Artikel · Arbeit & Sozialversicherung
Sozialversicherungsabkommen Schweiz–USA
AHV oder US Social Security: Welches Sozialversicherungssystem gilt, wenn eine Person zwischen der Schweiz und den USA arbeitet? Das bilaterale Sozialversicherungsabkommen koordiniert beide Systeme, vermeidet grundsätzlich doppelte Beitragsbelastung und enthält besondere Regeln für Entsendungen und Selbständige.
Zwei Sozialversicherungssysteme
Eine Tätigkeit soll grundsätzlich nur einem System unterliegen
Ohne ein Sozialversicherungsabkommen kann eine grenzüberschreitende Tätigkeit dazu führen, dass sowohl die Schweiz als auch die USA Sozialversicherungsbeiträge verlangen.
Das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA enthält deshalb Regeln, die bestimmen, welches der beiden Sozialversicherungssysteme für eine konkrete Tätigkeit anzuwenden ist.
Diese Regeln sind von der Einkommensteuer zu unterscheiden. Dass Arbeitslohn in einem Staat besteuert wird, bedeutet nicht automatisch, dass auch dessen Sozialversicherung auf die Tätigkeit anzuwenden ist.
Zweck des Abkommens
Zwei unterschiedliche Probleme werden gelöst
1. Doppelversicherung vermeiden
Die Coverage-Regeln bestimmen, ob auf eine Tätigkeit schweizerische Sozialversicherung oder US Social Security anzuwenden ist. Damit soll dieselbe Tätigkeit grundsätzlich nicht gleichzeitig beiden Systemen unterliegen.
2. Versicherungszeiten koordinieren
Das Abkommen kann zusätzlich bestimmte Versicherungszeiten aus beiden Staaten berücksichtigen, wenn eine Person ansonsten die Voraussetzungen für bestimmte Leistungen nicht erfüllt.
Coverage
Welches System gilt für Arbeitnehmer?
Ausgangspunkt ist grundsätzlich der Staat, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Für besondere Konstellationen enthält das Abkommen Ausnahmen.
Gewöhnliche Beschäftigung
Arbeitet ein Arbeitnehmer gewöhnlich in einem Staat, unterliegt die Tätigkeit grundsätzlich dem Sozialversicherungssystem dieses Tätigkeitsstaates.
Vorübergehende Entsendung
Wird ein Arbeitnehmer nur vorübergehend in den anderen Staat entsandt, kann das Sozialversicherungssystem des Herkunftsstaates weiter gelten.
Sonderfälle
Für bestimmte Beschäftigungen und besondere grenzüberschreitende Konstellationen können spezielle Zuordnungs- oder Ausnahmevorschriften gelten.
Entsendungsregel
Bei einer vorübergehenden Entsendung kann das bisherige System fortgelten
Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber aus der Schweiz in die USA oder aus den USA in die Schweiz entsandt, kann er unter den Voraussetzungen des Abkommens weiterhin ausschließlich dem Sozialversicherungssystem des Ausgangsstaates unterliegen.
Wesentlich ist insbesondere, dass die Beschäftigung im anderen Staat von Beginn an nur vorübergehend vorgesehen ist.
- Entsendung durch bestehenden Arbeitgeber
- Arbeitsverhältnis bestand bereits vor der Entsendung
- Tätigkeit im anderen Vertragsstaat
- gleicher Arbeitgeber oder grundsätzlich verbundene Konstellation
- voraussichtliche Dauer höchstens fünf Jahre
- Coverage im bisherigen Staat bleibt bestehen
- Certificate of Coverage dokumentiert die Zuordnung
Entsendung in beide Richtungen
Schweiz → USA und USA → Schweiz
Entsendung aus der Schweiz in die USA
Ein Arbeitnehmer eines Schweizer Arbeitgebers wird vorübergehend zur Arbeit in die USA entsandt.
- Entsendungsvoraussetzungen prüfen
- Fortführung der Schweizer Versicherung prüfen
- Certificate of Coverage beantragen
- Befreiung von US Social Security dokumentieren
- Steuerliche Behandlung separat prüfen
Entsendung aus den USA in die Schweiz
Ein Arbeitnehmer eines US-Arbeitgebers wird vorübergehend zur Tätigkeit in die Schweiz geschickt.
