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US-Immobilie nach Zuzug in die Schweiz

Wer nach dem Zuzug in die Schweiz weiterhin ein Haus, eine Wohnung oder eine vermietete Immobilie in den USA besitzt, bleibt mit dieser Immobilie steuerlich in beiden Ländern verbunden.

Die USA behalten als Belegenheitsstaat grundsätzlich das Besteuerungsrecht für Mieterträge und Veräusserungsgewinne. Gleichzeitig muss die Immobilie in der Schweizer Steuererklärung vollständig erfasst und für die internationale Steuerausscheidung berücksichtigt werden.

Kurz gesagt: Eine US-Immobilie wird durch den Umzug in die Schweiz nicht zu Schweizer Immobilienvermögen. Einkommen und Vermögen müssen jedoch in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden. Die Schweiz scheidet die US-Immobilie grundsätzlich aus, berücksichtigt sie aber insbesondere für Satzbestimmung sowie Schulden- und Schuldzinsverteilung.

Zwei Staaten

Die Immobilie bleibt steuerlich in den USA verankert

Immobilien werden im internationalen Steuerrecht besonders stark an ihren Belegenheitsstaat gebunden.

Deshalb verlieren die USA ihr Besteuerungsrecht nicht dadurch, dass der Eigentümer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt.

Das DBA Schweiz–USA erlaubt den USA insbesondere die Besteuerung von Einkünften aus in den USA belegenen Immobilien sowie von Gewinnen aus deren Veräusserung.

Schweizer Steuererklärung

Die US-Immobilie muss in der Schweiz deklariert werden

Wer in der Schweiz steuerlich ansässig ist, muss grundsätzlich auch ausländische Immobilien in der Schweizer Steuererklärung angeben.

Das bedeutet nicht, dass die Schweiz die US-Immobilie genauso besteuert wie eine Schweizer Liegenschaft.

Vielmehr erfolgt eine internationale Steuerausscheidung.

Immobilienwert

Der Wert der US-Immobilie muss für Schweizer Steuerzwecke angegeben werden. Die konkrete Bewertung richtet sich nach den kantonalen Regeln.

Mieterträge

Bei vermieteten US-Immobilien sind die entsprechenden Erträge und Aufwendungen in der Schweizer Steuererklärung offenzulegen.

Eigennutzung

Auch eine selbstgenutzte ausländische Immobilie kann für die Schweizer Steuererklärung einen steuerlich zu erfassenden Nutzungswert beziehungsweise Eigenmietwert erfordern.

Berechnung und Bewertung können kantonal unterschiedlich gehandhabt werden.

Internationale Steuerausscheidung

Die Einkünfte und der Vermögenswert der US-Immobilie werden grundsätzlich dem ausländischen Grundstückstaat zugeordnet.

Trotzdem können diese Werte für den auf das Schweizer Einkommen und Vermögen anzuwendenden Steuersatz relevant bleiben.

Nicht einfach weglassen „Die Immobilie wird in den USA versteuert“ bedeutet nicht, dass sie in der Schweizer Steuererklärung nicht angegeben werden muss. Gerade für Steuerausscheidung, Progression sowie Schulden- und Schuldzinsverteilung werden die Angaben benötigt.

Überblick

Welche Steuerfragen entstehen nach dem Zuzug?

Schweizer Deklaration

Immobilienwert, Erträge, Hypothek und Aufwendungen müssen für die internationale Steuerausscheidung erfasst werden.

US-Besteuerung

Mieteinnahmen und Verkaufsgewinne bleiben aufgrund der Belegenheit der Immobilie grundsätzlich US-steuerlich relevant.

Unterschiedliche Berechnungssysteme

US Tax Basis, US-Abschreibung und Schweizer Steuerwerte müssen getrennt fortgeführt werden.

Vermietung

Vermietete US-Immobilie nach dem Zuzug in die Schweiz

Wird die Immobilie nach dem Zuzug weiterhin vermietet, bleibt der Mietertrag in den USA steuerlich relevant.

Gleichzeitig muss die Vermietung für die Schweizer Steuerdeklaration aufbereitet werden.

US Citizen oder Resident Alien

Bei fortbestehender US-Steuerpflicht wird die Vermietung grundsätzlich weiterhin nach den normalen US-Regeln für Rental Real Estate behandelt.

Zu den typischen US-Positionen gehören Mieterträge, abzugsfähige laufende Aufwendungen, Hypothekarzinsen, Grundsteuern, Reparaturen und Abschreibungen.

Nonresident Alien

Wird der Eigentümer für US-Steuerzwecke zum Nonresident Alien, gelten andere Ausgangsregeln.

