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Kanton St. Gallen · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton St. Gallen

Wie Unternehmen im Kanton St. Gallen auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, kantonale Steuerbelastung, direkte Bundessteuer, Beteiligungsabzug, STAF-Instrumente und praktische Deklaration.

St. Gallen auf einen Blick

Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich sowohl der Gewinnsteuer als auch der Kapitalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton St. Gallen unterliegen grundsätzlich der St. Galler Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit – etwa durch eine Betriebsstätte oder Geschäftsliegenschaft – in St. Gallen steuerpflichtig werden.

Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an. Die Kapitalsteuer wird dagegen auf dem steuerbaren Eigenkapital erhoben. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer2,8 % einfache Gewinnsteuer

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf dem steuerbaren Reingewinn.

Kapitalsteuer0,2 ‰ einfache Kapitalsteuer

Auf dem steuerbaren Eigenkapital; besondere Ermässigungen können greifen.

Gesamtsteuerfuss 2026292 %

105 % Staatssteuerfuss plus 187 % gesetzlicher Zuschlag.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn. Für die Steuererklärung wird dieser um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
  • Verlustvorträge
  • Beteiligungserträge und Beteiligungsabzug
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Patentbox und F&E-Abzug, soweit anwendbar

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Kanton St. Gallen zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Dabei können neben dem offen ausgewiesenen Eigenkapital auch steuerliche Korrekturen relevant sein.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Stille Reserven
  • Verdecktes Eigenkapital
  • Ermässigung des steuerbaren Eigenkapitals für qualifizierte Beteiligungen, Patentbox-Rechte und Darlehen an Konzerngesellschaften
  • Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer

Steuersätze 2026

Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt

Die St. Galler Gewinn- und Kapitalsteuer wird zunächst als einfache Steuer berechnet. Darauf wird der für juristische Personen geltende Gesamtsteuerfuss angewendet. Dieser setzt sich aus dem Staatssteuerfuss und dem gesetzlich festgelegten Zuschlag auf Gewinn- und Kapitalsteuern zusammen.

Für 2026 beträgt der Staatssteuerfuss 105 % der einfachen Steuer. Hinzu kommt der gesetzliche Zuschlag von 187 %, sodass für juristische Personen ein Gesamtsteuerfuss von 292 % gilt. Die Steuerbelastung ist damit innerhalb des Kantons für juristische Personen grundsätzlich einheitlich.

Einfache Gewinnsteuer2,8 %
Einfache Kapitalsteuer0,2 ‰
Gesamtsteuerfuss 2026292 %
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die St. Galler Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Beteiligungen und Kapitalsteuer

Qualifizierte Beteiligungserträge können über den Beteiligungsabzug zu einer erheblichen Reduktion der Gewinnsteuer führen. Bei der Kapitalsteuer wird das steuerbare Eigenkapital für bestimmte qualifizierte Beteiligungen, Patentbox-Rechte und Konzerndarlehen ermässigt; zudem wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet.

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Auch St. Gallen kennt STAF-Instrumente wie die Patentbox sowie zusätzliche Abzüge für qualifizierte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Die Voraussetzungen und Begrenzungen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Interkantonale Unternehmen

Betriebsstätten, Geschäftsliegenschaften oder Tätigkeiten in mehreren Kantonen können eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich machen. Gewinn und Kapital werden dann nach den schweizerischen Ausscheidungsregeln den beteiligten Kantonen zugeordnet.

Internationale Strukturen

Bei ausländischen Mutter- oder Tochtergesellschaften, grenzüberschreitender Finanzierung, Verrechnungspreisen oder einer möglichen ausländischen Geschäftsleitung treffen St. Galler Unternehmenssteuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur St. Galler Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungen und weitere Steuerkorrekturen.

Schritt 3

Gewinn & Kapital

Deklaration von steuerbarem Reingewinn und steuerbarem Eigenkapital sowie gegebenenfalls Steuerausscheidung.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Einschätzung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

St. Galler Unternehmenssteuer-Guide

Detailseiten zu Gewinn- und Kapitalsteuer

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Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer St. Gallen

Welche Unternehmen zahlen im Kanton St. Gallen Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton St. Gallen. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch wirtschaftliche Zugehörigkeit entstehen, etwa durch Betriebsstätten oder Geschäftsliegenschaften.
Wie hoch ist die St. Galler Gewinnsteuer?
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt die einfache Gewinnsteuer 2,8 % des steuerbaren Reingewinns. Darauf wird 2026 der Gesamtsteuerfuss von 292 % angewendet. Zusätzlich fällt die direkte Bundessteuer an.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt grundsätzlich 0,5 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Der tatsächliche Steuerbetrag ergibt sich nach Anwendung der kantonalen und kommunalen Steuerfüsse; für bestimmte Vermögenswerte können Entlastungen bestehen.
Unterscheidet sich die Gewinn- und Kapitalsteuer zwischen den St. Galler Gemeinden?
Für juristische Personen gilt bei der Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton St. Gallen grundsätzlich ein einheitlicher Gesamtsteuerfuss. Die kommunalen Steuerfüsse, die bei natürlichen Personen relevant sind, werden hier nicht zusätzlich angewendet.
Gibt es in St. Gallen steuerliche Entlastungen für Beteiligungen oder Innovation?
Ja. Relevant sein können insbesondere der Beteiligungsabzug sowie die St. Galler STAF-Instrumente wie Patentbox und zusätzliche Abzüge für qualifizierte Forschung und Entwicklung. Voraussetzungen und Begrenzungen sind einzelfallabhängig.
Was passiert bei Tätigkeiten in mehreren Kantonen?
Bei steuerlicher Zugehörigkeit zu mehreren Kantonen müssen Gewinn und Kapital interkantonal ausgeschieden werden. Massgeblich sind unter anderem Sitz, Betriebsstätten, Geschäftsliegenschaften und die Art der Geschäftstätigkeit.

Steuerberatung

Ihre St. Galler Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?

Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.