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Kanton St. Gallen · Unternehmenssteuern

Steuerplanung für Unternehmen im Kanton St. Gallen

Welche Grössen beeinflussen die St. Galler Gewinn- und Kapitalsteuer, welche Entscheidungen lassen sich vor dem Jahresabschluss noch gestalten und wann reicht eine einfache Modellrechnung nicht mehr aus?

Steuerplanung

Steuerplanung beginnt vor der Steuererklärung

Die Steuererklärung bildet im Wesentlichen ab, was im Geschäftsjahr bereits geschehen ist. Für die Planung ist deshalb entscheidend, steuerlich relevante Entscheidungen rechtzeitig vor dem Bilanzstichtag oder vor einer Transaktion zu beurteilen.

Im Kanton St. Gallen sind insbesondere der steuerbare Reingewinn, das steuerbare Eigenkapital, Verlustvorträge, Beteiligungen, Finanzierung, Investitionen und allfällige interkantonale oder internationale Tätigkeiten relevant. Gewinn- und Kapitalsteuer müssen dabei gemeinsam betrachtet werden.

Gewinn steuern

Abschreibungen, Rückstellungen, Verlustvorträge, Investitionen und der Zeitpunkt bestimmter Aufwendungen oder Erträge können den steuerbaren Reingewinn beeinflussen.

Kapital strukturieren

Eigenkapital, Gesellschafterdarlehen, verdecktes Eigenkapital und Beteiligungen beeinflussen die Kapitalsteuer und teilweise auch andere Steuerfolgen.

Transaktionen planen

Ausschüttungen, Beteiligungsverkäufe, Umstrukturierungen, Betriebsstätten oder grenzüberschreitende Vorgänge sollten vor Umsetzung steuerlich eingeordnet werden.

Vorbereitung

Welche Angaben für eine sinnvolle Modellrechnung benötigt werden

Finanzielle Ausgangslage

  • voraussichtlicher Gewinn vor Steuern
  • steuerbares Eigenkapital
  • Gewinnausschüttungen
  • bestehende Verlustvorträge
  • Beteiligungen und Konzerndarlehen
  • Investitionen und Abschreibungen

Steuerliche Zusatzfragen

  • interkantonale Betriebsstätten oder Liegenschaften
  • ausländische Betriebsstätten oder Gesellschaften
  • Beteiligungsabzug
  • Patentbox oder F&E-Abzug
  • Umstrukturierungen und Finanzierungen
  • mögliche Mindeststeuer

Typische Planungsszenarien

Welche Fragen sich vor dem Jahresende rechnen lassen

Szenario 1Gewinn höher oder tiefer?

Wie verändert sich die Gesamtbelastung bei unterschiedlichen Ergebnissen oder zusätzlichen abzugsfähigen Aufwendungen?

Szenario 2Ausschüttung oder Thesaurierung?

Welche Folgen hat eine Ausschüttung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene und welche Liquidität verbleibt im Unternehmen?

Szenario 3Eigenkapital oder Darlehen?

Wie wirken sich Finanzierungsform, Zinsen und mögliches verdecktes Eigenkapital auf die steuerliche Situation aus?

Szenario 4Investition jetzt oder später?

Bei grösseren Investitionen können Abschreibungsbeginn, Finanzierung und erwartete Gewinne in mehreren Perioden relevant sein.

Offizieller Steuerkalkulator

Standardberechnungen direkt beim Kanton St. Gallen

Der Kanton St. Gallen stellt einen eigenen Steuerkalkulator für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bereit. Er verwendet unter anderem das Steuerjahr, das steuerbare Eigenkapital, die Gewinnausschüttung und den Reingewinn vor Steuern.

Für eine erste Modellrechnung ist dieser offizielle Rechner die sinnvollste Grundlage. Bei Beteiligungsabzug, interkantonaler Ausscheidung, Mindeststeuer oder anderen Sonderfaktoren ist die Modellrechnung jedoch nicht ausreichend.

  • Geeignet: ordentlich besteuerte AG, GmbH und Genossenschaften
  • Eingaben: Steuerjahr, Eigenkapital, Ausschüttung und Gewinn vor Steuern
  • Beachten: Sonderfaktoren werden in der Modellrechnung nicht vollständig berücksichtigt

Grenzen der Modellrechnung

Wann eine reine Rechnerberechnung nicht genügt

Beteiligungen und Sonderabzüge

Beteiligungsabzug, Patentbox, F&E-Abzug und besondere Eigenkapitalermässigungen verändern die Bemessungsgrundlage oder die Steuerbelastung und müssen separat geprüft werden.

Mehrere Kantone

Bei Betriebsstätten, Geschäftsliegenschaften oder Tätigkeiten in mehreren Kantonen ist zuerst eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich.

Internationale Strukturen

Ausländische Gesellschaften, Betriebsstätten, Verrechnungspreise, Quellensteuern und Doppelbesteuerungsabkommen lassen sich nicht sinnvoll mit einem kantonalen Standardrechner abbilden.

Umstrukturierungen und Transaktionen

Fusionen, Spaltungen, Beteiligungsverkäufe, Sacheinlagen, Finanzierungen oder grössere Ausschüttungen erfordern eine vorgängige steuerliche Qualifikation und gegebenenfalls ein Ruling.

Steuerberatung

Sie möchten mehrere steuerliche Varianten vergleichen?

Bei Investitionen, Ausschüttungen, Finanzierungen, Beteiligungen, Umstrukturierungen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten können wir die relevanten Varianten strukturieren und ihre steuerlichen Folgen gegenüberstellen.