US-Immobilienerträge können grundsätzlich einer Bruttobesteuerung unterliegen. Für Einkünfte aus zur Einkünfteerzielung gehaltenen US-Immobilien kann jedoch eine Election nach IRC §871(d) relevant sein, durch die die Einkünfte auf Nettobasis als effectively connected income behandelt werden.

§871(d) kann praktisch entscheidend sein Ohne die richtige Einordnung kann ein ausländischer Eigentümer steuerlich wesentlich schlechter stehen, weil eine Bruttobesteuerung der Mieteinnahmen wirtschaftlich etwas völlig anderes ist als eine Besteuerung des Nettoergebnisses nach Abzug der Immobilienkosten.

Eigennutzung

US-Haus bleibt Ferienhaus oder Zweitwohnsitz

Nicht jede nach dem Zuzug gehaltene US-Immobilie wird vermietet. Häufig bleibt das frühere Eigenheim als Zweitwohnsitz oder Ferienimmobilie bestehen.

Thema Schweiz USA
Immobilienwert Muss für die Schweizer Deklaration und Steuerausscheidung erfasst werden. Keine allgemeine Bundesvermögenssteuer auf den Immobilienwert.
Eigennutzung Kantonale Regeln zum steuerlichen Nutzungswert beziehungsweise Eigenmietwert beachten. Keine normale Besteuerung eines fiktiven Eigenmietwerts auf Bundesebene.
Laufende Kosten Behandlung im Rahmen der internationalen Steuerausscheidung prüfen. Abzugsmöglichkeiten hängen von Nutzung und US-Steuerstatus ab.
Späterer Verkauf Schweizer Deklarations- und Ausscheidungsfolgen prüfen. US Capital Gain und gegebenenfalls IRC §121 prüfen.

Zwei Bewertungssysteme

Schweizer Steuerwert ist nicht die US Tax Basis

Einer der häufigsten Fehler ist, dieselben Immobilienwerte für beide Länder zu verwenden.

Schweizer Steuerwert

Wird für die Schweizer Vermögensdeklaration und internationale Steuerausscheidung benötigt. Die konkrete Bewertung richtet sich nach kantonaler Praxis.

US Adjusted Basis

Ausgangspunkt sind grundsätzlich die US-steuerlichen Anschaffungskosten, angepasst um relevante Zu- und Abgänge sowie Abschreibungen.

Marktwert beim Zuzug

Der Marktwert am Schweizer Zuzugstag kann für Dokumentation sinnvoll sein, ersetzt aber nicht automatisch die historische US Tax Basis.

Unterlagen langfristig behalten Kaufvertrag, Closing Statement, Bau- und Renovierungskosten, Abschreibungsverzeichnisse und historische Tax Returns können noch Jahre später für die Berechnung eines US-Verkaufsgewinns entscheidend sein.

US Depreciation

Die US-Abschreibung läuft nach dem Umzug weiter

Eine vermietete US-Immobilie bleibt auch nach dem Zuzug in die Schweiz eine US Rental Property.

Das US-Abschreibungssystem wird deshalb nicht durch einen Schweizer Wohnsitzwechsel neu gestartet.

Gebäude und Grundstück trennen

Grund und Boden werden in den USA nicht abgeschrieben. Nur der abschreibbare Gebäudeteil und bestimmte weitere abschreibbare Wirtschaftsgüter gehen in die Depreciation ein.

Residential Rental Property

Wohnimmobilien, die zur Vermietung gehalten werden, werden nach den einschlägigen US-Regeln über den jeweils anwendbaren Recovery Period abgeschrieben.

Abschreibung beeinflusst späteren Verkaufsgewinn

US-Abschreibungen reduzieren grundsätzlich die Adjusted Basis. Deshalb kann der US-steuerliche Gewinn beim späteren Verkauf deutlich höher sein als die Differenz zwischen ursprünglichem Kaufpreis und Verkaufspreis.

Schweizer und US-Rechnung separat führen Die Schweizer Steuererklärung und die US Rental Schedule können unterschiedliche Werte, Abzüge, Währungen und Berechnungssysteme verwenden. Eine gemeinsame Excel-Zahl für beide Länder reicht regelmässig nicht aus.

Hypothek & Schuldzinsen

US-Hypothek wirkt auch auf die Schweizer Steuerausscheidung

Bei internationalen Immobilien darf die Hypothek nicht einfach isoliert nur der US-Immobilie gegenübergestellt werden.

Für Schweizer Steuerzwecke gelten Regeln zur internationalen Verteilung von Schulden und Schuldzinsen. Dabei kann insbesondere das Verhältnis der in- und ausländischen Aktiven relevant sein.

