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Typische Situation

Schweizer Unternehmen expandiert in die USA

Wer mit einem Schweizer Unternehmen in den US-Markt eintritt, muss früh entscheiden, ob das Geschäft zunächst direkt aus der Schweiz, über eine US-Niederlassung oder über eine eigene US-Tochtergesellschaft aufgebaut werden soll.

Neben US Federal Tax spielen State Tax, Sales Tax, Payroll, Registrierung, Betriebsstätte, Transfer Pricing und die Rückführung von Gewinnen in die Schweiz eine zentrale Rolle.

Kurz gesagt: Eine US-Expansion ist nicht nur eine Gründungsfrage. Die richtige Struktur hängt davon ab, wo Kunden, Mitarbeiter, Lager, Verträge, Management und Wertschöpfung liegen. Häufig ist eine US-Tochtergesellschaft langfristig klarer als eine unmittelbare Tätigkeit der Schweizer Gesellschaft in den USA, aber nicht in jeder Situation.

Markteintritt USA

Die Steuerstruktur sollte vor dem operativen Start feststehen

Viele Schweizer Unternehmen beginnen mit ersten US-Kunden, einzelnen Geschäftsreisen oder einem US-Vertriebspartner. Solange die Tätigkeit begrenzt bleibt, kann das Geschäft häufig zunächst direkt aus der Schweiz abgewickelt werden.

Mit zunehmender Präsenz verändert sich die Situation. Mitarbeiter, Büros, Lager, lokale Vertragsabschlüsse oder eine dauerhafte operative Tätigkeit können US-Steuer- und Registrierungspflichten auslösen.

Spätestens vor Einstellung des ersten US-Mitarbeiters, Einrichtung eines Büros oder Aufbau eines lokalen Lagers sollte entschieden werden, welche Gesellschaft die US-Aktivitäten künftig betreibt.

Strukturwahl

Drei typische Wege in den US-Markt

Direkt aus der Schweiz

Schweizer Gesellschaft verkauft in die USA, ohne dort zunächst eine eigene Gesellschaft oder feste Präsenz aufzubauen.

US-Niederlassung

Die Schweizer Gesellschaft ist selbst in den USA tätig und unterhält dort eine Branch beziehungsweise Betriebsstätte.

US-Tochtergesellschaft

Eine eigenständige US Corporation übernimmt die operative US-Tätigkeit.

Keine Struktur ist pauschal richtig Entscheidend sind unter anderem Haftung, lokale Mitarbeiter, Investoren, Finanzierung, Gewinnrückführung, US-Bundesstaat, geplante Dauer der Expansion und ein möglicher späterer Exit.

Direktgeschäft

Verkauf aus der Schweiz ohne eigene US-Gesellschaft

Eine Schweizer Gesellschaft kann US-Kunden grundsätzlich auch direkt beliefern oder Dienstleistungen für US-Kunden erbringen, ohne sofort eine US-Tochtergesellschaft zu gründen.

Steuerlich muss aber geprüft werden, ob die tatsächliche Tätigkeit bereits eine US Trade or Business oder eine Betriebsstätte nach dem DBA Schweiz–USA begründet.

Besonders relevant werden physische Geschäftsräume, Mitarbeiter, Vertreter mit Vertragsabschlussvollmacht, längerfristige Projekte und andere dauerhafte Aktivitäten in den USA.

US-Umsatz allein bedeutet nicht automatisch US-Betriebsstätte Die blosse Tatsache, dass US-Kunden vorhanden sind, beantwortet die Ertragsteuerfrage nicht. Entscheidend ist, welche Tätigkeit tatsächlich in den USA ausgeübt wird.

US-Tochtergesellschaft

Schweizer Muttergesellschaft mit US Corporation

Bei einer langfristig geplanten operativen US-Präsenz wird häufig eine eigenständige US Corporation gegründet.

Die Schweizer Gesellschaft hält die Beteiligung, während die US-Tochter Kundenverträge abschliesst, Mitarbeiter beschäftigt und die US-Aktivitäten betreibt.

Eigener US-Steuerpflichtiger

Die US Corporation ist ein eigenständiges Steuersubjekt und versteuert ihren Gewinn auf US-Bundesebene.

State Tax separat

Zusätzlich können Körperschaftsteuer, Franchise Tax, Gross-Receipts Taxes oder andere Abgaben einzelner Bundesstaaten entstehen.

