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Artikel · Arbeit & Sozialversicherung

Remote Work zwischen der Schweiz und den USA

Was passiert steuerlich, wenn ein Arbeitnehmer in der Schweiz lebt und dauerhaft für einen US-Arbeitgeber arbeitet – oder umgekehrt aus den USA für ein Schweizer Unternehmen? Remote Work kann nicht nur die Besteuerung des Arbeitslohns, sondern auch Payroll, Sozialversicherung und die Steuerposition des Arbeitgebers verändern.

Grenzüberschreitendes Homeoffice

Remote Work verlagert den tatsächlichen Arbeitsort

Bei grenzüberschreitender Remote-Arbeit befindet sich der Arbeitgeber häufig in einem anderen Staat als der Arbeitnehmer. Steuerlich ist jedoch nicht nur der Sitz des Arbeitgebers entscheidend.

Arbeitet ein Arbeitnehmer dauerhaft aus seinem Homeoffice in der Schweiz, wird die Arbeitsleistung physisch in der Schweiz erbracht. Entsprechend müssen die Schweizer Besteuerungs-, Payroll- und Sozialversicherungsfolgen geprüft werden.

Gleichzeitig kann die dauerhafte Tätigkeit im anderen Staat Auswirkungen auf den ausländischen Arbeitgeber selbst haben. Dazu gehören insbesondere lokale Arbeitgeberpflichten und die Frage, ob durch die Tätigkeit eine steuerliche Präsenz oder Betriebsstätte entsteht.

Prüfungsreihenfolge

Vier Ebenen müssen getrennt betrachtet werden

01

Einkommensteuer

Wo wird die Arbeit tatsächlich ausgeübt und welcher Staat darf den darauf entfallenden Arbeitslohn besteuern?

02

Payroll

Muss der ausländische Arbeitgeber im Arbeitsstaat Lohnabrechnungs-, Quellensteuer- oder andere Arbeitgeberpflichten erfüllen?

03

Sozialversicherung

Gilt AHV oder US Social Security und greift eine besondere Regel des Sozialversicherungsabkommens?

04

Arbeitgeberbesteuerung

Kann das dauerhafte Homeoffice eine steuerliche Präsenz, Betriebsstätte oder andere Registrierungspflicht des Arbeitgebers auslösen?

Arbeitslohn

Der Ort des Arbeitgebers ersetzt den Tätigkeitsort nicht

Bei unselbständiger Arbeit zwischen der Schweiz und den USA wird für die DBA-Analyse grundsätzlich darauf abgestellt, wo der Arbeitnehmer seine Tätigkeit tatsächlich ausübt.

Ein US-Arbeitgeber macht einen Schweizer Homeoffice-Tag deshalb nicht zu einem US-Arbeitstag. Entsprechend ist bei wechselnden Arbeitsorten eine Aufteilung nach tatsächlichen Tätigkeitstagen erforderlich.

Zwei Richtungen

Remote Work funktioniert steuerlich in beide Richtungen

US-Arbeitgeber – Arbeit aus der Schweiz

Der Arbeitnehmer lebt und arbeitet dauerhaft in der Schweiz, bleibt aber bei einem US-Unternehmen angestellt.

  • Schweizer Arbeitslohnbesteuerung prüfen
  • Schweizer Payroll-/Arbeitgeberpflichten prüfen
  • AHV-Zuständigkeit prüfen
  • US Federal Tax Status des Arbeitnehmers separat prüfen
  • Betriebsstättenrisiko des US-Unternehmens prüfen
  • gelegentliche US-Arbeitstage separat erfassen

Schweizer Arbeitgeber – Arbeit aus den USA

Der Arbeitnehmer lebt in den USA und arbeitet dauerhaft remote für eine Schweizer Gesellschaft.

  • US-Besteuerung des Arbeitslohns prüfen
  • Federal und State Payroll prüfen
  • US Social Security bzw. Totalization prüfen
  • Schweizer Lohnbehandlung separat beurteilen
  • US Permanent Establishment prüfen
  • State Tax Nexus zusätzlich untersuchen

Payroll & Arbeitgeberpflichten

Ein ausländischer Arbeitgeber kann lokale Pflichten auslösen

Die Tatsache, dass ein Unternehmen im Arbeitsstaat keine Tochtergesellschaft besitzt, bedeutet nicht automatisch, dass dort keine Arbeitgeberpflichten entstehen.

Schritt 1

Arbeitnehmerstatus prüfen

Wohnsitz, Tätigkeitsort, Arbeitsvertrag und tatsächliche Arbeitsorganisation bilden die Grundlage der weiteren Payroll-Prüfung.

Schritt 2

Lokale Arbeitgeberpflichten prüfen

Es ist zu klären, ob der ausländische Arbeitgeber Registrierungs-, Abrechnungs-, Einbehaltungs- oder Beitragsverpflichtungen im Arbeitsstaat erfüllt.

Schritt 3

Zahlungen abstimmen

Gehalt, Bonus, Benefits und Equity Compensation müssen mit der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung abgestimmt werden.

