kapitalsteuer

Kanton St. Gallen · Unternehmenssteuern

Kapitalsteuer im Kanton St. Gallen

Wie die St. Galler Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften funktioniert: steuerbares Eigenkapital, Satz und Steuerfuss, Anrechnung der Gewinnsteuer, reduzierte Bemessung bestimmter Eigenkapitalbestandteile, Mindeststeuer sowie praktische Deklarationsfragen.

Grundlagen

Besteuert wird das steuerbare Eigenkapital

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton St. Gallen unterliegen grundsätzlich der kantonalen Kapitalsteuer. Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit kann auch eine ausserkantonale oder ausländische Gesellschaft mit einer St. Galler Betriebsstätte oder Geschäftsliegenschaft kapitalsteuerpflichtig werden.

Massgebend ist nicht lediglich das nominelle Aktien- oder Stammkapital. Ausgangspunkt ist das steuerbare Eigenkapital am Ende der Steuerperiode. Dazu gehören insbesondere einbezahltes Grund-, Stamm- oder Aktienkapital, offene Reserven und aus versteuertem Gewinn gebildete stille Reserven. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch wirtschaftlich als Eigenkapital zu behandelndes Fremdkapital hinzugerechnet werden.

SteuerobjektSteuerbares Eigenkapital

Kapital, Reserven und weitere steuerlich als Eigenkapital qualifizierte Positionen.

Einfache Steuer0,2 ‰

Ordentlicher Satz der einfachen Kapitalsteuer.

Steuerfuss 2026292 %

105 % Staatssteuerfuss plus 187 % gesetzlicher Zuschlag.

AnrechnungGewinnsteuer wird angerechnet

Die Kapitalsteuer wird dadurch häufig vollständig oder teilweise neutralisiert.

Bemessungsgrundlage

Welche Positionen zum steuerbaren Eigenkapital gehören

Einbezahltes Kapital

Zum steuerbaren Eigenkapital gehören insbesondere Aktien-, Grund- oder Stammkapital sowie Partizipationskapital.

  • Aktienkapital einer AG
  • Stammkapital einer GmbH
  • Partizipationskapital
  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen

Offene und stille Reserven

Offene Reserven sowie stille Reserven, soweit sie aus versteuertem Gewinn gebildet wurden, erhöhen grundsätzlich das steuerbare Eigenkapital.

  • gesetzliche und freiwillige Reserven
  • Gewinnvortrag
  • steuerlich aufgedeckte stille Reserven
  • weitere versteuerte Eigenkapitalbestandteile

Verdecktes Eigenkapital

Fremdkapital kann steuerlich ganz oder teilweise als Eigenkapital behandelt werden, wenn es wirtschaftlich Eigenkapitalcharakter hat. Das betrifft insbesondere Finanzierungen durch Gesellschafter oder nahestehende Personen bei unzureichender Eigenkapitalisierung.

Stichtag und Steuerperiode

Für die Kapitalsteuer wird grundsätzlich auf das Eigenkapital am Ende der Steuerperiode abgestellt. Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr; bei unter- oder überjährigen Perioden wird die Steuer zeitanteilig angepasst.

Steuersatz St. Gallen

0,2 ‰ einfache Kapitalsteuer · Steuerfuss 292 %

Die einfache Kapitalsteuer beträgt in St. Gallen 0,2 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Für 2026 beträgt der Staatssteuerfuss 105 %. Hinzu kommt der gesetzliche Zuschlag von 187 % der einfachen Steuer. Für juristische Personen ergibt sich damit ein Gesamtsteuerfuss von 292 %.

Rechnerisch entsprechen 0,2 ‰ × 292 % einer kantonalen Kapitalsteuer von 0,584 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, bevor die Anrechnung der Gewinnsteuer berücksichtigt wird.

Einfache Kapitalsteuer0,2 ‰
Steuerfuss 2026292 %
Rechnerische Belastung0,584 ‰
Gewinnsteuerwird angerechnet

Zusammenspiel mit der Gewinnsteuer

Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet

Kapitalsteuer kann auf null sinken

Übersteigt die geschuldete Gewinnsteuer die Kapitalsteuer, verbleibt grundsätzlich keine zusätzliche Kapitalsteuer. Bei profitablen Gesellschaften ist die Kapitalsteuer deshalb häufig vollständig durch die Gewinnsteuer abgedeckt.

Bei tiefem oder fehlendem Gewinn bleibt Kapitalsteuer relevant

Ist die Gewinnsteuer niedriger als die Kapitalsteuer oder fällt keine Gewinnsteuer an, bleibt die Differenz als Kapitalsteuer geschuldet. Das ist insbesondere bei substanzstarken Gesellschaften mit geringem laufendem Gewinn relevant.

Beispiel

Bei einer rechnerischen Kapitalsteuer von CHF 4'000 und einer geschuldeten Gewinnsteuer von CHF 2'500 verbleiben nach Anrechnung CHF 1'500 Kapitalsteuer. Beträgt die Gewinnsteuer dagegen CHF 5'000, verbleibt keine zusätzliche Kapitalsteuer.

