gewinnsteuer

Kanton Zürich · Unternehmenssteuern

Gewinnsteuer im Kanton Zürich

Wie der steuerbare Unternehmensgewinn im Kanton Zürich ermittelt und besteuert wird: vom handelsrechtlichen Ergebnis über steuerliche Korrekturen und Verlustvorträge bis zu Beteiligungsabzug, Patentbox, F&E-Abzug und Zürcher Steuerbelastung.

Steuerbarer Reingewinn

Der Jahresabschluss ist Ausgangspunkt, nicht Endpunkt

Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bildet der handelsrechtliche Jahresabschluss grundsätzlich die Basis der steuerlichen Gewinnermittlung. Der ausgewiesene Jahresgewinn wird jedoch für Steuerzwecke angepasst, soweit Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind oder steuerliche Abzüge über den handelsrechtlichen Aufwand hinausgehen.

Das Ergebnis dieser Überleitung ist der steuerbare Reingewinn. Bei Unternehmen mit Betriebsstätten, Liegenschaften oder Tätigkeiten ausserhalb des Kantons Zürich kann anschliessend zusätzlich eine interkantonale oder internationale Steuerausscheidung erforderlich sein.

Tarif7 % einfache Gewinnsteuer

Auf dem steuerbaren Reingewinn für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Staatssteuerfuss95 % in 2026/2027

Zusätzlich ist der Gemeindesteuerfuss der Sitzgemeinde zu berücksichtigen.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Direkte Bundessteuer auf dem Gewinn nach Steuern.

VerlusteGrundsätzlich 7 Jahre

Noch nicht verrechnete Vorjahresverluste können innerhalb der gesetzlichen Frist genutzt werden.

Steuerliche Überleitung

Typische Korrekturen vom Buchgewinn zum steuerbaren Gewinn

Aufrechnungen

Geschäftsmässig nicht begründete Aufwendungen erhöhen den steuerbaren Gewinn wieder.

  • Privat- oder nicht geschäftsmässig begründete Aufwendungen
  • Überhöhte Leistungen an Beteiligte oder Nahestehende
  • Nicht anerkannte Rückstellungen
  • Steuerlich nicht zulässige Abschreibungen
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen

Steuerliche Abzüge

Neben ordentlichem Geschäftsaufwand können besondere steuerliche Entlastungen zu berücksichtigen sein.

  • Verrechenbare Verlustvorträge
  • Beteiligungsabzug
  • Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung
  • Patentbox
  • Abzug für Eigenfinanzierung
  • Steuerausscheidungen

Steuerbelastung 2026

7 % ist der einfache kantonale Tarif

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt die einfache Zürcher Gewinnsteuer 7 % des steuerbaren Reingewinns. Auf diese einfache Staatssteuer werden der kantonale Staatssteuerfuss und der Gemeindesteuerfuss angewendet.

Für 2026 und 2027 beträgt der Staatssteuerfuss 95 %. Die tatsächliche kantonale und kommunale Gewinnsteuer hängt deshalb zusätzlich von der Sitzgemeinde ab. Auf Bundesebene fällt daneben die direkte Bundessteuer von 8,5 % auf dem Gewinn nach Steuern an.

Einfache Gewinnsteuer7,0 %
Staatssteuerfuss 2026/2795 %
Gemeindesteuerfussabhängig vom Unternehmenssitz
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Beteiligungen und Verluste

Gewinnsteuer ist nicht nur eine Frage des laufenden Jahresgewinns

Verlustvorträge

Steuerlich noch nicht verrechnete Verluste aus früheren Geschäftsjahren können grundsätzlich während sieben Jahren mit späteren steuerbaren Gewinnen verrechnet werden. Bei Umstrukturierungen, Sanierungen oder Eigentümerwechseln ist die konkrete Nutzbarkeit gesondert zu prüfen.

Beteiligungsabzug

Qualifizierte Beteiligungserträge und bestimmte Kapitalgewinne können über den Beteiligungsabzug zu einer proportionalen Ermässigung der Gewinnsteuer führen. Entscheidend sind unter anderem Art, Umfang, Haltedauer und Gestehungskosten der Beteiligung.

Interkantonale Verluste

Bei Betriebsstätten oder weiteren Steuerdomizilen in anderen Kantonen muss der Gesamtgewinn steuerlich ausgeschieden werden. Dadurch können auch Verlustverrechnung und Beteiligungsabzug komplexer werden.

