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Kanton Zürich · Unternehmenssteuern

Steuersätze für Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Zürich

Die wichtigsten Unternehmenssteuersätze in Zürich für 2026: einfache Gewinn- und Kapitalsteuer, Staatssteuerfuss, Gemeindesteuerfuss, direkte Bundessteuer und die richtige Einordnung der tatsächlichen Steuerbelastung.

Zürich 2026 auf einen Blick

Der gesetzliche Tarif ist nur der erste Schritt

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt die einfache Gewinnsteuer im Kanton Zürich 7 % des steuerbaren Gewinns. Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,75 Promille des steuerbaren Eigenkapitals.

Diese einfachen Steuern werden anschliessend mit dem Staatssteuerfuss und dem jeweiligen Gemeindesteuerfuss für juristische Personen multipliziert. Deshalb hängt die tatsächliche kantonale und kommunale Steuerbelastung vom Sitz des Unternehmens ab.

Gewinnsteuer7,0 % einfache Staatssteuer

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Kapitalsteuer0,75 ‰ einfache Staatssteuer

Auf dem steuerbaren Eigenkapital.

Staatssteuerfuss95 % in 2026/2027

Einheitlich im ganzen Kanton.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn; keine Kapitalsteuer des Bundes.

Staats- und Gemeindesteuerfuss

Der Unternehmensstandort beeinflusst die effektive Belastung

Staatssteuerfuss 2026/2027

Der Zürcher Staatssteuerfuss beträgt für die Jahre 2026 und 2027 95 % der einfachen Staatssteuer. Er gilt kantonsweit einheitlich.

Gemeindesteuerfuss

Jede Zürcher Gemeinde setzt ihren Steuerfuss selbst fest. Bei juristischen Personen werden in den publizierten Gemeindesteuerfüssen auch die Kirchensteuerfüsse berücksichtigt. Die Standortgemeinde ist deshalb für die tatsächliche Belastung relevant.

Gewinnsteuer

Die einfache Gewinnsteuer von 7 % wird nicht isoliert erhoben. Der Steuerbetrag auf Kantons- und Gemeindeebene ergibt sich aus der einfachen Steuer multipliziert mit den anwendbaren Steuerfüssen.

Kapitalsteuer

Dasselbe System gilt grundsätzlich für die einfache Kapitalsteuer von 0,75 Promille. Ermässigungen des steuerbaren Eigenkapitals können die Bemessungsgrundlage vorher reduzieren.

Berechnungssystem

Vom einfachen Tarif zum tatsächlichen Steuerbetrag

Die kantonale und kommunale Steuer wird auf Basis der einfachen Staatssteuer berechnet. Für eine konkrete Berechnung braucht man deshalb neben Gewinn bzw. Eigenkapital auch die Sitzgemeinde und das Steuerjahr.

Für Standortvergleiche oder Planungen sollte immer mit den aktuellen Gemeindesteuerfüssen gearbeitet werden. Ein pauschaler „Zürcher Gesamtsteuersatz“ ist ohne Gemeindeangabe nur eingeschränkt aussagekräftig.

Einfache Gewinnsteuer7,0 %
Einfache Kapitalsteuer0,75 ‰
Staatssteuerfuss95 %
Gemeindesteuerfussje nach Sitzgemeinde

Gewinnsteuer – vereinfachtes Schema

Steuerbarer Gewinn × 7 % = einfache Gewinnsteuer

Einfache Gewinnsteuer × (Staatssteuerfuss + Gemeindesteuerfuss) = Staats- und Gemeindesteuer

Kapitalsteuer – vereinfachtes Schema

Steuerbares Eigenkapital × 0,75 ‰ = einfache Kapitalsteuer

Einfache Kapitalsteuer × (Staatssteuerfuss + Gemeindesteuerfuss) = Staats- und Gemeindesteuer

Direkte Bundessteuer

Zusätzlich zur Zürcher Gewinnsteuer fällt Bundessteuer an

Gewinnsteuer des Bundes

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unterliegen zusätzlich der direkten Bundessteuer. Der gesetzliche Satz beträgt 8,5 % des Reingewinns. Weil Steuern selbst geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen, liegt die effektive Belastung bezogen auf den Gewinn vor Steuern unter dem nominalen Satz.

Keine Kapitalsteuer des Bundes

Der Bund erhebt bei juristischen Personen keine Kapitalsteuer. Die Kapitalbesteuerung erfolgt auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Steuerplanung

Steuersätze richtig einordnen

Sitzgemeinde vergleichen

Bei einer Standortentscheidung kann der Gemeindesteuerfuss einen messbaren Unterschied machen. Neben der Steuerbelastung sollten jedoch auch wirtschaftliche und betriebliche Gründe des Standorts berücksichtigt werden.

Bemessungsgrundlage zuerst prüfen

Patentbox, F&E-Abzug, Eigenfinanzierungsabzug, Beteiligungsabzug und Verlustvorträge können den steuerbaren Gewinn beeinflussen. Bei der Kapitalsteuer kann eine 90-%-Ermässigung für bestimmte Vermögenswerte relevant sein.

Interkantonale Unternehmen

Bei mehreren Betriebsstätten oder Steuerdomizilen genügt der Steuerfuss der Sitzgemeinde nicht. Gewinn und Kapital müssen zuerst den beteiligten Kantonen zugeordnet werden.

Offiziellen Rechner nutzen

Für konkrete Modellrechnungen verlinken wir auf der Planungsseite auf die offiziellen Zürcher Steuerinformationen bzw. einen offiziellen Rechner, statt einen parallelen eigenen Rechner zu entwickeln.

Häufige Fragen

Steuersätze Zürich

Wie hoch ist die Zürcher Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften?
Die einfache Gewinnsteuer beträgt 7 % des steuerbaren Gewinns. Auf die einfache Steuer werden der Staatssteuerfuss und der Gemeindesteuerfuss für juristische Personen angewendet.
Wie hoch ist die Zürcher Kapitalsteuer?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,75 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Auch hier werden Staats- und Gemeindesteuerfuss auf die einfache Steuer angewendet.
Wie hoch ist der Staatssteuerfuss 2026?
Der Staatssteuerfuss beträgt in den Jahren 2026 und 2027 95 % der einfachen Staatssteuer.
Ist die Unternehmenssteuer in jeder Zürcher Gemeinde gleich hoch?
Nein. Die einfachen kantonalen Tarife sind gleich, aber jede Gemeinde legt ihren Gemeindesteuerfuss fest. Deshalb variiert die effektive Staats- und Gemeindesteuer nach Sitzgemeinde.
Wie hoch ist die direkte Bundessteuer?
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt die Gewinnsteuer des Bundes 8,5 % des Reingewinns. Der Bund erhebt keine Kapitalsteuer.

Steuerberatung

Steuerbelastung vor Entscheidungen modellieren

Bei Standortfragen, Umstrukturierungen, Beteiligungen, Finanzierung, interkantonalen Sachverhalten oder grenzüberschreitenden Strukturen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Planung.