Kanton Zürich · Unternehmenssteuern
Formulare und Fristen für juristische Personen im Kanton Zürich
Die wichtigsten Fristen, Formulare und Einreichungswege für Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Zürich: Steuererklärung, Fristerstreckung, Beilagen, ZHCorporateTax, Papierformulare und besondere Fristen bei unterjährigen Steuerperioden.
Steuerjahr 2025 · Einreichung 2026
Ordentliche Frist für juristische Personen: 30. September 2026
Juristische Personen reichen die Steuererklärung für die im Kalenderjahr 2025 endende Steuerperiode grundsätzlich bis zum 30. September 2026 beim Kantonalen Steueramt Zürich ein. Die Steuererklärung umfasst gleichzeitig die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer.
Bis zum 30. September kann online eine Fristerstreckung bis zum 30. November beantragt werden. Eine weitere Verlängerung über den 30. November hinaus wird nur ausnahmsweise bei ausserordentlichen Gründen gewährt und muss schriftlich beantragt werden.
Für die Steuererklärung 2025 juristischer Personen.
Online beantragbar, sofern der Antrag rechtzeitig erfolgt.
Schriftlicher Antrag und ausserordentliche Gründe erforderlich.
Nach Zustellung bei bestimmten Beendigungsfällen.
Digitale Einreichung
ZHCorporateTax ist der zentrale digitale Zugang
Online-Steuererklärung
Unternehmen können die Steuererklärung digital über die Zürcher Online-Lösung einreichen. Seit dem Steuerjahr 2025 werden die Steuererklärungsformulare nicht mehr per Post versandt; die Unterlagen stehen im digitalen Steuerportal ZHCorporateTax zur Verfügung.
Papierform weiterhin möglich
Wer nicht online einreichen möchte, kann die offiziellen PDF-Formulare verwenden. Die selbstrechnenden Formulare müssen lokal gespeichert und mit Adobe Acrobat Reader ausgefüllt werden.
Keine Einreichung per E-Mail
Per E-Mail eingereichte Steuererklärungen sind nicht zulässig und werden vom Kantonalen Steueramt nicht bearbeitet.
Vertretung
Bei Einreichung durch eine steuerliche Vertretung kann eine Vollmacht erforderlich sein. Die offiziellen Informationen und Vollmachtsmöglichkeiten stellt das Kantonale Steueramt auf der Unternehmens-Steuererklärungsseite bereit.
Offizielle Formulare
Die wichtigsten Formulare für Kapitalgesellschaften
Für AG, GmbH, Kommandit-AG, Genossenschaften und bestimmte ausländische Personengesamtheiten ist insbesondere Formular 500 relevant. Daneben gibt es separate Hilfsblätter für Beteiligungsabzug, Steuerausscheidung, Abschreibungen und weitere Sachverhalte.
Die Formulare werden vom Kanton jährlich aktualisiert. Deshalb sollte immer die aktuelle Version der offiziellen Zürcher Website verwendet werden.
Steuerausscheidung
Bei steuerlicher Zugehörigkeit zu mehreren Kantonen steht ein eigenes Formular zur Steuerausscheidung für juristische Personen zur Verfügung.
Beteiligungsabzug
Für die Berechnung und Geltendmachung des Beteiligungsabzugs stellt Zürich ein eigenes Hilfsblatt bereit; ab Steuerjahr 2025 gibt es eine aktualisierte Version.
Abschreibungen
Bei umfangreicheren Anlagen kann die offizielle Aufstellung über Abschreibungen als Beilage zur Steuererklärung verwendet werden.
Liegenschaften und Erfolgsrechnung
Für bestimmte Sachverhalte stehen unter anderem ein Liegenschaftsverzeichnis und ein Auszug aus der Erfolgsrechnung als offizielle Hilfsformulare zur Verfügung.
Beilagen und Vorbereitung
Welche Unterlagen typischerweise benötigt werden
Jahresabschluss
- Bilanz
- Erfolgsrechnung
- Anhang
- gegebenenfalls Revisionsbericht
- Vorjahresvergleich
Steuerliche Überleitung
- nicht abzugsfähige Aufwendungen
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Verlustvorträge
- Beteiligungserträge
- steuerliche Sonderabzüge
Kapitalsteuer
- Eigenkapitalentwicklung
- Kapitalreserven
- Gesellschafterdarlehen
- verdecktes Eigenkapital
- qualifizierende Beteiligungen, IP und Konzerndarlehen
Sonderfälle
- interkantonale Ausscheidung
- Patentbox und F&E
- Eigenfinanzierungsabzug
- Umstrukturierungen
- internationale Sachverhalte
Nach der Einreichung
Vom Abschluss bis zur definitiven Veranlagung
Abschluss
Jahresrechnung fertigstellen und steuerlich relevante Positionen identifizieren.
Deklaration
Formular 500 bzw. die passende Steuererklärung mit erforderlichen Hilfsblättern und Beilagen einreichen.
Prüfung
Rückfragen des Kantonalen Steueramts beantworten und zusätzliche Nachweise bei Bedarf einreichen.
Veranlagung
Definitive Einschätzung prüfen und bei Abweichungen Fristen für Rechtsmittel beachten.
Weiterführende Seiten
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Eine vollständige Steuererklärung setzt voraus, dass Jahresabschluss, steuerliche Überleitung und Sonderthemen rechtzeitig vorbereitet werden.
Häufige Fragen
Formulare und Fristen Zürich
Bis wann muss die Steuererklärung 2025 einer juristischen Person eingereicht werden?
Kann die Frist verlängert werden?
Welches Hauptformular gilt für AG und GmbH?
Werden die Formulare noch per Post verschickt?
Kann die Steuererklärung per E-Mail eingereicht werden?
Welche Frist gilt bei einer unterjährigen Steuererklärung 2026?
Steuerberatung
Steuererklärung, Sonderthemen und Fristen aus einer Hand
Bei Beteiligungen, mehreren Kantonen, internationalen Sachverhalten, Umstrukturierungen, Patentbox, F&E oder komplexen Jahresabschlüssen unterstützen wir bei der steuerlichen Deklaration und Einordnung.
