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Kanton Freiburg · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Freiburg

Wie Unternehmen im Kanton Freiburg auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer, direkte Bundessteuer, Beteiligungsabzug, STAF-Instrumente und Minimalsteuer.

Freiburg auf einen Blick

Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich sowohl der Gewinnsteuer als auch der Kapitalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Freiburg unterliegen grundsätzlich der Freiburger Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit – etwa durch eine Betriebsstätte oder Geschäftsliegenschaft – in Freiburg steuerpflichtig werden.

Die einfache Gewinnsteuer beträgt 4 % des Reingewinns, die Kapitalsteuer 1 ‰ des Eigenkapitals; der Kantonssteuerfuss liegt 2026 bei 100 %. Gemeinden und Pfarreien erheben ihre Steuern in Prozent der einfachen Kantonssteuer. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer4 % einfache Gewinnsteuer

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf dem steuerbaren Reingewinn.

Kapitalsteuer1 ‰ einfache Kapitalsteuer

Auf dem steuerbaren Eigenkapital; 0,1 ‰ auf Beteiligungen, Patentrechten und Konzerndarlehen.

Kantonssteuerfuss 2026100 %

Hinzu kommen der Steuerfuss der Sitzgemeinde und die Kirchensteuer der Pfarrei.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn. Für die Steuererklärung wird dieser um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
  • Verlustvorträge
  • Beteiligungserträge und Beteiligungsabzug
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Patentbox und F&E-Zusatzabzug
  • Rückstellung für F&E-Aufträge an Dritte

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Kanton Freiburg zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Neben dem offen ausgewiesenen Eigenkapital können steuerliche Korrekturen relevant sein; die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Versteuerte stille Reserven
  • Verdecktes Eigenkapital
  • 0,1 ‰ auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen
  • Anrechnung der Gewinnsteuer

Steuersätze 2026

Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt

Die Freiburger Gewinn- und Kapitalsteuer wird zunächst als einfache Steuer berechnet. Darauf wendet der Kanton seinen Steuerfuss an, der 2026 100 % beträgt. Die Gemeinde erhebt ihren eigenen Steuerfuss, der für Gewinn und Kapital gleich sein muss, und die Pfarreien erheben höchstens 10 %.

In der Stadt Freiburg ergeben sich 2026 mit 100 % Kanton, 80 % Gemeinde und 10 % Kirche zusammen 190 % der einfachen Steuer, beim Gewinn also 7,6 % des steuerbaren Reingewinns. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer; weil die Steuern abziehbar sind, liegt die effektive Belastung tiefer als die Summe der Sätze.

Einfache Gewinnsteuer4 %
Einfache Kapitalsteuer1 ‰ (reduziert 0,1 ‰)
Kantonssteuerfuss 2026100 %
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die Freiburger Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Freiburg ermässigt den Gewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten nach dem Nexusansatz um 90 % und gewährt für qualifizierten F&E-Aufwand einen Zusatzabzug von höchstens 50 %. Alle Entlastungen zusammen dürfen 20 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung nicht übersteigen.

Beteiligungen und Kapitalsteuer

Qualifizierte Beteiligungserträge reduzieren über den Beteiligungsabzug die Gewinnsteuer. Bei der Kapitalsteuer gilt für Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patentbox-Rechte und Konzerndarlehen entfällt, ein Satz von 0,1 ‰; zudem wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet.

Minimalsteuer auf Bruttoeinnahmen

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die ein Unternehmen betreiben, zahlen eine Minimalsteuer auf den Bruttoeinnahmen, wenn diese höher ist als die ordentliche Gewinn- und Kapitalsteuer: 0,25 ‰ bei Grosshandel und Fabrikation, sonst 0,7 ‰. Berücksichtigt werden nur Bruttoeinnahmen über CHF 500’000; neue Gesellschaften sind im Gründungsjahr und in den zwei folgenden Jahren befreit.

Interkantonale und internationale Strukturen

Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen machen eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich. Bei ausländischen Konzerngesellschaften, grenzüberschreitender Finanzierung oder Verrechnungspreisen treffen Freiburger Unternehmenssteuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Freiburger Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungen, Patentbox und weitere Steuerkorrekturen.

Schritt 3

Gewinn, Kapital und Minimalsteuer

Deklaration von Reingewinn und Eigenkapital, Vergleich mit der Minimalsteuer und gegebenenfalls Steuerausscheidung.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Einschätzung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.

Kanton Freiburg

Weitere Steuern im Kanton Freiburg

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Freiburg

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Freiburg Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Freiburg. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch wirtschaftliche Zugehörigkeit entstehen, etwa durch Betriebsstätten oder Geschäftsliegenschaften. Vereine und Stiftungen zahlen ebenfalls 4 %, auf Gewinnen unter CHF 5’000 jedoch keine Steuer.
Wie hoch ist die Freiburger Gewinnsteuer?
Die einfache Gewinnsteuer beträgt 4 % des steuerbaren Reingewinns. Darauf werden 2026 der Kantonssteuerfuss von 100 % sowie Gemeinde- und Kirchensteuerfuss angewendet; in der Stadt Freiburg sind das zusammen 190 % oder 7,6 % des Gewinns. Zusätzlich fällt die direkte Bundessteuer an.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, für Eigenkapital auf Beteiligungen, Patentbox-Rechten und Konzerndarlehen 0,1 ‰. Die Gewinnsteuer wird bis zur Höhe der Kapitalsteuer an diese angerechnet; bei ausreichendem Gewinn kann die Kapitalsteuer dadurch vollständig entfallen.
Was ist die Freiburger Minimalsteuer?
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit einem Unternehmen zahlen eine Minimalsteuer auf den Bruttoeinnahmen über CHF 500’000, wenn sie höher ist als die ordentliche Gewinn- und Kapitalsteuer. Der Satz beträgt 0,25 ‰ bei Grosshandel und Fabrikation und 0,7 ‰ für die übrigen Bruttoeinnahmen.
Gibt es in Freiburg steuerliche Entlastungen für Innovation?
Ja. Die Patentbox ermässigt den qualifizierenden Gewinn um 90 %, und für Forschung und Entwicklung gibt es einen Zusatzabzug von höchstens 50 %. Für F&E-Aufträge an Dritte sind Rückstellungen bis 10 % des steuerbaren Gewinns, höchstens CHF 1 Mio., möglich; alle Ermässigungen zusammen sind auf 20 % des Gewinns begrenzt.
Unterscheidet sich die Belastung zwischen den Freiburger Gemeinden?
Ja. Jede Gemeinde legt ihren Steuerfuss in Prozent der einfachen Kantonssteuer fest, für Gewinn und Kapital gleich und höchstens 100 %, ausnahmsweise bis 125 %. Dazu kommt die Kirchensteuer der Pfarrei. Bei Tätigkeiten in mehreren Kantonen werden Gewinn und Kapital zudem interkantonal ausgeschieden.

Steuerberatung

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Bei Beteiligungen, Patentbox, Umstrukturierungen, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.