Kanton St. Gallen · Unternehmenssteuern
Kapitalsteuer im Kanton St. Gallen
Wie die St. Galler Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften funktioniert: steuerbares Eigenkapital, Satz und Steuerfuss, Anrechnung der Gewinnsteuer, reduzierte Bemessung bestimmter Eigenkapitalbestandteile, Mindeststeuer sowie praktische Deklarationsfragen.
Grundlagen
Besteuert wird das steuerbare Eigenkapital
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton St. Gallen unterliegen grundsätzlich der kantonalen Kapitalsteuer. Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit kann auch eine ausserkantonale oder ausländische Gesellschaft mit einer St. Galler Betriebsstätte oder Geschäftsliegenschaft kapitalsteuerpflichtig werden.
Massgebend ist nicht lediglich das nominelle Aktien- oder Stammkapital. Ausgangspunkt ist das steuerbare Eigenkapital am Ende der Steuerperiode. Dazu gehören insbesondere einbezahltes Grund-, Stamm- oder Aktienkapital, offene Reserven und aus versteuertem Gewinn gebildete stille Reserven. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch wirtschaftlich als Eigenkapital zu behandelndes Fremdkapital hinzugerechnet werden.
Kapital, Reserven und weitere steuerlich als Eigenkapital qualifizierte Positionen.
Ordentlicher Satz der einfachen Kapitalsteuer.
105 % Staatssteuerfuss plus 187 % gesetzlicher Zuschlag.
Die Kapitalsteuer wird dadurch häufig vollständig oder teilweise neutralisiert.
Bemessungsgrundlage
Welche Positionen zum steuerbaren Eigenkapital gehören
Einbezahltes Kapital
Zum steuerbaren Eigenkapital gehören insbesondere Aktien-, Grund- oder Stammkapital sowie Partizipationskapital.
- Aktienkapital einer AG
- Stammkapital einer GmbH
- Partizipationskapital
- Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
Offene und stille Reserven
Offene Reserven sowie stille Reserven, soweit sie aus versteuertem Gewinn gebildet wurden, erhöhen grundsätzlich das steuerbare Eigenkapital.
- gesetzliche und freiwillige Reserven
- Gewinnvortrag
- steuerlich aufgedeckte stille Reserven
- weitere versteuerte Eigenkapitalbestandteile
Verdecktes Eigenkapital
Fremdkapital kann steuerlich ganz oder teilweise als Eigenkapital behandelt werden, wenn es wirtschaftlich Eigenkapitalcharakter hat. Das betrifft insbesondere Finanzierungen durch Gesellschafter oder nahestehende Personen bei unzureichender Eigenkapitalisierung.
Stichtag und Steuerperiode
Für die Kapitalsteuer wird grundsätzlich auf das Eigenkapital am Ende der Steuerperiode abgestellt. Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr; bei unter- oder überjährigen Perioden wird die Steuer zeitanteilig angepasst.
Steuersatz St. Gallen
0,2 ‰ einfache Kapitalsteuer · Steuerfuss 292 %
Die einfache Kapitalsteuer beträgt in St. Gallen 0,2 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Für 2026 beträgt der Staatssteuerfuss 105 %. Hinzu kommt der gesetzliche Zuschlag von 187 % der einfachen Steuer. Für juristische Personen ergibt sich damit ein Gesamtsteuerfuss von 292 %.
Rechnerisch entsprechen 0,2 ‰ × 292 % einer kantonalen Kapitalsteuer von 0,584 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, bevor die Anrechnung der Gewinnsteuer berücksichtigt wird.
Zusammenspiel mit der Gewinnsteuer
Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet
Kapitalsteuer kann auf null sinken
Übersteigt die geschuldete Gewinnsteuer die Kapitalsteuer, verbleibt grundsätzlich keine zusätzliche Kapitalsteuer. Bei profitablen Gesellschaften ist die Kapitalsteuer deshalb häufig vollständig durch die Gewinnsteuer abgedeckt.
