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Kanton St. Gallen · Vermögenssteuer

Vermögenssteuer St. Gallen: Bewertung von Vermögenswerten

Für die St. Galler Vermögenssteuer ist grundsätzlich der steuerlich massgebende Wert am Ende der Steuerperiode entscheidend. Je nach Vermögensart gelten unterschiedliche Bewertungsregeln für Bankguthaben, Wertschriften, private Gesellschaften, Immobilien, Versicherungen und weitere Vermögensgegenstände.

Bewertungsgrundsatz

Grundsätzlich gilt der Verkehrswert

Das St. Galler Steuerrecht bewertet Vermögen grundsätzlich zum Verkehrswert, soweit für einzelne Vermögensarten keine besondere gesetzliche Bewertungsregel gilt.

Der Verkehrswert entspricht wirtschaftlich dem Wert, der einem Vermögensgegenstand am massgebenden Stichtag unter normalen Marktbedingungen zugerechnet werden kann.

Der ursprüngliche Kaufpreis, ein bilanzieller Buchwert oder eine historische Bewertung müssen deshalb nicht dem Wert entsprechen, der für die laufende Vermögenssteuer massgebend ist.

Bei ganzjähriger Steuerpflicht ist grundsätzlich die Vermögenssituation am Ende der Steuerperiode, typischerweise am 31. Dezember, entscheidend.

Vermögenswert Typische steuerliche Bewertung Typischer Nachweis
Bankguthaben Saldo am Ende der Steuerperiode Jahresend- oder Steuerauszug
Kotierte Aktien, ETFs und Fonds steuerlicher Jahresendkurs Steuerauszug / ESTV-Kursliste
Nicht kotierte Beteiligungen steuerlicher Verkehrswert nach den Regeln für Wertpapiere ohne Kurswert Steuerwertmitteilung / Unternehmensbewertung
St. Galler Immobilien amtlich ermittelter Verkehrswert; je nach Grundstück zusätzlich Ertragswert relevant amtliche Grundstückschätzung
Private Darlehen Wert der Forderung am Stichtag Darlehensvertrag / Saldonachweis
Rückkaufsfähige Versicherung steuerlich massgebender Rückkaufswert Versicherungsbescheinigung
Kryptowährungen steuerlicher Wert am Jahresende Wallet- oder Exchange-Nachweis

Wertschriften & Guthaben

Für kotierte Anlagen zählt grundsätzlich der Jahresendwert

Bei liquiden Finanzanlagen ist der Steuerwert meist vergleichsweise einfach festzustellen. Für kotierte Titel können die amtlichen Steuerkurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung verwendet werden.

Aktien

Kotierte Aktien werden grundsätzlich mit dem steuerlich massgebenden Wert am Ende der Steuerperiode erfasst. Der ursprüngliche Anschaffungspreis ist für die Vermögenssteuer nicht entscheidend.

ETFs und Fonds

Auch kotierte ETFs, Anlagefonds und vergleichbare Wertschriften werden mit ihrem steuerlich massgebenden Jahresendwert in die Vermögenssteuerdeklaration übernommen.

Bankkonten

Bank-, Spar- und ähnliche Guthaben werden grundsätzlich mit ihrem vorhandenen Saldo am Ende des Jahres erfasst.

Fremdwährungen

Vermögenswerte in EUR, USD oder anderen Währungen sind für die Steuerdeklaration in Schweizer Franken umzurechnen. Hierfür sind die steuerlich massgebenden Jahresendkurse zu verwenden.

Nicht realisierte Kursgewinne erhöhen trotzdem den Vermögenssteuerwert.

Steigt ein Depot während des Jahres im Wert, kann dadurch das steuerbare Vermögen steigen, obwohl keine Wertschrift verkauft und kein Kapitalgewinn realisiert wurde.

Private Gesellschaften

Nicht kotierte Aktien und GmbH-Anteile benötigen eine eigene Bewertung

Bei nicht börsenkotierten Gesellschaften fehlt ein laufend beobachtbarer Marktpreis. Deshalb wird ein steuerlicher Verkehrswert nach besonderen schweizerischen Bewertungsgrundsätzen ermittelt.

01

KS 28

Für Wertpapiere ohne Kurswert orientiert sich die St. Galler Steuerpraxis an den schweizerischen Bewertungsgrundsätzen für nicht kotierte Wertpapiere. Dabei können insbesondere Substanz und Ertragskraft des Unternehmens relevant sein.

02

Bewertung per 31. Dezember

Der Vermögenssteuerwert nicht kotierter Wertpapiere wird grundsätzlich für jede Steuerperiode neu bestimmt. Veränderungen von Substanz und Ertragskraft können daher den privaten Steuerwert der Beteiligung verändern.

03

Personenbezogene Bewertung

Für besondere Konstellationen sieht die St. Galler Steuerverwaltung auch Anträge auf personenbezogene Bewertung nach den hierfür vorgesehenen Regeln vor.

Buchwert, Steuerwert und Verkaufspreis sind drei verschiedene Grössen.

Eine Beteiligung mit CHF 500'000 bilanziertem Eigenkapital muss nicht mit CHF 500'000 in der privaten Vermögenssteuer erscheinen. Der steuerliche Verkehrswert kann insbesondere bei einem profitablen Unternehmen erheblich davon abweichen.

