Typische Situation
Schweizer Unternehmen expandiert in die USA
Wer mit einem Schweizer Unternehmen in den US-Markt eintritt, muss früh entscheiden, ob das Geschäft zunächst direkt aus der Schweiz, über eine US-Niederlassung oder über eine eigene US-Tochtergesellschaft aufgebaut werden soll.
Neben US Federal Tax spielen State Tax, Sales Tax, Payroll, Registrierung, Betriebsstätte, Transfer Pricing und die Rückführung von Gewinnen in die Schweiz eine zentrale Rolle.
Markteintritt USA
Die Steuerstruktur sollte vor dem operativen Start feststehen
Viele Schweizer Unternehmen beginnen mit ersten US-Kunden, einzelnen Geschäftsreisen oder einem US-Vertriebspartner. Solange die Tätigkeit begrenzt bleibt, kann das Geschäft häufig zunächst direkt aus der Schweiz abgewickelt werden.
Mit zunehmender Präsenz verändert sich die Situation. Mitarbeiter, Büros, Lager, lokale Vertragsabschlüsse oder eine dauerhafte operative Tätigkeit können US-Steuer- und Registrierungspflichten auslösen.
Spätestens vor Einstellung des ersten US-Mitarbeiters, Einrichtung eines Büros oder Aufbau eines lokalen Lagers sollte entschieden werden, welche Gesellschaft die US-Aktivitäten künftig betreibt.
Strukturwahl
Drei typische Wege in den US-Markt
Schweizer Gesellschaft verkauft in die USA, ohne dort zunächst eine eigene Gesellschaft oder feste Präsenz aufzubauen.
Die Schweizer Gesellschaft ist selbst in den USA tätig und unterhält dort eine Branch beziehungsweise Betriebsstätte.
Eine eigenständige US Corporation übernimmt die operative US-Tätigkeit.
Direktgeschäft
Verkauf aus der Schweiz ohne eigene US-Gesellschaft
Eine Schweizer Gesellschaft kann US-Kunden grundsätzlich auch direkt beliefern oder Dienstleistungen für US-Kunden erbringen, ohne sofort eine US-Tochtergesellschaft zu gründen.
Steuerlich muss aber geprüft werden, ob die tatsächliche Tätigkeit bereits eine US Trade or Business oder eine Betriebsstätte nach dem DBA Schweiz–USA begründet.
Besonders relevant werden physische Geschäftsräume, Mitarbeiter, Vertreter mit Vertragsabschlussvollmacht, längerfristige Projekte und andere dauerhafte Aktivitäten in den USA.
US-Tochtergesellschaft
Schweizer Muttergesellschaft mit US Corporation
Bei einer langfristig geplanten operativen US-Präsenz wird häufig eine eigenständige US Corporation gegründet.
Die Schweizer Gesellschaft hält die Beteiligung, während die US-Tochter Kundenverträge abschliesst, Mitarbeiter beschäftigt und die US-Aktivitäten betreibt.
Eigener US-Steuerpflichtiger
Die US Corporation ist ein eigenständiges Steuersubjekt und versteuert ihren Gewinn auf US-Bundesebene.
State Tax separat
Zusätzlich können Körperschaftsteuer, Franchise Tax, Gross-Receipts Taxes oder andere Abgaben einzelner Bundesstaaten entstehen.
Dividenden an die Schweiz
Bei späteren Ausschüttungen an die Schweizer Mutter werden US-Quellensteuer, DBA-Vorteile und der Schweizer Beteiligungsabzug relevant.
US-Niederlassung
Alternative: Die Schweizer Gesellschaft operiert selbst in den USA
Statt einer Tochtergesellschaft kann die Schweizer Gesellschaft unmittelbar in den USA tätig werden.
Wird dort eine US Trade or Business beziehungsweise eine Betriebsstätte begründet, kann der zurechenbare Gewinn in den USA besteuert werden.
