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Kanton Tessin · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Tessin

Wie Unternehmen im Kanton Tessin auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, kantonale Sätze, Gemeindesteuerfuss, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente, Mindeststeuer und praktische Deklaration.

Tessin auf einen Blick

Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Tessin unterliegen der Tessiner Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit – etwa durch eine Betriebsstätte oder Liegenschaft – im Tessin steuerpflichtig werden.

Die Gewinnsteuer beträgt 5,5 % des Reingewinns, die Kapitalsteuer 1,5 ‰ des steuerbaren Kapitals; 16 % der Gewinnsteuer werden an die Kapitalsteuer angerechnet. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer5,5 % des Reingewinns

Proportionaler Satz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften; Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen zahlen 4 %.

Kapitalsteuer1,5 ‰ mit Anrechnung

16 % der Gewinnsteuer werden an die Kapitalsteuer angerechnet; innovative Unternehmen zahlen auf Antrag 0,01 ‰.

GemeindesteuerSteuerfuss der Gemeinde

In Prozent der Kantonssteuer; in Bellinzona 2026 93 %, rechnerisch rund 5,1 % des Gewinns zusätzlich.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken unterliegen im Tessin grundsätzlich der Grundstückgewinnsteuer; wieder eingebrachte Abschreibungen fallen in die Gewinnsteuer.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen
  • Verlustvorträge
  • Beteiligungsabzug ab 10 % oder CHF 1 Mio.
  • Patentbox und F&E-Zusatzabzug
  • Spenden bis 20 % des Reingewinns
  • F&E-Rückstellungen bis 10 % des Gewinns

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer beträgt 1,5 ‰ des steuerbaren Kapitals. Für Eigenkapital, das auf qualifizierte Beteiligungen und Patente entfällt, wird sie anteilig ermässigt, nicht aber für Konzerndarlehen; 16 % der Gewinnsteuer werden an die Kapitalsteuer angerechnet.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Versteuerte stille Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Ermässigung für Beteiligungen und Patente
  • Anrechnung von 16 % der Gewinnsteuer
  • Innovative Unternehmen: 0,01 ‰

Steuersätze 2026

Effektive Kantonssätze plus Gemeindesteuer

Für Unternehmen nennt das Steuergesetz direkt den Steuersatz des Kantons: 5,5 % des Reingewinns und 1,5 ‰ des steuerbaren Kapitals. In besonderen Fällen mit Auslandsbeziehungen kann der Gewinnsteuersatz auf Antrag der steuerpflichtigen Gesellschaft erhöht werden.

Die Gemeinde erhebt ihren Steuerfuss in Prozent der Kantonssteuer. In Bellinzona ergibt das 2026 rechnerisch rund 10,6 % Kantons- und Gemeindesteuer auf dem steuerbaren Gewinn und rund 2,9 ‰ Kapitalsteuer vor Anrechnung der Gewinnsteuer. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 % auf dem Gewinn.

Gewinnsteuer Kanton5,5 % (Vereine, Stiftungen 4 %)
Kapitalsteuer Kanton1,5 ‰, Anrechnung 16 % der Gewinnsteuer
Gemeindesteuerfuss 2026Bellinzona 93 %
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die Tessiner Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag nach dem Nexus-Ansatz um 90 % ermässigt. Für Forschungs- und Entwicklungsaufwand in der Schweiz ist auf Antrag ein zusätzlicher Abzug von 50 % möglich. Die gesamte Entlastung ist auf 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung und ohne Beteiligungserträge begrenzt.

Beteiligungen und Holdingstrukturen

Erträge aus Beteiligungen von mindestens 10 % oder mit einem Wert von mindestens CHF 1 Mio. werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer wird das auf qualifizierte Beteiligungen und Patente entfallende Eigenkapital anteilig ermässigt.

Mindeststeuer, ab 2026 neu gefasst

Ab der Steuerperiode 2026 zahlen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und übrige juristische Personen mindestens CHF 450, Stiftungen CHF 300. Für Tessiner Liegenschaften gilt wie schon vorher eine Mindeststeuer von 1 ‰ des amtlichen Schätzwerts ohne Schuldenabzug; seit 2026 wird sie mit der Summe aus Gewinn-, Kapital- und Grundstückgewinnsteuer verglichen. Innovative Unternehmen können auf Antrag befreit werden.

Liegenschaften und internationale Strukturen

Auf Liegenschaften von Kapitalgesellschaften erhebt der Kanton für 2025 bis 2027 eine Liegenschaftssteuer von 3 ‰ des amtlichen Schätzwerts, die Gemeinde zusätzlich 1 ‰. Bei ausländischen Mutter- oder Tochtergesellschaften, Verrechnungspreisen oder Betriebsstätten in mehreren Kantonen treffen Tessiner Unternehmenssteuern auf interkantonale und internationale Regeln.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Tessiner Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.

Schritt 3

Elektronische Steuererklärung

Seit 2024 reichen alle juristischen Personen die Erklärung elektronisch ein, mit Jahresrechnung, innert der im Begleitschreiben genannten Frist.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache.

Kanton Tessin

Weitere Steuern im Kanton Tessin

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Tessin

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Tessin Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch wirtschaftliche Zugehörigkeit entstehen, etwa durch Betriebsstätten oder Liegenschaften im Tessin.
Wie hoch ist die Tessiner Gewinnsteuer?
Die Gewinnsteuer des Kantons beträgt 5,5 % des Reingewinns. Darauf erhebt die Gemeinde ihren Steuerfuss, in Bellinzona 2026 93 %, zusammen rechnerisch rund 10,6 %. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 %.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Die Kapitalsteuer beträgt 1,5 ‰ des steuerbaren Kapitals, für innovative Unternehmen auf Antrag während der ersten fünf Steuerperioden 0,01 ‰. Angerechnet werden 16 % der Gewinnsteuer, nicht die ganze Gewinnsteuer.
Unterscheidet sich die Belastung zwischen Tessiner Gemeinden?
Ja. Die Gemeinden legen ihren Steuerfuss selbst fest und können für juristische Personen einen anderen Steuerfuss bestimmen als für natürliche Personen. Bellinzona erhebt 2026 93 %, der Voranschlag 2026 von Lugano sieht 85 % für juristische Personen vor.
Gibt es im Tessin Entlastungen für Innovation?
Ja. Das Tessin gewährt eine Patentbox mit 90 % Ermässigung und auf Antrag einen zusätzlichen Abzug von 50 % für Forschung und Entwicklung in der Schweiz. Die gesamte Entlastung ist auf 70 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt.
Welche Mindeststeuer gilt im Tessin?
Seit der Steuerperiode 2026 beträgt sie mindestens CHF 450 für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und übrige juristische Personen und CHF 300 für Stiftungen; wer Tessiner Liegenschaften hält, zahlt wie schon vorher mindestens 1 ‰ des amtlichen Schätzwerts. Fällig wird die Mindeststeuer nur, wenn sie höher ist als Gewinn-, Kapital- und Grundstückgewinnsteuer zusammen; sie wird nicht nach der Dauer der Steuerpflicht gekürzt.

Steuerberatung

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Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Abzug, mehreren Kantonen, Liegenschaften im Unternehmen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen oder Fragen zur Mindeststeuer unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.