Schweizer Steuern

Schweizer Steuern

Schweizer Steuerberatung und Steuerdeklarationen

Wir beraten Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen und erstellen Schweizer Steuererklärungen. Bei Bezügen zu Deutschland oder den USA beurteilen wir die betroffenen Steuerordnungen gemeinsam und erstellen die beauftragten deutschen und US-amerikanischen Erklärungen. Eine für alle betroffenen Länder beruflich qualifizierte Person bearbeitet den gesamten grenzüberschreitenden Fall und trägt die fachliche Gesamtverantwortung.

Schweizer Steuersystem

Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern im Zusammenhang betrachten

Die Schweizer Steuerbelastung und das Veranlagungsverfahren hängen wesentlich vom Wohnsitz, Unternehmenssitz und zuständigen Kanton ab. Neben der direkten Bundessteuer bestehen kantonale und kommunale Regelungen, Abzüge, Tarife und Verfahren.

Wir erstellen die beauftragten Steuerdeklarationen und beurteilen zugleich, wie Einkommen, Vermögen, Beteiligungen, Vorsorge, Immobilien und unternehmerische Aktivitäten steuerlich zusammenwirken.

Leistungsübersicht

Schweizer Steuerberatung für unterschiedliche Ausgangslagen

Wählen Sie den Bereich, der Ihrer Situation am nächsten kommt. Wechselwirkungen zwischen Steuerarten und Ländern werden innerhalb einer gemeinsamen Analyse beurteilt. Bei grenzüberschreitenden Fällen liegt die fachliche Gesamtverantwortung bei einer Person, die für alle betroffenen Länder beruflich qualifiziert ist.

01

Private Tax

Privatpersonen und Familien

Erstellung Schweizer Steuererklärungen sowie Beratung zu Einkommen, Vermögen und persönlichen steuerlichen Veränderungen.

  • Einkommenssteuer
  • Vermögenssteuer
  • Wertschriften
  • Beteiligungen
  • Ausländische Vermögenswerte
  • Fristverlängerungen
Steuerberatung für Privatpersonen
02

Business Tax

Unternehmen und Unternehmer

Laufende Steuerdeklaration und Beratung für Schweizer Gesellschaften, Unternehmer sowie ausländische Unternehmen mit Aktivitäten in der Schweiz.

  • Gewinnsteuer
  • Kapitalsteuer
  • Beteiligungen
  • Ausschüttungen
  • Betriebsstätten
  • Umstrukturierungen
Unternehmenssteuerberatung
03

Wealth & Property

Vermögen und Immobilien

Steuerliche Begleitung von in- und ausländischem Vermögen, Wertschriften, Beteiligungen und Liegenschaften.

  • Vermögensdeklaration
  • Miet- und Eigenmietwerte
  • Grundstückgewinne
  • Finanzierungskosten
  • Ausländische Immobilien
  • Vermögensübertragungen
Vermögen und Immobilien
04

Inheritance & Gift Tax

Erbschaften und Schenkungen

Steuerliche Beratung bei Erbschaften und Schenkungen mit Schweizer sowie grenzüberschreitenden Bezügen.

  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Kantonale Steuerpflicht
  • Ausländische Nachlässe
  • Immobilien und Beteiligungen
  • Internationale Nachfolgeplanung
Erbschaften und Schenkungen
05

VAT, Customs & Withholding

Mehrwertsteuer, Zölle und Quellensteuer

Registrierung, Deklaration und Beratung bei Schweizer Mehrwertsteuer, grenzüberschreitenden Warenbewegungen und Zollfragen sowie ausgewählten Quellen- und Verrechnungssteuerfragen.

  • MWST-Registrierung
  • Periodische Abrechnungen
  • Vorsteuerabzug
  • Internationale Leistungen
  • Einfuhr- und Ausfuhrfragen
  • Zollabgaben und Einfuhrsteuer
  • Quellensteuer
  • Verrechnungssteuer
Mehrwertsteuer- und Zollberatung
06

Tax Procedure

Veranlagung und Vertretung

Prüfung von Steuerveranlagungen und Begleitung der Kommunikation mit kantonalen Steuerbehörden und der ESTV.

  • Prüfung von Veranlagungen
  • Nachfragen der Behörden
  • Einsprachen
  • Nachdeklarationen
  • Fristmanagement
  • Behördenkorrespondenz
Steuerverfahren und Vertretung

Mandanten

Für wen unsere Schweizer Steuerberatung geeignet ist

Privatpersonen

Personen und Familien mit Einkommen, Vermögen, Immobilien oder Beteiligungen in der Schweiz.