Grundstücke

St. Gallen verwendet amtliche Grundstückschätzungen

Für Grundstücke gelten besondere kantonale Bewertungsregeln. Der steuerliche Wert wird nicht einfach aus dem ursprünglichen Kaufpreis oder einer beliebigen Bankbewertung übernommen.

Verkehrswert

Der Verkehrswert eines Grundstücks orientiert sich am mittleren Preis vergleichbarer Grundstücke unter normalen Verhältnissen und wird im amtlichen Grundstückschätzungsverfahren ermittelt.

Ertragswert

Bei Grundstücken, für die der Ertragswert steuerlich relevant ist, wird auch dieser im kantonalen Grundstückschätzungsverfahren bestimmt.

Marktveränderungen

Verkehrs- und Ertragswerte können ohne vollständig neue Grundstückschätzung angepasst werden, wenn sich die Marktpreise gegenüber dem Stand der letzten Wertermittlung wesentlich verändert haben.

Neu-, Um- und Anbauten

Besteht für einen Neu-, Um- oder Anbau noch keine neue amtliche Schätzung, sieht die Steuerverordnung eine vorläufige Ergänzung der bestehenden Bewertung vor.

Steuerwert ist nicht automatisch Marktpreis.

Die amtliche Grundstückschätzung folgt einem geregelten Bewertungsverfahren. Deshalb kann der für die Vermögenssteuer massgebende Grundstückswert von einem aktuellen Verkaufsangebot oder einer Finanzierungsschätzung der Bank abweichen.

Weitere Vermögenswerte

Krypto, Versicherungen, Forderungen und wertvolle Privatgegenstände

Kryptowährungen

Der Kanton St. Gallen behandelt Kryptowährungen steuerlich als bewertbare bewegliche Sachen. Sie sind in der Steuererklärung im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu deklarieren.

Private Forderungen

Private Darlehen und andere Forderungen gehören grundsätzlich zum steuerbaren Vermögen. Massgebend ist ihr steuerlicher Wert am Stichtag; bei erheblichen Ausfallrisiken kann die Werthaltigkeit gesondert zu beurteilen sein.

Lebensversicherungen

Rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen können einen vermögenssteuerlich relevanten Wert haben. Massgebend ist grundsätzlich der steuerlich relevante Rückkaufswert.

Hausrat

Gewöhnlicher Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind grundsätzlich steuerfrei und müssen daher nicht wie gewöhnliche Kapitalanlagen bewertet werden.

Wertvolle Privatgegenstände

Nicht alles im Privathaushalt ist steuerfreier Hausrat

Das St. Galler Steuerrecht grenzt gewöhnlichen Hausrat von Vermögensgegenständen mit eigenständigem erheblichem Wert ab.

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge werden nicht allein deshalb steuerfrei, weil sie privat genutzt werden. Sie zählen nach der St. Galler Steuerverordnung nicht zum gewöhnlichen steuerfreien Hausrat.

Boote

Auch Boote werden ausdrücklich vom normalen Hausrat abgegrenzt und können deshalb als steuerlich relevantes Vermögen zu bewerten sein.

Kunstsammlungen

Kunstsammlungen und vergleichbare wertvolle Sammlungen können steuerpflichtiges Vermögen darstellen und benötigen gegebenenfalls eine nachvollziehbare Verkehrswertbestimmung.

Sammlerobjekte

Gegenstände, deren Wert das gewöhnliche Mass deutlich übersteigt oder die als Anlageobjekte beziehungsweise für erhebliche Wertsteigerungen geeignet sind, können ebenfalls aus der Hausratbefreiung herausfallen.

Der Verwendungszweck allein entscheidet nicht.

Ein Gegenstand kann privat genutzt werden und trotzdem steuerpflichtiges Vermögen darstellen. Bei hochwertigen Fahrzeugen, Booten, Kunst oder Sammlerstücken sollte daher geprüft werden, ob eine vermögenssteuerliche Bewertung erforderlich ist.

Auslandsvermögen

Ausländische Werte müssen für die Schweizer Steuerdeklaration aufbereitet werden

Ausländische Bankkonten, Depots, Gesellschaftsbeteiligungen und Immobilien können Teil einer St. Galler Steuerdeklaration sein.

Dabei sind zunächst der ausländische Wert, der massgebende Bewertungsstichtag und die Umrechnung in Schweizer Franken zu bestimmen.

Bei Immobilien oder ausländischen Geschäftsbetrieben ist anschließend zu prüfen, ob der Vermögenswert aufgrund interkantonaler oder internationaler Steuerausscheidungsregeln einem anderen Steuerdomizil zugewiesen wird.

Ausländischer Steuerwert und Schweizer Steuerwert müssen nicht identisch sein.

Insbesondere bei Immobilien und privaten Gesellschaften kann eine ausländische steuerliche Bewertung nach anderen Regeln erstellt worden sein. Für die St. Galler Steuerdeklaration ist deshalb zu prüfen, welcher Wert nach schweizerischen beziehungsweise kantonalen Regeln massgebend ist.

Offizielle Bewertungsgrundlagen

Steuerwerte richtig bestimmen

Der Kanton St. Gallen veröffentlicht Informationen und Steuerbuchweisungen zur Bewertung von Wertschriften ohne Kurswert sowie kantonale Steuerwertlisten.

Für kotierte Titel können die Steuerkurse der Eidgenössischen Steuerverwaltung verwendet werden. Bei Immobilien bildet die amtliche Grundstückschätzung die wesentliche Grundlage.

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