Dividenden an die Schweiz

Bei späteren Ausschüttungen an die Schweizer Mutter werden US-Quellensteuer, DBA-Vorteile und der Schweizer Beteiligungsabzug relevant.

US-Niederlassung

Alternative: Die Schweizer Gesellschaft operiert selbst in den USA

Statt einer Tochtergesellschaft kann die Schweizer Gesellschaft unmittelbar in den USA tätig werden.

Wird dort eine US Trade or Business beziehungsweise eine Betriebsstätte begründet, kann der zurechenbare Gewinn in den USA besteuert werden.

Eine ausländische Corporation mit US-Geschäftstätigkeit kann insbesondere Form 1120-F einreichen müssen.

Branch und Tochtergesellschaft funktionieren steuerlich unterschiedlich

Branch

Kein separater Rechtsträger. Die Schweizer Gesellschaft bleibt selbst Vertragspartner und Steuerpflichtiger.

US Corporation

Eigene juristische und steuerliche Gesellschaftsebene mit eigener US-Steuererklärung.

Gewinnrückführung

Branch Profits Tax und Dividendenquellensteuer folgen unterschiedlichen Mechanismen.

Branch Profits Tax beachten Bei einer US Branch einer Schweizer Gesellschaft kann zusätzlich zur normalen US-Ertragsteuer eine Branch Profits Tax relevant werden. Das DBA Schweiz–USA begrenzt diese für qualifizierende Schweizer Gesellschaften grundsätzlich auf 5 %.

Betriebsstätte

Wann wird die Schweizer Gesellschaft selbst in den USA steuerpflichtig?

Das DBA Schweiz–USA definiert eine Betriebsstätte als feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.

Situation Typische Prüfung
Eigenes US-Büro Feste Geschäftseinrichtung und PE-Risiko grundsätzlich hoch.
US-Mitarbeiter Tätigkeit, Arbeitsplatz und Vertragsbefugnisse prüfen.
Lokaler Sales Representative Insbesondere Abschlussvollmacht und tatsächliche Tätigkeit prüfen.
Kurzfristige Geschäftsreisen Nicht automatisch Betriebsstätte; Umfang und Tätigkeit entscheidend.
Bau- oder Installationsprojekt Nach dem DBA insbesondere die besondere 12-Monats-Regel prüfen.
Betriebsstätte Schweiz–USA

Bundesstaaten

Federal Tax und State Tax müssen getrennt geprüft werden

Die US-Bundessteuer ist nur eine Ebene der Expansion. Zusätzlich können einzelne Bundesstaaten eine eigene steuerliche Anknüpfung annehmen.

Mitarbeiter, Büros, Lager, Umsätze oder andere wirtschaftliche Kontakte können je nach Staat unterschiedliche Steuer- und Registrierungspflichten auslösen.

Das DBA schützt nicht automatisch vor State Tax US-Bundesstaaten sind nicht generell verpflichtet, die Bestimmungen des DBA Schweiz–USA zu übernehmen. Eine Gesellschaft kann deshalb auf Federal-Ebene Treaty Protection haben und trotzdem State-Tax-Nexus besitzen.

Sales Tax

Sales Tax folgt anderen Regeln als Corporate Income Tax

Der Verkauf von Waren, Software oder bestimmten Dienstleistungen kann in einzelnen Bundesstaaten Sales-Tax-Pflichten auslösen.

Dabei kann je nach Staat bereits ein ausreichendes wirtschaftliches Umsatzvolumen einen Nexus begründen, auch wenn keine klassische ertragsteuerliche Betriebsstätte besteht.

Deshalb sollten Sales Tax und Income Tax immer separat analysiert werden.

Waren

Produktart, Lieferstaat und Lagerstruktur beeinflussen die Sales-Tax-Analyse.

SaaS und Software

Behandlung unterscheidet sich erheblich zwischen den einzelnen Bundesstaaten.

Dienstleistungen

Nicht jede Dienstleistung ist steuerpflichtig; staatsspezifische Regeln sind entscheidend.

Mitarbeiter & Payroll

Der erste US-Mitarbeiter verändert die steuerliche Situation

Sobald ein Schweizer Unternehmen Mitarbeiter in den USA beschäftigt, kommen neben der Unternehmenssteuer zusätzliche Arbeitgeberpflichten hinzu.