- Entsendungsvoraussetzungen prüfen
- Fortführung der US Social Security prüfen
- US Certificate of Coverage beantragen
- Befreiung von Schweizer Beiträgen dokumentieren
- Schweizer Steuer- und Payroll-Fragen separat prüfen
Selbständige
Für Selbständige gilt eine eigene Zuordnungsregel
Bei selbständiger Tätigkeit kann eine Person ohne das Abkommen sowohl Schweizer AHV-Beiträge als auch US Self-Employment Tax schulden.
Soweit dieselbe selbständige Tätigkeit nach beiden Systemen erfasst würde, weist das Abkommen die Coverage grundsätzlich dem Staat zu, in dem die selbständig tätige Person wohnt.
Eine in der Schweiz wohnhafte selbständige Person, deren Tätigkeit sonst beiden Systemen unterliegen würde, wird deshalb grundsätzlich ausschließlich der Schweizer Sozialversicherung zugeordnet.
Für die vorübergehende Verlagerung einer bestehenden selbständigen Tätigkeit in den anderen Staat enthält das Abkommen zusätzlich eine Entsendungsregel.
Nachweis
Certificate of Coverage
Die Zuordnung nach dem Sozialversicherungsabkommen sollte nicht nur materiell richtig sein, sondern auch gegenüber den Behörden des anderen Staates nachgewiesen werden können.
Hierfür dient das Certificate of Coverage. Es bestätigt, dass die betreffende Person dem Sozialversicherungssystem eines Vertragsstaates unterliegt und deshalb für dieselben Einkünfte von der entsprechenden Pflicht im anderen Staat befreit ist.
Typische Angaben
- Name und Geburtsdaten
- US- und Schweizer Sozialversicherungsnummer
- Wohnsitzstaat
- Arbeitgeber in beiden Staaten
- Beginn der Tätigkeit im anderen Staat
- voraussichtliches Ende
- Art der Beschäftigung oder Selbständigkeit
Beispiele
Typische Schweiz–USA-Konstellationen
US-Arbeitgeber – Arbeitnehmer lebt dauerhaft in der Schweiz
Der Arbeitnehmer zieht dauerhaft in die Schweiz und arbeitet von dort für seinen bisherigen US-Arbeitgeber. Es besteht keine nur vorübergehende Entsendung.
Drei Jahre aus der Schweiz in die USA
Ein Schweizer Arbeitgeber entsendet einen bestehenden Arbeitnehmer für drei Jahre in die USA. Danach soll der Arbeitnehmer wieder in die Schweiz zurückkehren.
US Citizen ist in der Schweiz selbständig
Eine US-Person lebt dauerhaft in der Schweiz und betreibt von dort ihre selbständige Tätigkeit.
Arbeitnehmer wird erst in der Schweiz eingestellt
Ein US-Unternehmen stellt einen Arbeitnehmer unmittelbar für eine dauerhafte Tätigkeit aus der Schweiz ein. Das Arbeitsverhältnis bestand vor Aufnahme der Schweizer Tätigkeit nicht.
Leistungskoordination
Das Abkommen betrifft nicht nur Beiträge
Neben der Vermeidung doppelter Sozialversicherungsbeiträge kann das Abkommen auch für spätere Ansprüche auf bestimmte AHV- und Social-Security-Leistungen relevant sein.
US Social Security
Reichen die US-Versicherungszeiten allein für einen Anspruch nicht aus, können unter bestimmten Voraussetzungen Schweizer Versicherungszeiten bei der Anspruchsprüfung berücksichtigt werden.
Schweizer Leistungen
Auch für bestimmte Schweizer Leistungen enthält das Abkommen Koordinationsregeln. Die jeweilige Leistung wird jedoch weiterhin nach den Regeln des zuständigen nationalen Systems berechnet und gezahlt.
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Weiterführende Fragen
Certificate of Coverage
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Steuerberatung Schweiz–USA
Sie arbeiten in beiden Staaten oder werden entsandt?
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