlustvorträge und offene Steuerverfahren.

Nach der Einreichung

Steuererklärung, Rückfragen, Veranlagung und Fristen gehören zusammen

Mit der Einreichung ist das Verfahren nicht zwingend abgeschlossen. Das Kantonale Steueramt kann Unterlagen oder Erläuterungen nachfordern. Nach der Veranlagung sollten Gewinn, Kapital, Steuerausscheidungen, Beteiligungsabzug und weitere steuerliche Positionen mit der eingereichten Deklaration abgeglichen werden.

Werden Abweichungen festgestellt, muss geprüft werden, ob eine Korrektur, Einsprache oder ein anderes Verfahren erforderlich ist. Die jeweiligen Rechtsmittelfristen laufen unabhängig von der ursprünglichen Einreichungsfrist der Steuererklärung.

EinreichungFrist überwachen
RückfragenBelege & Erläuterungen
Veranlagunginhaltlich prüfen
AbweichungenRechtsmittel prüfen

Steuerberatung

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