Position US-Seite Schweizer Seite
Hypothek Relevanz insbesondere für US-Zinsabzug und Veräusserungsabrechnung. Für die internationale Vermögensausscheidung berücksichtigen.
Schuldzinsen Abzug abhängig von Nutzung und US-Regeln. Internationale Schuldzinsverteilung beachten.
Tilgung Grundsätzlich keine laufende Rental Expense. Reduziert die Schuld, nicht unmittelbar das Einkommen.

Verkauf

Verkauf der US-Immobilie nach dem Zuzug in die Schweiz

Ein späterer Verkauf gehört zu den wichtigsten Planungsfragen, weil die US-Steuerberechnung unabhängig vom Schweizer Zuzug weiterläuft.

Thema Was zu prüfen ist
US Tax Basis Historische Anschaffungskosten, Capital Improvements und bisherige Abschreibungen.
Kein automatischer Step-up Der Schweizer Zuzug setzt die US Basis grundsätzlich nicht automatisch auf den Marktwert am Zuzugstag.
Depreciation Frühere Abschreibungen können den steuerbaren US-Veräusserungsgewinn erhöhen und besondere Recapture-Regeln auslösen.
Früheres Eigenheim Prüfen, ob die Voraussetzungen einer Home-Sale-Exclusion nach IRC §121 noch erfüllt werden.
Schweizer Erklärung Verkauf und Wegfall des ausländischen Immobilienvermögens sowie Auswirkungen auf die Steuerausscheidung erfassen.

Verkauf vor oder nach dem Zuzug?

Ob eine Immobilie besser vor oder nach dem Zuzug verkauft wird, lässt sich nicht allein anhand des DBA beantworten.

Relevant sind insbesondere US Citizenship oder Green Card, bisherige Nutzung als Eigenheim oder Vermietungsobjekt, vorhandene stille Reserven, Abschreibungen, Bundesstaat, Schweizer Ansässigkeitsbeginn und geplanter Verkaufszeitpunkt.

Besonders bei einem früheren US-Eigenheim früh planen Wird das bisherige Eigenheim nach dem Umzug mehrere Jahre behalten oder vermietet, können sich die Voraussetzungen und die wirtschaftliche Wirkung einer möglichen US Home-Sale-Exclusion verändern.

Foreign Seller

FIRPTA kann beim Verkauf relevant werden

Ist der Verkäufer für US-Steuerzwecke eine foreign person, kann beim Verkauf eines U.S. Real Property Interest das FIRPTA-Withholding-System eingreifen.

Der Käufer beziehungsweise Closing Agent muss dann grundsätzlich einen Teil des Amount Realized einbehalten und an den IRS abführen.

Withholding ist nicht die endgültige Steuer

FIRPTA-Withholding ist grundsätzlich eine Vorauszahlung beziehungsweise Sicherung der US-Steuer und nicht automatisch die endgültig geschuldete Steuer auf den Veräusserungsgewinn.

Reduzierung kann möglich sein

In bestimmten Fällen kann ein Withholding Certificate relevant sein, wenn die reguläre FIRPTA-Einbehaltung erheblich höher wäre als die voraussichtliche tatsächliche US-Steuerschuld.

Nicht jeder Schweizer Resident ist für FIRPTA automatisch foreign Ein US Citizen bleibt beispielsweise trotz Schweizer Wohnsitz US Person. Beim Green-Card-Holder hängt die Einordnung zusätzlich vom fortbestehenden US-Steuerstatus und einer möglichen Treaty-Position ab.

Persönlicher US-Steuerstatus

US Citizen, Green-Card-Holder und Nonresident Alien

Die Immobilie liegt zwar immer in den USA – die konkrete US-Steuererklärung hängt aber stark vom persönlichen Status des Eigentümers ab.

US Citizen

Der US Citizen bleibt auch nach dem Zuzug in die Schweiz grundsätzlich US-steuerpflichtig. US Rental Income und ein späterer Verkauf werden weiterhin in der US-Erklärung erfasst.

Green-Card-Holder

Eine fortbestehende Green Card begründet grundsätzlich US-Residency. Bei gleichzeitiger Schweizer Ansässigkeit kann jedoch die Treaty-Residence-Frage relevant werden.

Nonresident Alien

US-Immobilien bleiben trotz fehlender US-Welteinkommensbesteuerung US-steuerlich relevant. Vermietung, §871(d), Form 1040-NR und FIRPTA können wichtig werden.

