Situation · Wohnsitz USA
Wohnsitz in den USA mit Schweizer Vermögen
Wer dauerhaft in den USA lebt, kann weiterhin Immobilien, Bankkonten, Wertschriftendepots, Beteiligungen oder Vorsorgeansprüche in der Schweiz besitzen. Der Wegzug beendet zwar grundsätzlich die unbeschränkte Schweizer Steuerpflicht, beseitigt aber nicht alle Schweizer Steuerfolgen.
Entscheidend ist, welche Schweizer Vermögenspositionen zurückbleiben. Immobilien, Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten, bestimmte Schweizer Arbeit und Vorsorgeleistungen können weiterhin eine Schweizer Besteuerung auslösen. Andere Vermögenswerte führen dagegen nicht allein wegen ihres Schweizer Bezugs zu einer fortbestehenden ordentlichen Schweizer Einkommensteuerpflicht.
Nach dem Wegzug
Schweizer Vermögen bedeutet nicht automatisch Schweizer Steueransässigkeit
Wird der Schweizer steuerrechtliche Wohnsitz tatsächlich aufgegeben und in die USA verlegt, endet grundsätzlich die persönliche beziehungsweise unbeschränkte Schweizer Steuerpflicht.
Schweizer Vermögenswerte können trotzdem steuerlich relevant bleiben. Entscheidend ist, ob eine wirtschaftliche Zugehörigkeit zur Schweiz oder ein besonderer Schweizer Quellensteuer- beziehungsweise Verrechnungssteuertatbestand besteht.
Deshalb muss jede zurückbehaltene Vermögensposition getrennt eingeordnet werden.
Überblick
Welche Schweizer Positionen können nach dem Wegzug relevant bleiben?
Grundstücke bleiben besonders eng mit der Schweiz verbunden und können weiterhin Einkommen-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuer auslösen.
Dividenden können Schweizer Verrechnungssteuer auslösen. Der blosse Besitz von Aktien oder GmbH-Anteilen begründet dagegen grundsätzlich keine allgemeine Schweizer Einkommensteuerpflicht des US-Residents.
Ein gewöhnliches Schweizer Bank- oder Wertschriftendepot begründet für sich grundsätzlich keine beschränkte Schweizer Steuerpflicht, kann aber US-Reporting auslösen.
Auszahlungen können Schweizer Quellensteuer- und DBA-Fragen auslösen und müssen zusätzlich in den USA eingeordnet werden.
Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten oder operative Tätigkeiten in der Schweiz können weiterhin eine wirtschaftliche Zugehörigkeit begründen.
Physisch in der Schweiz ausgeübte Arbeit oder bestimmte Organvergütungen können auch bei US-Wohnsitz Schweizer Steuerfolgen haben.
Schnelle Einordnung
Schweizer Vermögenswerte nach dem Wegzug im Vergleich
| Position | Schweizer Steuer nach Wegzug | US-Seite |
|---|---|---|
| Schweizer Immobilie | Regelmässig weiterhin beschränkte Schweizer Steuerpflicht. | Einkommen und Verkauf grundsätzlich auch für US-Steuerzwecke relevant. |
| Schweizer Bankkonto | Konto allein begründet grundsätzlich keine ordentliche beschränkte Schweizer Einkommensteuerpflicht. | Zinsen und Konto können US Income Tax, FBAR und gegebenenfalls Form 8938 betreffen. |
| Schweizer Aktien | Dividenden können Schweizer Verrechnungssteuer tragen; Beteiligungsbesitz allein begründet grundsätzlich keine allgemeine Schweizer Steuerpflicht. | Dividenden und Veräusserungsgewinne grundsätzlich US-steuerlich relevant. |
| Schweizer Fonds / ETFs | Schweizer Quellen- beziehungsweise Verrechnungssteuerfragen möglich. | Bei US-Steuerresidenten können insbesondere PFIC-Regeln relevant werden. |
| Schweizer Pensionskasse | Auszahlung kann Schweizer Quellensteuer auslösen; DBA prüfen. | US-Behandlung separat nach Plan und persönlichem Steuerstatus prüfen. |
| Schweizer AG / GmbH | Dividenden, Organvergütungen und gegebenenfalls operative Schweizer Tätigkeit getrennt behandeln. | Beteiligung kann US Income Tax sowie internationale Informationspflichten auslösen. |
Schweizer Immobilien
Eine Immobilie bleibt ein starker Schweizer Steueranknüpfungspunkt
Wer nach dem Wegzug in die USA weiterhin ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung in der Schweiz besitzt, bleibt mit dieser Immobilie grundsätzlich wirtschaftlich zur Schweiz zugehörig.
