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Immobilien, Beteiligungen und Nutzungsrechte

Bewertung bei Nachfolge, Erbschaft und Schenkung

Bewertungen bestimmen Schenkungsumfang, Nachlasswert, Ausgleichszahlungen, Pflichtteilsberechnungen und steuerliche Bemessungsgrundlagen. Entscheidend sind Bewertungszweck, Bewertungsstichtag, Vermögensart, kantonale Vorgaben sowie Schulden, Nutzungsrechte und mögliche latente Steuerbelastungen.

Kurz gesagt: Es gibt nicht für jeden Zweck nur einen einzigen richtigen Wert. Marktwert, Steuerwert, Unternehmenswert und der für eine Erbteilung oder Schenkung verwendete Wert können voneinander abweichen. Entscheidend ist deshalb zuerst, wofür und zu welchem Stichtag bewertet wird.

Bewertungszweck und Stichtag

Der Bewertungszweck bestimmt, welcher Wert relevant ist

Verkehrswert, Steuerwert, Ertragswert, Substanzwert und vertraglich vereinbarter Wert können erheblich voneinander abweichen.

Welche Wertgrösse massgebend ist, hängt davon ab, ob die Bewertung beispielsweise für eine Schenkung, Erbteilung, Pflichtteilsberechnung, Steuerdeklaration, Unternehmensnachfolge, Finanzierung oder einen Verkauf benötigt wird.

Jede Bewertung benötigt außerdem einen klar definierten Bewertungsstichtag. Grundsätzlich sind diejenigen wirtschaftlichen, rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, die am Stichtag bestanden beziehungsweise damals erkennbar waren.

Bewertungsobjekt

Immobilie, Beteiligung, gesamtes Unternehmen, Forderung, Nutzniessung, Wohnrecht oder anderes Vermögen.

Bewertungszweck

Schenkung, Erbteilung, Pflichtteil, Unternehmensnachfolge, Verkauf, Steuerdeklaration oder Finanzierung.

Bewertungsstichtag

Todestag, Übertragungszeitpunkt, Vertragsdatum oder anderer gesetzlich beziehungsweise vertraglich massgebender Zeitpunkt.

Bewertung von Grundstücken

Steuerwert, Verkehrswert und Ertragswert bei Immobilien

Verkehrswert

Der Verkehrswert beschreibt grundsätzlich den Preis, der unter gewöhnlichen Marktverhältnissen für eine Immobilie erzielt werden könnte.

Dabei spielen insbesondere Lage, Grundstücksgrösse, baulicher Zustand, Nutzungsmöglichkeiten, Mietverhältnisse, Marktsituation und vergleichbare Transaktionen eine Rolle.

Ertragswert

Bei Renditeimmobilien kann die nachhaltige Ertragskraft eine zentrale Bewertungsgrösse sein.

Dabei werden insbesondere nachhaltig erzielbare Mieten, Leerstandsrisiko, Unterhalts- und Verwaltungskosten sowie ein angemessener Kapitalisierungssatz berücksichtigt.

Sach- oder Substanzwert

Bei einem Sachwertansatz werden insbesondere Landwert, Gebäudewert, Alter, technischer Zustand und notwendige Investitionen berücksichtigt.

Je nach Immobilientyp kann eine Kombination mehrerer Bewertungsmethoden sinnvoll sein.

Amtlicher Wert und Steuerwert

Für Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuerzwecke können die Kantone eigene Bewertungsverfahren und steuerliche Werte vorsehen.

Diese steuerlichen Werte können deutlich vom aktuellen Marktwert abweichen und sollten deshalb nicht ungeprüft für eine Erbteilung oder Ausgleichszahlung verwendet werden.

Belastungen und Nutzungsbeschränkungen

Hypotheken, Dienstbarkeiten, Baurechte, Mietverhältnisse, Nutzniessungsrechte und Wohnrechte können den wirtschaftlichen Wert des unbelasteten Eigentums beeinflussen.

Nicht kotierte Unternehmen und Beteiligungen

Unternehmenswert zwischen Ertragskraft und Substanz

Ertragswertverfahren

Bei ertragsorientierten Bewertungsverfahren werden nachhaltig erzielbare Ergebnisse normalisiert und kapitalisiert.

Einmalige Effekte, ausserordentliche Aufwendungen, nicht marktgerechte Inhaberlöhne und nicht betriebsnotwendige Positionen müssen gegebenenfalls bereinigt werden.

