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Situation · Wohnsitz USA

Wohnsitz in den USA mit Schweizer Vermögen

Wer dauerhaft in den USA lebt, kann weiterhin Immobilien, Bankkonten, Wertschriftendepots, Beteiligungen oder Vorsorgeansprüche in der Schweiz besitzen. Der Wegzug beendet zwar grundsätzlich die unbeschränkte Schweizer Steuerpflicht, beseitigt aber nicht alle Schweizer Steuerfolgen.

Entscheidend ist, welche Schweizer Vermögenspositionen zurückbleiben. Immobilien, Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten, bestimmte Schweizer Arbeit und Vorsorgeleistungen können weiterhin eine Schweizer Besteuerung auslösen. Andere Vermögenswerte führen dagegen nicht allein wegen ihres Schweizer Bezugs zu einer fortbestehenden ordentlichen Schweizer Einkommensteuerpflicht.

Kurz gesagt: Schweizer Vermögen ist nach dem Wegzug nicht einheitlich zu behandeln. Eine Schweizer Immobilie kann weiterhin beschränkte Steuerpflicht begründen. Ein Schweizer Bankkonto oder der blosse Besitz von Aktien einer Schweizer Gesellschaft führt dagegen grundsätzlich nicht allein zu einer solchen ordentlichen Steuerpflicht. Gleichzeitig werden Schweizer Vermögenswerte und daraus erzielte Einkünfte für einen US-Steuerresidenten grundsätzlich Teil der US-Steuer- und Meldepflichten.

Nach dem Wegzug

Schweizer Vermögen bedeutet nicht automatisch Schweizer Steueransässigkeit

Wird der Schweizer steuerrechtliche Wohnsitz tatsächlich aufgegeben und in die USA verlegt, endet grundsätzlich die persönliche beziehungsweise unbeschränkte Schweizer Steuerpflicht.

Schweizer Vermögenswerte können trotzdem steuerlich relevant bleiben. Entscheidend ist, ob eine wirtschaftliche Zugehörigkeit zur Schweiz oder ein besonderer Schweizer Quellensteuer- beziehungsweise Verrechnungssteuertatbestand besteht.

Deshalb muss jede zurückbehaltene Vermögensposition getrennt eingeordnet werden.

Überblick

Welche Schweizer Positionen können nach dem Wegzug relevant bleiben?

Schweizer Immobilien

Grundstücke bleiben besonders eng mit der Schweiz verbunden und können weiterhin Einkommen-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuer auslösen.

Schweizer Beteiligungen

Dividenden können Schweizer Verrechnungssteuer auslösen. Der blosse Besitz von Aktien oder GmbH-Anteilen begründet dagegen grundsätzlich keine allgemeine Schweizer Einkommensteuerpflicht des US-Residents.

Konten und Depots

Ein gewöhnliches Schweizer Bank- oder Wertschriftendepot begründet für sich grundsätzlich keine beschränkte Schweizer Steuerpflicht, kann aber US-Reporting auslösen.

Pensionskasse & Säule 3a

Auszahlungen können Schweizer Quellensteuer- und DBA-Fragen auslösen und müssen zusätzlich in den USA eingeordnet werden.

Schweizer Unternehmen

Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten oder operative Tätigkeiten in der Schweiz können weiterhin eine wirtschaftliche Zugehörigkeit begründen.

Arbeit in der Schweiz

Physisch in der Schweiz ausgeübte Arbeit oder bestimmte Organvergütungen können auch bei US-Wohnsitz Schweizer Steuerfolgen haben.