Payroll

Federal Payroll Tax, State Payroll Tax, Unemployment Insurance und weitere Arbeitgeberpflichten können relevant werden.

Betriebsstättenrisiko

Die Tätigkeit des Mitarbeiters kann gleichzeitig Einfluss auf US Trade or Business und Betriebsstätte haben.

Sozialversicherung

Bei entsandten Mitarbeitern ist zusätzlich das Sozialversicherungsabkommen Schweiz–USA zu berücksichtigen.

Finanzierung

Eigenkapital, Darlehen und laufende Zahlungen strukturieren

Eine US-Tochter kann durch Eigenkapital, Gesellschafterdarlehen oder eine Kombination aus beiden finanziert werden.

Bei konzerninternen Darlehen müssen Zinssatz, Währung, Laufzeit, Sicherheiten und Fremdüblichkeit berücksichtigt werden.

Darüber hinaus können Management Fees, Lizenzgebühren, Warenlieferungen und andere konzerninterne Zahlungen entstehen.

Transfer Pricing

Schweizer Mutter und US-Tochter müssen fremdüblich miteinander abrechnen

Sobald zwei eigenständige Konzerngesellschaften miteinander Leistungen austauschen, werden Verrechnungspreise relevant.

Waren

Einkaufspreis, Vertriebsmarge und lokale Funktionen bestimmen.

Management Services

Leistung, Kostenbasis und fremdüblichen Mark-up dokumentieren.

IP und Lizenzen

Technologie, Software und Marken nicht ohne Bewertung übertragen.

Verrechnungspreise Schweiz–USA

Gewinnrückführung

Wie kommt der US-Gewinn zurück in die Schweiz?

Bei einer US-Tochtergesellschaft verbleibt der operative Gewinn zunächst auf Ebene der US Corporation.

Eine spätere Ausschüttung an die Schweizer Muttergesellschaft ist eine Dividende und kann US-Quellensteuer auslösen.

Bei qualifizierender unmittelbarer Beteiligung von mindestens 10 % der Stimmrechte kann das DBA Schweiz–USA die US-Quellensteuer grundsätzlich auf 5 % begrenzen, sofern die übrigen Treaty-Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf Schweizer Seite kann für qualifizierende Beteiligungen der Beteiligungsabzug relevant werden.

Dividenden zwischen Gesellschaften

Lager & E-Commerce

Warenlager in den USA können mehrere Steuerarten gleichzeitig auslösen

Nutzt ein Schweizer Unternehmen beispielsweise ein eigenes Lager, ein Fulfillment Center oder einen Marktplatzanbieter in den USA, müssen mehrere Ebenen geprüft werden.

Thema Typische Frage
Federal Income Tax Entsteht US Trade or Business oder eine Betriebsstätte?
State Tax In welchen Bundesstaaten entsteht steuerlicher Nexus?
Sales Tax Wo bestehen Registrierung und Collection Obligations?
Zoll Wer ist Importer of Record und wie werden Waren eingeführt?
Transfer Pricing Wie werden Waren zwischen Schweizer und US-Gesellschaft bepreist?

IP & Technologie

Bestehendes Schweizer IP nicht beiläufig in die USA verlagern

Bei Technologie-, Software- und Markenunternehmen stellt sich häufig die Frage, welche Gesellschaft das geistige Eigentum hält.

Wird vorhandenes IP von der Schweizer Gesellschaft auf eine US-Gesellschaft übertragen oder lizenziert, können erhebliche Bewertungs- und Verrechnungspreisfragen entstehen.

Häufig ist es deshalb sinnvoll, Eigentum am bestehenden IP, künftige Entwicklungsfunktionen und Nutzungsrechte bereits vor der US-Gründung festzulegen.

Investoren

Eine US-Finanzierungsrunde kann die Strukturwahl beeinflussen

Plant das Unternehmen künftig US-Investoren, Venture Capital oder einen US-Exit, können gesellschaftsrechtliche Anforderungen stärker für eine eigenständige US Corporation sprechen.

Die steuerliche Struktur sollte deshalb nicht nur anhand der heutigen Umsätze gewählt werden, sondern auch die geplante Unternehmensentwicklung berücksichtigen.

