Kanton Zürich · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Zürich
Wie Unternehmen im Kanton Zürich auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, kantonale und kommunale Steuerbelastung, direkte Bundessteuer, Beteiligungsabzug, STAF-Instrumente und praktische Deklaration.
Zürich auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich sowohl der Gewinnsteuer als auch der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Zürich unterliegen grundsätzlich der Zürcher Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit – etwa durch eine Betriebsstätte oder Geschäftsliegenschaft – in Zürich steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an. Die Kapitalsteuer wird dagegen auf dem steuerbaren Eigenkapital erhoben. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf dem steuerbaren Reingewinn.
Auf dem steuerbaren Eigenkapital; besondere Ermässigungen können greifen.
Zusätzlich kommt der jeweilige Gemeindesteuerfuss hinzu.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn. Für die Steuererklärung wird dieser um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
- Verlustvorträge
- Beteiligungserträge und Beteiligungsabzug
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Patentbox und F&E-Abzug, soweit anwendbar
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Kanton Zürich zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Dabei können neben dem offen ausgewiesenen Eigenkapital auch steuerliche Korrekturen relevant sein.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Gewinnvorträge
- Stille Reserven
- Verdecktes Eigenkapital
- Ermässigung für bestimmte Beteiligungen, IP-Rechte und Konzerndarlehen
Steuersätze 2026
Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt
Die Zürcher Gewinn- und Kapitalsteuer wird zunächst als einfache Staatssteuer berechnet. Darauf werden der kantonale Staatssteuerfuss und der jeweilige Gemeindesteuerfuss angewendet. Deshalb hängt die effektive Belastung eines Unternehmens auch von seiner Standortgemeinde ab.
Für 2026 und 2027 beträgt der Zürcher Staatssteuerfuss 95 % der einfachen Staatssteuer. Für eine belastbare Standort- oder Steuerplanung muss zusätzlich der aktuelle Gemeindesteuerfuss berücksichtigt werden.
Sonderthemen
Wann die Zürcher Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Qualifizierte Beteiligungserträge können über den Beteiligungsabzug zu einer erheblichen Reduktion der Gewinnsteuer führen. Bei Holding- und Finanzierungsgesellschaften kann daneben die Kapitalsteuer besondere Bedeutung haben.
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Die Zürcher Umsetzung der STAF sieht Instrumente zur Entlastung qualifizierter IP-Erträge und bestimmter Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen vor. Die Voraussetzungen und Begrenzungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Interkantonale Unternehmen
Betriebsstätten, Geschäftsliegenschaften oder Tätigkeiten in mehreren Kantonen können eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich machen. Gewinn und Kapital werden dann nach den schweizerischen Ausscheidungsregeln den beteiligten Kantonen zugeordnet.
Internationale Strukturen
Bei ausländischen Mutter- oder Tochtergesellschaften, grenzüberschreitender Finanzierung, Verrechnungspreisen oder einer möglichen ausländischen Geschäftsleitung treffen Zürcher Unternehmenssteuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Zürcher Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungen und weitere Steuerkorrekturen.
Gewinn & Kapital
Deklaration von steuerbarem Reingewinn und steuerbarem Eigenkapital sowie gegebenenfalls Steuerausscheidung.
Veranlagung
Prüfung der Einschätzung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Zürcher Unternehmenssteuer-Guide
Detailseiten zu Gewinn- und Kapitalsteuer
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Verwandte Themen
Vom Zürcher Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Zürich
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Zürich Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Zürcher Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Warum unterscheidet sich die Belastung zwischen Zürcher Gemeinden?
Gibt es in Zürich steuerliche Entlastungen für Beteiligungen oder Innovation?
Was passiert bei Tätigkeiten in mehreren Kantonen?
Steuerberatung
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Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