Discounted-Cashflow-Verfahren

Beim DCF-Verfahren werden erwartete zukünftige freie Cashflows auf den Bewertungsstichtag abgezinst.

Das Ergebnis hängt wesentlich von Businessplan, Wachstumsannahmen, Margen, Investitionen, Finanzierung und den verwendeten Kapitalkosten ab.

Substanzwert

Beim Substanzwert werden Aktiven und Passiven auf ihre wirtschaftlichen Werte angepasst.

Stille Reserven, Immobilien, überschüssige Liquidität, nicht betriebsnotwendiges Vermögen und versteckte Verpflichtungen sollten gesondert berücksichtigt werden.

Marktvergleich

Multiplikatoren vergleichbarer Unternehmen oder tatsächlich beobachteter Transaktionen können zusätzliche Orientierung liefern.

Unterschiede bei Grösse, Wachstum, Risiko, Margen, Verschuldung und Marktstellung müssen jedoch berücksichtigt werden.

Unternehmenswert und Beteiligungswert

Der Wert des gesamten Unternehmens ist nicht automatisch identisch mit dem Wert einer konkreten Beteiligung.

Finanzschulden, überschüssige Liquidität, Stimmrechte, Minderheitspositionen, Übertragungsbeschränkungen, Aktionärbindungsverträge und fehlende Marktgängigkeit können den wirtschaftlichen Beteiligungswert beeinflussen.

Steuerliche Bewertung nicht kotierter Beteiligungen

Für nicht börsenkotierte Beteiligungen bestehen besondere steuerliche Bewertungsgrundsätze. Der daraus resultierende Steuerwert dient einem steuerlichen Zweck und muss nicht mit einem bei Verkauf oder Nachfolge tatsächlich vereinbarten Unternehmenswert übereinstimmen.

Steuerwert, Unternehmenswert und Kaufpreis können verschieden sein Eine steuerliche Beteiligungsbewertung sollte deshalb nicht ungeprüft als Transaktionswert oder Grundlage einer familieninternen Ausgleichszahlung verwendet werden.

Nutzniessung, Wohnrecht und wiederkehrende Leistungen

Kapitalisierung vorbehaltener Rechte

Nutzniessung

Eine vorbehaltene Nutzniessung vermindert grundsätzlich den wirtschaftlichen Wert des unbelasteten Eigentums.

Für die Bewertung sind insbesondere erwarteter Nettoertrag, Dauer des Rechts, Kosten- und Lastentragung sowie der verwendete Kapitalisierungsansatz relevant.

Wohnrecht

Bei einem Wohnrecht ist insbesondere der wirtschaftliche Wert der überlassenen Wohnnutzung zu bestimmen.

Dabei können Mietwert, Umfang der überlassenen Räume, Unterhalts- und Nebenkostenregelungen sowie die Dauer des Rechts eine Rolle spielen.

Lebenslängliche Rechte

Bei lebenslänglichen Rechten muss die voraussichtliche Dauer wirtschaftlich abgebildet werden. Dafür können anerkannte Kapitalisierungs- und Lebenserwartungsgrundlagen verwendet werden.

Befristete Rechte

Bei einer festen Laufzeit wird der erwartete wirtschaftliche Nutzen beziehungsweise die Belastung über den vereinbarten Zeitraum kapitalisiert.

Leibrenten und andere wiederkehrende Leistungen

Kaufpreisrenten, Versorgungsleistungen und andere wiederkehrende Verpflichtungen können ebenfalls eine Barwertberechnung erfordern.

Kosten- und Lastenverteilung

Wer Unterhalt, Versicherungen, Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Steuern trägt, kann den wirtschaftlichen Wert des Nutzungsrechts und des belasteten Eigentums wesentlich beeinflussen.

Latente Steuerbelastungen

Bruttowert und wirtschaftlicher Nettowert

Latente Grundstückgewinnsteuer

Bei steueraufgeschobenen Immobilienübertragungen kann eine zukünftige Grundstückgewinnsteuer wirtschaftlich im Objekt verbleiben.

Diese latente Belastung kann beispielsweise bei einer Erbteilung oder bei familieninternen Ausgleichszahlungen relevant sein.

Stille Reserven im Unternehmen

Stille Reserven auf Immobilien, Beteiligungen, betrieblichen Vermögenswerten oder immateriellen Werten können bei späterer Realisation Steuerfolgen auslösen.

Frühere Abschreibungen

Frühere steuerwirksame Abschreibungen können bei Verkauf, Überführung oder Nutzungsänderung steuerlich wieder relevant werden.