Schnelle Einordnung

Schweizer Vermögenswerte nach dem Wegzug im Vergleich

Position Schweizer Steuer nach Wegzug US-Seite
Schweizer Immobilie Regelmässig weiterhin beschränkte Schweizer Steuerpflicht. Einkommen und Verkauf grundsätzlich auch für US-Steuerzwecke relevant.
Schweizer Bankkonto Konto allein begründet grundsätzlich keine ordentliche beschränkte Schweizer Einkommensteuerpflicht. Zinsen und Konto können US Income Tax, FBAR und gegebenenfalls Form 8938 betreffen.
Schweizer Aktien Dividenden können Schweizer Verrechnungssteuer tragen; Beteiligungsbesitz allein begründet grundsätzlich keine allgemeine Schweizer Steuerpflicht. Dividenden und Veräusserungsgewinne grundsätzlich US-steuerlich relevant.
Schweizer Fonds / ETFs Schweizer Quellen- beziehungsweise Verrechnungssteuerfragen möglich. Bei US-Steuerresidenten können insbesondere PFIC-Regeln relevant werden.
Schweizer Pensionskasse Auszahlung kann Schweizer Quellensteuer auslösen; DBA prüfen. US-Behandlung separat nach Plan und persönlichem Steuerstatus prüfen.
Schweizer AG / GmbH Dividenden, Organvergütungen und gegebenenfalls operative Schweizer Tätigkeit getrennt behandeln. Beteiligung kann US Income Tax sowie internationale Informationspflichten auslösen.

Schweizer Immobilien

Eine Immobilie bleibt ein starker Schweizer Steueranknüpfungspunkt

Wer nach dem Wegzug in die USA weiterhin ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung in der Schweiz besitzt, bleibt mit dieser Immobilie grundsätzlich wirtschaftlich zur Schweiz zugehörig.

Personen mit Wohnsitz im Ausland können aufgrund einer solchen wirtschaftlichen Zugehörigkeit weiterhin beschränkt steuerpflichtig sein.

Vermietung

Mieterträge aus einer Schweizer Immobilie bleiben grundsätzlich in der Schweiz steuerlich relevant.

Vermögen

Die Immobilie kann weiterhin der kantonalen und kommunalen Schweizer Vermögenssteuer unterliegen.

Verkauf

Ein späterer Verkauf kann Schweizer Grundstückgewinnsteuer auslösen. Gleichzeitig muss der Verkauf für US-Steuerzwecke separat berechnet werden.

Unterschiedliche Gewinnberechnungen

Der Schweizer Grundstückgewinn und der US Capital Gain müssen nicht identisch sein. Anschaffungskosten, Investitionen, Währungseffekte und steuerliche Berechnungsregeln können voneinander abweichen.

Schweizer Immobilie ≠ fortbestehender Schweizer Wohnsitz Der blosse Immobilienbesitz bedeutet nicht automatisch, dass die Person weiterhin unbeschränkt in der Schweiz steuerlich ansässig ist. Er kann aber eine beschränkte Steuerpflicht für die Immobilie begründen.

Schweizer AG & GmbH

Schweizer Beteiligungen bleiben steuerlich relevant – aber anders als Immobilien

Wer nach dem Wegzug Aktien einer Schweizer AG oder Anteile einer Schweizer GmbH behält, bleibt dadurch grundsätzlich nicht allein wegen der Beteiligung mit seinem gesamten Einkommen in der Schweiz steuerpflichtig.

Dividenden

Schweizer Dividenden unterliegen grundsätzlich der Verrechnungssteuer. Das DBA Schweiz–USA kann für einen qualifizierenden US-Resident eine Entlastung ermöglichen.

Verkauf der Beteiligung

Ein privater Verkauf von Aktien einer Schweizer Gesellschaft führt nicht allein wegen des Schweizer Sitzes der Gesellschaft automatisch zu einer ordentlichen Schweizer Einkommensteuer auf den Veräusserungsgewinn.

Tätigkeit für die Gesellschaft

Geschäftsführungs-, Verwaltungsrats- oder operative Tätigkeit muss von der blossen Beteiligung getrennt betrachtet werden.

Verwaltungsrat oder Geschäftsführung

Erhält eine in den USA wohnhafte Person Verwaltungsratsvergütungen, Tantiemen oder ähnliche Organentschädigungen von einer Schweizer Gesellschaft, können besondere Schweizer Quellensteuerregeln gelten.

US Reporting

Auf US-Seite können Schweizer Gesellschaftsbeteiligungen je nach Beteiligungshöhe, Rechtsform und Umständen zusätzliche Informationspflichten auslösen.

