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Kanton Zürich · Unternehmenssteuern

Formulare und Fristen für juristische Personen im Kanton Zürich

Die wichtigsten Fristen, Formulare und Einreichungswege für Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Zürich: Steuererklärung, Fristerstreckung, Beilagen, ZHCorporateTax, Papierformulare und besondere Fristen bei unterjährigen Steuerperioden.

Steuerjahr 2025 · Einreichung 2026

Ordentliche Frist für juristische Personen: 30. September 2026

Juristische Personen reichen die Steuererklärung für die im Kalenderjahr 2025 endende Steuerperiode grundsätzlich bis zum 30. September 2026 beim Kantonalen Steueramt Zürich ein. Die Steuererklärung umfasst gleichzeitig die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer.

Bis zum 30. September kann online eine Fristerstreckung bis zum 30. November beantragt werden. Eine weitere Verlängerung über den 30. November hinaus wird nur ausnahmsweise bei ausserordentlichen Gründen gewährt und muss schriftlich beantragt werden.

Ordentliche Frist30. September 2026

Für die Steuererklärung 2025 juristischer Personen.

Fristerstreckungbis 30. November

Online beantragbar, sofern der Antrag rechtzeitig erfolgt.

Weitere Verlängerungnur ausnahmsweise

Schriftlicher Antrag und ausserordentliche Gründe erforderlich.

Unterjährig 202630 Tage

Nach Zustellung bei bestimmten Beendigungsfällen.

Digitale Einreichung

ZHCorporateTax ist der zentrale digitale Zugang

Online-Steuererklärung

Unternehmen können die Steuererklärung digital über die Zürcher Online-Lösung einreichen. Seit dem Steuerjahr 2025 werden die Steuererklärungsformulare nicht mehr per Post versandt; die Unterlagen stehen im digitalen Steuerportal ZHCorporateTax zur Verfügung.

Papierform weiterhin möglich

Wer nicht online einreichen möchte, kann die offiziellen PDF-Formulare verwenden. Die selbstrechnenden Formulare müssen lokal gespeichert und mit Adobe Acrobat Reader ausgefüllt werden.

Keine Einreichung per E-Mail

Per E-Mail eingereichte Steuererklärungen sind nicht zulässig und werden vom Kantonalen Steueramt nicht bearbeitet.

Vertretung

Bei Einreichung durch eine steuerliche Vertretung kann eine Vollmacht erforderlich sein. Die offiziellen Informationen und Vollmachtsmöglichkeiten stellt das Kantonale Steueramt auf der Unternehmens-Steuererklärungsseite bereit.

Offizielle Formulare

Die wichtigsten Formulare für Kapitalgesellschaften

Für AG, GmbH, Kommandit-AG, Genossenschaften und bestimmte ausländische Personengesamtheiten ist insbesondere Formular 500 relevant. Daneben gibt es separate Hilfsblätter für Beteiligungsabzug, Steuerausscheidung, Abschreibungen und weitere Sachverhalte.

Die Formulare werden vom Kanton jährlich aktualisiert. Deshalb sollte immer die aktuelle Version der offiziellen Zürcher Website verwendet werden.

Formular 500Steuererklärung Kapitalgesellschaften
Formular 505Wegleitung Kapitalgesellschaften
Formular 12Bezüge von Organen
ZusatzformulareAusscheidung, Beteiligungen, Abschreibungen

Steuerausscheidung

Bei steuerlicher Zugehörigkeit zu mehreren Kantonen steht ein eigenes Formular zur Steuerausscheidung für juristische Personen zur Verfügung.

Beteiligungsabzug

Für die Berechnung und Geltendmachung des Beteiligungsabzugs stellt Zürich ein eigenes Hilfsblatt bereit; ab Steuerjahr 2025 gibt es eine aktualisierte Version.

Abschreibungen

Bei umfangreicheren Anlagen kann die offizielle Aufstellung über Abschreibungen als Beilage zur Steuererklärung verwendet werden.

Liegenschaften und Erfolgsrechnung

Für bestimmte Sachverhalte stehen unter anderem ein Liegenschaftsverzeichnis und ein Auszug aus der Erfolgsrechnung als offizielle Hilfsformulare zur Verfügung.

Beilagen und Vorbereitung

Welche Unterlagen typischerweise benötigt werden

Jahresabschluss

  • Bilanz
  • Erfolgsrechnung
  • Anhang
  • gegebenenfalls Revisionsbericht
  • Vorjahresvergleich

Steuerliche Überleitung

  • nicht abzugsfähige Aufwendungen
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Verlustvorträge
  • Beteiligungserträge
  • steuerliche Sonderabzüge

Kapitalsteuer

  • Eigenkapitalentwicklung
  • Kapitalreserven
  • Gesellschafterdarlehen
  • verdecktes Eigenkapital
  • qualifizierende Beteiligungen, IP und Konzerndarlehen

Sonderfälle

  • interkantonale Ausscheidung
  • Patentbox und F&E
  • Eigenfinanzierungsabzug
  • Umstrukturierungen
  • internationale Sachverhalte

Nach der Einreichung

Vom Abschluss bis zur definitiven Veranlagung

Schritt 1

Abschluss

Jahresrechnung fertigstellen und steuerlich relevante Positionen identifizieren.

Schritt 2

Deklaration

Formular 500 bzw. die passende Steuererklärung mit erforderlichen Hilfsblättern und Beilagen einreichen.

Schritt 3

Prüfung

Rückfragen des Kantonalen Steueramts beantworten und zusätzliche Nachweise bei Bedarf einreichen.

Schritt 4

Veranlagung

Definitive Einschätzung prüfen und bei Abweichungen Fristen für Rechtsmittel beachten.

Häufige Fragen

Formulare und Fristen Zürich

Bis wann muss die Steuererklärung 2025 einer juristischen Person eingereicht werden?
Die ordentliche Frist für die Steuererklärung 2025 endet am 30. September 2026.
Kann die Frist verlängert werden?
Ja. Bis zum 30. September kann online eine Fristerstreckung bis zum 30. November beantragt werden. Eine weitere Verlängerung wird nur ausnahmsweise bei ausserordentlichen Gründen bewilligt und muss schriftlich beantragt werden.
Welches Hauptformular gilt für AG und GmbH?
Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH sowie für Genossenschaften ist insbesondere Formular 500 die zentrale Steuererklärung für Staats- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer.
Werden die Formulare noch per Post verschickt?
Ab dem Steuerjahr 2025 versendet der Kanton Zürich die Steuererklärungsformulare für Unternehmen grundsätzlich nicht mehr per Post. Die Unterlagen stehen digital über ZHCorporateTax bzw. die offizielle Zürcher Steuerseite zur Verfügung.
Kann die Steuererklärung per E-Mail eingereicht werden?
Nein. Per E-Mail eingereichte Steuererklärungen sind nicht zulässig und werden nicht bearbeitet.
Welche Frist gilt bei einer unterjährigen Steuererklärung 2026?
Bei bestimmten Beendigungsfällen der Steuerpflicht im Jahr 2026 – beispielsweise Sitzverlegung ins Ausland oder Abschluss der Liquidation – ist die Steuererklärung grundsätzlich innert 30 Tagen nach Zustellung einzureichen.

Steuerberatung

Steuererklärung, Sonderthemen und Fristen aus einer Hand

Bei Beteiligungen, mehreren Kantonen, internationalen Sachverhalten, Umstrukturierungen, Patentbox, F&E oder komplexen Jahresabschlüssen unterstützen wir bei der steuerlichen Deklaration und Einordnung.