Internationale Sachverhalte

Ausländische Betriebsstätten, Tochtergesellschaften, Quellensteuern oder grenzüberschreitende Finanzierungen können die schweizerische Gewinnermittlung und die Entlastung von Doppelbesteuerung beeinflussen.

Innovation und Finanzierung

Zürich verfügt über mehrere STAF-Instrumente

Patentbox

Qualifizierende Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten können auf Stufe Staats- und Gemeindesteuern mit einer Ermässigung von 90 % in die Berechnung des steuerbaren Reingewinns einbezogen werden. Beim Eintritt in die Patentbox sind insbesondere frühere F&E-Aufwendungen zu berücksichtigen.

Zusatzabzug Forschung & Entwicklung

Für qualifizierende inländische Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gewährt Zürich einen zusätzlichen Abzug von 50 %. Die Bemessungsgrundlage und Dokumentation richten sich nach den kantonalen Vorschriften.

Abzug für Eigenfinanzierung

Zürich kennt zusätzlich einen kalkulatorischen Zinsabzug auf qualifiziertem Sicherheitseigenkapital. Besonders bei kapitalstarken Gesellschaften oder Konzernfinanzierungsfunktionen kann dieser Abzug relevant sein.

Gesamtentlastungsbegrenzung

Patentbox, F&E-Abzug und Eigenfinanzierungsabzug können nicht unbegrenzt kombiniert werden. Mindestens 30 % des nach kantonalem Recht massgeblichen Gewinns vor diesen Entlastungen bleiben steuerbar.

Deklaration

Vom Abschluss zur Zürcher Gewinnsteuer

Schritt 1

Abschluss prüfen

Jahresrechnung, ausserordentliche Positionen, Rückstellungen, Abschreibungen und Beteiligungserträge analysieren.

Schritt 2

Steuerlich überleiten

Aufrechnungen, zusätzliche Abzüge und Vorjahresverluste bestimmen.

Schritt 3

Sonderregeln anwenden

Beteiligungsabzug, Patentbox, F&E und Eigenfinanzierung sowie allfällige Ausscheidungen berechnen.

Schritt 4

Deklarieren

Steuererklärung und erforderliche Hilfsblätter vollständig einreichen und Veranlagung anschliessend prüfen.

Häufige Fragen

Gewinnsteuer Zürich

Wie hoch ist die Gewinnsteuer im Kanton Zürich?
Die einfache kantonale Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt 7 % des steuerbaren Reingewinns. Darauf werden der Staatssteuerfuss und der Gemeindesteuerfuss angewendet. Zusätzlich fällt die direkte Bundessteuer an.
Ist der Jahresgewinn automatisch der steuerbare Gewinn?
Nein. Der handelsrechtliche Jahresgewinn ist Ausgangspunkt der steuerlichen Gewinnermittlung. Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen werden aufgerechnet; steuerlich zulässige Sonderabzüge und Verlustvorträge können den steuerbaren Reingewinn reduzieren.
Wie lange können Verluste vorgetragen werden?
Steuerlich noch nicht verrechnete Verluste können grundsätzlich während sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahre berücksichtigt werden.
Wie funktioniert der Beteiligungsabzug?
Bei qualifizierenden Beteiligungserträgen und bestimmten Kapitalgewinnen wird die Gewinnsteuer proportional reduziert. Die konkrete Berechnung erfolgt anhand des Nettobeteiligungsertrags und des gesamten steuerbaren Reingewinns.
Welche Innovationsabzüge gibt es in Zürich?
Zürich kennt unter anderem die Patentbox, einen zusätzlichen Abzug für qualifizierende Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie einen Abzug für Eigenfinanzierung. Diese Instrumente unterliegen einer Gesamtentlastungsbegrenzung.
Spielt die Sitzgemeinde bei der Gewinnsteuer eine Rolle?
Ja. Der einfache kantonale Tarif ist einheitlich, aber die effektive Staats- und Gemeindesteuer hängt auch vom Gemeindesteuerfuss des Unternehmenssitzes ab.

Steuerberatung

Gewinnsteuerliche Fragen frühzeitig einordnen

Bei Beteiligungsstrukturen, Umstrukturierungen, Verlustvorträgen, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen, Patentbox, F&E oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei Analyse, Planung und Umsetzung.