Spätere Reorganisation kann teuer werden Wird eine zunächst einfache Struktur später umgebaut, können die Übertragung von Beteiligungen, IP oder Geschäftsfunktionen eigenständige Steuerfolgen auslösen.

Strukturvergleich

Direktexport, Branch oder US-Tochter?

Thema Direkt aus Schweiz US Branch US-Tochter
Eigener Rechtsträger Nein Nein Ja
US Corporate Filing Je nach US-Tätigkeit Regelmässig Form 1120-F Eigene US Corporate Return
Haftung Schweizer Gesellschaft Schweizer Gesellschaft Grundsätzlich US-Tochter
Gewinnrückführung Kein separater US-Tochtergewinn Branch Profits Tax möglich Dividendenquellensteuer
Transfer Pricing Begrenzter PE-Gewinnabgrenzung Intercompany Transfer Pricing
US-Investoren Schwieriger Schwieriger Regelmässig besser strukturierbar

Laufende Compliance

Nach der Gründung beginnt die eigentliche US-Compliance

Eine US-Gesellschaft benötigt neben der Gründung einen dauerhaft funktionierenden Steuer- und Accounting-Prozess.

Federal Tax

Jährliche US-Ertragsteuererklärung und gegebenenfalls weitere Informationsformulare.

State Compliance

Income Tax, Franchise Tax, Annual Reports und Registrierungen je nach Staat.

Sales Tax

Nexus überwachen, registrieren, Steuer erheben und periodisch melden.

Payroll

Mitarbeiter anmelden und Federal- sowie State-Payroll-Pflichten erfüllen.

Transfer Pricing

Intercompany Agreements, Rechnungen und fremdübliche Preise laufend pflegen.

Schweizer Abschluss

Beteiligung, Dividenden und konzerninterne Transaktionen auch in der Schweiz korrekt abbilden.

Vorgehensweise

US-Expansion in vier Schritten strukturieren

Schritt 1 Geschäftsmodell erfassen

Kunden, Umsätze, Mitarbeiter, Lager, Verträge und geplante US-Präsenz dokumentieren.

Schritt 2 Struktur vergleichen

Direktgeschäft, US Branch und US-Tochtergesellschaft gegenüberstellen.

Schritt 3 Staaten analysieren

Federal Tax, State Tax, Sales Tax und Payroll nach Bundesstaat prüfen.

Schritt 4 Compliance aufsetzen

Buchhaltung, Steuererklärungen, Transfer Pricing und laufende Fristen koordinieren.

Typische Fehler

Was Schweizer Unternehmen bei der US-Expansion häufig unterschätzen

Fehlannahme Problem
„Wir haben noch keine US-Gesellschaft, also gibt es keine US-Steuerpflicht.“ Eine direkte US-Tätigkeit kann bereits US Trade or Business oder eine Betriebsstätte begründen.
„Delaware löst die gesamte US-Steuerfrage.“ Tatsächlicher Tätigkeitsstaat, State Tax und Sales Tax bleiben separat.
„Das DBA schützt uns auch vor State Tax.“ Bundesstaaten wenden DBA-Regeln nicht automatisch an.
„Sales Tax entsteht nur bei einem Büro.“ Economic Nexus kann unabhängig von klassischer Präsenz relevant sein.
„Wir können der US-Tochter beliebige Management Fees berechnen.“ Transfer Pricing und Fremdvergleich werden übersehen.
„Ein US-Mitarbeiter betrifft nur Payroll.“ Mitarbeiter können auch State Nexus und Betriebsstättenfragen auslösen.
„IP können wir später einfach in die USA verschieben.“ Bewertung und steuerpflichtige Funktions- oder Vermögensübertragung werden ignoriert.
„Branch und Tochtergesellschaft sind steuerlich praktisch gleich.“ Haftung, Steuerpflicht und Gewinnrückführung unterscheiden sich deutlich.
Hinweis: Die steuerlichen Folgen einer US-Expansion hängen insbesondere von Rechtsform, Tätigkeitsstaaten, Mitarbeitern, Büros, Vertragsbefugnissen, Lagerstruktur, Umsatzarten, Finanzierung, Eigentümerstruktur und geplanten Geldströmen ab. Federal Income Tax, State Tax, Sales Tax, Payroll und DBA-Fragen müssen getrennt und anschliessend gemeinsam betrachtet werden.

Beratung Schweiz–USA

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