Eine ausländische Corporation mit US-Geschäftstätigkeit kann insbesondere Form 1120-F einreichen müssen.
Branch und Tochtergesellschaft funktionieren steuerlich unterschiedlich
Kein separater Rechtsträger. Die Schweizer Gesellschaft bleibt selbst Vertragspartner und Steuerpflichtiger.
Eigene juristische und steuerliche Gesellschaftsebene mit eigener US-Steuererklärung.
Branch Profits Tax und Dividendenquellensteuer folgen unterschiedlichen Mechanismen.
Betriebsstätte
Wann wird die Schweizer Gesellschaft selbst in den USA steuerpflichtig?
Das DBA Schweiz–USA definiert eine Betriebsstätte als feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
| Situation | Typische Prüfung |
|---|---|
| Eigenes US-Büro | Feste Geschäftseinrichtung und PE-Risiko grundsätzlich hoch. |
| US-Mitarbeiter | Tätigkeit, Arbeitsplatz und Vertragsbefugnisse prüfen. |
| Lokaler Sales Representative | Insbesondere Abschlussvollmacht und tatsächliche Tätigkeit prüfen. |
| Kurzfristige Geschäftsreisen | Nicht automatisch Betriebsstätte; Umfang und Tätigkeit entscheidend. |
| Bau- oder Installationsprojekt | Nach dem DBA insbesondere die besondere 12-Monats-Regel prüfen. |
Bundesstaaten
Federal Tax und State Tax müssen getrennt geprüft werden
Die US-Bundessteuer ist nur eine Ebene der Expansion. Zusätzlich können einzelne Bundesstaaten eine eigene steuerliche Anknüpfung annehmen.
Mitarbeiter, Büros, Lager, Umsätze oder andere wirtschaftliche Kontakte können je nach Staat unterschiedliche Steuer- und Registrierungspflichten auslösen.
Sales Tax
Sales Tax folgt anderen Regeln als Corporate Income Tax
Der Verkauf von Waren, Software oder bestimmten Dienstleistungen kann in einzelnen Bundesstaaten Sales-Tax-Pflichten auslösen.
Dabei kann je nach Staat bereits ein ausreichendes wirtschaftliches Umsatzvolumen einen Nexus begründen, auch wenn keine klassische ertragsteuerliche Betriebsstätte besteht.
Deshalb sollten Sales Tax und Income Tax immer separat analysiert werden.
Produktart, Lieferstaat und Lagerstruktur beeinflussen die Sales-Tax-Analyse.
Behandlung unterscheidet sich erheblich zwischen den einzelnen Bundesstaaten.
Nicht jede Dienstleistung ist steuerpflichtig; staatsspezifische Regeln sind entscheidend.
Mitarbeiter & Payroll
Der erste US-Mitarbeiter verändert die steuerliche Situation
Sobald ein Schweizer Unternehmen Mitarbeiter in den USA beschäftigt, kommen neben der Unternehmenssteuer zusätzliche Arbeitgeberpflichten hinzu.
Payroll
Federal Payroll Tax, State Payroll Tax, Unemployment Insurance und weitere Arbeitgeberpflichten können relevant werden.
Betriebsstättenrisiko
Die Tätigkeit des Mitarbeiters kann gleichzeitig Einfluss auf US Trade or Business und Betriebsstätte haben.
Sozialversicherung
Bei entsandten Mitarbeitern ist zusätzlich das Sozialversicherungsabkommen Schweiz–USA zu berücksichtigen.
Finanzierung
Eigenkapital, Darlehen und laufende Zahlungen strukturieren
Eine US-Tochter kann durch Eigenkapital, Gesellschafterdarlehen oder eine Kombination aus beiden finanziert werden.
Bei konzerninternen Darlehen müssen Zinssatz, Währung, Laufzeit, Sicherheiten und Fremdüblichkeit berücksichtigt werden.
