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Wegzug Schweiz → USA

Schweizer Beteiligungen nach dem Wegzug in die USA

Wer nach dem Wegzug in die USA weiterhin Anteile an einer Schweizer AG oder GmbH hält, verbindet zwei sehr unterschiedliche Steuersysteme. Dividenden, Verwaltungsrats- oder Geschäftsführungsvergütungen, ein späterer Verkauf sowie die US-Einordnung der Gesellschaft müssen getrennt geprüft werden.

Kurz gesagt: Der blosse Wegzug verändert die Schweizer Gesellschaft nicht. Für den Gesellschafter kann die Beteiligung jedoch mit Beginn der US-Steuerpflicht zu einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft werden. Dadurch können neben Schweizer Verrechnungssteuer insbesondere US-Meldepflichten und je nach Beteiligungsstruktur CFC- oder PFIC-Regeln relevant werden.

Schweizer AG oder GmbH

Die Gesellschaft bleibt schweizerisch – der Gesellschafter wechselt das Steuersystem

Eine Schweizer AG oder GmbH bleibt grundsätzlich eine Schweizer juristische Person, auch wenn ein Gesellschafter seinen Wohnsitz in die USA verlegt.

Beim Gesellschafter verändert sich dagegen die steuerliche Perspektive grundlegend. Nach Beginn einer US-Steuerpflicht wird die Beteiligung aus US-Sicht grundsätzlich zu einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft.

Deshalb müssen Beteiligungsquote, Unternehmensstruktur, Tätigkeit der Gesellschaft und geplante Ausschüttungen bereits vor dem Wegzug dokumentiert werden.

Überblick

Welche Fragen nach dem Wegzug entstehen

Thema Schweiz USA
Halten der Beteiligung Gesellschaft bleibt Schweizer Steuerpflichtige Beteiligung an ausländischer Gesellschaft
Dividende Grundsätzlich 35 % Verrechnungssteuer US-Einkommensbesteuerung und mögliche Steueranrechnung
Verwaltungsratsvergütung Schweizer Quellensteuer kann bestehen US-Einkommensbesteuerung
Operative Tätigkeit Arbeitsort und Schweizer Quellensteuer prüfen US-Arbeitslohn-, Payroll- und Sozialversicherungsfragen
Verkauf der Beteiligung Schweizer Behandlung und Sondertatbestände prüfen US-Capital-Gains-Besteuerung prüfen
Mehrheitsbeteiligung Schweizer Gesellschaftsbesteuerung bleibt bestehen CFC- und Form-5471-Regeln können relevant werden
Passive Gesellschaft Schweizer Gesellschaftsbesteuerung PFIC-Prüfung kann erforderlich sein

Ausschüttungen

Dividenden nach dem Wegzug in die USA

Schweizer Verrechnungssteuer

Ausschüttungen einer Schweizer AG oder GmbH unterliegen grundsätzlich der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35 Prozent.

DBA Schweiz–USA

Bei einer in den USA ansässigen natürlichen Person kann das Doppelbesteuerungsabkommen die definitive Schweizer Belastung auf Dividenden grundsätzlich auf 15 Prozent begrenzen.

Die Differenz zwischen der zunächst erhobenen Verrechnungssteuer und der nach DBA zulässigen Residualsteuer kann bei erfüllten Voraussetzungen zurückgefordert werden.

Rückerstattung

Für in den USA ansässige natürliche Personen stellt die ESTV ein eigenes Rückerstattungsverfahren zur Verfügung.

US-Besteuerung

Gleichzeitig kann die Dividende in der US-Steuererklärung als Einkommen zu erfassen sein.

Soweit eine Schweizer Quellensteuer nach dem DBA verbleibt, ist zu prüfen, in welchem Umfang sie für US-Zwecke angerechnet werden kann.

Qualified Dividend?

Ob eine Ausschüttung für US-Zwecke als qualified dividend behandelt werden kann, ist anhand der konkreten Gesellschaft, des anwendbaren Abkommens und der weiteren US-Voraussetzungen gesondert zu prüfen.

Verwaltungsrat und Geschäftsführung

Gesellschafter und Manager sind steuerlich zwei unterschiedliche Rollen

Wer Anteile an einer Schweizer Gesellschaft hält und gleichzeitig als Verwaltungsrat, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer tätig ist, muss Beteiligungserträge und Tätigkeitsvergütungen getrennt betrachten.

Verwaltungsratsvergütung

Vergütungen an im Ausland wohnhafte Mitglieder des Verwaltungsrats einer Schweizer Gesellschaft können weiterhin der Schweizer Quellensteuer unterliegen.