Sozialversicherung

Dauerhaftes Remote Work und vorübergehende Entsendung sind nicht dasselbe

Für die Sozialversicherung gilt zwischen der Schweiz und den USA grundsätzlich das Territorialitätsprinzip: Beschäftigung wird grundsätzlich dem System des Staates zugeordnet, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.

Das Abkommen enthält jedoch Ausnahmen. Besonders wichtig ist die Entsendungsregel für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber nur vorübergehend zur Tätigkeit in den anderen Staat entsandt werden.

Deshalb muss zunächst unterschieden werden, ob eine echte zeitlich begrenzte Entsendung vorliegt oder ob der Arbeitnehmer seinen gewöhnlichen Arbeitsort dauerhaft in den anderen Staat verlagert hat.

Dauerhaftes Homeoffice

Arbeitet die Person gewöhnlich dauerhaft im anderen Staat, spricht dies zunächst für die Anwendung des dortigen Sozialversicherungssystems.

Vorübergehende Entsendung

Bei einer qualifizierenden Entsendung kann das bisherige Sozialversicherungssystem unter den Voraussetzungen des Abkommens fortgelten.

Die konkrete Coverage sollte vor Aufnahme der Tätigkeit geprüft und dokumentiert werden.

Arbeitgeberrisiko

Kann das Homeoffice eine Betriebsstätte begründen?

Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft aus einem anderen Staat arbeitet, muss neben seiner persönlichen Steuerposition auch die Steuerposition des Arbeitgebers betrachtet werden.

Das DBA Schweiz–USA knüpft eine Betriebsstätte insbesondere an eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Daneben können weitere Betriebsstättentatbestände relevant sein.

Ob ein Homeoffice diese Voraussetzungen erfüllt, hängt von den konkreten Umständen ab und sollte nicht allein anhand der Anzahl der Homeoffice-Tage entschieden werden.

  • Dauer und Regelmäßigkeit des Homeoffice
  • Stellung des Mitarbeiters im Unternehmen
  • Interesse des Arbeitgebers an der lokalen Präsenz
  • Verfügbarkeit anderer Arbeitsplätze
  • Geschäftstätigkeit im Wohnsitzstaat
  • Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse
  • Leitungs- oder Managementfunktionen

Beispiele

Typische Remote-Work-Konstellationen

Dauerhaft

US-Unternehmen stellt Mitarbeiter in Zürich ein

Der Arbeitnehmer wohnt in der Schweiz und arbeitet ausschließlich aus Zürich. Er reist nur wenige Tage pro Jahr in die USA.

Schwerpunkt der Prüfung sind Schweizer Arbeitslohnbesteuerung, lokale Arbeitgeber- und Sozialversicherungspflichten sowie eine mögliche Schweizer steuerliche Präsenz des US-Unternehmens.

Umzug

US-Mitarbeiter zieht in die Schweiz

Ein bisher in New York tätiger Arbeitnehmer zieht dauerhaft in die Schweiz, arbeitet aber unverändert für seinen bisherigen US-Arbeitgeber.

Der Wohnsitzwechsel kann Steueransässigkeit, Tätigkeitsort, Payroll und Sozialversicherung ändern. Eine frühere US-Payroll kann deshalb nicht ohne Prüfung unverändert fortgeführt werden.

Temporär

Sechs Monate Remote Work aus der Schweiz

Ein Arbeitnehmer eines US-Unternehmens arbeitet vorübergehend für sechs Monate aus der Schweiz und soll danach wieder in die USA zurückkehren.

Hier muss zwischen Einkommensteuer und Sozialversicherung unterschieden werden. Für die Sozialversicherung kann insbesondere geprüft werden, ob eine qualifizierende Entsendung vorliegt.

Geschäftsleitung

Geschäftsführer führt US-Gesellschaft aus der Schweiz

Der einzige Geschäftsführer einer US-Gesellschaft lebt dauerhaft in der Schweiz und trifft von dort wesentliche Geschäftsentscheidungen.

Neben der persönlichen Lohnbesteuerung treten hier Unternehmensfragen in den Vordergrund: Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Unternehmensansässigkeit und grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung.

Prüfung

Welche Informationen werden benötigt?

Arbeitnehmer

  • Wohnsitz und Steueransässigkeit
  • Staatsangehörigkeit / Green Card
  • Arbeitsorte und Arbeitstage
  • Beginn des Remote Work
  • geplante Dauer
  • Arbeitsvertrag

Arbeitgeber

  • Sitz der Gesellschaft
  • lokale Gesellschaften oder Niederlassungen
  • bestehende Payroll
  • Kostenweiterbelastungen
  • Entsendungsvereinbarung
  • lokaler Arbeitsplatz

Tätigkeit

  • Aufgaben und Funktion
  • Kundenkontakt
  • Vertragsverhandlungen
  • Unterschriftsvollmachten
  • Managementfunktion
  • geografischer Geschäftsbereich

Steuerberatung Schweiz–USA

Sie arbeiten dauerhaft aus dem anderen Staat?

Wir prüfen Arbeitslohn, Payroll, Sozialversicherung und mögliche Arbeitgeber- und Betriebsstättenfolgen und koordinieren die Behandlung in der Schweiz und den USA.

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