kapitalsteuer

Kanton Zürich · Unternehmenssteuern

Kapitalsteuer im Kanton Zürich

Wie das steuerbare Eigenkapital von Unternehmen im Kanton Zürich bestimmt und besteuert wird: Steuerbasis, verdecktes Eigenkapital, Kapitalsteuersatz, Standortfaktoren und die 90-%-Ermässigung für bestimmte Beteiligungen, IP-Rechte und Konzerndarlehen.

Steuerbares Eigenkapital

Nicht nur das nominelle Aktien- oder Stammkapital ist steuerbar

Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften umfasst das steuerbare Eigenkapital insbesondere das einbezahlte Aktien-, Stamm- oder Grundkapital, offene Reserven, Einlagen, Aufgelder und Zuschüsse sowie aus versteuertem Gewinn gebildete stille Reserven.

Daneben kann Fremdkapital steuerlich als Eigenkapital behandelt werden, wenn es wirtschaftlich Eigenkapitalcharakter hat. Dieses sogenannte verdeckte Eigenkapital erhöht die Kapitalsteuerbasis.

Tarif0,75 ‰ einfache Kapitalsteuer

Auf dem steuerbaren Eigenkapital.

StandortStaats- und Gemeindesteuerfuss

Die tatsächliche Belastung hängt zusätzlich vom Steuerfuss der Sitzgemeinde ab.

ErmässigungBis zu 90 %

Für qualifizierendes Eigenkapital auf Beteiligungen, IP und Konzerndarlehen.

BundKeine Kapitalsteuer

Auf Bundesebene wird bei juristischen Personen keine Kapitalsteuer erhoben.

Bestandteile

Was typischerweise in die Kapitalsteuerbasis einfliesst

Offenes Eigenkapital

  • Aktien-, Stamm- oder Grundkapital
  • Partizipationskapital
  • Kapitalreserven und Agio
  • Gesellschafterzuschüsse und Einlagen
  • Gewinnreserven und Gewinnvorträge

Steuerliche Korrekturen

  • Aus versteuertem Gewinn gebildete stille Reserven
  • Verdecktes Eigenkapital
  • Steuerliche Aufwertungen oder Korrekturen
  • Interkantonale Ausscheidung des Eigenkapitals
  • Ermässigung für qualifizierende Vermögenswerte

Kapitalsteuersatz

0,75 ‰ ist die einfache Staatssteuer

Die Zürcher Kapitalsteuer beträgt 0,75 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Die so ermittelte einfache Staatssteuer wird mit dem kantonalen Staatssteuerfuss und dem jeweiligen Gemeindesteuerfuss multipliziert.

Dadurch unterscheidet sich die tatsächliche Kapitalsteuerbelastung je nach Sitzgemeinde. Die direkte Bundessteuer kennt dagegen keine Kapitalsteuer.

Einfache Kapitalsteuer0,75 ‰
Staatssteuerfuss 2026/2795 %
Gemeindesteuerfussabhängig vom Unternehmenssitz
Bundkeine Kapitalsteuer

STAF-Ermässigung

Bestimmtes Eigenkapital kann zu 90 % entlastet werden

Beteiligungen

Soweit das steuerbare Eigenkapital auf qualifizierende Beteiligungsrechte entfällt, können 90 % dieses Eigenkapitalanteils bei der Kapitalsteuer abgezogen werden. Die Beteiligungen müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Patente und vergleichbare Rechte

Auch Eigenkapital, das auf Patente und vergleichbare Rechte entfällt, kann im Umfang von 90 % ermässigt werden. Die Zuordnung muss anhand der für Gewinn- und Kapitalsteuer massgebenden Werte erfolgen.

Konzerndarlehen

Die Ermässigung gilt ebenfalls für Eigenkapital, das auf Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt. Nach Zürcher Praxis müssen solche Darlehen grundsätzlich eine Laufzeit von mehr als zwölf Monaten haben.

