Kanton Zürich · Unternehmenssteuern
Steuersätze für Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Zürich
Die wichtigsten Unternehmenssteuersätze in Zürich für 2026: einfache Gewinn- und Kapitalsteuer, Staatssteuerfuss, Gemeindesteuerfuss, direkte Bundessteuer und die richtige Einordnung der tatsächlichen Steuerbelastung.
Zürich 2026 auf einen Blick
Der gesetzliche Tarif ist nur der erste Schritt
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt die einfache Gewinnsteuer im Kanton Zürich 7 % des steuerbaren Gewinns. Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,75 Promille des steuerbaren Eigenkapitals.
Diese einfachen Steuern werden anschliessend mit dem Staatssteuerfuss und dem jeweiligen Gemeindesteuerfuss für juristische Personen multipliziert. Deshalb hängt die tatsächliche kantonale und kommunale Steuerbelastung vom Sitz des Unternehmens ab.
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Auf dem steuerbaren Eigenkapital.
Einheitlich im ganzen Kanton.
Auf dem Reingewinn; keine Kapitalsteuer des Bundes.
Staats- und Gemeindesteuerfuss
Der Unternehmensstandort beeinflusst die effektive Belastung
Staatssteuerfuss 2026/2027
Der Zürcher Staatssteuerfuss beträgt für die Jahre 2026 und 2027 95 % der einfachen Staatssteuer. Er gilt kantonsweit einheitlich.
Gemeindesteuerfuss
Jede Zürcher Gemeinde setzt ihren Steuerfuss selbst fest. Bei juristischen Personen werden in den publizierten Gemeindesteuerfüssen auch die Kirchensteuerfüsse berücksichtigt. Die Standortgemeinde ist deshalb für die tatsächliche Belastung relevant.
Gewinnsteuer
Die einfache Gewinnsteuer von 7 % wird nicht isoliert erhoben. Der Steuerbetrag auf Kantons- und Gemeindeebene ergibt sich aus der einfachen Steuer multipliziert mit den anwendbaren Steuerfüssen.
Kapitalsteuer
Dasselbe System gilt grundsätzlich für die einfache Kapitalsteuer von 0,75 Promille. Ermässigungen des steuerbaren Eigenkapitals können die Bemessungsgrundlage vorher reduzieren.
Berechnungssystem
Vom einfachen Tarif zum tatsächlichen Steuerbetrag
Die kantonale und kommunale Steuer wird auf Basis der einfachen Staatssteuer berechnet. Für eine konkrete Berechnung braucht man deshalb neben Gewinn bzw. Eigenkapital auch die Sitzgemeinde und das Steuerjahr.
Für Standortvergleiche oder Planungen sollte immer mit den aktuellen Gemeindesteuerfüssen gearbeitet werden. Ein pauschaler „Zürcher Gesamtsteuersatz“ ist ohne Gemeindeangabe nur eingeschränkt aussagekräftig.
Gewinnsteuer – vereinfachtes Schema
Steuerbarer Gewinn × 7 % = einfache Gewinnsteuer
Einfache Gewinnsteuer × (Staatssteuerfuss + Gemeindesteuerfuss) = Staats- und GemeindesteuerKapitalsteuer – vereinfachtes Schema
Steuerbares Eigenkapital × 0,75 ‰ = einfache Kapitalsteuer
Einfache Kapitalsteuer × (Staatssteuerfuss + Gemeindesteuerfuss) = Staats- und GemeindesteuerDirekte Bundessteuer
Zusätzlich zur Zürcher Gewinnsteuer fällt Bundessteuer an
Gewinnsteuer des Bundes
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unterliegen zusätzlich der direkten Bundessteuer. Der gesetzliche Satz beträgt 8,5 % des Reingewinns. Weil Steuern selbst geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen, liegt die effektive Belastung bezogen auf den Gewinn vor Steuern unter dem nominalen Satz.
Keine Kapitalsteuer des Bundes
Der Bund erhebt bei juristischen Personen keine Kapitalsteuer. Die Kapitalbesteuerung erfolgt auf kantonaler und kommunaler Ebene.
Steuerplanung
Steuersätze richtig einordnen
Sitzgemeinde vergleichen
Bei einer Standortentscheidung kann der Gemeindesteuerfuss einen messbaren Unterschied machen. Neben der Steuerbelastung sollten jedoch auch wirtschaftliche und betriebliche Gründe des Standorts berücksichtigt werden.
Bemessungsgrundlage zuerst prüfen
Patentbox, F&E-Abzug, Eigenfinanzierungsabzug, Beteiligungsabzug und Verlustvorträge können den steuerbaren Gewinn beeinflussen. Bei der Kapitalsteuer kann eine 90-%-Ermässigung für bestimmte Vermögenswerte relevant sein.
Interkantonale Unternehmen
Bei mehreren Betriebsstätten oder Steuerdomizilen genügt der Steuerfuss der Sitzgemeinde nicht. Gewinn und Kapital müssen zuerst den beteiligten Kantonen zugeordnet werden.
Offiziellen Rechner nutzen
Für konkrete Modellrechnungen verlinken wir auf der Planungsseite auf die offiziellen Zürcher Steuerinformationen bzw. einen offiziellen Rechner, statt einen parallelen eigenen Rechner zu entwickeln.
Weiterführende Seiten
Gewinn- und Kapitalsteuer Zürich vertiefen
Verwandte Themen
Tarife sind nur ein Teil der Steuerplanung
Für eine belastbare Unternehmenssteuerplanung müssen Steuersätze, Bemessungsgrundlage, Standort, Finanzierung und mögliche Sonderregeln gemeinsam betrachtet werden.
Häufige Fragen
Steuersätze Zürich
Wie hoch ist die Zürcher Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften?
Wie hoch ist die Zürcher Kapitalsteuer?
Wie hoch ist der Staatssteuerfuss 2026?
Ist die Unternehmenssteuer in jeder Zürcher Gemeinde gleich hoch?
Wie hoch ist die direkte Bundessteuer?
Steuerberatung
Steuerbelastung vor Entscheidungen modellieren
Bei Standortfragen, Umstrukturierungen, Beteiligungen, Finanzierung, interkantonalen Sachverhalten oder grenzüberschreitenden Strukturen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Planung.