Besonders relevant können beispielsweise Regeln zu Foreign Corporations, Controlled Foreign Corporations oder PFICs sein.

Eigentum und Management trennen Der passive Besitz einer Schweizer GmbH ist steuerlich etwas anderes als die fortgesetzte operative Leitung des Unternehmens oder physische Arbeit in der Schweiz.

Schweizer Konten & Depots

Ein Schweizer Bankkonto begründet grundsätzlich keine fortbestehende Schweizer Steueransässigkeit

Viele Personen behalten nach dem Wegzug ein Schweizer Bankkonto, eine Kreditkarte oder ein Wertschriftendepot.

Ein solches Konto begründet für sich grundsätzlich weder einen Schweizer Steuerwohnsitz noch eine allgemeine beschränkte Schweizer Einkommensteuerpflicht.

Zinsen und Dividenden

Schweizer Erträge können trotzdem Schweizer Quellen- oder Verrechnungssteuerfragen auslösen. Die konkrete Entlastung richtet sich nach Einkunftsart, DBA und erforderlichem Rückerstattungsverfahren.

US-Steuererklärung

Für einen US-Steuerresidenten gehören Erträge aus Schweizer Bank- und Depotkonten grundsätzlich in die US-Steuererklärung.

FBAR

Schweizer Finanzkonten können für FBAR relevant sein. Die Meldepflicht wird grundsätzlich ausgelöst, wenn der aggregierte Höchstwert der ausländischen Finanzkonten die maßgebende US-Grenze überschreitet.

Form 8938

Zusätzlich kann Form 8938 erforderlich sein. Die Schwellenwerte hängen unter anderem vom Filing Status und davon ab, ob die Person für US-Zwecke im Ausland oder in den USA lebt.

Schweizer Fonds

Schweizer oder andere nicht-US-domizilierte Fonds können nach dem Umzug in die USA unter die PFIC-Regeln fallen. Ein normales Schweizer Depot sollte deshalb nicht nur wegen des Kontos, sondern auch auf Ebene der enthaltenen Anlagen überprüft werden.

FATCA ersetzt das eigene US Reporting nicht Dass eine Schweizer Bank Informationen aufgrund von FATCA meldet, ersetzt nicht die persönlichen FBAR-, Form-8938- oder sonstigen US-Erklärungspflichten des Kontoinhabers.

Schweizer Vorsorge

Pensionskasse und Säule 3a nach dem Wegzug

Schweizer Vorsorgevermögen benötigt eine eigene Analyse. Es sollte weder wie ein normales Bankkonto noch wie eine gewöhnliche Wertschriftenanlage behandelt werden.

Thema Schweizer Seite US-Seite
Freizügigkeitsguthaben Schweizer Vorsorgerecht und spätere Auszahlung beachten. US-steuerliche Qualifikation des Plans separat prüfen.
Kapitalauszahlung Bei Wohnsitz im Ausland kann Schweizer Quellensteuer relevant werden. Nicht automatisch deshalb in den USA steuerfrei, weil die Schweiz eine Sonderbesteuerung vorsieht.
Rentenzahlung Schweizer Quellenbesteuerung und DBA prüfen. Treaty-Artikel, US-Status und Saving Clause können entscheidend sein.
Säule 3a Schweizer Auszahlungs- und Quellensteuerregeln prüfen. US-Einordnung unabhängig von der Schweizer Steuerbegünstigung bestimmen.
Auszahlung nicht nur anhand der Schweizer Steuer planen Ein günstiger Schweizer Quellensteuersatz bedeutet nicht automatisch, dass die Gesamtsituation Schweiz–USA ebenfalls günstig ist.

Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Arbeit, Geschäftsbetrieb und Betriebsstätte können Schweizer Steuerpflicht erhalten

Die Schweizer beschränkte Steuerpflicht ist nicht auf Immobilien beschränkt.

Arbeit physisch in der Schweiz

Eine in den USA ansässige Person kann für Arbeitstage in der Schweiz weiterhin Schweizer Einkommensteuerfolgen haben.