Nicht automatisch

Die Kapitalsteuerermässigung wird nicht von Amtes wegen gewährt. Sie muss mit der Steuererklärung geltend gemacht und anhand der erforderlichen Angaben nachvollziehbar berechnet werden.

Sonderfälle

Wann die Kapitalsteuer genauer geprüft werden sollte

Holding- und Beteiligungsgesellschaften

Bei Gesellschaften mit hohen Beteiligungswerten kann die 90-%-Ermässigung einen wesentlichen Einfluss auf die Kapitalsteuer haben. Gleichzeitig sind Beteiligungsabzug und Gewinnsteuer separat zu beurteilen.

Finanzierungsgesellschaften

Konzerndarlehen, Gesellschafterfinanzierungen und die Abgrenzung von Fremd- zu verdecktem Eigenkapital können die Kapitalsteuerbasis erheblich verändern.

Interkantonale Unternehmen

Bei Betriebsstätten, Liegenschaften oder mehreren Steuerdomizilen wird das steuerbare Eigenkapital nach interkantonalen Ausscheidungsregeln auf die beteiligten Kantone verteilt.

Unternehmen mit Verlusten

Auch wenn keine oder nur eine geringe Gewinnsteuer anfällt, kann Kapitalsteuer geschuldet sein. Deshalb sollte die Kapitalsteuer bei verlustreichen oder stark kapitalisierten Gesellschaften separat geplant werden.

Deklaration

Kapitalsteuer in vier Schritten

Schritt 1

Eigenkapital erfassen

Bilanzpositionen, Reserven, Einlagen und Gewinnvorträge zusammenstellen.

Schritt 2

Korrekturen prüfen

Stille Reserven, verdecktes Eigenkapital und steuerliche Anpassungen bestimmen.

Schritt 3

Ermässigungen berechnen

Qualifizierende Beteiligungen, IP-Rechte und Konzerndarlehen identifizieren und den 90-%-Abzug ermitteln.

Schritt 4

Steuer deklarieren

Steuerbares Kapital, allfällige Ausscheidung und Ermässigung vollständig in der Steuererklärung ausweisen.

Häufige Fragen

Kapitalsteuer Zürich

Wie hoch ist die Kapitalsteuer im Kanton Zürich?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,75 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Auf die einfache Steuer werden der Staatssteuerfuss und der Gemeindesteuerfuss angewendet.
Was gehört zum steuerbaren Eigenkapital?
Zum steuerbaren Eigenkapital gehören insbesondere einbezahltes Aktien- oder Stammkapital, offene Reserven, Einlagen, Zuschüsse und aus versteuertem Gewinn gebildete stille Reserven. Verdecktes Eigenkapital kann zusätzlich hinzugerechnet werden.
Welche Kapitalsteuerermässigung gibt es in Zürich?
Das steuerbare Eigenkapital kann zu 90 % ermässigt werden, soweit es auf qualifizierende Beteiligungsrechte, Patente und vergleichbare Rechte sowie bestimmte Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt.
Wird die Ermässigung automatisch gewährt?
Nein. Die Ermässigung muss mit der Steuererklärung geltend gemacht und nachvollziehbar berechnet werden.
Spielt die Sitzgemeinde eine Rolle?
Ja. Die einfache Kapitalsteuer ist kantonal einheitlich, die tatsächliche Belastung hängt jedoch zusätzlich vom Staatssteuerfuss und vom Gemeindesteuerfuss der Sitzgemeinde ab.
Erhebt der Bund ebenfalls Kapitalsteuer?
Nein. Die direkte Bundessteuer für juristische Personen umfasst eine Gewinnsteuer, aber keine Kapitalsteuer.

Steuerberatung

Kapitalstruktur und Kapitalsteuer gemeinsam betrachten

Bei Beteiligungsgesellschaften, Konzernfinanzierung, verdecktem Eigenkapital, mehreren Kantonen oder Umstrukturierungen lohnt sich eine gemeinsame Analyse von Kapitalsteuer, Gewinnsteuer und Finanzierung.