Wohnsitz USA · Einkünfte Schweiz
Schweizer Einkünfte nach dem Wegzug in die USA
Mit dem Wegzug in die USA endet grundsätzlich die unbeschränkte Schweizer Steuerpflicht. Bestimmte Einkünfte aus der Schweiz können jedoch weiterhin in der Schweiz steuerpflichtig sein. Dazu gehören insbesondere Einkünfte aus Schweizer Immobilien, bestimmten Erwerbstätigkeiten, Verwaltungsratsmandaten, Geschäftsbetrieben und Vorsorgeleistungen.
Beschränkte Steuerpflicht
Der Wegzug beendet nicht jede Schweizer Steuerpflicht
Nach Aufgabe des Schweizer steuerrechtlichen Wohnsitzes besteht grundsätzlich keine unbeschränkte Schweizer Einkommenssteuerpflicht mehr.
Eine Person mit Wohnsitz in den USA kann jedoch weiterhin aufgrund einer wirtschaftlichen Beziehung zur Schweiz beschränkt steuerpflichtig sein.
Besteuert werden dann grundsätzlich nur die Einkünfte, für die ein ausreichender Schweizer Anknüpfungspunkt besteht.
Überblick
Welche Schweizer Einkünfte nach dem Wegzug relevant bleiben können
| Einkunftsart | Schweizer Steuerpflicht möglich? | Zusätzlich prüfen |
|---|---|---|
| Schweizer Immobilie | Ja | Mieteinnahmen, Vermögenssteuer, Grundstückgewinnsteuer |
| Arbeit physisch in der Schweiz | Ja | Arbeitstage, DBA, Quellensteuer |
| Verwaltungsratsvergütung Schweizer Gesellschaft | Ja | Quellensteuer und DBA |
| Schweizer Geschäftsbetrieb oder Betriebsstätte | Ja | Gewinnzurechnung und DBA |
| Schweizer Pensionskasse oder Säule 3a | Je nach Leistung | Quellensteuer und DBA |
| Schweizer Dividenden | Keine ordentliche Einkommenssteuer allein wegen Aktienbesitz | Verrechnungssteuer und DBA-Rückerstattung |
| Schweizer Bankzinsen | Grundsätzlich keine beschränkte Einkommenssteuer allein wegen Bankkonto | Verrechnungssteuer und DBA |
| Verkauf privater Schweizer Aktien | Grundsätzlich keine Schweizer Besteuerung allein wegen Emittentensitz | US-Capital-Gains-Besteuerung |
Schweizer Immobilien
Immobilien bleiben ein klarer Schweizer Steueranknüpfungspunkt
Schweizer Grundeigentum begründet auch nach dem Wegzug grundsätzlich eine wirtschaftliche Zugehörigkeit zur Schweiz.
Mieteinnahmen
Wird die Immobilie nach dem Wegzug vermietet, bleiben die daraus erzielten Einkünfte grundsätzlich in der Schweiz steuerlich relevant.
Selbstgenutzte oder leerstehende Immobilie
Auch ohne laufende Vermietung kann das Schweizer Grundeigentum eine beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich Einkommen und Vermögen begründen.
Vermögenssteuer
Die Immobilie kann weiterhin der kantonalen Vermögenssteuer unterliegen.
Verkauf
Ein späterer Verkauf einer Schweizer Immobilie kann Schweizer Grundstückgewinnsteuer auslösen.
Daneben ist die US-steuerliche Behandlung des Verkaufs getrennt zu prüfen.
Schulden und Schuldzinsen
Hypotheken und andere Schulden müssen im Rahmen der internationalen Steuerausscheidung sachgerecht zugeordnet werden.
Erwerbstätigkeit
Arbeit in der Schweiz nach dem Wegzug
Physische Arbeitstage in der Schweiz
Eine in den USA wohnhafte Person kann für Arbeit, die tatsächlich in der Schweiz ausgeübt wird, weiterhin in der Schweiz steuerpflichtig sein.
