Kanton Freiburg · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Freiburg
Wie Unternehmen im Kanton Freiburg auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer, direkte Bundessteuer, Beteiligungsabzug, STAF-Instrumente und Minimalsteuer.
Freiburg auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich sowohl der Gewinnsteuer als auch der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Freiburg unterliegen grundsätzlich der Freiburger Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit – etwa durch eine Betriebsstätte oder Geschäftsliegenschaft – in Freiburg steuerpflichtig werden.
Die einfache Gewinnsteuer beträgt 4 % des Reingewinns, die Kapitalsteuer 1 ‰ des Eigenkapitals; der Kantonssteuerfuss liegt 2026 bei 100 %. Gemeinden und Pfarreien erheben ihre Steuern in Prozent der einfachen Kantonssteuer. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf dem steuerbaren Reingewinn.
Auf dem steuerbaren Eigenkapital; 0,1 ‰ auf Beteiligungen, Patentrechten und Konzerndarlehen.
Hinzu kommen der Steuerfuss der Sitzgemeinde und die Kirchensteuer der Pfarrei.
Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn. Für die Steuererklärung wird dieser um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
- Verlustvorträge
- Beteiligungserträge und Beteiligungsabzug
- Abschreibungen und Rückstellungen
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
- Rückstellung für F&E-Aufträge an Dritte
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Kanton Freiburg zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Neben dem offen ausgewiesenen Eigenkapital können steuerliche Korrekturen relevant sein; die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Gewinnvorträge
- Versteuerte stille Reserven
- Verdecktes Eigenkapital
- 0,1 ‰ auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen
- Anrechnung der Gewinnsteuer
Steuersätze 2026
Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt
Die Freiburger Gewinn- und Kapitalsteuer wird zunächst als einfache Steuer berechnet. Darauf wendet der Kanton seinen Steuerfuss an, der 2026 100 % beträgt. Die Gemeinde erhebt ihren eigenen Steuerfuss, der für Gewinn und Kapital gleich sein muss, und die Pfarreien erheben höchstens 10 %.
In der Stadt Freiburg ergeben sich 2026 mit 100 % Kanton, 80 % Gemeinde und 10 % Kirche zusammen 190 % der einfachen Steuer, beim Gewinn also 7,6 % des steuerbaren Reingewinns. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer; weil die Steuern abziehbar sind, liegt die effektive Belastung tiefer als die Summe der Sätze.
Sonderthemen
Wann die Freiburger Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Freiburg ermässigt den Gewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten nach dem Nexusansatz um 90 % und gewährt für qualifizierten F&E-Aufwand einen Zusatzabzug von höchstens 50 %. Alle Entlastungen zusammen dürfen 20 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung nicht übersteigen.
Beteiligungen und Kapitalsteuer
Qualifizierte Beteiligungserträge reduzieren über den Beteiligungsabzug die Gewinnsteuer. Bei der Kapitalsteuer gilt für Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patentbox-Rechte und Konzerndarlehen entfällt, ein Satz von 0,1 ‰; zudem wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet.
Minimalsteuer auf Bruttoeinnahmen
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die ein Unternehmen betreiben, zahlen eine Minimalsteuer auf den Bruttoeinnahmen, wenn diese höher ist als die ordentliche Gewinn- und Kapitalsteuer: 0,25 ‰ bei Grosshandel und Fabrikation, sonst 0,7 ‰. Berücksichtigt werden nur Bruttoeinnahmen über CHF 500’000; neue Gesellschaften sind im Gründungsjahr und in den zwei folgenden Jahren befreit.
Interkantonale und internationale Strukturen
Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen machen eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich. Bei ausländischen Konzerngesellschaften, grenzüberschreitender Finanzierung oder Verrechnungspreisen treffen Freiburger Unternehmenssteuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Freiburger Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungen, Patentbox und weitere Steuerkorrekturen.
Gewinn, Kapital und Minimalsteuer
Deklaration von Reingewinn und Eigenkapital, Vergleich mit der Minimalsteuer und gegebenenfalls Steuerausscheidung.
Veranlagung
Prüfung der Einschätzung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache oder Ruling.
Kanton Freiburg
Weitere Steuern im Kanton Freiburg
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
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Vom Freiburger Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Freiburg
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Freiburg Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Freiburger Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer?
Was ist die Freiburger Minimalsteuer?
Gibt es in Freiburg steuerliche Entlastungen für Innovation?
Unterscheidet sich die Belastung zwischen den Freiburger Gemeinden?
Steuerberatung
Ihre Freiburger Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?
Bei Beteiligungen, Patentbox, Umstrukturierungen, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