Das DBA bestimmt anschliessend, ob und in welchem Umfang der Schweiz tatsächlich ein Besteuerungsrecht verbleibt.

Schweizer Geschäftsbetrieb

Ein eigener Geschäftsbetrieb in der Schweiz kann eine wirtschaftliche Zugehörigkeit begründen.

Schweizer Betriebsstätte

Auch eine fortbestehende Betriebsstätte kann dazu führen, dass der ihr zuzurechnende Gewinn weiterhin in der Schweiz besteuert wird.

Schweizer Gesellschaft ist etwas anderes

Der blosse Besitz einer Schweizer Kapitalgesellschaft sollte nicht mit einem persönlich betriebenen Schweizer Geschäft oder einer eigenen Betriebsstätte verwechselt werden.

Gesellschaft und Gesellschafter getrennt analysieren Eine Schweizer AG oder GmbH bleibt selbst in der Schweiz steuerpflichtig. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass ihr in den USA wohnhafter Gesellschafter persönlich in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig bleibt.

US-Perspektive

Nach dem Umzug werden Schweizer Vermögenswerte aus US-Sicht zu Foreign Assets

Wer in den USA steuerlich ansässig ist, muss seine Schweizer Vermögenspositionen nicht nur unter Schweizer Steuerrecht, sondern zusätzlich unter dem US-Steuersystem analysieren.

Aus Schweizer Vermögen wird US Foreign Asset Reporting

Viele Vermögenspositionen, die während des Schweizer Wohnsitzes steuerlich alltäglich waren, erhalten nach dem Umzug eine neue US-Dimension.

Schweizer Konten

Können FBAR und gegebenenfalls Form 8938 auslösen.

Schweizer Fonds

Können PFIC-Probleme und Form-8621-Pflichten verursachen.

Schweizer Gesellschaften

Beteiligungshöhe und Gesellschaftstyp können zusätzliche US-Informationspflichten auslösen.

US-Welteinkommensbesteuerung

US Citizens und US Resident Aliens unterliegen grundsätzlich der US-Besteuerung ihres weltweiten Einkommens. Dazu gehören auch Erträge aus Schweizer Vermögenswerten.

Schweizer Steuer kann weiterhin anrechenbar sein

Wenn die Schweiz aufgrund eines ihr nach dem DBA zustehenden Besteuerungsrechts weiterhin Steuer erhebt, muss anschliessend geprüft werden, wie eine Doppelbesteuerung in den USA vermieden wird.

Je nach Einkunftsart können Foreign Tax Credit und die treatyrechtlichen Entlastungsregeln relevant sein.

Beispiel Dividende

Schweizer Dividende an einen US-Resident

Schritt 1 Schweizer Ausschüttung

Schweizer Gesellschaft zahlt eine Dividende an den in den USA wohnhaften Aktionär.

Schritt 2 Verrechnungssteuer

Zunächst kann die Schweizer Verrechnungssteuer auf der Ausschüttung erhoben werden.

Schritt 3 DBA-Entlastung

Für einen qualifizierenden US-Resident kann das DBA den endgültigen Schweizer Quellensteueranspruch begrenzen.

Schritt 4 US Return

Die Dividende wird zusätzlich für US-Steuerzwecke erfasst; Schweizer Steuer und US Tax müssen koordiniert werden.

Planung

Schweizer Vermögen sollte idealerweise vor dem Wegzug überprüft werden

Einige Probleme lassen sich nach Beginn der US-Steueransässigkeit nicht mehr oder nur noch mit erheblich grösserem Aufwand lösen.

Fonds & ETFs

Nicht-US-domizilierte Fonds können nach Beginn der US-Steueransässigkeit PFIC werden. Eine Analyse vor dem Wegzug kann deshalb besonders wichtig sein.

Beteiligungen

Schweizer Gesellschaften sollten auf mögliche CFC-, PFIC- und internationale Reporting-Folgen überprüft werden.

Immobilien & Vorsorge

Verkauf, Vermietung, Pensionskassenauszahlung und Finanzierungsstruktur können vor und nach dem Umzug unterschiedliche Steuerfolgen haben.