Personen mit Wohnsitz im Ausland können aufgrund einer solchen wirtschaftlichen Zugehörigkeit weiterhin beschränkt steuerpflichtig sein.
Vermietung
Mieterträge aus einer Schweizer Immobilie bleiben grundsätzlich in der Schweiz steuerlich relevant.
Vermögen
Die Immobilie kann weiterhin der kantonalen und kommunalen Schweizer Vermögenssteuer unterliegen.
Verkauf
Ein späterer Verkauf kann Schweizer Grundstückgewinnsteuer auslösen. Gleichzeitig muss der Verkauf für US-Steuerzwecke separat berechnet werden.
Unterschiedliche Gewinnberechnungen
Der Schweizer Grundstückgewinn und der US Capital Gain müssen nicht identisch sein. Anschaffungskosten, Investitionen, Währungseffekte und steuerliche Berechnungsregeln können voneinander abweichen.
Schweizer AG & GmbH
Schweizer Beteiligungen bleiben steuerlich relevant – aber anders als Immobilien
Wer nach dem Wegzug Aktien einer Schweizer AG oder Anteile einer Schweizer GmbH behält, bleibt dadurch grundsätzlich nicht allein wegen der Beteiligung mit seinem gesamten Einkommen in der Schweiz steuerpflichtig.
Schweizer Dividenden unterliegen grundsätzlich der Verrechnungssteuer. Das DBA Schweiz–USA kann für einen qualifizierenden US-Resident eine Entlastung ermöglichen.
Ein privater Verkauf von Aktien einer Schweizer Gesellschaft führt nicht allein wegen des Schweizer Sitzes der Gesellschaft automatisch zu einer ordentlichen Schweizer Einkommensteuer auf den Veräusserungsgewinn.
Geschäftsführungs-, Verwaltungsrats- oder operative Tätigkeit muss von der blossen Beteiligung getrennt betrachtet werden.
Verwaltungsrat oder Geschäftsführung
Erhält eine in den USA wohnhafte Person Verwaltungsratsvergütungen, Tantiemen oder ähnliche Organentschädigungen von einer Schweizer Gesellschaft, können besondere Schweizer Quellensteuerregeln gelten.
US Reporting
Auf US-Seite können Schweizer Gesellschaftsbeteiligungen je nach Beteiligungshöhe, Rechtsform und Umständen zusätzliche Informationspflichten auslösen.
Besonders relevant können beispielsweise Regeln zu Foreign Corporations, Controlled Foreign Corporations oder PFICs sein.
Schweizer Konten & Depots
Ein Schweizer Bankkonto begründet grundsätzlich keine fortbestehende Schweizer Steueransässigkeit
Viele Personen behalten nach dem Wegzug ein Schweizer Bankkonto, eine Kreditkarte oder ein Wertschriftendepot.
Ein solches Konto begründet für sich grundsätzlich weder einen Schweizer Steuerwohnsitz noch eine allgemeine beschränkte Schweizer Einkommensteuerpflicht.
Zinsen und Dividenden
Schweizer Erträge können trotzdem Schweizer Quellen- oder Verrechnungssteuerfragen auslösen. Die konkrete Entlastung richtet sich nach Einkunftsart, DBA und erforderlichem Rückerstattungsverfahren.
US-Steuererklärung
Für einen US-Steuerresidenten gehören Erträge aus Schweizer Bank- und Depotkonten grundsätzlich in die US-Steuererklärung.
FBAR
Schweizer Finanzkonten können für FBAR relevant sein. Die Meldepflicht wird grundsätzlich ausgelöst, wenn der aggregierte Höchstwert der ausländischen Finanzkonten die maßgebende US-Grenze überschreitet.
Form 8938
Zusätzlich kann Form 8938 erforderlich sein. Die Schwellenwerte hängen unter anderem vom Filing Status und davon ab, ob die Person für US-Zwecke im Ausland oder in den USA lebt.