Darüber hinaus können Management Fees, Lizenzgebühren, Warenlieferungen und andere konzerninterne Zahlungen entstehen.
Transfer Pricing
Schweizer Mutter und US-Tochter müssen fremdüblich miteinander abrechnen
Sobald zwei eigenständige Konzerngesellschaften miteinander Leistungen austauschen, werden Verrechnungspreise relevant.
Einkaufspreis, Vertriebsmarge und lokale Funktionen bestimmen.
Leistung, Kostenbasis und fremdüblichen Mark-up dokumentieren.
Technologie, Software und Marken nicht ohne Bewertung übertragen.
Gewinnrückführung
Wie kommt der US-Gewinn zurück in die Schweiz?
Bei einer US-Tochtergesellschaft verbleibt der operative Gewinn zunächst auf Ebene der US Corporation.
Eine spätere Ausschüttung an die Schweizer Muttergesellschaft ist eine Dividende und kann US-Quellensteuer auslösen.
Bei qualifizierender unmittelbarer Beteiligung von mindestens 10 % der Stimmrechte kann das DBA Schweiz–USA die US-Quellensteuer grundsätzlich auf 5 % begrenzen, sofern die übrigen Treaty-Voraussetzungen erfüllt sind.
Auf Schweizer Seite kann für qualifizierende Beteiligungen der Beteiligungsabzug relevant werden.
Dividenden zwischen GesellschaftenLager & E-Commerce
Warenlager in den USA können mehrere Steuerarten gleichzeitig auslösen
Nutzt ein Schweizer Unternehmen beispielsweise ein eigenes Lager, ein Fulfillment Center oder einen Marktplatzanbieter in den USA, müssen mehrere Ebenen geprüft werden.
| Thema | Typische Frage |
|---|---|
| Federal Income Tax | Entsteht US Trade or Business oder eine Betriebsstätte? |
| State Tax | In welchen Bundesstaaten entsteht steuerlicher Nexus? |
| Sales Tax | Wo bestehen Registrierung und Collection Obligations? |
| Zoll | Wer ist Importer of Record und wie werden Waren eingeführt? |
| Transfer Pricing | Wie werden Waren zwischen Schweizer und US-Gesellschaft bepreist? |
IP & Technologie
Bestehendes Schweizer IP nicht beiläufig in die USA verlagern
Bei Technologie-, Software- und Markenunternehmen stellt sich häufig die Frage, welche Gesellschaft das geistige Eigentum hält.
Wird vorhandenes IP von der Schweizer Gesellschaft auf eine US-Gesellschaft übertragen oder lizenziert, können erhebliche Bewertungs- und Verrechnungspreisfragen entstehen.
Häufig ist es deshalb sinnvoll, Eigentum am bestehenden IP, künftige Entwicklungsfunktionen und Nutzungsrechte bereits vor der US-Gründung festzulegen.
Investoren
Eine US-Finanzierungsrunde kann die Strukturwahl beeinflussen
Plant das Unternehmen künftig US-Investoren, Venture Capital oder einen US-Exit, können gesellschaftsrechtliche Anforderungen stärker für eine eigenständige US Corporation sprechen.
Die steuerliche Struktur sollte deshalb nicht nur anhand der heutigen Umsätze gewählt werden, sondern auch die geplante Unternehmensentwicklung berücksichtigen.
Strukturvergleich
Direktexport, Branch oder US-Tochter?
| Thema | Direkt aus Schweiz | US Branch | US-Tochter |
|---|---|---|---|
| Eigener Rechtsträger | Nein | Nein | Ja |
| US Corporate Filing | Je nach US-Tätigkeit | Regelmässig Form 1120-F | Eigene US Corporate Return |
| Haftung | Schweizer Gesellschaft | Schweizer Gesellschaft | Grundsätzlich US-Tochter |
| Gewinnrückführung | Kein separater US-Tochtergewinn | Branch Profits Tax möglich | Dividendenquellensteuer |
| Transfer Pricing | Begrenzter | PE-Gewinnabgrenzung | Intercompany Transfer Pricing |
| US-Investoren | Schwieriger | Schwieriger | Regelmässig besser strukturierbar |
Laufende Compliance
Nach der Gründung beginnt die eigentliche US-Compliance
Eine US-Gesellschaft benötigt neben der Gründung einen dauerhaft funktionierenden Steuer- und Accounting-Prozess.