Geschäftsführer einer GmbH

Auch bei Geschäftsführern einer Schweizer GmbH muss geprüft werden, ob strategische Organfunktion, operative Tätigkeit oder beide Tätigkeiten vorliegen.

Operative Tätigkeit aus den USA

Wird die tägliche Arbeit nach dem Wegzug physisch aus den USA erbracht, entstehen zusätzliche Fragen zum Arbeitsort, zur Lohnbesteuerung und zu Payroll und Sozialversicherung.

Leitung der Gesellschaft aus den USA

Wird die Schweizer Gesellschaft in erheblichem Umfang tatsächlich aus den USA geführt, sollte zusätzlich geprüft werden, ob dadurch US-Steuerpflichten der Gesellschaft, eine US-Betriebsstätte oder bundesstaatliche Steuerpflichten entstehen können.

Eigentum und Tätigkeit nicht vermischen Dividende, Verwaltungsratsvergütung und Arbeitslohn folgen unterschiedlichen steuerlichen Regeln. Die Zahlungen sollten deshalb auch vertraglich und buchhalterisch klar voneinander getrennt sein.

Späterer Verkauf

Verkauf einer Schweizer Beteiligung nach dem Wegzug

Wird die Beteiligung erst nach dem Umzug in die USA verkauft, müssen Schweizer und US-Steuerrecht getrennt geprüft werden.

Privat- oder Geschäftsvermögen

Für die Schweizer Einordnung ist zunächst wesentlich, ob die Beteiligung vor dem Wegzug im Privatvermögen oder im Geschäftsvermögen gehalten wurde.

Schweizer Sondertatbestände

Bei Beteiligungstransaktionen können besondere Schweizer Regeln beispielsweise im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, Transponierung oder anderen Beteiligungssachverhalten relevant sein.

US-Capital-Gain

Ist der Verkäufer beim Verkauf US-steuerpflichtig, kann der Gewinn aus der Veräusserung der Schweizer Beteiligung für die US-Einkommenssteuer relevant sein.

Anschaffungskosten dokumentieren

Historische Anschaffungskosten, Kapitalerhöhungen, Gesellschafterbeiträge und spätere Veränderungen sollten bereits vor dem Wegzug vollständig dokumentiert werden.

Kein automatischer Step-up

Ein Wohnsitzwechsel bedeutet nicht automatisch, dass für US-Steuerzwecke der Marktwert am Zuzugstag als neue steuerliche Anschaffungskosten verwendet werden kann.

US-Steuerrecht

Eine Schweizer AG oder GmbH wird aus US-Sicht zur ausländischen Gesellschaft

Sobald der Gesellschafter US-steuerpflichtig ist, muss die Schweizer Gesellschaft nach US-Steuerrecht eingeordnet werden.

Form 5471

Bestimmte US-Personen, die Gesellschafter, Verwaltungsrat oder Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft sind, können Form 5471 einreichen müssen.

Die konkrete Pflicht hängt insbesondere von Beteiligungsquote, Kontrolle und Veränderungen während des Steuerjahres ab.

Form 8938

Eine Beteiligung an einer Schweizer Gesellschaft kann zudem als ausländischer finanzieller Vermögenswert für Form 8938 relevant sein, sofern die jeweiligen Meldegrenzen erreicht werden.

Unternehmenskonten

Hat der Gesellschafter oder Geschäftsführer Verfügungs- oder Zeichnungsbefugnis über Schweizer Unternehmenskonten, können zusätzlich US-Meldepflichten für ausländische Finanzkonten zu prüfen sein.

Dividenden sind nicht die einzige US-Steuerfrage

Bei bestimmten ausländischen Gesellschaften kann US-steuerpflichtiges Einkommen entstehen, obwohl die Gesellschaft keine Dividende ausschüttet.

CFC und PFIC

Bei grösseren oder passiven Beteiligungen reicht die Dividendenanalyse nicht aus

U.S. Shareholder

Für bestimmte CFC-Regeln gilt eine US-Person grundsätzlich ab einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent der Stimmrechte oder des Werts als U.S. shareholder.

Controlled Foreign Corporation

Eine ausländische Gesellschaft kann grundsätzlich eine CFC sein, wenn U.S. shareholders zusammen mehr als 50 Prozent der Stimmrechte oder des Werts halten.

PFIC

Bei Gesellschaften mit überwiegend passivem Einkommen oder überwiegend passiven Vermögenswerten können die PFIC-Regeln relevant werden.

Warum eine operative Schweizer GmbH anders sein kann als eine Investmentgesellschaft

Eine aktive Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsgesellschaft hat ein anderes US-Steuerprofil als eine Gesellschaft, deren Vermögen überwiegend aus Wertschriften, Liquidität oder anderen passiven Anlagen besteht.