Entscheidend sind insbesondere Arbeitsort, Arbeitgeber, Vergütungsstruktur und die DBA-Regeln.
Schweizer Arbeitgeber, Arbeit vollständig in den USA
Der Sitz des Arbeitgebers allein bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Lohn weiterhin in der Schweiz steuerpflichtig ist.
Bei physischer Tätigkeit in den USA muss geprüft werden, welchem Staat das Besteuerungsrecht nach dem DBA zusteht.
Bonus nach Wegzug
Ein nach dem Wegzug ausgezahlter Bonus kann teilweise noch auf eine frühere Tätigkeit in der Schweiz entfallen.
Zahlungsdatum und Tätigkeitszeitraum dürfen deshalb nicht automatisch gleichgesetzt werden.
RSUs und Mitarbeiterbeteiligungen
Bei Mitarbeiterbeteiligungen kann eine Aufteilung nach den relevanten Tätigkeitszeiträumen erforderlich sein.
Unternehmen und Mandate
Schweizer Gesellschaften können nach dem Wegzug weitere Steuerfolgen auslösen
Verwaltungsratsvergütung
Vergütungen für eine Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrats oder der Geschäftsführung einer Schweizer Gesellschaft können auch bei Wohnsitz in den USA in der Schweiz quellensteuerpflichtig sein.
Schweizer Einzelunternehmen
Wird nach dem Wegzug weiterhin ein Geschäftsbetrieb in der Schweiz unterhalten, kann daraus eine beschränkte Schweizer Steuerpflicht entstehen.
Schweizer Betriebsstätte
Auch eine Betriebsstätte in der Schweiz kann weiterhin Schweizer Besteuerungsrechte begründen.
Beteiligung an Schweizer AG oder GmbH
Der blosse Besitz von Anteilen an einer Schweizer Kapitalgesellschaft begründet grundsätzlich nicht allein eine ordentliche Schweizer Einkommenssteuerpflicht.
Dividenden, Verwaltungsratsvergütungen und eine tatsächliche Tätigkeit für die Gesellschaft sind davon jedoch getrennt zu beurteilen.
Geschäftsleitung aus den USA
Wird eine Schweizer Gesellschaft nach dem Wegzug faktisch aus den USA geführt, entstehen zusätzliche Fragen zum Ort der Geschäftsleitung und zu möglichen US-Steuerfolgen der Gesellschaft.
Vorsorgeleistungen
Pensionskasse und Säule 3a nach dem Wegzug
Kapitalleistungen
Erfolgt eine Kapitalauszahlung aus einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung an eine in den USA wohnhafte Person, kann die Schweiz zunächst Quellensteuer erheben.
Ob diese Belastung endgültig ist oder aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zurückgefordert werden kann, hängt von der konkreten Leistung und deren Einordnung ab.
Rentenleistungen
Auch laufende Renten aus Schweizer Vorsorgeeinrichtungen müssen nach internem Schweizer Recht und nach dem DBA getrennt beurteilt werden.
Öffentlich-rechtliche und private Vorsorge
Bei grenzüberschreitenden Renten kann die steuerliche Behandlung davon abhängen, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Vorsorgeleistung handelt.
US-Steuerfolgen
Die schweizerische Quellensteuerbehandlung beantwortet nicht automatisch die Frage, wie die Leistung in den USA steuerlich behandelt wird.
Kapitalerträge
Schweizer Konto oder Aktien bedeuten nicht automatisch Schweizer Einkommenssteuer
Schweizer Dividenden
Dividenden einer Schweizer Gesellschaft unterliegen grundsätzlich der Schweizer Verrechnungssteuer.
Bei einer in den USA ansässigen Person kann das DBA Schweiz–USA eine teilweise Rückerstattung beziehungsweise Begrenzung der Schweizer Belastung ermöglichen.
Bankzinsen
Auch bei bestimmten Schweizer Kapitalerträgen kann Verrechnungssteuer anfallen.
Die Verrechnungssteuer ist von einer ordentlichen beschränkten Einkommenssteuerpflicht zu unterscheiden.