Bei tiefem oder fehlendem Gewinn bleibt Kapitalsteuer relevant
Ist die Gewinnsteuer niedriger als die Kapitalsteuer oder fällt keine Gewinnsteuer an, bleibt die Differenz als Kapitalsteuer geschuldet. Das ist insbesondere bei substanzstarken Gesellschaften mit geringem laufendem Gewinn relevant.
Beispiel
Bei einer rechnerischen Kapitalsteuer von CHF 4'000 und einer geschuldeten Gewinnsteuer von CHF 2'500 verbleiben nach Anrechnung CHF 1'500 Kapitalsteuer. Beträgt die Gewinnsteuer dagegen CHF 5'000, verbleibt keine zusätzliche Kapitalsteuer.
Keine Bundeskapitalsteuer
Die direkte Bundessteuer kennt für Kapitalgesellschaften keine separate Kapitalsteuer. Die Kapitalsteuer ist damit eine kantonale Steuer; die direkte Bundessteuer wird auf dem steuerbaren Gewinn erhoben.
Sonderregeln
Reduzierte Bemessung und Mindeststeuer
Beteiligungen, Patentbox und Konzerndarlehen
Das steuerbare Eigenkapital kann sich im Verhältnis bestimmter qualifizierender Aktiven zu den gesamten Aktiven reduzieren. Das St. Galler Steuergesetz nennt insbesondere qualifizierende Beteiligungen, Rechte im Zusammenhang mit der Patentbox und Darlehen an Konzerngesellschaften.
Die konkrete Entlastung hängt von der Bilanzstruktur und der steuerlichen Qualifikation der betreffenden Aktiven ab.
Mindeststeuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unterliegen ab dem fünften Geschäftsjahr nach der Gründung einer einfachen Mindeststeuer von CHF 250, wenn die einfachen Gewinn- und Kapitalsteuern zusammen diesen Betrag nicht erreichen. Auf die einfache Mindeststeuer ist der geltende Steuerfuss anzuwenden.
Mehrere Kantone
Bei Betriebsstätten oder Geschäftsliegenschaften in mehreren Kantonen muss auch das steuerbare Kapital interkantonal ausgeschieden werden. Entscheidend sind die anwendbaren Ausscheidungsgrundsätze und die Zuordnung der Aktiven und Passiven.
Sanierung und Kapitalmassnahmen
Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Zuschüsse, Forderungsverzichte, Sanierungen und Umstrukturierungen können die steuerbare Eigenkapitalbasis verändern. Dabei sind Kapitalsteuer, Emissionsabgabe, Verrechnungssteuer und Gewinnsteuer gemeinsam zu beurteilen.
Deklaration
Was für die Kapitalsteuer typischerweise benötigt wird
Bilanz
Eigenkapitalbestandteile, Reserven, Gewinnvortrag, Gesellschafterdarlehen und Kapitalveränderungen.
Steuerliche Anpassungen
Versteuerte stille Reserven, verdecktes Eigenkapital und andere steuerliche Korrekturen.
Entlastungen
Beteiligungen, Patentbox-Rechte und Konzerndarlehen sowie deren Verhältnis zu den gesamten Aktiven.
Anrechnung
Ermittlung der Gewinnsteuer und Prüfung, in welchem Umfang Kapitalsteuer tatsächlich verbleibt.
Weiterführendes Fachwissen
St. Galler Unternehmenssteuern vertiefen
Häufige Fragen
Kapitalsteuer im Kanton St. Gallen
Wie hoch ist die Kapitalsteuer einer St. Galler AG oder GmbH?
Wird die Gewinnsteuer auf die Kapitalsteuer angerechnet?
Was gehört zum steuerbaren Eigenkapital?
Gibt es in St. Gallen eine Mindeststeuer?
Ist der Gemeindesteuerfuss für die Kapitalsteuer einer AG oder GmbH relevant?
Gibt es eine Kapitalsteuer beim Bund?
Steuerberatung
Kapitalsteuer und Eigenkapitalstruktur richtig einordnen
Bei Gesellschafterdarlehen, verdecktem Eigenkapital, Beteiligungen, Konzerndarlehen, Kapitalmassnahmen, Sanierungen oder interkantonalen Strukturen unterstützen wir bei Analyse, Deklaration und Abstimmung mit der Steuerbehörde.