Jährliche US-Ertragsteuererklärung und gegebenenfalls weitere Informationsformulare.
Income Tax, Franchise Tax, Annual Reports und Registrierungen je nach Staat.
Nexus überwachen, registrieren, Steuer erheben und periodisch melden.
Mitarbeiter anmelden und Federal- sowie State-Payroll-Pflichten erfüllen.
Intercompany Agreements, Rechnungen und fremdübliche Preise laufend pflegen.
Beteiligung, Dividenden und konzerninterne Transaktionen auch in der Schweiz korrekt abbilden.
Vorgehensweise
US-Expansion in vier Schritten strukturieren
Kunden, Umsätze, Mitarbeiter, Lager, Verträge und geplante US-Präsenz dokumentieren.
Direktgeschäft, US Branch und US-Tochtergesellschaft gegenüberstellen.
Federal Tax, State Tax, Sales Tax und Payroll nach Bundesstaat prüfen.
Buchhaltung, Steuererklärungen, Transfer Pricing und laufende Fristen koordinieren.
Typische Fehler
Was Schweizer Unternehmen bei der US-Expansion häufig unterschätzen
| Fehlannahme | Problem |
|---|---|
| „Wir haben noch keine US-Gesellschaft, also gibt es keine US-Steuerpflicht.“ | Eine direkte US-Tätigkeit kann bereits US Trade or Business oder eine Betriebsstätte begründen. |
| „Delaware löst die gesamte US-Steuerfrage.“ | Tatsächlicher Tätigkeitsstaat, State Tax und Sales Tax bleiben separat. |
| „Das DBA schützt uns auch vor State Tax.“ | Bundesstaaten wenden DBA-Regeln nicht automatisch an. |
| „Sales Tax entsteht nur bei einem Büro.“ | Economic Nexus kann unabhängig von klassischer Präsenz relevant sein. |
| „Wir können der US-Tochter beliebige Management Fees berechnen.“ | Transfer Pricing und Fremdvergleich werden übersehen. |
| „Ein US-Mitarbeiter betrifft nur Payroll.“ | Mitarbeiter können auch State Nexus und Betriebsstättenfragen auslösen. |
| „IP können wir später einfach in die USA verschieben.“ | Bewertung und steuerpflichtige Funktions- oder Vermögensübertragung werden ignoriert. |
| „Branch und Tochtergesellschaft sind steuerlich praktisch gleich.“ | Haftung, Steuerpflicht und Gewinnrückführung unterscheiden sich deutlich. |
Weiterführende Themen
Fachartikel zur Expansion in die USA
Niederlassung oder Tochtergesellschaft
Branch und Subsidiary steuerlich, rechtlich und strukturell vergleichen.
Artikel lesen →Betriebsstätte Schweiz–USA
Feste Geschäftseinrichtung, Vertreter, Bauprojekte und Gewinnzurechnung.
Artikel lesen →Verrechnungspreise Schweiz–USA
Waren, Dienstleistungen, Darlehen, IP und Fremdvergleich.
Artikel lesen →Holdingstruktur Schweiz–USA
Schweizer Holding, US-Tochter, Dividenden und Beteiligungsabzug.
Artikel lesen →Dividenden zwischen Gesellschaften
5-%-/15-%-DBA-Sätze, Quellensteuer, LOB und Beteiligungsabzug.
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Themenübersicht zu grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen Schweiz–USA.
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