Privater Verkauf von Aktien
Der Verkauf von Aktien einer Schweizer Gesellschaft führt bei einem in den USA wohnhaften privaten Anleger grundsätzlich nicht allein wegen des Schweizer Sitzes der Gesellschaft zu Schweizer Einkommenssteuer.
Für US-Steuerzwecke kann der Kapitalgewinn dagegen steuerpflichtig sein.
Schweizer Fonds
Nach Beginn der US-Steuerpflicht können Schweizer und andere nicht US-domizilierte Fonds erhebliche US-Steuerfolgen auslösen.
Weitere Anknüpfungspunkte
Weitere Fälle einer Schweizer Steuerpflicht nach dem Wegzug
Bestimmte Forderungen, die durch Schweizer Grundstücke gesichert sind, können eine wirtschaftliche Zugehörigkeit zur Schweiz begründen.
Vergütungen für Auftritte oder Tätigkeiten in der Schweiz können auch bei US-Wohnsitz einer Schweizer Quellenbesteuerung unterliegen.
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Schweizer Grundstücken können ebenfalls Schweizer Steuerfolgen auslösen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Schweizer internes Recht ist nur der erste Schritt
Zunächst wird geprüft, ob nach Schweizer internem Recht eine beschränkte Steuerpflicht besteht.
Danach ist zu prüfen, ob das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–USA das Schweizer Besteuerungsrecht bestätigt, begrenzt oder dem Ansässigkeitsstaat USA zuweist.
Immobilien
Bei Schweizer Immobilien bleibt grundsätzlich ein starkes Besteuerungsrecht der Schweiz bestehen.
Arbeitslohn
Bei Arbeitslohn ist insbesondere der tatsächliche Arbeitsort relevant. Weitere DBA-Voraussetzungen können das Ergebnis beeinflussen.
Verwaltungsratsvergütungen
Für Vergütungen aus Organfunktionen bestehen besondere DBA-Regeln.
Renten und Vorsorge
Die Besteuerungsrechte können je nach Art der Vorsorgeleistung unterschiedlich verteilt sein.
Dividenden und Zinsen
Das DBA kann die Schweizer Quellenbelastung begrenzen und eine Rückerstattung ermöglichen.
Praktische Prüfung
Schweizer Einkünfte nach dem Wegzug systematisch einordnen
Immobilie, Lohn, Organvergütung, Vorsorge, Kapitalertrag oder Unternehmensgewinn.
Besteht nach Schweizer Recht eine wirtschaftliche Zugehörigkeit?
Welcher Staat darf die betreffende Einkunftsart besteuern?
US-Deklaration, Foreign Tax Credit und Doppelbesteuerungsentlastung abstimmen.
Typische Fehler
Was nach dem Wegzug häufig falsch eingeschätzt wird
| Fehleinschätzung | Warum problematisch? |
|---|---|
| „Nach dem Wegzug zahle ich in der Schweiz gar keine Steuern mehr.“ | Schweizer Immobilien, Tätigkeiten und andere Anknüpfungspunkte können weiter steuerpflichtig sein. |
| „Ein Schweizer Arbeitgeber bedeutet automatisch Schweizer Steuer.“ | Arbeitsort und DBA müssen separat geprüft werden. |
| „Meine Schweizer Aktien machen mich weiter steuerpflichtig.“ | Der blosse Aktienbesitz begründet grundsätzlich keine persönliche Schweizer Steuerpflicht. |
| „Verrechnungssteuer ist dasselbe wie Einkommenssteuer.“ | Es handelt sich um unterschiedliche Steuern mit unterschiedlichen Rückerstattungsregeln. |
| „Die Pensionskassensteuer ist mit Quellensteuer erledigt.“ | DBA und mögliche Rückerstattung müssen geprüft werden. |
| „Der Bonus ist dort steuerpflichtig, wo er ausgezahlt wird.“ | Der zugrunde liegende Tätigkeitszeitraum kann entscheidend sein. |
Weiterführende Artikel
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