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Kanton Zürich · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Zürich

Wie Unternehmen im Kanton Zürich auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, kantonale und kommunale Steuerbelastung, direkte Bundessteuer, Beteiligungsabzug, STAF-Instrumente und praktische Deklaration.

Zürich auf einen Blick

Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich sowohl der Gewinnsteuer als auch der Kapitalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Zürich unterliegen grundsätzlich der Zürcher Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit – etwa durch eine Betriebsstätte oder Geschäftsliegenschaft – in Zürich steuerpflichtig werden.

Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an. Die Kapitalsteuer wird dagegen auf dem steuerbaren Eigenkapital erhoben. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer7 % einfache Staatssteuer

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf dem steuerbaren Reingewinn.

Kapitalsteuer0,75 ‰ einfache Staatssteuer

Auf dem steuerbaren Eigenkapital; besondere Ermässigungen können greifen.

Staatssteuerfuss95 % in 2026/2027

Zusätzlich kommt der jeweilige Gemeindesteuerfuss hinzu.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn. Für die Steuererklärung wird dieser um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
  • Verlustvorträge
  • Beteiligungserträge und Beteiligungsabzug
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Patentbox und F&E-Abzug, soweit anwendbar

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Kanton Zürich zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Dabei können neben dem offen ausgewiesenen Eigenkapital auch steuerliche Korrekturen relevant sein.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Stille Reserven
  • Verdecktes Eigenkapital
  • Ermässigung für bestimmte Beteiligungen, IP-Rechte und Konzerndarlehen

Steuersätze 2026

Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt

Die Zürcher Gewinn- und Kapitalsteuer wird zunächst als einfache Staatssteuer berechnet. Darauf werden der kantonale Staatssteuerfuss und der jeweilige Gemeindesteuerfuss angewendet. Deshalb hängt die effektive Belastung eines Unternehmens auch von seiner Standortgemeinde ab.

Für 2026 und 2027 beträgt der Zürcher Staatssteuerfuss 95 % der einfachen Staatssteuer. Für eine belastbare Standort- oder Steuerplanung muss zusätzlich der aktuelle Gemeindesteuerfuss berücksichtigt werden.

Einfache Gewinnsteuer7,0 %
Einfache Kapitalsteuer0,75 ‰
Staatssteuerfuss 2026/2795 %
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die Zürcher Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Beteiligungen und Holdingstrukturen

Qualifizierte Beteiligungserträge können über den Beteiligungsabzug zu einer erheblichen Reduktion der Gewinnsteuer führen. Bei Holding- und Finanzierungsgesellschaften kann daneben die Kapitalsteuer besondere Bedeutung haben.

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Die Zürcher Umsetzung der STAF sieht Instrumente zur Entlastung qualifizierter IP-Erträge und bestimmter Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen vor. Die Voraussetzungen und Begrenzungen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Interkantonale Unternehmen

Betriebsstätten, Geschäftsliegenschaften oder Tätigkeiten in mehreren Kantonen können eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich machen. Gewinn und Kapital werden dann nach den schweizerischen Ausscheidungsregeln den beteiligten Kantonen zugeordnet.

Internationale Strukturen

Bei ausländischen Mutter- oder Tochtergesellschaften, grenzüberschreitender Finanzierung, Verrechnungspreisen oder einer möglichen ausländischen Geschäftsleitung treffen Zürcher Unternehmenssteuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Zürcher Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungen und weitere Steuerkorrekturen.

Schritt 3

Gewinn & Kapital

Deklaration von steuerbarem Reingewinn und steuerbarem Eigenkapital sowie gegebenenfalls Steuerausscheidung.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Einschätzung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

Zürcher Unternehmenssteuer-Guide

Detailseiten zu Gewinn- und Kapitalsteuer

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Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Zürich

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Zürich Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Zürich. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch wirtschaftliche Zugehörigkeit entstehen, etwa durch Betriebsstätten oder Geschäftsliegenschaften.
Wie hoch ist die Zürcher Gewinnsteuer?
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt die einfache kantonale Gewinnsteuer 7 % des steuerbaren Reingewinns. Darauf werden Staats- und Gemeindesteuerfuss angewendet. Zusätzlich fällt die direkte Bundessteuer an.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt grundsätzlich 0,75 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Der tatsächliche Steuerbetrag ergibt sich nach Anwendung der kantonalen und kommunalen Steuerfüsse; für bestimmte Vermögenswerte können Entlastungen bestehen.
Warum unterscheidet sich die Belastung zwischen Zürcher Gemeinden?
Die Gemeinden setzen ihren Gemeindesteuerfuss selbst fest. Deshalb kann sich die kantonale und kommunale Gesamtbelastung eines Unternehmens je nach Sitzgemeinde unterscheiden, obwohl der einfache kantonale Tarif identisch ist.
Gibt es in Zürich steuerliche Entlastungen für Beteiligungen oder Innovation?
Ja. Relevant sein können insbesondere der Beteiligungsabzug sowie die Zürcher STAF-Instrumente wie Patentbox und zusätzliche Abzüge für qualifizierte Forschung und Entwicklung. Voraussetzungen und Begrenzungen sind einzelfallabhängig.
Was passiert bei Tätigkeiten in mehreren Kantonen?
Bei steuerlicher Zugehörigkeit zu mehreren Kantonen müssen Gewinn und Kapital interkantonal ausgeschieden werden. Maßgeblich sind unter anderem Sitz, Betriebsstätten, Geschäftsliegenschaften und die Art der Geschäftstätigkeit.

Steuerberatung

Ihre Zürcher Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?

Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.