Ausschüttungsebene bei Kapitalgesellschaften

Bei einer Kapitalgesellschaft ist zwischen dem Wert des Vermögens innerhalb der Gesellschaft und dem Betrag zu unterscheiden, der dem privaten Eigentümer nach einer späteren Ausschüttung tatsächlich zur Verfügung steht.

Dabei können insbesondere Einkommens- und Verrechnungssteuer relevant werden.

Latente Steuer nicht automatisch zum Nominalbetrag abziehen

Eine mögliche spätere Steuerbelastung ist wirtschaftlich nicht zwingend mit ihrem vollen nominellen Betrag wertmindernd.

Zu berücksichtigen sind unter anderem erwarteter Realisationszeitpunkt, Wahrscheinlichkeit der Realisation, Haltedauer und der konkrete Bewertungszweck.

Bewertungszweck bleibt entscheidend

Ob und in welchem Umfang latente Steuern berücksichtigt werden, kann unterschiedlich beurteilt werden, je nachdem, ob es um eine Steuerdeklaration, eine Erbteilung, Pflichtteilsberechnung, einen Unternehmensverkauf oder eine familieninterne Fairnessberechnung geht.

Bewertungsprozess

Von den Ausgangsdaten zum nachvollziehbaren Wert

Schritt 1 Zweck und Stichtag

Steuer, Erbteilung, Schenkung, Pflichtteil, Finanzierung oder Transaktion eindeutig definieren.

Schritt 2 Daten erheben

Rechtliche, finanzielle, steuerliche und technische Unterlagen vollständig zusammenstellen.

Schritt 3 Methode auswählen

Geeignete Bewertungsverfahren anwenden, Annahmen begründen und gegebenenfalls Sensitivitäten beziehungsweise Bandbreiten prüfen.

Schritt 4 Wert dokumentieren

Ergebnis, Bewertungsannahmen, Belastungen, latente Steuern und verbleibende Unsicherheiten nachvollziehbar festhalten.

  • Bewertungszweck und Bewertungsstichtag
  • Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse
  • Grundbuch- und Immobilienunterlagen
  • Mietverträge und Ertragsdaten
  • Jahresabschlüsse und Businesspläne
  • Steuerveranlagungen und Steuerwerte
  • Darlehen und Hypotheken
  • Nutzniessungs- und Wohnrechtsverträge
  • Gesellschafts- und Aktionärbindungsverträge
  • Stille Reserven und mögliche latente Steuern
  • Vergleichstransaktionen und Marktinformationen
  • Frühere Gutachten und Bewertungen

Typische Bewertungsfehler

Wo in Nachfolgefällen häufig falsche Werte entstehen

Warnsignal Typisches Risiko
Steuerwert wird ungeprüft als Verkehrswert verwendet Schenkungsumfang oder Ausgleichszahlungen spiegeln den wirtschaftlichen Wert möglicherweise nicht wider.
Bewertung hat keinen klaren Stichtag Spätere Entwicklungen werden unsystematisch in einen früheren Wert hineingerechnet.
Unternehmenswert wird mit Beteiligungswert gleichgesetzt Finanzschulden, Liquidität, Minderheitsrechte und Übertragungsbeschränkungen bleiben unberücksichtigt.
Nutzniessung wird nur pauschal abgezogen Dauer, Ertrag, Kosten und tatsächlicher Umfang des Rechts werden nicht sachgerecht berücksichtigt.
Latente Steuern werden vollständig ignoriert Der wirtschaftliche Nettowert kann zu hoch angesetzt werden.
Latente Steuern werden pauschal zum vollen Nominalbetrag abgezogen Realisationszeitpunkt und Eintrittswahrscheinlichkeit werden nicht berücksichtigt.
Unterschiedliche Werte werden nicht erklärt Konflikte zwischen Steuerwert, Marktwert, Erbteilungswert und vertraglichem Wert.

Weiterführende Themen

Bewertung ist Teil der Nachfolge- und Transaktionsplanung

Der richtige Wert ist häufig nur der Ausgangspunkt. Danach müssen Übertragungsstruktur, Ausgleichszahlungen, Steueraufschübe, Finanzierung und spätere Steuerfolgen aufeinander abgestimmt werden.

Hinweis: Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen. Bewertungsmethode und massgebender Wert hängen von Bewertungszweck, Stichtag, Vermögensart, Kanton, rechtlichen Belastungen und den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Steuerliche Bewertungswerte sind nicht automatisch mit Markt-, Transaktions- oder Erbteilungswerten identisch.

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