Schweizer Fonds
Schweizer oder andere nicht-US-domizilierte Fonds können nach dem Umzug in die USA unter die PFIC-Regeln fallen. Ein normales Schweizer Depot sollte deshalb nicht nur wegen des Kontos, sondern auch auf Ebene der enthaltenen Anlagen überprüft werden.
Schweizer Vorsorge
Pensionskasse und Säule 3a nach dem Wegzug
Schweizer Vorsorgevermögen benötigt eine eigene Analyse. Es sollte weder wie ein normales Bankkonto noch wie eine gewöhnliche Wertschriftenanlage behandelt werden.
| Thema | Schweizer Seite | US-Seite |
|---|---|---|
| Freizügigkeitsguthaben | Schweizer Vorsorgerecht und spätere Auszahlung beachten. | US-steuerliche Qualifikation des Plans separat prüfen. |
| Kapitalauszahlung | Bei Wohnsitz im Ausland kann Schweizer Quellensteuer relevant werden. | Nicht automatisch deshalb in den USA steuerfrei, weil die Schweiz eine Sonderbesteuerung vorsieht. |
| Rentenzahlung | Schweizer Quellenbesteuerung und DBA prüfen. | Treaty-Artikel, US-Status und Saving Clause können entscheidend sein. |
| Säule 3a | Schweizer Auszahlungs- und Quellensteuerregeln prüfen. | US-Einordnung unabhängig von der Schweizer Steuerbegünstigung bestimmen. |
Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Arbeit, Geschäftsbetrieb und Betriebsstätte können Schweizer Steuerpflicht erhalten
Die Schweizer beschränkte Steuerpflicht ist nicht auf Immobilien beschränkt.
Arbeit physisch in der Schweiz
Eine in den USA ansässige Person kann für Arbeitstage in der Schweiz weiterhin Schweizer Einkommensteuerfolgen haben.
Das DBA bestimmt anschliessend, ob und in welchem Umfang der Schweiz tatsächlich ein Besteuerungsrecht verbleibt.
Schweizer Geschäftsbetrieb
Ein eigener Geschäftsbetrieb in der Schweiz kann eine wirtschaftliche Zugehörigkeit begründen.
Schweizer Betriebsstätte
Auch eine fortbestehende Betriebsstätte kann dazu führen, dass der ihr zuzurechnende Gewinn weiterhin in der Schweiz besteuert wird.
Schweizer Gesellschaft ist etwas anderes
Der blosse Besitz einer Schweizer Kapitalgesellschaft sollte nicht mit einem persönlich betriebenen Schweizer Geschäft oder einer eigenen Betriebsstätte verwechselt werden.
US-Perspektive
Nach dem Umzug werden Schweizer Vermögenswerte aus US-Sicht zu Foreign Assets
Wer in den USA steuerlich ansässig ist, muss seine Schweizer Vermögenspositionen nicht nur unter Schweizer Steuerrecht, sondern zusätzlich unter dem US-Steuersystem analysieren.
Aus Schweizer Vermögen wird US Foreign Asset Reporting
Viele Vermögenspositionen, die während des Schweizer Wohnsitzes steuerlich alltäglich waren, erhalten nach dem Umzug eine neue US-Dimension.
Können FBAR und gegebenenfalls Form 8938 auslösen.
Können PFIC-Probleme und Form-8621-Pflichten verursachen.
Beteiligungshöhe und Gesellschaftstyp können zusätzliche US-Informationspflichten auslösen.
US-Welteinkommensbesteuerung
US Citizens und US Resident Aliens unterliegen grundsätzlich der US-Besteuerung ihres weltweiten Einkommens. Dazu gehören auch Erträge aus Schweizer Vermögenswerten.
Schweizer Steuer kann weiterhin anrechenbar sein
Wenn die Schweiz aufgrund eines ihr nach dem DBA zustehenden Besteuerungsrechts weiterhin Steuer erhebt, muss anschliessend geprüft werden, wie eine Doppelbesteuerung in den USA vermieden wird.
Je nach Einkunftsart können Foreign Tax Credit und die treatyrechtlichen Entlastungsregeln relevant sein.
