bewertung

Immobilien, Beteiligungen und Nutzungsrechte

Bewertung bei Nachfolge, Erbschaft und Schenkung

Bewertungen bestimmen Schenkungsumfang, Nachlasswert, Ausgleichszahlungen und steuerliche Bemessungsgrundlagen. Entscheidend sind Bewertungszweck, Stichtag, Vermögensart, kantonale Vorgaben und die Berücksichtigung von Schulden, Nutzungsrechten und latenten Steuern.

Bewertungszweck und Stichtag

Es gibt nicht für jeden Zweck nur einen richtigen Wert

Verkehrswert, Steuerwert, Ertragswert, Substanzwert und vertraglich vereinbarter Wert können voneinander abweichen. Welche Grösse massgebend ist, hängt vom konkreten Steuer- oder Nachfolgezweck ab.

Eine Bewertung muss sich auf einen klaren Stichtag beziehen und die zu diesem Zeitpunkt bekannten wirtschaftlichen Verhältnisse abbilden.

Bewertungsobjekt

Immobilie, Beteiligung, Unternehmen, Forderung, Nutzniessung oder sonstiges Vermögen.

Bewertungszweck

Schenkung, Erbteilung, Pflichtteil, Verkauf, Steuerdeklaration oder Finanzierung.

Bewertungsstichtag

Todestag, Übertragungszeitpunkt, Vertragsdatum oder anderer gesetzlicher Stichtag.

Bewertung von Grundstücken

Steuerwert, Verkehrswert und Ertragswert bei Immobilien

Verkehrswert

Der Verkehrswert entspricht dem unter gewöhnlichen Verhältnissen erzielbaren Marktpreis. Vergleichsobjekte, Lage, Zustand, Nutzung und Marktverhältnisse sind einzubeziehen.

Ertragswert

Bei vermieteten Immobilien kann der nachhaltig erzielbare Ertrag kapitalisiert werden. Leerstand, Unterhalt, Mietzinsniveau und Kapitalisierungssatz beeinflussen das Ergebnis.

Substanz- oder Sachwert

Gebäudewert, Landwert, Alter, technischer Zustand und notwendige Investitionen werden getrennt betrachtet.

Amtlicher Wert und Steuerwert

Kantone verwenden eigene Bewertungsmethoden für Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Diese Werte können erheblich vom Marktwert abweichen.

Belastungen

Hypotheken, Dienstbarkeiten, Baurechte, Mietverhältnisse, Nutzniessung und Wohnrechte können den Wert beeinflussen.

Nicht kotierte Unternehmen und Beteiligungen

Unternehmenswert zwischen Ertragskraft und Substanz

Ertragswertverfahren

Nachhaltige Ergebnisse oder Cashflows werden normalisiert und kapitalisiert. Einmalige Effekte, Inhaberlohn und ausserordentliche Aufwendungen sind zu bereinigen.

Discounted-Cashflow-Verfahren

Künftige freie Cashflows werden geplant und auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Businessplan und Kapitalkosten müssen belastbar sein.

Substanzwert

Aktiven und Passiven werden auf wirtschaftliche Werte angepasst. Stille Reserven und nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte sind separat auszuweisen.

Marktvergleich

Multiplikatoren vergleichbarer Unternehmen oder Transaktionen können Orientierung geben, benötigen aber Anpassungen für Grösse, Risiko und Wachstum.

Minderheits- und Kontrollrechte

Stimmrechte, Vinkulierung, Ausschüttungspolitik, Mitverkaufsrechte und fehlende Marktgängigkeit beeinflussen den Beteiligungswert.

Kantonale Steuerbewertung

Für nicht kotierte Beteiligungen bestehen steuerliche Bewertungsrichtlinien. Diese dienen dem Steuerzweck und müssen nicht dem Transaktionswert entsprechen.

Der Unternehmenswert und der Wert eines einzelnen Anteils sind nicht dasselbeFinanzschulden, überschüssige Liquidität, Minderheitsrechte und Übertragungsbeschränkungen müssen berücksichtigt werden.

Nutzniessung, Wohnrecht und Renten

Kapitalisierung vorbehaltener Rechte

Nutzniessung

Der Wert richtet sich nach dem voraussichtlichen jährlichen Nettoertrag, der Dauer des Rechts und einem angemessenen Kapitalisierungszinssatz.

Wohnrecht

Massgebend sind der wirtschaftliche Mietwert der überlassenen Räume, Kostenverteilung und Dauer des Rechts.