Unternehmer

Selbständige, Gesellschafter und Inhaber von Schweizer oder ausländischen Unternehmen.

Internationale Fachkräfte

Expats, Grenzgänger und Personen mit Arbeits- oder Wohnsitzbezügen zu mehreren Staaten.

Unternehmen

Schweizer Gesellschaften sowie ausländische Unternehmen mit Schweizer Betriebsstätten oder Geschäftstätigkeit.

Persönliche Cross-Border-Betreuung

Schweiz, Deutschland und USA aus einer Hand

Wir erstellen sowohl Schweizer als auch deutsche und US-amerikanische Steuererklärungen. Welche Analysen, Erklärungen und Informationsmeldungen wir für Sie bearbeiten, richtet sich nach Ihrem Sachverhalt und dem vereinbarten Auftrag.

Eine fachlich verantwortliche Person bearbeitet den gesamten Cross-Border-Steuerfall. Diese Person ist in allen betroffenen Ländern beruflich qualifiziert: Bei einem Fall mit zwei Ländern umfasst ihre Qualifikation beide Länder, bei einem Fall mit drei Ländern alle drei. Sie beurteilt die nationalen Steuerregeln, die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und die grenzüberschreitenden Wechselwirkungen selbst.

Die gemeinsame Beurteilung bildet die Grundlage für eine Steueranalyse und die beauftragten nationalen Steuererklärungen. Diese werden unter derselben fachlichen Gesamtverantwortung erstellt und aufeinander abgestimmt. Unterschiedliche nationale Regeln werden dabei ebenso berücksichtigt wie die Entlastung von Doppelbesteuerung. Der Fall wird nicht an externe Länderberater weitergegeben.

CH ↔ DE

Schweiz–Deutschland

Wir beurteilen die Schweizer und deutschen Steuerfolgen gemeinsam und erstellen die beauftragten Steuererklärungen für beide Länder. Eine in der Schweiz und in Deutschland beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson bearbeitet beide Steuerordnungen und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen.

  • Schweizer und deutsche Steuererklärungen
  • Grenzgänger, Homeoffice und Ansässigkeit
  • Wohnsitzwechsel, Immobilien und Kapitalanlagen
  • Unternehmen, Beteiligungen und Betriebsstätten
Leistungen Schweiz–Deutschland
CH ↔ US

Schweiz–USA

Wir beurteilen die Schweizer und US-amerikanischen Steuerfolgen gemeinsam und erstellen die beauftragten Steuererklärungen und Informationsmeldungen. Eine in der Schweiz und in den USA beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson bearbeitet beide Steuerordnungen und ihre Wechselwirkungen.

  • Schweizer und US-amerikanische Steuererklärungen
  • FBAR und FATCA-Informationsmeldungen
  • Kapitalanlagen, Vorsorge und Steueranrechnung
  • Unternehmen und Beteiligungen
Leistungen Schweiz–USA

Auch wenn alle drei Länder betroffen sind

Bei einem Sachverhalt mit Bezug zur Schweiz, Deutschland und den USA bearbeitet eine in allen drei Ländern beruflich qualifizierte Person den gesamten Steuerfall. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen und ihre Gesellschafter. Die Steueranalyse und die beauftragten Erklärungen in allen drei Ländern entstehen auf einer gemeinsamen Grundlage unter derselben fachlichen Verantwortung.

Ihre Betreuung

Von den Unterlagen bis zur Veranlagung

Schritt 1

Ausgangslage

Wir erfassen den gesamten Sachverhalt und klären die betroffenen Länder, Steuerarten, Fristen sowie den beauftragten Analyse- und Erklärungsumfang.

Schritt 2

Unterlagen

Sie erhalten eine strukturierte Unterlagenliste und einen sicheren Weg zur Datenübermittlung.

Schritt 3

Analyse und Erklärungen

Die für alle betroffenen Länder qualifizierte verantwortliche Fachperson beurteilt die Steuerregeln und ihre Wechselwirkungen selbst. Die beauftragten Analysen und Erklärungen entstehen unter ihrer fachlichen Gesamtverantwortung.