Unsere Vorgehensweise

Schweizer Vermögen nach dem Wegzug systematisch einordnen

Schritt 1 Vermögen erfassen

Immobilien, Konten, Depots, Beteiligungen, Vorsorge und Geschäftsbetriebe vollständig aufnehmen.

Schritt 2 Schweizer Steuerpflicht

Prüfen, welche Positionen wirtschaftliche Zugehörigkeit, Quellensteuer oder Verrechnungssteuer auslösen.

Schritt 3 US-Einordnung

Income Tax, FBAR, Form 8938, PFIC, Gesellschafts- und andere Reporting-Regeln prüfen.

Schritt 4 DBA koordinieren

Schweizer Besteuerungsrechte, US-Besteuerung und Doppelbesteuerungsentlastung aufeinander abstimmen.

Typische Unterlagen

  • Datum des Schweizer Wegzugs
  • US Residency Starting Date
  • Schweizer Immobilien
  • Kaufpreise und Immobilienkosten
  • Hypotheken
  • Schweizer Bankkonten
  • Wertschriftendepots
  • Fonds und ETFs
  • Schweizer AG- und GmbH-Beteiligungen
  • Gesellschaftsabschlüsse
  • Pensionskasse
  • Freizügigkeitskonten
  • Säule 3a
  • Schweizer Rentenansprüche
  • Schweizer Erwerbstätigkeit nach Wegzug
  • Verwaltungsratsmandate
  • letzte Schweizer Steuererklärung
  • US Federal Tax Return
  • FBAR
  • internationale US-Informationsformulare

Typische Fehler

Was bei Schweizer Vermögen nach dem Wegzug häufig falsch eingeschätzt wird

Fehlannahme Risiko
„Ich besitze noch Schweizer Vermögen, also bin ich weiterhin in der Schweiz ansässig.“ Ansässigkeit und beschränkte Steuerpflicht werden miteinander verwechselt.
„Nach dem Wegzug hat die Schweiz überhaupt kein Besteuerungsrecht mehr.“ Immobilien, Geschäftsbetriebe, Arbeit und andere wirtschaftliche Anknüpfungen werden übersehen.
„Mein Schweizer Bankkonto ist weiterhin in der Schweiz steuerpflichtig.“ Konten werden mit Immobilien oder Geschäftsbetrieben gleichgesetzt.
„Schweizer Fonds kann ich nach dem US-Umzug unverändert behalten.“ PFIC-Regeln und Form 8621 werden nicht berücksichtigt.
„FATCA-Meldung der Bank ersetzt mein FBAR.“ Persönliche US-Meldepflichten werden versäumt.
„Eine Schweizer Dividende wird nur in der Schweiz besteuert.“ US-Welteinkommensbesteuerung und Doppelbesteuerungsentlastung fehlen.
„Pensionskasse ist in den USA genauso steuerfrei wie in der Schweiz.“ Schweizer und US-amerikanische Qualifikation werden vermischt.
„Meine Schweizer GmbH macht mich automatisch persönlich in der Schweiz steuerpflichtig.“ Gesellschaftsebene, Beteiligung und persönliche Tätigkeit werden nicht getrennt.
Hinweis: Welche Schweizer Steuerpflicht nach einem Wegzug in die USA fortbesteht, hängt von der konkreten Vermögensposition, Einkunftsart, persönlichen Tätigkeit und dem Doppelbesteuerungsabkommen ab. US Federal Tax, State Tax und internationale US-Meldepflichten sind zusätzlich separat zu prüfen.

Beratung Schweiz–USA

Sie wohnen in den USA und besitzen weiterhin Vermögen in der Schweiz?

Wir prüfen, welche Schweizer Vermögenspositionen weiterhin Steuerpflichten auslösen, ordnen Immobilien, Beteiligungen, Konten, Depots und Vorsorge für US-Steuerzwecke ein und koordinieren die Entlastung nach dem DBA Schweiz–USA.

Schweizer Vermögen bei US-Wohnsitz besprechen