Lebenslängliche Rechte

Bei lebenslänglicher Nutzniessung oder Wohnrecht wird die statistische Lebenserwartung der berechtigten Person einbezogen.

Befristete Rechte

Bei einer festen Laufzeit wird der erwartete Nutzen über die vereinbarte Dauer kapitalisiert.

Leibrenten und wiederkehrende Leistungen

Auch Kaufpreisrenten, Versorgungsleistungen und andere periodische Zahlungen benötigen eine Barwertberechnung.

Kosten- und Lastenverteilung

Unterhalt, Hypothekarzinsen, Versicherungen und Steuern beeinflussen den wirtschaftlichen Wert des Nutzungsrechts und des belasteten Eigentums.

Latente Steuerbelastungen

Bruttowert und wirtschaftlicher Nettowert

Latente Grundstückgewinnsteuer

Bei steueraufgeschobenen Immobilienübertragungen kann eine künftige Grundstückgewinnsteuer wirtschaftlich im Objekt verbleiben.

Stille Reserven im Unternehmen

Stille Reserven auf Immobilien, Beteiligungen, Vorräten oder immateriellen Werten können bei späterer Realisation Steuern auslösen.

Wieder eingebrachte Abschreibungen

Frühere steuerwirksame Abschreibungen können bei Veräusserung oder Nutzungsänderung nachbesteuert werden.

Verrechnungs- und Ausschüttungssteuer

Bei einer Holding oder Kapitalgesellschaft ist zu unterscheiden zwischen dem Wert innerhalb der Gesellschaft und dem nach einer Ausschüttung beim privaten Eigentümer verfügbaren Betrag.

Diskontierung

Latente Steuern werden wirtschaftlich häufig nicht mit dem vollen Nominalbetrag berücksichtigt. Eintrittswahrscheinlichkeit und erwarteter Realisationszeitpunkt sind entscheidend.

Bewertungszweck

Ob und wie latente Steuern abgezogen werden, hängt davon ab, ob es um Steuerdeklaration, Erbteilung, Pflichtteil, Kaufpreis oder interne Fairness geht.

Bewertungsprozess

Von den Ausgangsdaten zum nachvollziehbaren Wert

Schritt 1Zweck und Stichtag

Steuer, Erbteilung, Schenkung, Pflichtteil oder Transaktion eindeutig festlegen.

Schritt 2Daten erheben

Rechtliche, finanzielle und technische Unterlagen vollständig zusammenstellen.

Schritt 3Methode anwenden

Geeignete Bewertungsverfahren auswählen, Annahmen begründen und Sensitivitäten prüfen.

Schritt 4Wert dokumentieren

Ergebnis, Bandbreite, Belastungen, latente Steuern und offene Punkte nachvollziehbar festhalten.

  • Bewertungszweck und Stichtag
  • Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse
  • Grundbuch- und Immobilienunterlagen
  • Mietverträge und Ertragsdaten
  • Jahresabschlüsse und Businesspläne
  • Steuerveranlagungen und Steuerwerte
  • Darlehen und Hypotheken
  • Nutzniessungs- und Wohnrechtsverträge
  • Gesellschafts- und Aktionärbindungsverträge
  • Stille Reserven und latente Steuern
  • Vergleichstransaktionen und Marktinformationen
  • Gutachten und frühere Bewertungen
WarnsignalTypisches Risiko
Steuerwert wird ohne Prüfung als Verkehrswert verwendetUnzutreffender Schenkungsumfang oder falsche Ausgleichszahlung.
Bewertung hat keinen klaren StichtagSpätere Informationen werden unsystematisch einbezogen.
Unternehmenswert wird mit Beteiligungswert gleichgesetztFinanzschulden und Minderheitsrechte bleiben unberücksichtigt.
Nutzniessung wird nur pauschal abgezogenFehlerhafte Kapitalisierung des vorbehaltenen Rechts.
Latente Steuern werden vollständig ignoriertWirtschaftliche Benachteiligung einzelner Erben oder Erwerber.
Unterschiedliche Werte werden nicht erklärtStreit zwischen Steuerwert, Marktwert und vertraglichem Wert.
Hinweis: Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen. Bewertungsmethode und massgebender Wert hängen von Zweck, Stichtag, Kanton, Vermögensart, rechtlichen Belastungen und konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

Bewertungs- und Nachfolgeberatung

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Wir bestimmen Bewertungszweck und Stichtag, analysieren Immobilien, Beteiligungen, Nutzungsrechte und latente Steuern und dokumentieren die steuerlich relevanten Annahmen.

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