Schritt 4

Veranlagung

Wir prüfen im vereinbarten Umfang Veranlagungen und bearbeiten Rückfragen, Steueranrechnungen oder Korrekturen. Auch die Folgeprozesse stehen unter derselben fachlichen Gesamtverantwortung.

Fachwissen

Informationen zu Schweizer Steuerarten und Lebenssituationen

Im Bereich Fachwissen finden Sie vertiefende Informationen zu Steuererklärungen, Vermögen, Immobilien, Erbschaften, Unternehmenssteuern, Mehrwertsteuer, Zöllen und weiteren Schweizer Steuerthemen.

Häufige Fragen

Schweizer Steuerberatung

Erstellen Sie Steuererklärungen für Privatpersonen?
Ja. Wir erstellen Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen und berücksichtigen dabei Einkommen, Wertschriften, Beteiligungen, Immobilien, Vorsorge und ausländische Vermögenswerte. Bei Deutschland- oder USA-Bezug erstellen wir auch die beauftragten Erklärungen der weiteren betroffenen Länder innerhalb derselben fachlichen Betreuung.
Unterstützen Sie auch Unternehmen?
Ja. Wir erstellen im vereinbarten Auftragsumfang insbesondere Gewinn- und Kapitalsteuererklärungen sowie weitere Steuerdeklarationen und beraten zu Mehrwertsteuer, Quellensteuer, Strukturen und Transaktionen. Bei Schweiz-, Deutschland- und USA-Bezug werden die betroffenen Steuerordnungen gemeinsam beurteilt und die beauftragten Erklärungen unter derselben fachlichen Gesamtverantwortung erstellt.
Können Sie mich gegenüber der Steuerbehörde vertreten?
Der mögliche Umfang umfasst Fristverlängerungen, Behördenkorrespondenz, Prüfung von Veranlagungen sowie die Begleitung von Einsprachen und Korrekturen.
Was gilt bei Einkommen oder Vermögen im Ausland?
Ausländische Einkünfte und Vermögenswerte können für die Schweizer Steuerdeklaration relevant sein. Die konkrete Behandlung hängt von Art, Standort und dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Erstellt TaxRep sowohl die Schweizer als auch die deutsche Steuererklärung?
Ja. Wir erstellen im vereinbarten Auftragsumfang beide Steuererklärungen. Eine in der Schweiz und in Deutschland beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson beurteilt beide Steuerordnungen und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen selbst. Die Erklärungen werden auf Grundlage dieser gemeinsamen Analyse unter ihrer fachlichen Gesamtverantwortung erstellt.
Erstellt TaxRep sowohl die Schweizer als auch die US-Steuererklärung?
Ja. Wir erstellen im vereinbarten Auftragsumfang die Schweizer und die US-amerikanische Steuererklärung sowie erforderliche Informationsmeldungen. Eine in der Schweiz und in den USA beruflich qualifizierte verantwortliche Fachperson bearbeitet beide Steuerordnungen und ihre Wechselwirkungen. Beide Erklärungen entstehen innerhalb derselben fachlichen Betreuung.
Wer bearbeitet einen Steuerfall mit Bezug zu allen drei Ländern?
Eine fachlich verantwortliche Person, die in der Schweiz, Deutschland und den USA beruflich qualifiziert ist, bearbeitet den gesamten Fall. Sie beurteilt alle drei nationalen Steuerordnungen, die jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und die grenzüberschreitenden Wechselwirkungen selbst. Steueranalyse und beauftragte nationale Erklärungen entstehen unter ihrer fachlichen Gesamtverantwortung.
Warum können unterschiedliche Gesellschaften auf den Aufträgen und Rechnungen stehen?
Die rechtliche Leistungserbringung erfolgt über die jeweils zuständige Schweizer, deutsche oder US-amerikanische Gesellschaft. Vertragspartner, Leistungsumfang und Abrechnung bleiben dadurch transparent. Die fachliche Bearbeitung und Gesamtverantwortung für den gesamten Cross-Border-Fall liegen bei derselben Person, die für alle betroffenen Länder beruflich qualifiziert ist. Es erfolgt keine Weitergabe an externe Länderberater.

Kontakt

Besprechen wir Ihre Schweizer und internationalen Steuerfragen.

Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage, die betroffenen Länder und Kantone, relevante Fristen sowie den erforderlichen Analyse- und Erklärungsumfang. Schweizer, deutsche und US-amerikanische Fragen bearbeiten wir innerhalb derselben fachlichen Betreuung.