DBA Schweiz–USA

Warum die Immobilie grundsätzlich in den USA besteuert werden darf

DBA-Bereich Grundsatz
Art. 6 – Immobilienerträge Einkünfte aus einer in den USA gelegenen Immobilie dürfen in den USA besteuert werden.
Art. 13 – Veräusserungsgewinn Gewinne aus der Veräusserung einer US-Immobilie dürfen ebenfalls in den USA besteuert werden.
Schweiz Die Immobilie bleibt trotzdem Bestandteil der Schweizer Steuerdeklaration und internationalen Steuerausscheidung.

Deshalb ist die US-Immobilie ein gutes Beispiel dafür, dass „weltweite Deklaration in der Schweiz“ nicht automatisch „volle Doppelbesteuerung in beiden Staaten“ bedeutet.

Zuzugsjahr

Die US-Immobilie im Jahr des Schweizer Zuzugs

Im Zuzugsjahr muss zusätzlich die zeitliche Abgrenzung der Schweizer Steuerpflicht beachtet werden.

Position Praktische Frage
Immobilienwert Wert für die Schweizer Deklaration zum relevanten Stichtag ermitteln.
Mieterträge Erträge vor und nach Beginn der Schweizer Steuerpflicht zeitlich abgrenzen.
Regelmässige Erträge Auswirkungen der unterjährigen Steuerpflicht auf die Satzbestimmung beachten.
Hypothek Schuld und Schuldzinsen in die internationale Steuerausscheidung aufnehmen.

Unsere Vorgehensweise

US-Immobilie nach dem Schweizer Zuzug systematisch erfassen

Schritt 1 Immobilie erfassen

Kaufdatum, Kaufpreis, Nutzung, aktueller Wert, Hypothek und Bundesstaat aufnehmen.

Schritt 2 US-Steuerhistorie

Cost Basis, Capital Improvements, Depreciation und bisherige Rental Returns rekonstruieren.

Schritt 3 Schweizer Deklaration

Wert, Erträge, Kosten, Hypothek und Schuldzinsen für die internationale Steuerausscheidung aufbereiten.

Schritt 4 Zukunft planen

Eigennutzung, Vermietung, späterer Verkauf, §871(d), §121 und gegebenenfalls FIRPTA prüfen.

Typische Unterlagen

  • Kaufvertrag
  • Closing Statement
  • ursprünglicher Kaufpreis
  • Land-/Gebäudeaufteilung
  • Renovierungs- und Verbesserungskosten
  • aktuelle Marktwertunterlagen
  • Hypothekenstand
  • gezahlte Hypothekarzinsen
  • Property Tax
  • Versicherungen
  • Mieteinnahmen
  • Verwaltungskosten
  • Reparaturen
  • Abschreibungsverzeichnisse
  • bisherige US Tax Returns
  • geplanter Verkaufstermin

Typische Fehler

Was bei einer US-Immobilie nach dem Zuzug häufig übersehen wird

Fehlannahme Risiko
„Die Immobilie wird in den USA besteuert und gehört deshalb nicht in die Schweizer Steuererklärung.“ Internationale Steuerausscheidung und Progression werden falsch berechnet.
„Der Marktwert beim Zuzug ist meine neue US Cost Basis.“ US-Veräusserungsgewinn wird später falsch berechnet.
„Nach dem Umzug brauche ich keine US Depreciation mehr.“ Rental Return und spätere Adjusted Basis werden falsch.
„Die US-Hypothek wird vollständig nur der US-Immobilie zugeordnet.“ Schweizer Schulden- und Schuldzinsverteilung kann falsch sein.
„Als Schweizer Resident zahle ich beim Verkauf nur in der Schweiz Steuer.“ US-Besteuerungsrecht nach Art. 13 und US Domestic Law wird übersehen.
„FIRPTA ist die endgültige Steuer.“ Withholding und tatsächliche US-Steuerschuld werden verwechselt.
„Green Card und US Citizenship machen beim Immobilienverkauf keinen Unterschied.“ Persönlicher US-Steuerstatus und mögliche FIRPTA-Folgen werden falsch beurteilt.
Hinweis: Die steuerliche Behandlung einer US-Immobilie hängt unter anderem vom US-Steuerstatus des Eigentümers, der Nutzung der Immobilie, dem Bundesstaat, der bisherigen Abschreibung, der Finanzierung und dem Schweizer Wohnkanton ab. Die dargestellten Grundsätze ersetzen deshalb keine Prüfung des konkreten Sachverhalts.

Beratung Schweiz–USA

Sie behalten eine Immobilie in den USA?

Wir koordinieren die Schweizer Deklaration mit der US-Besteuerung der Immobilie und prüfen Vermietung, Abschreibung, Hypothek, Verkauf, §871(d), §121 und gegebenenfalls FIRPTA.

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