Keine Bundeskapitalsteuer

Die direkte Bundessteuer kennt für Kapitalgesellschaften keine separate Kapitalsteuer. Die Kapitalsteuer ist damit eine kantonale Steuer; die direkte Bundessteuer wird auf dem steuerbaren Gewinn erhoben.

Sonderregeln

Reduzierte Bemessung und Mindeststeuer

Beteiligungen, Patentbox und Konzerndarlehen

Das steuerbare Eigenkapital kann sich im Verhältnis bestimmter qualifizierender Aktiven zu den gesamten Aktiven reduzieren. Das St. Galler Steuergesetz nennt insbesondere qualifizierende Beteiligungen, Rechte im Zusammenhang mit der Patentbox und Darlehen an Konzerngesellschaften.

Die konkrete Entlastung hängt von der Bilanzstruktur und der steuerlichen Qualifikation der betreffenden Aktiven ab.

Mindeststeuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unterliegen ab dem fünften Geschäftsjahr nach der Gründung einer einfachen Mindeststeuer von CHF 250, wenn die einfachen Gewinn- und Kapitalsteuern zusammen diesen Betrag nicht erreichen. Auf die einfache Mindeststeuer ist der geltende Steuerfuss anzuwenden.

Mehrere Kantone

Bei Betriebsstätten oder Geschäftsliegenschaften in mehreren Kantonen muss auch das steuerbare Kapital interkantonal ausgeschieden werden. Entscheidend sind die anwendbaren Ausscheidungsgrundsätze und die Zuordnung der Aktiven und Passiven.

Sanierung und Kapitalmassnahmen

Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Zuschüsse, Forderungsverzichte, Sanierungen und Umstrukturierungen können die steuerbare Eigenkapitalbasis verändern. Dabei sind Kapitalsteuer, Emissionsabgabe, Verrechnungssteuer und Gewinnsteuer gemeinsam zu beurteilen.

Deklaration

Was für die Kapitalsteuer typischerweise benötigt wird

01

Bilanz

Eigenkapitalbestandteile, Reserven, Gewinnvortrag, Gesellschafterdarlehen und Kapitalveränderungen.

02

Steuerliche Anpassungen

Versteuerte stille Reserven, verdecktes Eigenkapital und andere steuerliche Korrekturen.

03

Entlastungen

Beteiligungen, Patentbox-Rechte und Konzerndarlehen sowie deren Verhältnis zu den gesamten Aktiven.

04

Anrechnung

Ermittlung der Gewinnsteuer und Prüfung, in welchem Umfang Kapitalsteuer tatsächlich verbleibt.

Häufige Fragen

Kapitalsteuer im Kanton St. Gallen

Wie hoch ist die Kapitalsteuer einer St. Galler AG oder GmbH?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,2 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Mit dem für 2026 geltenden Gesamtsteuerfuss von 292 % ergibt sich vor Anrechnung der Gewinnsteuer rechnerisch eine Belastung von 0,584 Promille.
Wird die Gewinnsteuer auf die Kapitalsteuer angerechnet?
Ja. Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet. Ist die Gewinnsteuer mindestens so hoch wie die Kapitalsteuer, verbleibt grundsätzlich keine zusätzliche Kapitalsteuer.
Was gehört zum steuerbaren Eigenkapital?
Dazu gehören insbesondere einbezahltes Aktien- oder Stammkapital, offene Reserven, aus versteuertem Gewinn gebildete stille Reserven und gegebenenfalls Fremdkapital mit wirtschaftlichem Eigenkapitalcharakter.
Gibt es in St. Gallen eine Mindeststeuer?
Ja. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften entrichten ab dem fünften Geschäftsjahr nach der Gründung eine einfache Mindeststeuer von CHF 250, wenn die einfachen Gewinn- und Kapitalsteuern zusammen darunter liegen.
Ist der Gemeindesteuerfuss für die Kapitalsteuer einer AG oder GmbH relevant?
Für juristische Personen gilt in St. Gallen ein kantonsweit einheitlicher Steuerfuss für Gewinn- und Kapitalsteuern. Unterschiedliche Gemeindesteuerfüsse natürlicher Personen werden nicht zusätzlich angewendet.
Gibt es eine Kapitalsteuer beim Bund?
Nein. Die direkte Bundessteuer erhebt bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften eine Gewinnsteuer, aber keine separate Kapitalsteuer.

Steuerberatung

Kapitalsteuer und Eigenkapitalstruktur richtig einordnen

Bei Gesellschafterdarlehen, verdecktem Eigenkapital, Beteiligungen, Konzerndarlehen, Kapitalmassnahmen, Sanierungen oder interkantonalen Strukturen unterstützen wir bei Analyse, Deklaration und Abstimmung mit der Steuerbehörde.