Subpart F und weitere laufende Einkommenszurechnungen

Wird die Schweizer Gesellschaft zur CFC, können bestimmte Einkünfte auf Ebene des US-Gesellschafters bereits steuerlich relevant werden, bevor sie tatsächlich ausgeschüttet werden.

PFIC-Prüfung

Eine ausländische Gesellschaft kann nach US-Recht grundsätzlich als PFIC gelten, wenn mindestens 75 Prozent ihrer Bruttoeinkünfte passiv sind oder mindestens 50 Prozent ihrer Vermögenswerte passive Einkünfte erzeugen oder hierfür gehalten werden.

Zwischen CFC- und PFIC-Regeln bestehen besondere Wechselwirkungen. Deshalb sollte die Einordnung nicht allein anhand einer einzigen Beteiligungsquote erfolgen.

Besonders kritisch: Schweizer Holding-, Investment- und vermögensverwaltende Gesellschaften Bei solchen Gesellschaften sollte die US-Einordnung unbedingt vor Beginn der US-Steueransässigkeit geprüft werden. Eine erst nach dem Umzug erkannte CFC- oder PFIC-Problematik kann erhebliche Compliance- und Steuerfolgen verursachen.

Vor dem Wegzug

Welche Daten vor dem Umzug dokumentiert werden sollten

Punkt Warum wichtig?
Beteiligungsquote Relevant für US-Meldepflichten und CFC-Analyse
Stimmrechte US-Regeln unterscheiden teilweise zwischen Wert und Stimmrechten
Marktwert Wichtig für Vermögensdokumentation und spätere Transaktionen
Historische Anschaffungskosten Wesentlich für einen späteren US-Veräusserungsgewinn
Reserven und Gewinnvortrag Relevant für geplante Ausschüttungen und US-Analyse
Reserven aus Kapitaleinlagen Schweizer Behandlung von Rückzahlungen kann sich von US-Regeln unterscheiden
Unternehmensaktivität Relevant für CFC-, PFIC- und operative US-Fragen
Bilanz und Erfolgsrechnung Grundlage für US-Klassifikation und mögliche Form-5471-Angaben
Gesellschafterdarlehen Zinszahlungen und Finanzierung müssen separat analysiert werden
Geschäftsleitungsfunktion Tätigkeit aus den USA kann zusätzliche Unternehmenssteuerfragen auslösen

Praktisches Vorgehen

Beteiligung beim Wegzug in vier Schritten prüfen

Schritt 1 Schweizer Beteiligung analysieren

Rechtsform, Beteiligungsquote, Stimmrechte und Unternehmensaktivität erfassen.

Schritt 2 Ausschüttungen prüfen

Dividenden, Kapitalrückzahlungen und Vergütungen separat einordnen.

Schritt 3 US-Klassifikation durchführen

Form 5471, CFC, PFIC, Form 8938 und weitere Pflichten prüfen.

Schritt 4 Künftige Struktur planen

Management, Ausschüttungen, Finanzierung und möglichen Verkauf koordinieren.

Typische Fehler

Was bei Schweizer Gesellschaften nach dem Wegzug häufig übersehen wird

Fehleinschätzung Problem
„Die Schweizer GmbH bleibt Schweizer Gesellschaft, also ändert sich nichts.“ Für den US-steuerpflichtigen Gesellschafter entsteht eine Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft.
„Erst eine Dividende löst US-Steuer aus.“ Bei CFC- oder PFIC-Sachverhalten können bereits ohne Ausschüttung Steuerfolgen entstehen.
„Die 35 Prozent Schweizer Verrechnungssteuer sind endgültig.“ Das DBA kann die definitive Schweizer Belastung reduzieren.
„Ich bin nur Gesellschafter und Geschäftsführer – das ist steuerlich dasselbe.“ Dividenden und Tätigkeitsvergütungen folgen unterschiedlichen Regeln.
„Eine aktive GmbH kann niemals US-Meldepflichten auslösen.“ Form 5471 hängt insbesondere von Eigentum und Kontrolle ab, nicht nur von der Art der Tätigkeit.
„Den historischen Kaufpreis kann ich später rekonstruieren.“ Fehlende Cost-Basis-Dokumentation kann einen späteren US-Verkauf erheblich erschweren.
Hinweis: Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen. Die steuerliche Behandlung einer Schweizer Beteiligung nach dem Wegzug in die USA hängt insbesondere von Beteiligungsquote, Rechtsform, Tätigkeit der Gesellschaft, US-Steuerstatus, Ausschüttungen und Managementfunktionen ab. Bei grösseren oder passiven Beteiligungen sollten CFC-, PFIC- und US-Informationspflichten bereits vor dem Wohnsitzwechsel geprüft werden.

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