Beispiel Dividende
Schweizer Dividende an einen US-Resident
Schweizer Gesellschaft zahlt eine Dividende an den in den USA wohnhaften Aktionär.
Zunächst kann die Schweizer Verrechnungssteuer auf der Ausschüttung erhoben werden.
Für einen qualifizierenden US-Resident kann das DBA den endgültigen Schweizer Quellensteueranspruch begrenzen.
Die Dividende wird zusätzlich für US-Steuerzwecke erfasst; Schweizer Steuer und US Tax müssen koordiniert werden.
Planung
Schweizer Vermögen sollte idealerweise vor dem Wegzug überprüft werden
Einige Probleme lassen sich nach Beginn der US-Steueransässigkeit nicht mehr oder nur noch mit erheblich grösserem Aufwand lösen.
Nicht-US-domizilierte Fonds können nach Beginn der US-Steueransässigkeit PFIC werden. Eine Analyse vor dem Wegzug kann deshalb besonders wichtig sein.
Schweizer Gesellschaften sollten auf mögliche CFC-, PFIC- und internationale Reporting-Folgen überprüft werden.
Verkauf, Vermietung, Pensionskassenauszahlung und Finanzierungsstruktur können vor und nach dem Umzug unterschiedliche Steuerfolgen haben.
Unsere Vorgehensweise
Schweizer Vermögen nach dem Wegzug systematisch einordnen
Immobilien, Konten, Depots, Beteiligungen, Vorsorge und Geschäftsbetriebe vollständig aufnehmen.
Prüfen, welche Positionen wirtschaftliche Zugehörigkeit, Quellensteuer oder Verrechnungssteuer auslösen.
Income Tax, FBAR, Form 8938, PFIC, Gesellschafts- und andere Reporting-Regeln prüfen.
Schweizer Besteuerungsrechte, US-Besteuerung und Doppelbesteuerungsentlastung aufeinander abstimmen.
Typische Unterlagen
- Datum des Schweizer Wegzugs
- US Residency Starting Date
- Schweizer Immobilien
- Kaufpreise und Immobilienkosten
- Hypotheken
- Schweizer Bankkonten
- Wertschriftendepots
- Fonds und ETFs
- Schweizer AG- und GmbH-Beteiligungen
- Gesellschaftsabschlüsse
- Pensionskasse
- Freizügigkeitskonten
- Säule 3a
- Schweizer Rentenansprüche
- Schweizer Erwerbstätigkeit nach Wegzug
- Verwaltungsratsmandate
- letzte Schweizer Steuererklärung
- US Federal Tax Return
- FBAR
- internationale US-Informationsformulare
Typische Fehler
Was bei Schweizer Vermögen nach dem Wegzug häufig falsch eingeschätzt wird
| Fehlannahme | Risiko |
|---|---|
| „Ich besitze noch Schweizer Vermögen, also bin ich weiterhin in der Schweiz ansässig.“ | Ansässigkeit und beschränkte Steuerpflicht werden miteinander verwechselt. |
| „Nach dem Wegzug hat die Schweiz überhaupt kein Besteuerungsrecht mehr.“ | Immobilien, Geschäftsbetriebe, Arbeit und andere wirtschaftliche Anknüpfungen werden übersehen. |
| „Mein Schweizer Bankkonto ist weiterhin in der Schweiz steuerpflichtig.“ | Konten werden mit Immobilien oder Geschäftsbetrieben gleichgesetzt. |
| „Schweizer Fonds kann ich nach dem US-Umzug unverändert behalten.“ | PFIC-Regeln und Form 8621 werden nicht berücksichtigt. |
| „FATCA-Meldung der Bank ersetzt mein FBAR.“ | Persönliche US-Meldepflichten werden versäumt. |
| „Eine Schweizer Dividende wird nur in der Schweiz besteuert.“ | US-Welteinkommensbesteuerung und Doppelbesteuerungsentlastung fehlen. |
| „Pensionskasse ist in den USA genauso steuerfrei wie in der Schweiz.“ | Schweizer und US-amerikanische Qualifikation werden vermischt. |
| „Meine Schweizer GmbH macht mich automatisch persönlich in der Schweiz steuerpflichtig.“ | Gesellschaftsebene, Beteiligung und persönliche Tätigkeit werden nicht getrennt. |
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